Ohne Stoßfänger fahren

Moin Leute,

habe mal gehört, dass man mit demontiertem Stoßfänger (auch ohne Abdeckung) und demontierter Stoßfängerhalterung das Fahrzeug immernoch im Straßenverkehr bewegen darf, da es dann keine vorstehenden scharfkantigen Gegenstände mehr hat. Mein Motiv ist es, mit dem 2er Golf aufn Schrottplatz zu gondeln, um mir Besagtes neu zu kaufen, d.h. Stoßfänger, Halterung und Abdeckung. Hab halt nur keine Lust, auch wegen Rostbehandlung, den alten Mist wieder ranzuklatschen, nur weil ich 30km damit fahre. Und ja, ich bin mir durchaus bewusst, dass wenn mir jemand hinten drauf klatscht, ich den Wagen gleich aufm Schrotti lassen kann 😁
Mir gehts halt nur um den rechtlichen Rahmen, ob mich die Polizei mit diesem Fahrzeugzustand anhalten kann und ich damit ne Ordnungswidrigkeit oder ne Straftat begehen würde.
Danke im Vorraus.
Lg

Beste Antwort im Thema

Der Fußgänger den du in diesem Moment erwischt, den kannst du dann mal fragen, ob er es als nicht so schlimm empfunden hat und ob evtl. aufgetretene Verletzungen nicht hätten vermieden werden können? Das ist aber Sache des Richters nach der fahrlässigen KV.
Und nur weil es in deinem Ort die Polizei nicht "interessiert" hat, heisst das nicht, dass es erlaubt ist.

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Oh da habe ich wohl schon aufgehört gehabt vernünftig zu lesen. Schande über mein Haupt 🙂 Ich sollte keine Antworten zwischen Früh- und Nachtschicht schreiben sondern direkt schlafen.

Zitat:

Original geschrieben von tacvbo


Um mal einer unsachlichen Diskussion hier vorzubeugen: Kann denn jemand etwas explizit zur Gesetztesgrundlage sagen? Vielleicht ist da jemand ja so sattelfest.
Ich weiß nur, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug eingetragen werden müssen, weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt (wo das steht, k.A.) .. da mein Golf ja nur eine kleine Strecke so fahren soll, frage ich mich, ob es sich dann nicht so ähnlich verhält wie z.B. ein hochgebundener Auspuff .. streng gesehen ja eine bauliche Veränderung, allerdings blieb dem Fahrzeugführer wohl dann keine Wahl... okay muss zugeben, schlechtes Beispiel, aber ihr versteht mich sicher.

Um es kurz und bündig zu schreiben: du darfst nicht fahren. Wie es gehandhabt wird, ist einerlei.. Begründbar ist es im Zweifelsfrei damit, dass Dein Fahrzeug im Komplettzustand die Bau- und Betriebsgenehmigung hat. Und nur dann.

Das es für Erbsenzähler unerheblich ist, dass an der hinteren Stoßstage u.U. keine Beleuchtungseinrichtungen oder Kennzeichenhalterungen angebracht sind und sie somit eigentlich nur noch optischen Gründen ihre Existenz schulden, dürfte klar sein.

Also, sofern Du die neue Stoßstange nicht in Sibirien holen willst, mach' es.
Gruß
Achim H.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Um es kurz und bündig zu schreiben: du darfst nicht fahren. Wie es gehandhabt wird, ist einerlei.. Begründbar ist es im Zweifelsfrei damit, dass Dein Fahrzeug im Komplettzustand die Bau- und Betriebsgenehmigung hat. Und nur dann.

Wo bitte steht das???

Zeig mir mal bitte in der StVZO bzw. FZV den § der die Vorschrift für Stoßfänger / -stangen enthält!

(Es gibt ihn nicht, somit kann das Vorhandensein / Nichtvorhandensein einer Stoßstange nicht zum Erlöschen der BE führen, hat es übrigens auch in der alten StVZO nicht!)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Wo bitte steht das???
Zeig mir mal bitte in der StVZO bzw. FZV den § der die Vorschrift für Stoßfänger / -stangen enthält!
(Es gibt ihn nicht, somit kann das Vorhandensein / Nichtvorhandensein einer Stoßstange nicht zum Erlöschen der BE führen, hat es übrigens auch in der alten StVZO nicht!)

Ich schreibe nicht vom Erlöschen der BE, ich schreibe von der generellen Betriebsgenehmigung eines Kraftfahrzeugs PUNKT

.... und habe darüber keinerlei Motivation, hier Grundkurse im Verkehrsrecht zu geben.

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@ TE:

nach § 30c StVZO dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden!
(wenn die Halter der Stoßstange also ab sind und sonst weiter nichts nach hinten / zur Seite heraus ragt ist alles im grünen Bereich!)

Du brauchts auch keine Änderungsmitteilung nach § 13 FZV abgeben.
Du veränderst nichts wichtiges mit dem Abbau der Stoßstange!

Lass dich also nicht beirren und fahr anständig zum Schrottplatz und hol dir die fehlenden Teile.

@ den ganzen Schwarzsehern:
erklärt dem TE und mir mal ne einfache Sache:

Lasst ihr euer Auto nachnem Unfall stehen, wenn die Stoßstange aufgrund eines Unfallschadens abgebaut wurde es sonst aber fahrbereit ist?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


das darfst du NICHT!

desweiteren muss dann ggf die fahrzeuglänge neu festgelegt werden und in den fahrzeugpapieren festgehalten werden.

DOCH, er darf fahren!

Wo nimmst du die weisheit mit der Änderungseintragung der fahrzeuglänge her???
Im § 13 1 Nr. 7 FZV spricht man von einer ERHÖHUNG der Fzg.-länge nicht vom Einkürzen, zudem sind Pkw ausgenommen!

Also erst das Gesetz lesen, dann überlegen und dann schreiben!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wo bitte steht das???
Zeig mir mal bitte in der StVZO bzw. FZV den § der die Vorschrift für Stoßfänger / -stangen enthält!
(Es gibt ihn nicht, somit kann das Vorhandensein / Nichtvorhandensein einer Stoßstange nicht zum Erlöschen der BE führen, hat es übrigens auch in der alten StVZO nicht!)

für dich:

ein auto x erhällt seine be "so wie es ist". wen ich nun irgendwelche alufelgen draufschraube brauche ich papiere dafür um die be wieder herzustellen. lass ich was weg wie das lenkrad dann ist das doof und die be erlischt. das selbige gilt im übrigen auch für heckscheibenwischer UND auch für stosstangen.

ach ja und desweiteren dienen stosstangen bei gewissen fahrzeugen als stabilisierung und gehört zu tragenden teilen. beim 35i z.b. hängt die ganze vorderachse nebst dem motor mit 6 schrauben am auto. davon sind 4 mit der stosstange verschraubt, also hängt dein ganzer motor UND die vorderachse an 2 kleinen schrauben wärend du die 4 dicken weglässt...herlichen glückwunsch!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


für dich:
ein auto x erhällt seine be "so wie es ist". wen ich nun irgendwelche alufelgen draufschraube brauche ich papiere dafür um die be wieder herzustellen. lass ich was weg wie das lenkrad dann ist das doof und die be erlischt. das selbige gilt im übrigen auch für heckscheibenwischer UND auch für stosstangen.

Ach so, wir vergleichen jetzt Äpfel (Stoßstangen) mit Birnen (Felgen, Lenkrad)!

Wie bereits erwünscht nenn mir die Rechtsnorm, die das Fahren ohne Stoßstange verbietet!
Wenn du dann dabei bist kannst du die für den Heckscheibenwischer gleich mit raussuchen!

Zum Thema Felgen / Lenkrad sag ich mal nichts!
Außer: bei den Felgen ist nicht jede Änderung mit einer notwendigen Abnahme / Eintragung verbunden geschweige denn von einem Erlöschen der BE (die es rein rechtl. ja so im Gesetz nicht mehr gibt!).

Also viel Spaß beim Suchen nach den Rechtsnormen.
(ich jedenfalls habe keine Ahnung wo du was ausgraben willst!)

@onkel-howdy:

lass' gut sein, er merkt nix und versucht nicht einmal rudimentär vorhandenes Halbwissen mit Zitaten aus den Verordnungen zu belegen.
Aber Glückwunsch, einfacher als Du hätte man es nicht schreiben können.

Hi,

ich moechte - nochmals - dezent darauf hinweisen, das es hier um eine "abgeschraubte" Heckstossstange am GOLF II geht und ging!

Wenn das "nicht" legal machbar sein sollte (eben fuer eine Fahrt von ca. 30km bis zum Schrotti), um dort adaequaten "Ersatz" zu holen.
Dann frage ich mich aber - allen Ernstes - wie man eine fest montierte (!) Anhaengerkupplung, welche immer ueber den Fahrzeugumriss nach hinten hinaus ragt, dann "legal", weil eigentlich immer - potentiell - verkehrsgefaehrdend, ueberhaupt in seine Fzg.-Papiere eingetragen bekommen kann?
(Ich habe - ganz bewusst (!) - eine abnehmbare AHK montiert, weil ich die fest montierten AHKs - generell - als "Verkehrsgefaehrdung" ansehe).

Deshalb noch mal meine Frage: Wie kann ich, damit dann den nachfolgenden Verkehr - wohlgemerkt - mit einer "fehlenden Heck-Stossstange", damit dann gefaehrden - das erschliesst sich mir jetzt immer noch nicht ganz?

Und das dadurch ein "kuerzeres" Fzg. zum "Sicherheitsrisiko" im Bereich der StVZO werden koennte, erschliesst sich mir ebenfalls nicht wirklich! 😕

@wbf325i

Ich gebe Dir vorbehaltslos Recht. Daher war ja auch hier irgendwo von mir der Hinweis an den TE: fahre !!! Insb. weil ich hier keine fehlende Kennzeichenhalterung oder -beleuchtung oder sonst etwas sehe, was nach Demontage fehlen oder hervorstehen würde.
Dennoch glitt die Diskussion in's Uferlose ab, da es nicht mehr um die Fragestellung an sich, sondern um's Grundsätzliche ging. Und da wir den ein oder anderen Erbsenzähler unter uns haben, kann der Tipp letztlich nicht ruhigen Gewissens gegeben werden.
Wenn man jedoch alle Neune auch 'mal gerade sein lässt, was spricht gegen die Fahrt... insbesondere mit dem genannten Hintergrund?
Gruß
Achim H.

Ums mal aufzulösen und die hitzige Diskussion zu beenden ^^: War heute aufm Schrotti, bin ca. 50 km über Autobahn (war doch etwas länger die Strecke) und mich hat sogar ein Polizeiwagen überholt, jedoch nicht angehalten... also ist es wohl möglich. Was mich viel mehr ärgert ist die Tatsache, dass es einfach nüscht für meine GL Schlürre gab.

Da häng ich gleich nochmal ne Frage mit hinten ran. Ich bin der Meinung, wenn man die Stoßstangenabdeckung vom CL z.B. (klein) von der Stoßstange trennt (ist geklebt), dann würde doch der ganz normale Metallstoßfänger hervorkommen, so wie er auch beim GL verbaut ist, oder etwa nicht?
Kann mir nicht vorstellen, dass VW da unterschiedliche Stoßfänger benutzt hat, sonder dass nur die Abdeckung anders ist. Ich mein, Golf ist Golf und ob da jetzt nun CL oder GL draufsteht, ist doch für die Stoßstange an sich Jacke wie Hose, oder seh ich das falsch?
Lg

Edit: Hier mal ein Bild von dem was ich meine.
http://media.baunsal-tuning.de/images/10000221-1.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


@onkel-howdy:

lass' gut sein, er merkt nix und versucht nicht einmal rudimentär vorhandenes Halbwissen mit Zitaten aus den Verordnungen zu belegen.
Aber Glückwunsch, einfacher als Du hätte man es nicht schreiben können.

Wieso beschriebts du denn dein Verhalten hier so offen im Netz?!?

Der Onkel glänzt hier mit Halbwissen / Stammtischweisheiten und kan sie nicht belegen.
Dann einfach her kommen und jemanden -mich - (denn du nicht kennst!) einschätzen zu wollen ist in meinen Augen sehr gewagt!

Der Märchen-Onkel Howdy dtellt hier Behautptungen auf, die er

1. nich beweisen und
2. falsch sind!

Fertig aus!

@ tacvbo:
wies sollte dich die Polizei anhalten, wenn du nichts falsches machst und dich an die Regeln hälst?!

Zitat:

@ tacvbo:
wies sollte dich die Polizei anhalten, wenn du nichts falsches machst und dich an die Regeln hälst?!

Na darum gings mir ja, dass mich die Polizei mit abgebauter Stoßstange nicht anhält und ich keine Mängelkarte bekomme und auch kein Bußgeld. ^^ Das war ja mal das, worauf der Thread hier fußte.

edit
keine weiteren Anmerkungen

Zitat:

Original geschrieben von tacvbo


Na darum gings mir ja, dass mich die Polizei mit abgebauter Stoßstange nicht anhält und ich keine Mängelkarte bekomme und auch kein Bußgeld. ^^ Das war ja mal das, worauf der Thread hier fußte.

Bewerte einfach das, was Dir hier mit gegeben worden ist. Entweder das Google-Wissen von hägaaaaaaar (nannte man ehemals auch "nicht einmal rudimentär vorhandenes BILD-Wissen"😉 oder die Tipps anderer. Lass Dir mal die Dissertation vorzeigen (es wird wohl eher das Jodeldiplom). Letztlich hat sich der Grund der Anfrage mit Besuch des Schrottplatzes ja wohl erübrigt.

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