Ohne Rechnung: Werkstatt hatte Getriebeaustausch vorgetäuscht, und nur Bremsflüssigkeit reingefüllt

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Mein Vater ist letztes Jahr plötzlich und unerwartet an einem Herzinfakt verstorben.
Er hatte nebenbei billig reparaturbedürftige Autos angekauft, diese repariert und wieder weiterverkauft.

So habe 4 Autos geerbt, diese auch instandsetzen lassen und weiterverkauft.

Ein Auto war ein Ford Mondeo Diesel Automatik, Baujahr 2004 mit 131 PS, den ich für 3.800€ Verkauft hatte.

Das Auto hatte mein Vater sehr günstig mit Getriebeschaden erworben, aber leider nicht mehr geschafft, zu reparieren.
Also nahm ich das nach seinem Tode in die Hand, und habe das Auto mit Getriebeschaden nicht fahrbereit angeboten, aber nur 1000€ geboten bekommen, was noch weit unter dem Einkaufspreis meines Vaters lag.

Mein Vater hatte auch viel Geschäfte mit Export gemacht, und kannte diverse Aufkäufer, die Auto exportierten, aber niemand bot angemessenes Geld für das Auto. Die hörten nur Getriebeschaden und wollten das Auto nicht.

Ich hatte mich dann entschlossen, das Auto instandzusetzen, und ein gebrauchtes Automatik Getriebe einbauen zu lassen, und hatte mich nach einem gebrauchten Getriebe vom Schrottplatz erkundigt.

Dem Schrotthändler erzählte ich auf sein Nachfragen von meinem Vorhaben, das Auto für den Verkauf ins Ausland reparieren lassen zu wollen, und er hat mir angeboten, sich das Auto einmal kostenlos und unverbindlich ansehen zu wollen, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ich schleppte das Auto die 30 km zu ihm, und lies es dort.

2 Tage später rief er mich an, und fragte nochmals, ob das Auto wirklich ins Ausland gehen solle, und er könne dann ein supergünstiges Angebot machen, und für 1.200 € ein gebrauchtes aber voll funktionsfähiges Getriebe mit hoher Kilometerlaufleistung einbauen. Da war der Arbeitslohn schon inbegriffen, und es war ein günstiges Angebot.
Ich willigte ein.

Als ich das Auto abholte, lief es tadellos, und der Schrotthändler machte mir ein weiteres Angebot, mir nochmals
200€ Nachlass zu geben, wenn ich auf eine Rechnung verzichten würde, das würde mir die Mwst. sparen.
Da das Auto nun lief, willigte ich ein.

Der Schrotthändler gab mir den damals für mich unverständlichen Rat, das Auto nur ins Ausland zu verkaufen, wegen Garantieansprüchen, und da das Auto und Getriebe schon hohe km Laufleistungen aufwiesen.

Ich hatte den Ford dann den Export Aufkäufern angeboten, aber niemand machte ein angemessenes Angebot, weil das Auto ein Automatik Getriebe hat, und das im Ausland gar nicht gefragt sei.
Ich solle das Auto in Deutschland verkaufen, da würde ich mich besser stehen.

Ich verkaufte dann das Auto in Deutschland, und erzählte auch dem Käufer von dem Austauschgetriebe,
was laut Auskunft des Schrotthändlers eingebaut wurde.

Nach 3 Wochen rief mich der Käufer an, und erzählte mir von einem Getriebeschaden, und das Auto sei in der Werkstatt.

Es vergingen dann nochmals einige Tage, und der Käufer wollte eine Wandlung des Kaufvertrages, da nie ein Austauschgetriebe eingebaut worden sei.
Die Werkstatt habe festgestellt, das lediglich nur Bremsflüssigkeit in das Automatik Getriebe gekippt worden sei, was ein kurzfristiges Funktionieren des Automatik Getriebes zur Folge hatte.

Der Käufer spricht nun von arglistiger Täuschung und Betrug und will seinen Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Ich bin dann zum Schrotthändler gegangen, der jegliche Verantwortung ablehnt, und darauf verweist, dass er mir doch gesagt habe, das Auto nicht in Deutschland zu verkaufen.

Auf ein Schreiben von mir an den Schrotthändler kam die Antwort von ihm, dass er nie das Auto zur Reparatur gehabt hätte, und deswegen lehne er jegliche Verantwortung ab.

Als ich nicht lockerlies, beleidgte er mich und drohte mir mit rechtlichen Schritten wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufmord, und schmiss mich vom Schrottplatz. Seitdem habe ich Hausverbot, und er setzte mich davon in Kenntnis, dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekäme, falls ich ihn wieder aufsuchen würde.

Dummerweise habe ich keine Rechnung vom Schrottplatz, in den Kaufvertrag aber schriftlich vermerkt, dass
Autoverwertung yx ein Austauschgetriebe eingebaut hat.

Beste Antwort im Thema

Meine ehrliche Meinung: selbst Schuld.
Wenn Du keine Zeugen bringen kannst, die Deine Geschichte bestätigen, hast Du seeehr tief ins Klo gegriffen.
Zwar befreit Schwarzarbeit nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Arbeit, aber ohne schriftlichen Beweis wirst Du wohl kaum weiter kommen.
Und was Du in Deine Kaufverträge schreibst beweist gar nix, im Zweifel kann man Dir das noch als Betrugsversuch auslegen, der Schrotti wird ganz sicher leugnen Dich auch nur zu kennen.

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Zitat:

Original geschrieben von Amadeous


Ich habe nichts falsch gemacht, warum soll ich das Auto zurücknehmen?

Klar hast du was falsch gemacht, sonst wäre der Käufer ja nicht unzufrieden bzw.

der Wagen hätte keinen Schaden.

Was und wie das alles zustande kam, ist dem Käufer doch egal.

Es sei denn du könntest es beweisen........🙄

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Die Rücknahme des Fahrzeuges ist die günstigere Variante. So hast du ein Verfahren weniger! Den Schrotti kannst du ja dennoch verklagen.
MfG

So sehe ich das auch..........

Zitat:

Es sei denn du könntest es beweisen........

Für den Käufer ist belanglos, was der Verkäufer für Probleme hatte/hat.

Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Kaufvertrages.

War es ein Privatverkauf, so hätte die Möglichkeit bestanden, die Gewährleistung auszuschliessen.

Dann müsste der Käufer damit leben, ansonsten wird er jeden Prozess gewinnen.

unabhängig von Gewährleistung oder nicht steht im Kaufvertrag als zugesicherte Eigenschaft ein gebrauchtes Getriebe, wenn auch mit 200 TKm Laufleistung!
Dieses Getriebe ist nicht verbaut worden, der Käufer kann also definitiv die Rücknahme bzw was sicher teurer wäre, die Nachbesserung verlangen!

Wenn das jemd. passiert wäre den ich gut kennen würde, würde ich ihm erstens meinen Anwalt empfehlen, und zweitens ganz lieb zum Käufer dieses Autos zu sein! Der hat nämlich m.E. alle Trümpfe in der Hand!
Zum Schrotti hab ich meine Meinung gesagt!
Geh zum Anwalt, lass dir den Tausi und die anwaltskosten erstatten und gut is....
Was der mit seiner Mehrwertsteuer macht oder auch nicht liegt zunächst mal in seiner Verantwortung als Unternehmer!
Wenn jeder Taxler die MwSt. nur dafür abführen würde wofür auch ein Beleg erstellt wurde wären das vmtl. weniger als 10% seiner Fahrten!
Oder lasst ihr euch für jede Kneipenrückfahrt ne Quittung ausstellen??? Und definitiv ist nicht jeder der das nicht tut damit ein Steuerhinterzieher! Oder Im Supermarkt??? Nehmt ihr immer den Bon mit? Seid ihr dann auch Steuerhinterziehher???
Das Problem mit der Steuer liegt in erster Linie bei dem leistenden Unternehmer!

noch ein tipp von mir in die selbe richtung: geh zu einem guten anwalt der auch steuerberater / rechtsbeistand ist! und einige dich außergerichtlich mit deinem käufer! denn wenns vor gericht gehst, kommen auch andere sachen zur sprache die ggf die zeit "früher" berühren. du bist sicher erbe deines vaters geworden und hast damit bestimmte sachen geerbt, auch steuern, u.U auch solche von denen du nix weißt!

also hol dir sachkundigen rat ein, kann ich nur empfehlen, die kohle im vorfeld ist sehr gut investiertes geld.

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Mal ganz ehrlich, was fürn Krimi. Also unseriöser gehts wohl nicht. Sicherlich will ich Dir keine böse Absicht unterstellen, aber der Austausch des Getriebes vom Schrotti ohne Belege ( Auftrag /Rechnung ) um das Fahrzeug anschließend weiter zuverkaufen . Da hat der Käufer des Fahrzeugs mein größtes Mitgefühl. Wenn Du Pech hast verklagt er dich auf Rücknahme und Schadenersatz. Und das ist nur die Klage des Käufers. Sicher wirst du dann noch vom Staatsanwalt und Finanzamt hören.
Das beste was Du in der Sache mache´n solltes ist erstmal das Auto zurücknehmen dem Käufer den Kaufpreis zurückgeben und ihm von Dir aus eine Entschädigung anbieten. Vielleicht sieht er von einer Klage ab. Beweise hat er genug.
Mit dem Schrotti ist es anders, da musst Du überlegen, Lehrgeld bezahlt und gut oder Anzeige wegen Betruges und mit allen Konsequenzen daraus leben.

Hier ist der Kaufvertrag
http://img341.imageshack.us/img341/662/kaufvertragfordmondeo.jpg
http://img341.imageshack.us/img341/662/kaufvertragfordmondeo.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Amadeous


Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Gar nix ist da. Hattest du sein Einverständnis das Telefonat aufzuzeichnen? Waren Zeugen anwesend die das bestätigen können und das Telefonat mitgehört haben? Pass auf dass du nicht wegen Erpressung rangenommen wirst.

Entweder hast du einen verlässlichen 'echten' Zeugen der bei der Abholung dabei war -> ab zum Anwalt. Sollte es vor Gericht gehen könnte allerdings die Frage aufkommen wieso du Schwarzarbeit Vorschub geleistet hast.

Hast du keinen Zeugen dann buche es unter Lebenserfahrung ab und ersetz dem Käufer das Getriebe oder nimm das Auto zurück, der hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun.

Gruss
Toene

Sorry , aber bei den Gegenbenheiten ist der Kaufvertrag nicht das Papier wert auf dem er steht. Bei der Sachlage wird jeder Anwalt den in der Luft zerreißen mit dem Argument der böswilligen Täuschung ( und ich bin nicht mal Anwalt). Ich nehme mal an das die Werkstatt des Käufers belegen kann das nur ein falsches Öl statt eines anderen Getriebes verwendet wurde und damit hat jeder Anwalt die Trumpfkarte in der Hand um dir das Leben schwer zumachen . Vertrag hin oder her.

Zumal der Käufer eine gesetzliche Gewährleistung zusteht! Du hast nur die Garantie ausgeschlossen!!! Der Käufer kann auf Gewährleistung pochen und dann wird es richtig teuer...

Bastlerauto und ohne Rückgaberecht, kannst du dir in die Haare schmieren! Das zieht vor'm Richter nicht. Es greift die Gewährleistungspflicht und du zahlst.

Nimm das Auto zurück und verkaufe es in Teilen, wie ich es dir schon vorgeschlagen habe.

MfG

Zitat:

Zumal der Käufer eine gesetzliche Gewährleistung zusteht! Du hast nur die Garantie ausgeschlossen!!! Der Käufer kann auf Gewährleistung pochen und dann wird es richtig teuer...

Das ist ein Kaufvertrag für Privatleute.

Es steht doch deutlich auf dem Vertrag: "...unter Ausschluss der Sachmängelhaftung..."

Zitat:

Original geschrieben von hexenbier



Zitat:

Zumal der Käufer eine gesetzliche Gewährleistung zusteht! Du hast nur die Garantie ausgeschlossen!!! Der Käufer kann auf Gewährleistung pochen und dann wird es richtig teuer...

Das ist ein Kaufvertrag für Privatleute.
Es steht doch deutlich auf dem Vertrag: "...unter Ausschluss der Sachmängelhaftung..."

ändert aber nix daran, das dort was von einem ausgetauschten getriebe steht...welches aber nicht getausch wurde...also ist das wurst! man sollte versuchen sich da aussergerichtlich zu einigen...auf was auch immer...wagen zurück, teil vom kaufpreis zurück...

und zum verwerter....wenn der sich so quer stellt...würde ich dem finanzamt bei dir mal einen (anonymen ? ) tip zukommen lassen, die stellen dem die bude auf den kopf und werden mit sicherheit was finden.

Zitat:

Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.

Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Das vergess mal ganz schnell wieder. Sofern du kein Einverständnis zur Aufzeichnung dieses Gesprächs hattest, ist das illegal und wird vor Gericht auch nicht anerkannt. Dasselbe gilt übrigens für "Zeugen" die das Telefonat heimlich mithören.

Gruss Toni

Scheinbar hast Du noch nicht so richtig viel mit dem Verkauf gebrauchter Autos zu tun gehabt, Du machst so ziemlich jeden Fehler denn man sich zusammen konstruieren kann.
1. Einen Zeugen hast Du nur dann, wenn dieser bei der Abholung Deines Wagens dabei war und bestätigen kann, dass Du die Kohle für den Einbau eines gebrauchten Getriebes gezahlt hast.
2. Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (also hier das Telefonat) ist nach §201 STGB Satz 1 Abs.1 sogar eine Straftat die mit bis zu drei Jahren belegt werden kann, hier würde ich den Ball extrem flach halten. Ein lauschender Zeuge am Telefon ist übrigens auch auf dünnem Eis unterwegs, und beweist nur Deine Straftat!!
3. Der Kunde der Dein Auto gekauft hat braucht sich um Deinen Gewährleistungsausschluss kein bisschen zu kümmern, Du hast ihm ein Austauschgetriebe zugesagt, es ist nicht drin, Du hast ein Problem und den Vertrag nicht erfüllt. Was ein Vorlieferant getan oder nicht getan hat, ist Deinem Kunden vollkommen egal, das ist allein Dein Problem.

Und als letztes noch ein persönlicher Eindruck von mir, wenn ich das alles hier so lese: Du wolltest einen Autohöcker aus dem Ausland abzocken, und jetzt bist Du selber abgezockt worden, mein Mitleid hält sich in engen Grenzen. Noch dazu bist Du beratungsresistent, denn Du willst nicht einsehen das Du sehr wohl "was falsches getan" hast.

Als erstes solltest Du das Problem mit Deinem Käufer aus der Welt schaffen, nimm die Karre zurück, gib ihm sein Geld und fertig. Dann such Dir einen Anwalt und sprich mit dem über den Deinen Fall, wenn Du dann noch einen Weg findest, dem Schrotti seine Tat nachzuweisen, dann kannst Du dem immer noch den Vermögensschaden aus dem geplatzen Verkauf des Autos an die Backe kleben. Mehr ist dazu wirklich nicht zu sagen...

Ich glaube, es ist jetzt alles gesagt und der Themenersteller möge sich bitte mit allen weiteren Fragen an einen Rechtsanwalt wenden.

Ich setz an dieser Stelle jetzt ein Schloss vor!

MfG
Johnes
MT-Moderation

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