Ohne Kz mit dem Roller erwischt
Hallo erstmal
Ich bin 17 Jahre und wurde vorgestern von der Polizei ohne Kennzeichen erwischt worden war nicht zu schnell oder sonstiges. Nun ja meine Frage ist : Ich wurde noch nie zuvor von der Polizei angehalten worden war jetzt das erste mal , was kommt auf mich zu. Außerdem bin ich noch nicht vorgestraft !
Vielen Dankt , antworten sie bitte schnell!!
Beste Antwort im Thema
Na dann besorg Dir die Versicherungsbestätigung (das Versicherungs-Kennzeichen reicht notfalls aus, Polizei kann auch bei der Versicherung nachfragen).
Aber warum wurde das V-Kennzeichen denn überhaupt abgeschraubt? An ein anderes Möp montieren darf man das auch nicht!
14 Antworten
Hast Du denn eine ausreichende Fahrerlaubnis gehabt?
Kennzeichen verloren wäre nicht so schlimm, aber Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz (gar nicht versichert) ist eine Straftat.
Bei Verurteilung Sozialstunden und 6 Flenspunkte. Ist ja noch nach Jugendstrafrecht.
Die Tat bleibt dann 5 Jahre lang im Verkehrsregister eingetragen. Noch eine Verkehrsstraftat und es kann (z.B. für späteren Führerschein/erweiterung) eng werden.
Ja aber das ding ist , ich dachte es wäre versichert weil ich die Zip erst nur 2 Tage lang hatte und der besitzer mir meinte ja es ist noch angemeldet ich sage dir bescheid wenn ich die Zip ummelde weil ich mein Mofa gegen die Zip getauscht habe!!
Na dann besorg Dir die Versicherungsbestätigung (das Versicherungs-Kennzeichen reicht notfalls aus, Polizei kann auch bei der Versicherung nachfragen).
Aber warum wurde das V-Kennzeichen denn überhaupt abgeschraubt? An ein anderes Möp montieren darf man das auch nicht!
Ja schau , Die zip war noch angemeldet und der Junge mit den ich es getauscht habe , meinte ich melde es in einer woche um auf den mofa! So und ich hatte nur die Zip 2 tage lange nun ja ich habe vorhin erfahren als ich an den Tag erwischt worden bin der Roller schon abgemeldet war ich wurde ca um 16:15 uhr erwischt und der Roller wurde (Die Zip) schon um 09:00 uhr abgemeldet..
Nun ja ich will gerne wissen was auf mich zukommt..
Ähnliche Themen
Höchstens Sozialstunden und 6 Flenspunkte.
Warum überhaupt abmelden beim tauschen? Versicherung hätte mitverkauft werden können, Halterwechsel ist billiger neu kaufen.
Aber nun sieh zu, dass der Roller ordentlich versichert ist/wird. Kein Hörensagen und sich auf andere verlassen. Mach es selbst und ordentlich.
Das befreit dich wahrscheinlich trotzdem nicht von dem Vergehen, da du mit einem nicht versicherten Fahrzeug unterwegs warst.
Will dir ja nicht den Sonntag versauen, aber lies mal hier
oder hier .
Demnach kann da einiges auf dich zukommen.
Imho halte ich es auch für gut das die Strafen dafür sehr deutlich sind.
Ich hätte keinen Bock auf den Palaver nach einem Unfall mit einem nicht versicherten Verkehrsteilnehmer.
Ich danke aber das es bei Minderjährigen noch glimpflich ausgehen kann.
§ 6 PflichtversicherungsgesetzZitat:
Original geschrieben von Ertugrul_55
6 Flenspunkte übertreib mal nicht ô.O
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
...und wenn du ohne Kennzeichen rumgefahren bist, solltest du wissen dass das Fzg nicht versichert sein kann !! Egal was dein Kumpel dir erzählt hat !!!
Im Jugendstrafrecht wird es etwas "sanfter" gehandhabt, evtl. auch wegen M.-Bonus !! ?? 😰
wölfle 😉
Versicherungen laufen üblicherweise bis 23:59 am Tag der Abmeldung. Bleibt das fehlende Kennzeichen. Hier kommt dann aber je nach Aussage evtl Vorsatz dazu.....
Ich verschiebe das mal in das Versicherungs Forum, da ist es mMn besser aufgehoben.
Grüße
Steini
@steini:
Zitat:
Original geschrieben von Ertugrul_55
Ja aber das ding ist , ich dachte es wäre versichert weil ich die Zip erst nur 2 Tage lang hatte und der besitzer mir meinte ja es ist noch angemeldet ich sage dir bescheid wenn ich die Zip ummelde weil ich mein Mofa gegen die Zip getauscht habe!!
nix am gleichen tag 😉
ich versteh aber nicht warum einem "kein nummernschild" nicht auffällt...
@onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von Ertugrul_55
Ja schau , Die zip war noch angemeldet und der Junge mit den ich es getauscht habe , meinte ich melde es in einer woche um auf den mofa! So und ich hatte nur die Zip 2 tage lange nun ja ich habe vorhin erfahren als ich an den Tag erwischt worden bin der Roller schon abgemeldet war ich wurde ca um 16:15 uhr erwischt und der Roller wurde (Die Zip) schon um 09:00 uhr abgemeldet..
Da steht das anders 😉, der von dir zitierte Satz war wohl eine Absprache welche nicht eingehalten wurde...
Grüße
Steini
Hm.
Klingt irgendwie alles ziemlich undurchsichtig.
Du fährst mit einer "Zip" (was auch immer das ist), die kein Kennzeichen hat, die du scheinbar gegen dein Mofa getauscht hast.
Du wurdest ohne Kennzeichen erwischt, weil der Typ mit dem du getauscht hast, das behalten hat.
Er hat jetzt das Mofa auf sich "angemeldet" und jetzt habt ihr zurückgetauscht?
Ganz ehrlich würde ich mir bei solchen Geschichten wünschen, dass nicht nach Jugend- sondern nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird.
Du könntest natürlich Glück haben, und die Versicherung lief wirklich noch bis Ende des Tages.
Dann bleibt tatsächlich nur Fahren ohne Kennzeichen übrig.
Egal, wie es ausgeht, mich würde das Ergebnis auf jeden Fall interessieren!