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LKW hat mich seitlich erwischt !

Themenstarteram 10. August 2017 um 16:58

Hey,

Ein Lkw hat mich seitlich erwischt und er war dran Schuld meiner Meinung nach.

Vor kurzem war der Sacherverständiger hier, um mein Auto zu schätzen. Auf seinen Wert.

Verkaufspreis wäre ~1400€ in "okay Zustand"

Audi A3

1,9 TDI

255.000 km

Baujahr 1996

Mängel die aufgefallen sind schätzungsweiße, wir waren nicht in der Werkstatt:

1)Ich habe auf der Beifahrerseite einen tiefen Kratzer, weil ich an einem Feuerlösche-Kasten angekommen bin und einen 5 cm Kratzer am Kotflügel(Beifahrerseite).

Hier ein Bild dazu nur vom tiefen Kratzer:

https://picload.org/view/rwogcocr/screenshot_20170810-181737.png.html

2)Meine Ölwanne ist undicht, die würde ich, die Woche noch wechseln.

Jedoch war schon der Sachverständiger da.Wird das dannach neu berechnet bzw. kommt er dann nochmal ?

Weil mein TÜV läuft bald ab und es muss gemacht werden.

3)Der Kleber am "Autodeckhimmel" hat sich gelöst und jetzt hängt der Stoff runter.

Der Sachverständiger meinte Autotür(Lenkerseite) müsste getauscht werden, und Kotflügel lakiert werden. 2000€ Schaden klingt sehr gut für mich,weil das Auto eh weg soll. Ich würde aber nie die 2000€ sehen, sondern nur ein Angebote bekommen, weil das ja als Totalschaden gelten würde.

Jedoch habe ich Angst über den Tisch gezogen zu werden, was müsste ich mindestens geboten bekommen, was wäre ein guter Preis?

Habt Erfahrungen sammeln können, mit sowas ?

PS: Wohne in Österreich.

Mfg

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17 Antworten

Das Teil ist platt, Totalschaden!!

Er wird jetzt noch den Restwert ermitteln und dann kannst du fiktiv die 1400eur minus des Restwertes, mit der Versicherung abrechnen.

Und er kommt natürlich nicht nochmal, relevant ist der Fzg Zustand zum Schadenzeitpunkt!

Themenstarteram 10. August 2017 um 18:28

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 10. August 2017 um 19:09:23 Uhr:

Das Teil ist platt, Totalschaden!!

Er wird jetzt noch den Restwert ermitteln und dann kannst du fiktiv die 1400eur minus des Restwertes, mit der Versicherung abrechnen.

Und er kommt natürlich nicht nochmal, relevant ist der Fzg Zustand zum Schadenzeitpunkt!

was schätz du was ein faierer Preis wäre. Hab dir ja meine Mängel genannt :O

Ich handel nicht mit Autos, bei Mercedes vielleicht........

aber mach dir keine Sorgen, dein beschädigtes Fzg steht gerade in der Restwert Börse und wird von Händler beäugt, die dann ein verbindliches Gebot abgeben werden. Dem Höchstbietenden verkaufst du dann dein Schrott und den Rest füllt dann die Vers bis 1400Eur auf.

Nicht so schnell, der ist unter Umständen wesentlich mehr Wert. Z.B. hier:

https://www.motor-talk.de/.../...mie-oder-ueberlegt-noch-t6112630.html

Alles Quark was ich schrieb, der TE kommt aus A, da weiß ich nichts, sorry.

Themenstarteram 10. August 2017 um 19:48

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 10. August 2017 um 21:12:54 Uhr:

Ich handel nicht mit Autos, bei Mercedes vielleicht........

aber mach dir keine Sorgen, dein beschädigtes Fzg steht gerade in der Restwert Börse und wird von Händler beäugt, die dann ein verbindliches Gebot abgeben werden. Dem Höchstbietenden verkaufst du dann dein Schrott und den Rest füllt dann die Vers bis 1400Eur auf.

Meinte eher, was ein fairer Preis der Versicherung an mich wäre...

Themenstarteram 10. August 2017 um 19:48

Zitat:

@rufus608 schrieb am 10. August 2017 um 21:40:23 Uhr:

Steigt der Restwert des alten Diesel nicht durch die ausgelobte Inzahlungnahmeprämie einiger Hersteller beim Neuwagenkauf?

Ach, @Golfschlosser hat auch diese Idee, hatte den Link noch nicht genutzt :)

Sorry, in A, da weiß ich nix. Nun habe ich wohl alles mitbekommen :rolleyes:

Es geht um die Versicherung!

Der Gutachter arbeitet für dich, er wird sich beim ermitteln des WB eher am oberen Ende orientieren, d. h. In deinem Sinne, aber plausibel und belegbar.

@Golfschlosser

Die Idee ist zwar gut, aber blöd sind die auch nicht. Das hat schon damals bei der Abwrackprämie nicht gefunzt.

Fahr- und Verkehrssicher wird das Tauschobjekt schon sein müssen und da sind sichtbare Totalschäden nicht Zielführend.

Themenstarteram 10. August 2017 um 20:30

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 10. August 2017 um 22:06:18 Uhr:

Der Gutachter arbeitet für dich, er wird sich beim ermitteln des WB eher am oberen Ende orientieren, d. h. In deinem Sinne, aber plausibel und belegbar.

@Golfschlosser

Die Idee ist zwar gut, aber blöd sind die auch nicht. Das hat schon damals bei der Abwrackprämie nicht gefunzt.

Fahr- und Verkehrssicher wird das Tauschobjekt schon sein müssen und da sind sichtbare Totalschäden nicht Zielführend.

Naja das der für mich arbeitet, bezweiifel ich sehr stark :D

 

Der Arbeit im Auftrag der Versicherung...

Weiß jetzt nicht ob es das auch in eurem Versicherungsregularien so gibt.

Aber wegen dem Kratzer würde ich fiktiv abrechnen, mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen und das Auto so weiterfahren.

am 10. August 2017 um 21:03

Nur so nebenbei: Es gilt aller Wahrscheinlichkeit nach österreichisches Recht.

Nicht das hier jemand auf die absurde Idee kommt dem TE Tipps zu geben, wie nach deutschem Recht der Schaden zu regulieren wäre.

Ist bei einem Totalschaden wie in Deutschland, heißt bei denen nur Reparaturkostenablöse und Wrackprämie.

Aber ich war jetzt im Glauben das er als Österreicher in Deutschland einen Schaden hatte, warum sollte er sonst in einem deutschen Forum diese Frage stellen?

@TE

Wie verhält es sich den jetzt?

deutsches oder Österreichisches Recht?, wo war der Schadenort?

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 10. August 2017 um 21:25:56 Uhr:

Nicht so schnell, der ist unter Umständen wesentlich mehr Wert. Z.B. hier:

https://www.motor-talk.de/.../...mie-oder-ueberlegt-noch-t6112630.html

Der ist Baujahr 1996! Dafür gibt es keine Umweltprämie. OK, vielleicht nimmt ein Händler den alten und reduziert dann den Preis auf den "Neuwagen". Denke aber nicht, dass er einen Neuwagen kaufen wird.

Mehr als die 1400 Euro wird er nicht bekommen, außer er findet jemanden privat der mehr für das Auto zahlt (große Gefahr, dass man weniger bekommt), als er in der Restwertbörse Gebote bekommt oder er bekommt ihn durch den TÜV und fährt mit Kratzer und Beule weiter.

Themenstarteram 11. August 2017 um 6:56

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. August 2017 um 22:34:13 Uhr:

Weiß jetzt nicht ob es das auch in eurem Versicherungsregularien so gibt.

Aber wegen dem Kratzer würde ich fiktiv abrechnen, mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen und das Auto so weiterfahren.

Der Kratzer stammt nicht vom LKW, der war schon da. Ich habe nur Angst das, der Kratzer den Preis so heftig nach unten drückt.

"LKW Schaden lade ich mal hoch"

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