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Roller angefahren, wie Verfahre ich weiter?

Themenstarteram 16. Juni 2016 um 9:17

Hallo Zusammen,

beim Rückwärts Ausparken habe ich leider einen Motorroller übersehen und umgeworfen. Es sind einige Lackschäden zu erkennen. Nun stellt sich die Frage wie ich weiter vorgehe.

Ich habe mich etwas durchs Internet gelesen und es wurde oft empfohlen in solchen Fällen, die Versicherungen den Schaden regulieren zu lassen. Falls die daraufhin erfolgende "Hochstufung" zu teuer wird, könnte man den Schaden immer noch an die Versicherung zurückzahlen.

Ist dies ohne Weiteres möglich, oder muss man dann Mehrkosten, z. B. für en Gutachter zahlen?

Noch eine andere Frage: Ich bin in der Versicherung meines Vaters mit angegeben. Mir ist also Versicherungstechnisch erlaubt das Auto zu fahren.

Er hat eine sehr hohe SF Klasse. Macht es nun einen Unterschied ob Er oder ich den Unfall verursacht hat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:21:54 Uhr:

´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

Doch, ist einheitlich: bei 0.00 €uro! :)

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wichtig ist, dass erstmal eine werkastatt den schaden begutachtet. weil , wenn der schaden nicht über 750€ liegt, dann kommt meines wissens eh kein gutachter. und dieser kostenvoranschlag einer werkstatt ist normalerweise

kostenlos. nach diesem voranschlag kannst du dir in ruhe überlegen, ob es sinnvoll ist , die kosten selbst zu tragen.

 

nein, es macht keinen unterschied, wer gefahren ist. die versicherung muß den vollen schaden zahlen, wenn der fahrer angegeben ist.

Zitat:

@MReklingberg schrieb am 16. Juni 2016 um 11:17:20 Uhr:

 

Ich habe mich etwas durchs Internet gelesen und es wurde oft empfohlen in solchen Fällen, die Versicherungen den Schaden regulieren zu lassen. Falls die daraufhin erfolgende "Hochstufung" zu teuer wird, könnte man den Schaden immer noch an die Versicherung zurückzahlen.

Gutachterkosten und Rechtsanwaltsgebühren sind u.a. nicht vertragsbelastend, müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 11:50:29 Uhr:

nein, es macht keinen unterschied, wer gefahren ist. die versicherung muß den vollen schaden zahlen, wenn der fahrer angegeben ist.

Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?

´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

hier ein interessanter artikel bez. des themas´´ fahrer bei versicherung angeben´´

https://www.test.de/.../

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:21:54 Uhr:

´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

Doch, ist einheitlich: bei 0.00 €uro! :)

Kannst Du mir mal das Makro schicken, mit dem man 15 s nach einem Kommentar ein "Danke" generiert?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Juni 2016 um 14:42:33 Uhr:

Kannst Du mir mal das Makro schicken, mit dem man 15 s nach einem Kommentar ein "Danke" generiert?

Das Makro scheint defekt, da nur ein "Danke" und nicht, wie üblich, zwei.:)

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:26:29 Uhr:

hier ein interessanter artikel bez. des themas´´ fahrer bei versicherung angeben´´

https://www.test.de/.../

Wann wird ein "gelegentlich" zum einem "festen" Fahrerkreis?

Und wieso ist ein Fahrer >23 unproblemtatisch und ein <23 Fahrer wird hier ausgegrenzt?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Juni 2016 um 14:31:20 Uhr:

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:21:54 Uhr:

´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

Doch, ist einheitlich: bei 0.00 €uro! :)

Gilt das auch für die Kasko?

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 16. Juni 2016 um 16:44:03 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 16. Juni 2016 um 14:31:20 Uhr:

 

Doch, ist einheitlich: bei 0.00 €uro! :)

Gilt das auch für die Kasko?

Und was hat die Frage mit dem Thread zu tun? :confused:

Bezieht sich auf diese Aussage hier

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:21:54 Uhr:

´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

[i]@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 11:50:29 Uhr:

wichtig ist, dass erstmal eine werkastatt den schaden begutachtet. weil , wenn der schaden nicht über 750€ liegt, dann kommt meines wissens eh kein gutachter. und dieser kostenvoranschlag einer werkstatt ist normalerweise

kostenlos. nach diesem voranschlag kannst du dir in ruhe überlegen, ob es sinnvoll ist , die kosten selbst zu tragen.

Ein KVA ist natürlich nicht "Kostenlos". Keine Werkstat arbeitet für "Umme" warum auch?

Im übrigen ist hier zur prüfen, ob eventuell wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Das geht bei einem Rollernämlich ganz schnell.

In so fern ist ein Gutachen hier sicher angebracht.

Ob und wer hier die unfalbedingten Kosten ermittelt, entscheidet im übrigen der Geschädigte und sonst keiner.

Ich als TE und Schadenverursacher würde versuchen, die Sache mit dem Rollerinhaber auf dem kurzen Dienstweg zu klären.

Wenns nur ein paar Lackschäden sind, ein paar Hundert Euro als pauschale Entschädigung anbieten.

Wäre wahrscheinlich für den TE die günstigste Lösung.

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