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Ohne Versicherungsschutz erwischt worden

Themenstarteram 8. April 2009 um 16:08

Hallo Leute,

als die ersten Sonnenstrahlen auf den Asphalt trafen, habe ich meinen Roller wieder zum laufen gebracht. Ich bin dann ein Paar Meter gefahren und wurde von der Polizei erwischt.

Ich bin 21 und habe einen Autoführerschein, bin aus der Probezeit raus.

Es liegt nun der Strafttatbestand Fahren ohne Versicherungsschutz gegen mich vor.

Was könnte nun auf mich zukommen?

Danke schonmal für Eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 24. Mai 2010 um 21:31

Hi,

also, die Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen wurde, ist angesichts des andersfarbigen Kennzeichens und der Tatsache, daß der OP im Frühjahr kein neues Kennzeichen gekauft hat, relativ leicht zu entscheiden. Fahrlässigkeit wird z.B. dann angenommen, wenn jemand aus nachvollziehbaren Gründen davon ausgehen konnte, daß eine Modifikation/Umbau nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes geführt hat und sich hätte schlau machen können.

Die gängigen "Tarife" für solche Vergehen sind (in Berlin z.B.) 15-30 Tagessätze, da ist aber sicher auch eine Einstellung (ggf. gegen Auflagen) drin. Einen reuigen Brief schreiben, auf den Testlauf nach der Winterpause hinweisen, umgehenden Abschluß eines Versicherungsvertrags nachweisen und bisherige Unbestraftheit wären da hilfreich.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wie bereits beschrieben, bei vorsätzlich begangenen Taten nicht, oft wird aber eine Erstberatung beim Anwalt aus Kulanzgründen bezahlt.

Für die Höhe der Tagessätze wird das monatliche Einkommen durch 30 geteilt, wenn keine Angaben gemacht werden, kann das Gericht das schätzen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

Grüße

Christian

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§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Themenstarteram 8. April 2009 um 16:17

Oha das ist aber hart naja danke für die info

am 8. April 2009 um 23:33

Na ja... diese "bis zu" sagen wenig aus. In einem mir bekanntem Fall wurde der gleiche Fall direkt vom Gericht eingestellt. Die Person war jedoch minderjährig und ein unbeschriebenes Blatt. Muss in deinem Fall also nicht genauso laufen. Wenn es dabei zu einem Unfall kommt o. ä. wird dies natürlich nicht so glimpflich ablaufen.

 

Gruß

Andreas

hallo,haste die kiste denn noch am gleichen tag angemeldet? wenn ja ,würde ich gleich bestand zu den anderen fahrzeugen aufrufen.denn die darfste auch ohne nummernschild fahren zum anmelden.da würde ich mich aber schlau machen.aber nur wenn du die kiste angemeldet hast.mfg fritz

am 23. Mai 2010 um 17:09

meinen bruder (37J) hat es dieses jahr auch erwischt. letzte woche 500€ Stafe (keine punkte) zu zahlen bekommen. ich frage mich nach welcher grundlage? die wissen weder ob mein bruder harz4ler oder ein multimillionär ist. naja er hat leider kein rechtschutz :( ich würde es drauf ankommen lassen.

am 23. Mai 2010 um 17:21

Noch ein Tipp: Wer keine Versicherung für seinen Roller hat und mit dem abgelaufenen Nummernschild fährt bekommt dopellt Ärger. Wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und wegen Betrug. Fährt man dagegen völlig ohne Nummernschild ist es "nur" Fahren ohne Versicherungsschutz. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das Heute immer noch so gehandhabt wird, diese Information habe ich vor einigen Jahren erhalten..

Gruß

@wie_meinen: Komisch das es keine Punkte gab. Fahren ohne Versicherung sollte doch ein paar Punkte geben? Wenn man dem Staatsanwalt / Gericht seine finanziellen Verhältnisse nicht freiwillig mitteilt, berechnet der die Geldstrafe nach einem "Durchschnitts Einkommen".

Zitat:

Original geschrieben von wie_meinen?

naja er hat leider kein rechtschutz :( ich würde es drauf ankommen lassen.

Da würde der Rechtschutz wohl auch nicht mehr viel ausrichten können, wenn die Beweislage eindeutig ist (was sie in solchen Fällen meistens ist).

am 23. Mai 2010 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von wie_meinen?

naja er hat leider kein rechtschutz :( ich würde es drauf ankommen lassen.

Da würde der Rechtschutz wohl auch nicht mehr viel ausrichten können, wenn die Beweislage eindeutig ist (was sie in solchen Fällen meistens ist).

Dazu kommt noch, dass eine Rechtschutzversicherung bei vorsätzlich begangenen Straftaten im Regelfall die Leistung verweigert. Und dieses Fahren ohne Versicherungsschutz wie in diesem Falle ist wohl offensichtlich vorsätzlich passiert. Da kann man es ruhig drauf ankommen lassen, denn auf den Kosten bleibt man sitzen.

am 24. Mai 2010 um 19:09

ja nur

1. muss der vorsatz erst bewiesen werden. es war glaube ich anfang april. da kann es mal passieren zu vergessen ein neues kennzeichen zu kaufen, vorallem weil der roller (der Halter) erst seit letztem jahr fährt. ich weiss dass "unwissenheit vor strafe nicht schützt" aber trotzdem - es war allerhöhstens fahrlässig.

2. ein schüler, azubi oder sonnst wer bekommt für sein frisiertes mofa das 80 läuft , nur ein paar sozialstunden abzuleisten. und andere, die unbewußt ohne versicherungsschutz gefahren sind werden so zur kasse gebeten???

3. verkehrsrechtschutz ohne SB - hat man das gute recht einen anwalt nach seinen rechten und möglichkeiten zu fragen. die versicherung wird bestimmt nicht die beratungskosten in rechnung stellen. frühestens vor der verandlung.

am 24. Mai 2010 um 21:31

Hi,

also, die Frage, ob vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen wurde, ist angesichts des andersfarbigen Kennzeichens und der Tatsache, daß der OP im Frühjahr kein neues Kennzeichen gekauft hat, relativ leicht zu entscheiden. Fahrlässigkeit wird z.B. dann angenommen, wenn jemand aus nachvollziehbaren Gründen davon ausgehen konnte, daß eine Modifikation/Umbau nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes geführt hat und sich hätte schlau machen können.

Die gängigen "Tarife" für solche Vergehen sind (in Berlin z.B.) 15-30 Tagessätze, da ist aber sicher auch eine Einstellung (ggf. gegen Auflagen) drin. Einen reuigen Brief schreiben, auf den Testlauf nach der Winterpause hinweisen, umgehenden Abschluß eines Versicherungsvertrags nachweisen und bisherige Unbestraftheit wären da hilfreich.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wie bereits beschrieben, bei vorsätzlich begangenen Taten nicht, oft wird aber eine Erstberatung beim Anwalt aus Kulanzgründen bezahlt.

Für die Höhe der Tagessätze wird das monatliche Einkommen durch 30 geteilt, wenn keine Angaben gemacht werden, kann das Gericht das schätzen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/40.html

Grüße

Christian

am 25. Mai 2010 um 8:08

Meine Frau wurde am 11 März 2010 von einer Streife erwischt und schrieb eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungschutzes.

Das Problem war ich ... ich hatte vergessen, das neue Kennzeichen zu montieren, daher gesehen war es eine Nachlässigkeit meinerseits, die sich schnell gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr aufklären lies.

Ein RA wird hier nur beratschlagend zur Seite stehen, aber um eine Strafe kommst Du wohl nicht rum.

Ansonsten ist meinem Vorredner nichts hinzuzufügen.

Gruß Markus.

baber nicht wenn es sofort angemeldet worden wäre! denn ich fahre auch PKW ohne durch die gegen,papiere,vericherungsnummer,und dann geht es los.und ich bin schon öffters angehalten worden. und die konnten mir ichts!mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

...ich fahre auch PKW ohne durch die gegen...

Ohne was?

Ohne Kennzeichen? Ohne Zulassungplakette? Ohne Fahrzeugschein?

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

denn ich fahre auch PKW ohne durch die gegen,papiere,vericherungsnummer,und dann geht es los.und ich bin schon öffters angehalten worden. und die konnten mir ichts!mfg fritz

Mal nicht so vorlaut, sonst kostet das pro nicht mitgeführtem Papier 10 Euro.

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