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PKW Trailer mit Klasse B Fahren - Ja oder Nein?

Themenstarteram 3. Februar 2021 um 11:55

Hallo, ich habe eine Frage wie oben schon geschrieben wollte ich wiesen ob man mit Kl B einen PKW Trailer Fahren darf'? Ich habe etwas Recherchiert aber irgentwie verstehe ich das immer noch nicht :).

 

Zugfahrzeug hatt einen Leergewicht von 2135 im Fahrzeugschein unter F.1. Der PKW - Trailer

hatt einen Leergewicht von 520KG. Auf den Trailer wird z.B ein Fahrzeug Transportiert welches ein Leergewicht von 1150 hatt. Dürfte man so mit Kl B Fahren?

 

Hier ist z.B ein Video wo das ganze erklärt wird, ich Blick da Trotzdem nicht durch :)

 

https://youtu.be/Ai6dukJ4zm8

 

Auch das auf dem Bildern habe ich gefunden!

 

Über Hilfreiche Antworten würde ich mich Freuen, Danke!

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15 Antworten

Du musst die zGM des Zugfahrzeugs und die des Anhängers addieren. Wenn die Summe nicht mehr als 3500 kg ist reicht Klasse B.

Das Leergewicht und das tatsächliche Gewicht spielen für die benötigte Fahrerlaubnis keine Rolle.

(natürlich darfst du zGM, Anhängelast und Stützlast nicht überschreiten, aber das hat nichts mit der benötigten Fahrerlaubnis zu tun)

Themenstarteram 3. Februar 2021 um 12:06

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2021 um 13:03:15 Uhr:

Du musst die zGM des Zugfahrzeugs und die des Anhängers addieren. Wenn die Summe nicht mehr als 3500 kg ist reicht Klasse B.

Das Leergewicht und das tatsächliche Gewicht spielen für die benötigte Fahrerlaubnis keine Rolle.

(natürlich darfst du zGM, Anhängelast und Stützlast nicht überschreiten, aber das hat nichts mit der benötigten Fahrerlaubnis zu tun)

Also sagen wir mal der Trailer hatt eine zGM von 2500 / 2700 + Plus das vom Zugfahrzeug, also ist man ja weit über 3,5 T somit dürfte man mit Kl B nicht fahren'?

In Feld F1 steht in der Zulassungsbescheinigung das zulässige Gesamtgewicht. Mit einem Führerschein der Klasse B darfst Du Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg fahren.

Wenn das Zugfahrzeug bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, darf daran ein Anhänger mit höchstens 750 kg zulässigem Gesamtgewicht angehängt werden.

In Deinem Fall (Zugfahrzeug mit 2.135 kg zGG) darf maximal ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.175kg angehängt werden.

Es geht dabei um das zulässige Gesamtgewicht, nicht um das tatsächliche Gewicht.

Das von Dir geschilderte Fahrzeug darfst Du also mit einem Führerschein der Klasse B nicht transportieren.

Zitat:

@Julian05 schrieb am 3. Februar 2021 um 13:06:56 Uhr:

Also sagen wir mal der Trailer hatt eine zGM von 2500 / 2700 + Plus das vom Zugfahrzeug, also ist man ja weit über 3,5 T somit dürfte man mit Kl B nicht fahren'?

Bei einem Trailer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2500kg bist zu mit Deinem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.135 kg bei einem Zuggewicht von 4.825 kg und damit weit über dem was Du mit dem B-Schein fahren darfst.

Themenstarteram 3. Februar 2021 um 12:15

Schade, Danke für die eure Antworten.

Zitat:

@Julian05 schrieb am 3. Februar 2021 um 12:55:02 Uhr:

Hallo, ich habe eine Frage wie oben schon geschrieben wollte ich wiesen ob man mit Kl B einen PKW Trailer Fahren darf'? Ich habe etwas Recherchiert aber irgentwie verstehe ich das immer noch nicht :).

Zugfahrzeug hatt einen Leergewicht von 2135 im Fahrzeugschein unter F.1. Der PKW - Trailer

hatt einen Leergewicht von 520KG. Auf den Trailer wird z.B ein Fahrzeug Transportiert welches ein Leergewicht von 1150 hatt. Dürfte man so mit Kl B Fahren?

Hier ist z.B ein Video wo das ganze erklärt wird, ich Blick da Trotzdem nicht durch :)

https://youtu.be/Ai6dukJ4zm8

Auch das auf dem Bildern habe ich gefunden!

Über Hilfreiche Antworten würde ich mich Freuen, Danke!

Wann hast du denn deinen Führerschein Klasse B gemacht?

@Julian05 ... spontan sehe ich zwei Optionen:

  • Die vorhandene "B"-Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl "96" erweitern (Fahrschulkosten ca. 500,- Euro, keine Prüfung),- um infolge einen Trailer zu organisieren, dessen zGG in Kombination mit dem des Zugfahrzeugs maximal 4.250 kg beträgt.
  • Klasse "B" auf "BE" erweitern (5 Pflichtfahrstunden, keine Theorie- jedoch Fahrprüfung, Gesamtkosten: ca. 700,- Euro), um zukünftig bis zu 7.000 kg zGG (3,5 t + 3,5 t) durch die Gegend kutschieren zu dürfen.

BTW: "B96" bieten manche Fahrschulen als Tageskurs an.

https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Ist dort doch einfach erklärt: Zugfahrzeug max. 3.500 kg und Anhänger max. 750 kg o d e r Anhänger über 750 kg, dann Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 3.500 kg (alle Werte zulässige Gesamtmasse und nicht Leergewicht).

Zitat:

@Rigero schrieb am 3. Februar 2021 um 14:06:01 Uhr:

@Julian05 ... spontan sehe ich zwei Optionen:

  • Die vorhandene "B"-Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl "96" erweitern (Fahrschulkosten ca. 500,- Euro, keine Prüfung),- um infolge einen Trailer zu organisieren, dessen zGG in Kombination mit dem des Zugfahrzeugs maximal 4.250 kg beträgt.
  • Klasse "B" auf "BE" erweitern (5 Pflichtfahrstunden, keine Theorie- jedoch Fahrprüfung, Gesamtkosten: ca. 700,- Euro), um zukünftig bis zu 7.000 kg zGG (3,5 t + 3,5 t) durch die Gegend kutschieren zu dürfen.

BTW: "B96" bieten manche Fahrschulen als Tageskurs an.

BE kriegt man schon für 500€. B96 ist schwer für weniger als 400 zu bekommen, von daher lohnt es eigentlich nie, außer man fährt so schlecht, dass man bei einer Prüfung eigentlich nur durchfallen kann.

Auch B96 ist 'ne SEEEHR grenzwertige Sache wenns um den Autotransport auf Anhänger geht... da würde ich IMMER BE empfehlen!

Themenstarteram 3. Februar 2021 um 20:31

Vielen Dank für all eure Antworten.

@TE Du könntest natürlich nen leichten Trailer nehmen wie z. B den:

http://www.aluliner.com/.../...iler-mit-grosser-Ladeflaeche::2300.html

Wenn dann das Zugfahrzeug max. 2.000 kg zgM hat UND dabei noch den Trailer mit 1,5t zgM ziehen darf (Feld O.2) und ggfls. Einschränkungen der zulässigen Zuggesamtmasse <= 3,5t, mag es auch mit nem B-Führerschein gehen.

Zitat:

@gardiner schrieb am 4. Februar 2021 um 20:19:05 Uhr:

@TE Du könntest natürlich nen leichten Trailer nehmen wie z. B den:

http://www.aluliner.com/.../...iler-mit-grosser-Ladeflaeche::2300.html

Wenn dann das Zugfahrzeug max. 2.000 kg zgM hat UND dabei noch den Trailer mit 1,5t zgM ziehen darf (Feld O.2) und ggfls. Einschränkungen der zulässigen Zuggesamtmasse <= 3,5t, mag es auch mit nem B-Führerschein gehen.

Und welches Auto will man bei 1190Kg transportieren?

da wird es ja schon bei einem Golf knapp

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 5. Februar 2021 um 00:55:18 Uhr:

Zitat:

@gardiner schrieb am 4. Februar 2021 um 20:19:05 Uhr:

@TE Du könntest natürlich nen leichten Trailer nehmen wie z. B den:

http://www.aluliner.com/.../...iler-mit-grosser-Ladeflaeche::2300.html

Wenn dann das Zugfahrzeug max. 2.000 kg zgM hat UND dabei noch den Trailer mit 1,5t zgM ziehen darf (Feld O.2) und ggfls. Einschränkungen der zulässigen Zuggesamtmasse <= 3,5t, mag es auch mit nem B-Führerschein gehen.

Und welches Auto will man bei 1190Kg transportieren?

da wird es ja schon bei einem Golf knapp

Im Fall des TE mit einem Auto mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.135 kg fällt sogar dieser Anhänger für eine Nutzung mit Klasse B flach. Abgesehen davon, dass das Gewicht des zu transportierenden Fahrzeugs mit nur noch 1050 kg noch schmaler aus.

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