Ohne Fahrzeugschein zum TÜV??
Hallo Gemeinde,
ich soll mit dem Wagen meines Vater Dienstag zum TÜV. Natürlich hat er (wie zu erwarten war) den Fahrzeugschein so verbuddelt, dass er nicht zu finden ist. Den Brief hat er mir aber geben können.
Kann ich jetzt damit zum TÜV ne HU machen lassen oder zeigt der mir einen bestimmten Finger und schickt mich wieder nach hause?
Was mich noch interessiert:
Eine Radhausschale ist ausgebaut, weil sie nach nem Unfall am Reifen gerieben hat. Den Kotflügel hat man soweit wieder zusammengebastelt, aber die Schale fehlt noch.
Ist die TÜV-Relevant oder nur mein eigenes Interesse?
Frohes Neues un vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Der TUEV braucht zur Abnahme nicht den Schein.
Ich bin letztes mal auch ohne hin, dann am folgenden Tag kurz nochmal mit Schein, da wurde dann nachgestempelt.
In deiner Konstellation kannst du danach bei der Anmeldung einfach den neuen TUEV Bericht vorlegen, da wird das dann von der Zulassungsstelle eingetragen.
39 Antworten
Das Auto ist abgemeldet. Damit kann man "TÜV" machen. Ein Stempel kommt nicht in den Schein, wozu? Der Schein wird ja auf den aktuellen Halter ausgestellt, der "alte" ist mit Abmeldung ungültig. Aber für die Daten braucht er den Schein. Aber warum kümmert dich das, der Händler erledigt es doch für dich?
Zur Anmeldung bringst du dann den Prüfbericht mit. Im Schein wird dann das Datum der nächsten HU eingetragen.
Zitat:
@Ben_F schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:17:50 Uhr:
Ohne es genau zu wissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Kopie nicht ausreicht.
Der Tüver macht dort ja auch seinen Eintrag für die neue HU rein und es dient als zusätzlichen Hinweis, dass die HU wirklich für dieses Auto zugeteilt wurde.Einen HU Bericht und eine Plakette könnte man sich ja aus zweifelhaften Quellen besorgen.
Aber wenn das Auto abgemeldet ist bekommt man doch gar keinen Eintag im Fahrzeugschein, dann gibt es doch nur eine Prüfbescheinigung, wenn man das Fahrzeug dann zulässt wird der TÜV in die neuen Papiere eingetragen. So war bisher mein Kenntnisstand.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:34:47 Uhr:
Das Auto ist abgemeldet. Damit kann man "TÜV" machen. Ein Stempel kommt nicht in den Schein, wozu? Der Schein wird ja auf den aktuellen Halter ausgestellt, der "alte" ist mit Abmeldung ungültig. Aber für die Daten braucht er den Schein. Aber warum kümmert dich das, der Händler erledigt es doch für dich?Zur Anmeldung bringst du dann den Prüfbericht mit. Im Schein wird dann das Datum der nächsten HU eingetragen.
Mich kümmert das in dem Sinne, dass wenn ich Brief und alle Papiere mitnehme nach Hause und der Händler dann zum TÜV fährt und dann aber ohne original Schein keine Abnahme bekommt, da ich ja den original Schein auch mitgenommen habe, da ich diesen ja zum Zulassen brauche, ich dann der "Gelackmeierte" bin! Möchte lieber vorher Sicherheit.
Zitat:
@rpalmer schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:34:47 Uhr:
. Aber für die Daten braucht er den Schein.
Dafür hat er dann ja die Kopie, daher die Frage ob eine Kopie reicht. Mehr wollte ich eigentlich gar nicht wissen! Vielen Dank!
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Zitat:
@Talker1111 schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:32:43 Uhr:
Google weiß alles:
https://www.kues-muenchen.de/.../Also 300 km liegt bestimmt nicht mehr im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk.
Sehr tolle Antwort, danke nur leider komplett am Thema vorbei! Trotzdem danke für Deine Mühe
Der TUEV braucht zur Abnahme nicht den Schein.
Ich bin letztes mal auch ohne hin, dann am folgenden Tag kurz nochmal mit Schein, da wurde dann nachgestempelt.
In deiner Konstellation kannst du danach bei der Anmeldung einfach den neuen TUEV Bericht vorlegen, da wird das dann von der Zulassungsstelle eingetragen.
Ihr habt recht, ich hab da n Denkfehler gehabt. Klar, wird in den alten schein gestempelt, das Szenario hatte ich ja auch schon mit abgemeldeten Autos.
Zitat:
@chrissi070480 schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:49:55 Uhr:
Zitat:
@Talker1111 schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:32:43 Uhr:
Google weiß alles:
https://www.kues-muenchen.de/.../Also 300 km liegt bestimmt nicht mehr im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk.
Sehr tolle Antwort, danke nur leider komplett am Thema vorbei! Trotzdem danke für Deine Mühe
Ist schon relevant weil du dann überhaupt nicht fahren darfst ohne HU.
Man darf mit entstempeltem Kennzeichen (ohne geht gar nicht, da muss eine Kurzzeit-Zulassung mit Kennzeichen her) und ohne TÜV zu diesem, zur Werkstatt und zur Zulassungsstelle (bei Anmeldung auch zurück nach Hause) auf direktem Weg fahren. Und zwar im eigenen und den benachbarten Landkreisen, aber nur zum genannten Zweck.
Die Zulassungsstelle muss vor Fahrtantritt informiert werden und einen eVV-Code von dir erhalten (vorläufige Versicherung, früher "Doppelkarte"😉.
Am teuersten ist die 5-Tages-Kurzzeitzulassung, die mit solchen Kennzeichen bis zu 150 € kosten kann; billiger, wenn der Kurzzeittarif bei der Versicherung später in eine normale Kfz-Vers. umgewandelt wird: 70-80 €.
Im Internet kosten die Schilder ca. 15 € weniger als im Laden an der Zulassungsstelle. Da musst du vorher die Nummer beantragen.