Ohne Fahrzeugschein?
Moin moin,
bisher ist es noch nicht so gewesen aber kurz davor.
Was ist wenn ich bei einer Pol.-Kontrolle angehalten werde und nach den Papieren gefragt werde. 😰 Ist ja ganz normal aber was ist wenn ich den Fahrzeugschein nicht dabei habe und nicht in meinem Auto sitze sondern in dem meiner Frau?
Brauche ich eine Genehmigung von ihr?
Es ist immer umständlich und meist denkt man auch nicht daran ihn einzustecken weil es mal eben schnell sein muss und in die Stadt fährt.
Gibt es da eine Gesetzliche Lösung/Regelung😕
Könnte lediglich meinen Fahrzeugschein vorweisen, den Habe ich immer dabei nur nützt das nichts.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.
Hallo,
diese Annahme bzgl. der Versicherung ist nicht richtig. Die Versicherung kann keine Leistungen verweigern wenn der Fahrzeugschein im Auto war. Für einen Dieb ist es völlig uninteressant ob im Auto der Fahrzeugschein zu finden ist oder nicht. Es begünstigt weder den Diebstahl, noch einen Weiterverkauf. In der Fußnote steht ganz klar"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Anders beim Brief, dort steht" Nicht im Fahrzeug aufbewahren", dieser Teil der Zulassung wird bei einem Verkauf benötigt.
Sinnvoll ist die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug, er gehört zum Auto! Führerschein gehört ins Portmonee, er gehört zum Fahrer!
Gruß BSCom
71 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. April 2016 um 10:22:35 Uhr:
Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 22. April 2016 um 20:51:23 Uhr:
Ich habe gute Erfahungen mit dem Mitführen einer Kopie des Fzg-Scheins gemacht. …Aber bitte NIE eine Farbkopie machen, das kann schnell in einer Anzeige wegen Urkundenfälschung münden. Es muss klar und deutlich sichtbar sein, dass die Kopie eine Kopie ist.
Stimmt (theoretisch, worst case). Aber beim Kopieren einfach Überstand vom Kopierpapier lassen, und "Kopie" draufschreiben und gut ist.
Hallo, Freibergerfreund,
Zitat:
@freibergerfreund schrieb am 25. April 2016 um 10:45:22 Uhr:
Also ich habe z. B. nie den Führerschein dabei - habe das bei Kontrollen oder einem Unfall auch schon entsprechend den Polizisten gesagt, sie können mir gerne das Verwarnungsgeld aufbrummen - lieber das, als die Rennerei nach einem Verlust - und alle haben das bestätigt und nix verlangt.
mag ja sein, dass Du bislang Glück hattest.
Es kann aber genauso gut passieren, dass der Beamte sich nicht mit der Kopie zufrieden stellen lässt und umgehend vor Ort das Original sehen will.
Kannst Du den originalen Führerschein dann nicht vor Ort oder durch einen Dritten bei einer Polizeidienststelle vorzeigen, kann es sein, dass Dein Auto solange stehen bleibt, bzw. von jemand anders gefahren werden muss, bis Du durch den originalen Führerschein nachweisen kannst, dass Du aktuell im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und dass Du nicht gerade jetzt ein Fahrverbot absitzen musst.
Gerade dann, wenn jemand sich die Mühe macht, in Deutschland eine Farbkopie vom Führerschein mitzuführen, dürften bei vielen Polizeibeamten gleich alle Alarmglocken bimmeln.
Viele Grüße,
Uhu110
Falls und wenn.
Philipp II. von Makedonien: „Wenn ich euch besiegt habe, werden eure Häuser brennen, eure Städte in Flammen stehen und eure Frauen zu Witwen werden.“
Die Spartaner: „Wenn.“
😉
Hallo, Martins42,
natürlich "wenn", denn so etwas wird man ja nur dann miterleben, wenn man seinen Führerschein nicht mitführt.
Es steht jedem frei, es zu testen, aber er darf sich nicht wundern, wenn es dann schiefgeht.
Viele Grüße,
Uhu110
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Du siehst die Bedrohungsituation da völlig falsch.
Wenn du keinen Führerschein mitführst , kann die Polizei wenn sonst nichts vorliegt lediglich eine sogenannte Kontrollaufforderung erstellen. Man muss dann innerhalb bestimmter Fristen den Führerschein dann bei einer Polizeidienststelle vorlegen und die Ordnungswidrigkeit zahlen. Das ist alles.
Keinerlei Grund zum dramatisieren.
Gruß
Martin
Hallo, Martins42,
sorry, aber jahrzehntelange Erfahrung als Polizeibeamter stehen da einer Laienmeinung gegenüber.
Der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis durch Vorlage des gültigen Führerscheins ist einer der wenigen Punkte in unserem Rechtssystem, in dem das polizeiliche Gegenüber in der Beweispflicht steht.
Das heißt: Kann der Fahrzeuglenker nicht nachweisen, dass er eine gültige Fahrerlaubnis hat und dass gegen ihn aktuell kein Fahrverbot vorliegt, kann der Polizeibeamte ihm die Weiterfahrt untersagen und er kann eine Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes nach § 21 StVG vorlegen.
Die Untersagung der Weiterfahrt ist sicher nicht der Regelfall, kommt aber immer wieder vor und nicht selten stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass der Beamte den richtigen Riecher hatte und dass gerade ein Fahrvberbot vorlag, von dem die Führerscheinstelle nicht informiert wurde.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 26. April 2016 um 11:28:56 Uhr:
Das heißt: Kann der Fahrzeuglenker nicht nachweisen, dass er eine gültige Fahrerlaubnis hat und dass gegen ihn aktuell kein Fahrverbot vorliegt, kann der Polizeibeamte ihm die Weiterfahrt untersagen und er kann eine Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes nach § 21 StVG vorlegen.
Der Führerschein sagt aber nicht aus, dass der Fahrer auch eine Fahrerlaubnis hat. Es gibt Fälle, wo er verloren geht, ein neuer ausgestellt wird und sich der alte dann wiederfindet. Ich hoffe doch, das bei einer Kontrolle da eine Abfrage gemacht wird...
Hallo Uhu (du heisst doch wohl hoffentlich nicht wirklich so),
dann solltest du auch wissen, dass die Beamten nach mehreren entsprechenden Urteilen angewiesen worden sind, selbst bei ausländischen Fahrern - die sich der Vorlagepflicht leicht entziehen könnten - _nicht_ automatisch davon ausgegangen werden soll, dass ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Wenn ein Beamter meint, das trotzdem eskalieren zu müssen ... das Risiko nehme ich entspannt in Kauf.
Ich bin in 34 Jahren ohnehin noch nie kontrolliert worden.
Gruß
Martin
Ich glaub ihr werdet euch nie einigen können...
Es gibt den "guten Rat" eines Anwaltes, dass man seinen Führerschein doch zuhause lassen solte. So kann er nicht eingezogen werden... (wurde bereits im Forum diskutiert)
http://www.kanzlei-nierenz.de/.../
Dann gibt es immer wieder Medienberichte, dass so vorgegangen wurde, wie uhu es beschreibt. Z.B. der lustige Fall, dass ein Mann in eine Radarkontrolle geraten ist, wegen fehlendem Führerschein nicht weiter fahren durfte... Und seine herbeigerufene Frau, die den Fürherschein an die Kontrollstelle vorbeibrachte, ebenfalls zu schnell war.
Die Weiterfahrt des Mannes wurde bis zum vorzeigen des Führerscheins untersagt, weil die Polizei keinen aktuellen Zugriff auf eingezogene Führerscheine hat. (Er sieht zwar sofort, ob die Fahrerlaubnis eingezogen ist, sieht aber nicht, ob eine vorhanden ist.) Hier kann die weiterfahrt untersagt werden, wenn der Polizist den verdacht auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis hat. Bei einer allgemeinen verkehrskontrolle wird noch ein Auge zugedrückt, aber bei einer Geschwindigkeitsübertretung nicht. (Wer beim rasen erwischt wird, wird verdächtigt mehrmals gerast zu haben.) Der Polizist erfährt noch nicht mal die Anzahl der Punkte, um seinen Verdacht zu erhärten oder zu entkräften. Theoretisch könnte der Polizist den Fahrer auch weiter fahren lassen und die Strafe erst geben lassen, wenn später kein Führerschein vorgelegt wird... Aber kommt es bei der weiterfahrt zu einem Unfall hat der Polizist ein Problem.
Leider habe ich hier keinen Link zum Medienbericht mehr gefunden und kann es nur per Gedankenprotokoll mit meinen Worten wiedergeben. Bitte um korrektur, wenn ich was falsch wiedergegeben habe.
Hallo, MvM,
Zitat:
@MvM schrieb am 26. April 2016 um 11:49:44 Uhr:
Der Führerschein sagt aber nicht aus, dass der Fahrer auch eine Fahrerlaubnis hat. Es gibt Fälle, wo er verloren geht, ein neuer ausgestellt wird und sich der alte dann wiederfindet. Ich hoffe doch, das bei einer Kontrolle da eine Abfrage gemacht wird...
in allen Punkten Zustimmung.
Ich habe schon bei so manchen Abfragen feststellen müssen, dass der Fahrer trotz vorgelegtem Führerschein nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Das heißt aber noch lange nicht, dass ich nicht zusätzlich auch bei denen misstrauisch war, die keinen Führerschein vorzeigen konnten und laut System eigentlich einen hätten haben müssen.
Hallo, Martins42,
ich habe nicht geschrieben, dass man beim Nichtvorlegen eines Führerscheins automatisch davon ausgehen muss, dass keine Fahrerlaubnis oder dass ein aktuelles Fahrverbot besteht.
Fakt ist, dass der kontrollierende Beamte davon ausgehen kann (im Sinne von "darf"😉 und dass er das Recht hat, einem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt zu untersagen, auch einem ausländischen Fahrzeuglenker.
Du kannst es ja gerne mal probieren und wenn Du dann bei Deiner ersten Kontrolle gleich an einen Beamten gerätst, der sich auskennt und der Dir misstraut, kannst Du uns ja von Deinem Erlebnis berichten.
Ach so: Ich heiße genauso wenig Uhu110, wie Du ganz bestimmt nicht auf den Namen Martins42 getauft wurdest.
Viele Grüße,
Uhu110
Wenn, wenn, wenn. Und wenn ein klingonischer Kampfkreuzer auftaucht, habe ich erst Recht Probleme.
Mir vertrauen auch Polizeibeamte. Habe nie mit den Herren Probleme gehabt, auch nicht in komplizierteren Situationen wie ner Verkehrskontrolle. Bin da reichlich angstfrei.
Und nein, ich bin nicht auf Martins42 getauft, aber ich unterschreibe auch nicht meine Postings damit 🙄, du Uhu.
Gruß
Martin
Danke für den Lacher des Morgens.
Zitat:
@martins42 schrieb am 27. April 2016 um 09:33:21 Uhr:
Mir vertrauen auch Polizeibeamte. Habe nie mit den Herren Probleme gehabt, auch nicht in komplizierteren Situationen wie ner Verkehrskontrolle. Bin da reichlich angstfrei.
Gruß
Martin
Zitat:
@martins42 schrieb am 26. April 2016 um 18:40:19 Uhr:
Ich bin in 34 Jahren ohnehin noch nie kontrolliert worden.
Gruß
Martin
Zitat:
@checker001 schrieb am 25. April 2016 um 11:46:33 Uhr:
Moin moin,...
Bis jetzt ist ja noch nie etwas passiert (Gott sei Dank) und ich bin immer an einer Pol.-Kontrolle vorbei gerutscht ...
😁😁😁
Irgendwie fällt mir dazu nur ein. Wenn man keine Probleme hat macht man sich welche....🙄
Na Gott sei Dank! ist da noch nicht das abgrundtiefe dramatische Ereignis einer Polizeikontrolle eingetreten und du musstest noch nicht das existensbedrohende Bußgeld von 10 europäischen Euros zahlen, was übrigends nur ein Verwarngeld ist.😁😁😁😁
Ganz großes Glück weiterhin wünscht einer, der seinen blöden Fahrzeugschein einfach im Auto deponiert hat,😛 sehr entspannt lebt und sich nicht den Kopf über irgendwelche Kopien zerbricht....
Aus Erfahrung Nachtschicht und alte Wintermöhren (viele Kontrollen) kann ich sagen, es ist besser alles im orginal dabei zu haben, alles andere zieht die Kontrollen nur nervig in die Länge und auf lange Unterhaltungen hatte ich Nachts bei -5°C nie Bock.
Sorry, Spass mit Funken Wahrheit muss sein.😎
Zitat:
@MvM schrieb am 27. April 2016 um 09:48:08 Uhr:
Danke für den Lacher des Morgens.
Zitat:
@MvM schrieb am 27. April 2016 um 09:48:08 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 27. April 2016 um 09:33:21 Uhr:
Mir vertrauen auch Polizeibeamte. Habe nie mit den Herren Probleme gehabt, auch nicht in komplizierteren Situationen wie ner Verkehrskontrolle. Bin da reichlich angstfrei.
Gruß
Martin
Zitat:
@MvM schrieb am 27. April 2016 um 09:48:08 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 26. April 2016 um 18:40:19 Uhr:
Ich bin in 34 Jahren ohnehin noch nie kontrolliert worden.
Gruß
Martin
Was willst du? Ja, ich bin noch nie in eine Verkehrskontrolle geraten, noch nie kontrolliert worden. Ja, ich hatte in verschiedenen anderen Situationen durchaus mit der Polizei zu tun. (Und nein, nicht wegen irgendwelcher kriminellen Dinge meinerseits.)
Jetzt besser?
Gruß
Martin
Zitat:
@martins42 schrieb am 27. April 2016 um 10:08:32 Uhr:
Was willst du? Ja, ich bin noch nie in eine Verkehrskontrolle geraten, noch nie kontrolliert worden. Ja, ich hatte in verschiedenen anderen Situationen durchaus mit der Polizei zu tun. (Und nein, nicht wegen irgendwelcher kriminellen Dinge meinerseits.)
Jetzt besser?Gruß
Martin
Ach komm, du musst zugeben, das die Kombination deiner beiden Aussagen schon zum schmunzeln ist. 😁