Ohne Fahrzeugschein?
Moin moin,
bisher ist es noch nicht so gewesen aber kurz davor.
Was ist wenn ich bei einer Pol.-Kontrolle angehalten werde und nach den Papieren gefragt werde. 😰 Ist ja ganz normal aber was ist wenn ich den Fahrzeugschein nicht dabei habe und nicht in meinem Auto sitze sondern in dem meiner Frau?
Brauche ich eine Genehmigung von ihr?
Es ist immer umständlich und meist denkt man auch nicht daran ihn einzustecken weil es mal eben schnell sein muss und in die Stadt fährt.
Gibt es da eine Gesetzliche Lösung/Regelung😕
Könnte lediglich meinen Fahrzeugschein vorweisen, den Habe ich immer dabei nur nützt das nichts.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.
Hallo,
diese Annahme bzgl. der Versicherung ist nicht richtig. Die Versicherung kann keine Leistungen verweigern wenn der Fahrzeugschein im Auto war. Für einen Dieb ist es völlig uninteressant ob im Auto der Fahrzeugschein zu finden ist oder nicht. Es begünstigt weder den Diebstahl, noch einen Weiterverkauf. In der Fußnote steht ganz klar"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Anders beim Brief, dort steht" Nicht im Fahrzeug aufbewahren", dieser Teil der Zulassung wird bei einem Verkauf benötigt.
Sinnvoll ist die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug, er gehört zum Auto! Führerschein gehört ins Portmonee, er gehört zum Fahrer!
Gruß BSCom
71 Antworten
Zitat:
Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.
Hallo,
diese Annahme bzgl. der Versicherung ist nicht richtig. Die Versicherung kann keine Leistungen verweigern wenn der Fahrzeugschein im Auto war. Für einen Dieb ist es völlig uninteressant ob im Auto der Fahrzeugschein zu finden ist oder nicht. Es begünstigt weder den Diebstahl, noch einen Weiterverkauf. In der Fußnote steht ganz klar"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Anders beim Brief, dort steht" Nicht im Fahrzeug aufbewahren", dieser Teil der Zulassung wird bei einem Verkauf benötigt.
Sinnvoll ist die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug, er gehört zum Auto! Führerschein gehört ins Portmonee, er gehört zum Fahrer!
Gruß BSCom
Hallo, Situ,
Zitat:
@situ schrieb am 23. April 2016 um 08:51:07 Uhr:
Das ist hinsichtlich einiger Länder in Europa falsch (und in Deutschland völlig schnuppe, wenn das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist).
wenn jemand in einem deutschen Forum fragt, ob man den Fahrzeugschein mitführen muss oder nicht und wenn er nicht explizit hinzufügt, dass er auch wissen möchte, wie es im Ausland gehandhabt wird, darf man davon ausgehen, dass er die allgemeine Praxis in Deutschland meint und auf diese bin ich eingegangen.
Es würde den Rahmen sprengen, wenn man bei jeder Frage auch noch aufdröselt, wie es in Spanien, Malta, Bolivien oder in Timbuktu abläuft, oder siehst Du das anders?
Hallo, Kai70,
Zitat:
@Kai70 schrieb am 23. April 2016 um 07:41:36 Uhr:
Welche Sicherheit denn ? Glaubst Du wenn jemand das Fahrzeug klauen will schaut er vorher ob die ZB Teil I im Handschuhfach, Sonnenblende oder unter dem Sitz liegt ?
zeigt der Fahrzeuglenker den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle vor, geht der Polizeibeamte eher davon aus, dass er auch berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen, als wenn er keinen Fahrzeugschein dabei hat und mit dem Fahrzeughalter nicht in irgendeiner Form in Verbindung gebracht werden kann (Familienangehöriger, gleiche Anschrift usw.)
Je höherwertiger das Fahrzeug ist, umso eher kann es sein, dass man bei einem fehlenden Fahrzeugschein auch mal den Halter anruft und nachfragt und so haben wir auch schon einige "ganz frische" Fahrzeugdiebstahlsdelikte aufklären können, bevor der Halter überhaupt wusste, dass das Fahrzeug gestohlen war.
Hallo, Birscherl,
so extrem ist es mit der Farbkopie nicht.
Wenn deutlich erkennbar ist, dass es sich um eine Kopie handelt, kann man ruhig eine Farbkopie machen und mitführen.
Im Zweifelsfall schreibt man eben noch "Kopie" mit drauf 😎
Hallo, BSCom,
Zitat:
@BSCom schrieb am 23. April 2016 um 08:07:16 Uhr:
Eine Kopie ist gut auf dem Handy, zb. wenn das Auto (mit Schein) geklaut wurde oder der Schein gestohlen oder verloren wird. Ebenso beim Führerschein.
die Idee ist klasse.
Gerade im Urlaub kann es hilfreich sein, wenn man diese Dokumente mal verliert und neue anfordern muss und man muss nicht immer die ganzen Unterlagen als Kopie mitschleppen.
Praktisch ist es, wenn man diese Fotos so gespeichert hat, dass man von überall Zugriff darauf hat für den Fall, dass auch noch das Handy abhandengekommen ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 23. April 2016 um 13:49:01 Uhr:
Hallo, Birscherl, so extrem ist es mit der Farbkopie nicht. Wenn deutlich erkennbar ist, dass es sich um eine Kopie handelt, kann man ruhig eine Farbkopie machen und mitführen. Im Zweifelsfall schreibt man eben noch "Kopie" mit drauf 😎
Warum hab ich wohl "Es muss klar und deutlich sichtbar sein, dass die Kopie eine Kopie ist." geschrieben? 😕
Die Juristen und Richter sehen es übrigens durchaus so, dass das Mitführen einer Farbkopie den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, da fällt im Einzelfall auch mal ein Urteil. Ich würde mich daher nicht auf deine Aussage verlassen.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 23. April 2016 um 13:49:01 Uhr:
Hallo, Kai70,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 23. April 2016 um 13:49:01 Uhr:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 23. April 2016 um 07:41:36 Uhr:
Welche Sicherheit denn ? Glaubst Du wenn jemand das Fahrzeug klauen will schaut er vorher ob die ZB Teil I im Handschuhfach, Sonnenblende oder unter dem Sitz liegt ?
zeigt der Fahrzeuglenker den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle vor, geht der Polizeibeamte eher davon aus, dass er auch berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen, als wenn er keinen Fahrzeugschein dabei hat und mit dem Fahrzeughalter nicht in irgendeiner Form in Verbindung gebracht werden kann (Familienangehöriger, gleiche Anschrift usw.)
Wird doch eh eine Anfrage durchgeführt ob eine Diebstahlsanzeige vorliegt oder nicht.
Und was ist wahrscheinlicher, selbst in eine Kontrolle zu kommen und keine ZB Teil I dabei zu haben
oder
das einem das Fahrzeug geklaut wird, der Dieb die ZB-Teil I im Fahrzeug entdeckt, der Dieb zusätzlich in eine Kontrolle gerät, die ZB-Teil I vorzeigt und keine Anzeige wegen Diebstahl vorliegt ? 😉
Also ernsthaft, entweder lege ich die ZB-Teil I irgendwo in das Fahrzeug oder lebe eben mit dem Risiko 10,-€ zu zahlen im Fall einer Kontrolle.
Ähnliche Themen
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. April 2016 um 14:07:33 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 23. April 2016 um 13:49:01 Uhr:
Hallo, Birscherl, so extrem ist es mit der Farbkopie nicht. Wenn deutlich erkennbar ist, dass es sich um eine Kopie handelt, kann man ruhig eine Farbkopie machen und mitführen. Im Zweifelsfall schreibt man eben noch "Kopie" mit drauf 😎Warum hab ich wohl "Es muss klar und deutlich sichtbar sein, dass die Kopie eine Kopie ist." geschrieben? 😕
Die Juristen und Richter sehen es übrigens durchaus so, dass das Mitführen einer Farbkopie den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, da fällt im Einzelfall auch mal ein Urteil. Ich würde mich daher nicht auf deine Aussage verlassen.
Was du da zitierst, ist ein sehr konstruierter Fall (nicht nachprüfbar, weil kein AZ). Wer seinen Peso oder sonst was 1:1 (auch in der Größe) kopiert, ihn dann in Plastik einschweißt usw. - logo. Wer macht denn auch so einen Quatsch.
Wer aber die beiden Seiten seines Pesos oder was auch immer in welcher Farbe immer auf eine handelsübliche DINA-4 Seite druckt (wie ich es bei Reisen mit allen wichtigen Dokumenten mache) - der läuft wohl kaum in Gefahr, in solche Verdächte zu geraten. Aber der zusaätzliche Eindruck "Kopie" kostet nichts und schadet auch niemandem.
Zitat:
Die Juristen und Richter sehen es übrigens durchaus so, dass das Mitführen einer Farbkopie den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, da fällt im Einzelfall auch mal ein Urteil. Ich würde mich daher nicht auf deine Aussage verlassen.
Was du da verlinkst, ist ein sehr konstruierter Fall (zudem nicht nachprüfbar, weil kein AZ). Wer seinen Peso oder sonst was 1:1 (auch in der Größe) kopiert, ihn dann in Plastik einschweißt usw. - logo. Wer macht denn auch so einen Quatsch.
Wer aber die beiden Seiten seines Pesos oder was auch immer in welcher Farbe immer auf eine handelsübliche DINA-4 Seite druckt (wie ich es bei Reisen mit allen wichtigen Dokumenten mache) - der läuft wohl kaum in Gefahr, in solche Verdächte zu geraten. Aber der zusaätzliche Eindruck "Kopie" kostet nichts und schadet auch niemandem.
Der Fall ist nicht konstruiert, sondern real.
Wer unechte Urkunden herstellt um andere Personen im Rechtsverkehr zu täuschen, begeht ein Vergehen nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB), das mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Wer also eine Kopie mit sich führt, die nicht sofort als Kopie erkennbar ist, macht sich eben erst mal verdächtig. Wieso man sich dem bewusst aussetzen soll, kann ich nicht verstehen. Ist doch viel einfacher, eine Schwarzweißkopie zu nehmen. Kann aber jeder für sich entscheiden, klar …
Zitat:
@situ schrieb am 22. April 2016 um 21:39:40 Uhr:
Beglaubigte Bestätigungen holt man sich bei den Automobilklubs.
Seit wann sind Automobilclubs dazu berechtigt irgendwelche amtlichen Dokumente zu bestätigen/beglaubigen? 😕
Zitat:
... sinnvoll ist die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug, er gehört zum Auto! Führerschein gehört ins Portmonee, er gehört zum Fahrer!
So handhabe ich es seit mehr als drei Dekaden, die von mir entsprechend instruierten Familienmitglieder ebenso.
Hallo, Birscherl,
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. April 2016 um 14:07:33 Uhr:
Die Juristen und Richter sehen es übrigens durchaus so, dass das Mitführen einer Farbkopie den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, da fällt im Einzelfall auch mal ein Urteil. Ich würde mich daher nicht auf deine Aussage verlassen.
Dann verlass Dich lieber auf das Urteil des BGH:
QuelleZitat:
1. Das ausgedruckte Exemplar eines eingescannten Schriftstücks erfüllt den Urkundenbegriff nach § 267 Abs. 1 StGB nur dann, wenn es einer Originalurkunde so ähnlich ist, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann.
Hallo, Kai70,
was nutzt mir vor Ort die Anfrage, ob das Fahrzeug gestohlen wurde, wenn der Besitzer noch gar nichts davon weiß?
Viele Grüße,
Uhu110
Habe dich schon verstanden aber wie wahrscheinlich ist es das ein Dieb nach der ZB Teil I sucht ? Dem geht es um das Fahrzeug.
Dann legen die die ZB Teil I eben zwischen die Warnweste oder an sonst eine Stelle wo die Wahrscheinlichkeit noch geringer ist das die ZB Teil I gefunden wird, da wird wohl jedem etwas einfallen wenn man solche Angst vor einem Diebstahl des Fahrzeuges hat, da gibt es zig Möglichkeiten die ZB zu verstauen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. April 2016 um 11:10:46 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 23. April 2016 um 10:41:41 Uhr:
Und wenn das Auto geklaut wird freut die Versicherrung sich, weil sie Geld gespart hat. Etwas dümmeres gibts nicht, als alles im Auto zu lassen.Wie kommst du auf eine derart falsche Aussage?
Weil die Versicherrungen sich wegen der uneinheitlichen Rechtssprechung so lange quer stellen, bis ein Gericht die Einzelfalentscheidung trifft.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...schein-im-Auto-lassen-.php
Also ich habe z. B. nie den Führerschein dabei - habe das bei Kontrollen oder einem Unfall auch schon entsprechend den Polizisten gesagt, sie können mir gerne das Verwarnungsgeld aufbrummen - lieber das, als die Rennerei nach einem Verlust - und alle haben das bestätigt und nix verlangt. Einmal habe ich ne Kopie des Führerscheins schicken müssen - aber das ist auch kein Aufwand gegenüber einem Verlust. Das gilt natürlich nur hier in Deutschland - im Ausland habe ich natürlich immer alles dabei.
Moin moin,
wie ich sehe gibt es nun die verschiedensten Meinungen und Ratschläge was man mit der ZB alles machen könnte. Ich habe mich nach euren ganzen Diskussionen dafür entschieden eine Farbkopie zu machen auf der natürlich auch groß drauf stehen wird "Kopie". Das ganze wird dann noch die Unterschrift meiner Frau enthalten mit einem großen Haken als Bestätigung.
Bis jetzt ist ja noch nie etwas passiert (Gott sei Dank) und ich bin immer an einer Pol.-Kontrolle vorbei gerutscht aber ich möchte mir doch ersparen ein Bußgeld zu bezahlen.
Jeder behält so seine ZB in der Tasche und man muss nicht daran denken sie extra einzustecken.
Vielen Dank für all diese Vor-/Ratschläge und Diskussionen. Ich hoffe ich mache jetzt das richtige.
Dazu kann ich eine nette Geschichte erzählen:
Vor einiger Zeit bin ich mit einem Kunden nach einem Geschäftsbesuch auf den Parkplatz, weil er mir seinen neuen Porsche zeigen wollte.
Ganz spontan sind wir dann eingestiegen, um eine kleine Runde zu drehen: Ich als Fahrer.
Die Fahrzeugpapiere lagen bei ihm im Büro, er hat das Teil erst ein paar Stunden vorher geliefert bekommen, keiner von uns hatte irgendwelche Papiere dabei.
Natürlich kamen wir promt in eine Routinekontrolle.
Nach einigen Diskussionen und dem Vorzeigen der Visitenkarte, die er zufällig einstecken hatte, haben die ihn gegoogelt. Auf seiner Homepage war ein Foto von ihm zu sehen.
Nachdem sie dann noch das Kennzeichen und unsere Namen bei der FS-Stelle gecheckt hatten, haben die Jungs und Mädels dann Gnade vor Recht ergehen und uns weiter fahren lassen. 😁
Ich habe übrigens immer eine Kopie meines FS und des jeweiligen FZG-Scheins im Handschuhfach liegen. Die Originale sind zuhause im Schreibtisch. Ist auch sicherer, falls die Karre mal geklaut werden sollte.