ohjemineee! unfall! eure Meinung und Empfehlung.

Mercedes C-Klasse W204

Hiho Gemeinde.
Mich hats grade erwischt. Auf dem Wege nach Hause hat mir ein junges Mädchen (halbes Jahr Führerschein) die Vorfahrt genommen, und wäre ich nicht ausgewichen wäre es ein Frontalaufprall gewesen. So hat sie meinen schönen Benz an der kompletten Fahrerseite erwischt, Hinterreifen inbegriffen. Laut ADAC und Polizei nicht mehr fahrbereit wegen des Reifens. Schleifgeräusche sind aber nicht vorhanden. Naja auf jedenfall wollte ich fragen. Hatte einer von euch auch schonmal so einen ähnlichen Schaden. Die hintere Tür ist komplett eingedrückt und der Übergang zum Kotflügel + Kotflügel auch. Ich frage mich nun ob man diesen Schaden überhaupt reparieren kann. Immerhin is der Träger komplett eingedrückt.... leider habe ich nur ein Foto wo man wenig drauf erkennt. Was meint ihr? Kann man das richten oder kann ich mich nach eunem neuen Stern umsehen?

Lg Grüße Flo

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mabra66


Auf alle Fälle Anwalt einschalten, wenn Rechtsschutz besteht.
Man kann sich gar nicht vorstellen, wie blöd solche Verfahren manchmal laufen.
Mein Unfall war im August, der Gegner war eindeutig schuld.
Totalschaden.
Es wurde auf Veranlassung meiner MB-Werkstatt ein Gutachten angefertigt.
Das Wrack habe ich dann zum im Gutachten angegebenen Restwert weiterverkauft.
Jetzt bezweifelt die gegnerische Versicherung das Gutachten und möchte "nachbewerten".
Geht natürlich nicht, weil der Schrott weg ist.
Nun musste ich zwischenzeitlich sogar meine damaligen Abschleppkosten und die 14 Tage Mietwagen aus eigener Tasche bezahlen, die gegnerische Versicherung bezahlt absolut nichts.
Gerade wird über den Anwalt die Klage eingereicht. Wird wohl jetzt noch wenigstens ein Jahr dauern, bis ich an die Regulierung komm.
Hätte ich mir damals auch nicht vorstellen können, aber wie gesagt, manchmal läuft es so blöd, wie man es sich gar nicht ausmalen kann.
Ich drück dir die Daumen.
Maik

Aus diesem Grund habe ich auch ein Rechsanwalt eingeschaltet. Ich habe die Erfahrung gemacht dass man nicht ernst genommen wird ohne ein Anwalt. Bei mir hat es auch 6 Monate gedauert. Abschkepplosten wollten die nicht übernehmen.Langer Rede kurzer Sinn die Versicherung hat letztendlich 10000 mehr zahlen müssen.

Nutzungsausfall , Parkgebühren bei ADAC.Rechtsanwalt kosten!

Ich rate jeden den weg zur Anwalt . Alle Versicherer denken nur an ihr eigenen Vorteil und meist kommt so ein scheis wie bei mir raus und der Versicherungsnehmer darf auch noch diesen Teil zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von intumak


Fahr zur MB Werkstatt und lass alles über Werkstatt regeln inkl. Abrechnung mit gegnerische Versicherung. Kannst für die Zeit ein Mietwagen nehmen.

Hi,

das ist der beste und sicherste Weg, sofern die Schuldfrage eindeutig ist.
In einem solchen Fall steht Dir auch zu, einen Sachverständigen zu beauftragen der dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss (außer bei Bagatellen). Dieser legt dann den Reparaturumfang und auch die merkantile Wertminderung fest, die dann auch von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist.

Bei unklarer Schuldfrage ist es evtl. sinnvoller auf den Ersatzwagen zu verzichten und dann im Nachgang, bei geklärter Schuldfrage, einen Nutzungsausfall geltend zu machen.
Wenn Du beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bist, ist es natürlich etwas anderes, aber evtl kannst man sich auch anders behelfen.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dirk_aw



Zitat:

Original geschrieben von intumak


Fahr zur MB Werkstatt und lass alles über Werkstatt regeln inkl. Abrechnung mit gegnerische Versicherung. Kannst für die Zeit ein Mietwagen nehmen.
Hi,

das ist der beste und sicherste Weg, sofern die Schuldfrage eindeutig ist.
In einem solchen Fall steht Dir auch zu, einen Sachverständigen zu beauftragen der dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss (außer bei Bagatellen). Dieser legt dann den Reparaturumfang und auch die merkantile Wertminderung fest, die dann auch von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist.

Bei unklarer Schuldfrage ist es evtl. sinnvoller auf den Ersatzwagen zu verzichten und dann im Nachgang, bei geklärter Schuldfrage, einen Nutzungsausfall geltend zu machen.
Wenn Du beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bist, ist es natürlich etwas anderes, aber evtl kannst man sich auch anders behelfen.

Gruß Dirk

Hi Dirk,

habe ich bis vor kurzem auch so geglaubt.
Kann aber manchmal vollkommen nach hinten losgehen, siehe oben.

Gruß, Maik

....ich klinke mich mal ein...habe 14 Jahre für die DEVK nebenberuflich gearbeitet, alle Versicherungen haben die Haltung der Schadenminderungspflicht = kosten klein halten. Da du der Geschädigte bist, bring doch erstmal in Erfahrung, wie hoch der Schaden an deinem Wagen ist, denn jede Versicherung regelt den Schaden anders, bis zu einer Summe = X reicht denen einen Kostenvoranschlag der Werkstatt,alles was darüber geht wollen sie einen Gutachter haben und da kannst du dir einen eigenen bestellen, ist ja ein Haftpflichtschaden. Der Gutachter erstellt dir eine Werkstattrechnung nebst Wertminderung und wie lange der Wagen in der Werkstatt verbleiben muss, daraus resultiert deine Summe = Rep.Preis + Wertminderung + Leihwagen. Hast du den Wagen unter Hand reparieren lassen, dann kommt wieder der Gutachter ins Spiel, ruf ihn nochmal an und er kommt und dokumentiert dir deinen reparierten Schaden, den reichst du der Versicherung ein und bekommst die MWST auch noch.

Ähnliche Themen

Natürlich möchte ich auch die Kosten und den Aufwand so gering wie möglich halten. Die Unfallgegnerin und ihre Eltern mit denen ich alles geregelt habe kamen sehr kooperativ rüber. Außerdem ist die schuldfrage 100% geklärt (ihre schuld). Wenn sich morgen zeigt, dass mein auto nicht fahrbereit ist (so wies im mom aussieht/Hinterachse und Rad) werde ich schon aus beruflichen Gründen einen Leihwagen benötigen, obwohl das auto ja noch nich repariert werden kann (Feiertage). Hoffe einfach dass es reparabel ist.

Zitat:

Original geschrieben von mabra66

Zitat:

Original geschrieben von mabra66



Zitat:

Original geschrieben von dirk_aw


Hi,

das ist der beste und sicherste Weg, sofern die Schuldfrage eindeutig ist.
In einem solchen Fall steht Dir auch zu, einen Sachverständigen zu beauftragen der dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss (außer bei Bagatellen). Dieser legt dann den Reparaturumfang und auch die merkantile Wertminderung fest, die dann auch von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist.

Bei unklarer Schuldfrage ist es evtl. sinnvoller auf den Ersatzwagen zu verzichten und dann im Nachgang, bei geklärter Schuldfrage, einen Nutzungsausfall geltend zu machen.
Wenn Du beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bist, ist es natürlich etwas anderes, aber evtl kannst man sich auch anders behelfen.

Gruß Dirk

Hi Dirk,

habe ich bis vor kurzem auch so geglaubt.
Kann aber manchmal vollkommen nach hinten losgehen, siehe oben.

Gruß, Maik

Hi,

wurde Dein Unfallwagen in die Restwertbörse eingestellt?

Gruß Dirk

hmm, scheint dein erster unfall gewesen zu sein. aber die rechtslage scheint hier eindeutig, da vorfahrtsregel nicht beachtet.

daher:

1. einen gutachter einschalten, zahlt die gegnerische versicherung
2. im gutachten sind die kosten für reparatur, restwert und wertminderung aufgeführt
3. bei der gegnerischen versicherung anrufen und fragen, ob der unfall dort gemeldet ist und schadensnummer geben lassen
4. bei rechtschutzversicherung, anwalt einschalten, der kümmer sich um korrespondenz mit versicherung mietwagen, etc

5. bei auszahlung wird die UST immer abgezogen, wenn man eine rechnung vom neukauf eines fahrzeugs vorlegen kann, dann bekommt man die UST auch

wenn auf dem bild die schlimmste stelle des unfalls zu sehen ist, würde ich den wagen behalten. es ist zwar schon etwas aufwand, allerdings auch alles machbar.

solltest du sowieso mit einem neuen geliebäugelt haben, dann kann man auch die gunst der stunde nutzen, da die meisten gutachten sehr wohlwollend ausfallen.

zeokie

Hallo ins Forum,

warum wird eigentlich bei Unfällen immer sofort nach dem Anwalt gerufen? Dies erhöht nur die Schadenssumme und damit über die Umlage auch die Tarife der Versicherungen und dies für jeden einzelnen. Man kann auch größere Unfälle ohne Anwalt abwickeln und den Anwalt dann dazu nehmen, wenn's hakt.

Ich hatte ja leider bereits drei größere Unfälle. Beim ersten Unfall (Reparaturschaden 3.500) hab' ich's zunächst ohne Anwalt probiert. Klappte nicht, da sich der Direktversicherer querstellte. Nach einigem Hin und Her wurde bis auf die Wertminderung alles bezahlt. Wegen der Wertminderung geht's jetzt vor Gericht (nach der VS tritt eine Wertminderung wegen Nachlackierung bei einem Fahrzeug <1 Jahr nicht ein, ja ist klar). Der zweite Unfall (Reparaturschaden 21.000) lief in rund 3 Monaten ohne Anwalt mit einer "normalen" Versicherung anstandslos durch. Gleiches gilt für Unfall Nr. 3 (Reparaturschaden 4.500), der mit einer "normalen" Versicherung auch innerhalb von einem Monat durchgelaufen ist.

Es geht mit "normalen" Versicherern also auch bei größeren Schäden (Nr. 2 kratzte schon am wirtschaftlichen Totalschaden) ohne Anwalt. Bei Direktversichern bin ich da eher skeptisch.

Das Fahrzeug des TE sollte reparabel sein. Auch der Schaden am Radlauf ist zu beheben. Entweder wird verzinnt oder es wird rausgezogen (wenn's tiefere Schrammen sind) und dann gespachtelt.

Fahr' mit dem Wagen morgen zur Werkstatt (wenn's nicht schon da steht) und hol' Dir einen Gutachter dazu. Über dem Bagatellschaden (i.d.R. ~ 750), bei dem ein KVA ausreicht, bist Du ja sicher drüber, so dass die VS auch keine Zicken mit der Erstattung der Kosten machen sollte. Der Gutachter wird dann alles aufschreiben, was nötig ist. Eine Achsvermessung ist m.E. erforderlich, wenn ein Rad beteiligt ist.

Neben der Erstattung der Gutachterkosten hast Du folgende Ansprüche, wobei ich annehme, dass kein Personenschaden vorliegt:

  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten (hierzu siehe noch unten)
  • Wertminderung (stellt der Gutachter fest)
  • Schadenspauschale (für Deinen Aufwand, i.d.R. sind dies 25 EUR)
  • Anwaltskosten (wobei m.E. der Anwalt nicht gleich erforderlich ist)

Bei den Mietwagenkosten ist unbedingt darauf zu achten, dass man keinen teuren Unfallersatztarif fängt, da dies gegen die Schadensminderungspflicht verstößt. Bei der Wahl des Fahrzeugs musst Du i.d.R. eine Klasse tiefer gehen. Mein Tipp hierzu: Frag' mal bei der Gegner-VS nach. Häufig haben die besondere Verträge mit Vermietern, die dazu führen, dass das Ersatzfahrzeug zu einem von Dir gewünschten Ort gebracht oder wieder abgeholt werden. Auch haben die dann ihre eigenen Ersatzlisten, die i.d.R. nach der Leistung des Fahrzeugs sortiert sind. Bei meinem zweiten Schaden hat die Gegner-VS (arbeitet mit Europcar zusammen) z.B. ein Fahrzeug aus dem Bereich CLS, S, A8 oder 7er angeboten, obwohl meiner "nur" ein E war. Auf meine Frage nach der üblichen Klasse tiefer kam als Antwort, dass dies hier nicht gelte, da nur nach der Leistung sortiert würde. Nur wenn ich nicht über die Kooperation gehen würde, müsste ich die Regelung beachten.

Ich hoffe, dass Du Dein Fahrzeug bald wieder repariert zurück hast.

Viele Grüße

Peter

Wie sind hier so eure Gedanken?
Frau (82) beim stehen an der Ampel den Abstand zu mir falsch eingeschätzt und drauf gerollt...
Ist die nur raus oder hinüber?

IMG_20201102_160138.jpg
IMG_20201102_161943.jpg
IMG_20201102_160104.jpg

Da muss die Stoßstange runter um zu sehen, was da drunter hinüber ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen