Unfall im Rahmen der Jungen Sterne Garantie + Finanzierung
Guten Morgen zusammen,
Seit Ende November besitze ich einen jungen Stern, genauer S204 (200 CDI). Soweit, so gut. Leider ist mir vor Weihnachten im Berufsverkehr eine wohl auch noch müde Verkehrsteilnehmerin hinten drauf gefahren. Der Ärger hält sich zum Glück in Grenzen, da die Verursacherin ihre Schuld sofort eingesehen hat, ihre Versicherung eingestellt hat und ich am Montag den Wagen zur Reparatur abgebe (eine offizielle Mercedes Werkstatt).
Weshalb ich erst jetzt damit ankomme: Schaden ist gering. Hinten rechts an der Schürze tiefe Kratzer, ansonsten scheint nix passiert zu sein. Im schlimmsten Fall ist dadrunter noch was gebrochen oder verzogen, wird aber in jedem Fall repariert.
Für mich stellt sich aber folgende Frage: Sollte ich meinem 🙂 Bescheid geben? Zum Einen bin ich ja noch in der Jungen Sterne Garantie. Zum Anderen finanziere ich den Wagen, im Grunde gehört er also auch noch der Mercedes Bank. Oder habt ihr allgemein Tipps, was ich noch machen/beachten sollte, wenn ich den reparierten Wagen zurück bekomme?
Danke schon mal und viele Grüße
15 Antworten
Wenn eine offizielle MB-Werkstatt den Schaden repariert, rechnet MB auch den Schaden mit der gegnerischen Versicherung ab. Sofern Du eine Abtrittserklärung bei dem Reparaturbetrieb unterzeichnet hast. Damit wird die Reparatur mit Deiner Fahrgestellnummer im System von Mercedes gespeichert. Also alles kein Problem. Die Bank interessiert das sowieso nicht, hauptsache Du zahlst pünktlich. Erkundige Dich nur nach einem Gutachten, falls eine Merkantile Wertminderung aufgrund des instandgesetzten Schadens eintreten sollte. Ist interessant bei einem Wiederverkauf.
Da die gegnerische Versicherung deinen Schaden übernimmt, sehe ich keinen Grund, den Wagen nicht beim 🙂 reparieren zu lassen. Dann weiß er auch automatisch Bescheid.
Falls du das Fahrzeug bei MB machst, wird dein Händler das ohnehin mitbekommen, weil die MB-Werkstätten miteinander vernetzt sind. Die gegnerische Versicherung wird dich fragen, ob das Fahrzeug finanzier oder geleast ist. Wenn du die Frage wahrheitsgemäß beantwortest, will sie eine Freigabe der MB-Bank. Für die JS-Garantie ist der Schaden eigentlich völlig egal. Gibt es einen merkantilen Minderwert? Ich glaube bei dem geringen Schadenbild nicht, aber das wird dir im Zweifel ein Gutachter sagen. Daher nicht einfach blind das Fahrzeug bei MB auf den Hof stellen und reparieren lassen. Die ermitteln den Minderwert nicht. Falls es einen Minderwert gibt, musst du dir eh von der MB Bank die Zustimmung geben, dass du den von der gegnerischen Versicherung kassieren darfst
Bei Teilen die ausgetauscht werden können, gibt es i.d.R. keinen merkantilen Minderwert, zudem steht dem auch noch die "Neu-für-Alt"-Sache entgegen, damit wird ein fahrzeug unter Umständen sogar aufgewertet.
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Zitat:
@cdfcool schrieb am 7. Januar 2016 um 10:24:19 Uhr:
Bei Teilen die ausgetauscht werden können, gibt es i.d.R. keinen merkantilen Minderwert, zudem steht dem auch noch die "Neu-für-Alt"-Sache entgegen, damit wird ein fahrzeug unter Umständen sogar aufgewertet.
Da hab ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht.
Sobald Teile getauscht werden ist das Fahrzeug nicht mehr Unfallfrei und somit wesentlich weniger Attraktiv im Verkauf, da ist die Höhe des Schadens eher noch sekundär. Inzahlungnahme durch den Händler geht meist noch, Privatverkauf wird er zu Blei! Da sind meist viele "Experten" unterwegs. Selbst ein Austauschmotor der ein Fahrzeug wirklich aufwerted wird da eher negativ gesehen (wurde der wohl getreten oder warum ist der Defekt?) Viele machen bei Mobile.de gar ein häkchen bei "unfallfrei" somit ist man ganz raus.
Bei jedem Unfall mit dem ich bisher zu tun hatte gabs außerdem einen Wertminderungsausgleich in etwa 10% der Schadenssumme bestimmt durch den Gutachter.
Meine Werkstatt hat übrigens Gutachten, Restwertzahlung, Reparatur usw. Selbstständig (nach Absegnung von mir) organisiert.
Ein Gutachter wird beispielsweise den merkantilen Minderwert nach der methode von ernst Halbgewachs bewerten. Dort ist genau aufgeschlüsselt, wie das gemacht wird und welche kriterien anzuwenden sind.
Und was der Markt draus macht, ist eine vollkommen andere Sache. Solange gegen Neuteile getauscht werden kann un die Basis unbeeinträchtigt ist, wir man hier nicht unbedingt Wertminderungen ansetzen müssen. Und wenn der Fahrzeugwert durch Neuteile erhöht wird, sowieso nicht.
Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 7. Januar 2016 um 19:47:54 Uhr:
Ein Gutachter wird beispielsweise den merkantilen Minderwert nach der methode von ernst Halbgewachs bewerten. Dort ist genau aufgeschlüsselt, wie das gemacht wird und welche kriterien anzuwenden sind.Und was der Markt draus macht, ist eine vollkommen andere Sache. Solange gegen Neuteile getauscht werden kann un die Basis unbeeinträchtigt ist, wir man hier nicht unbedingt Wertminderungen ansetzen müssen. Und wenn der Fahrzeugwert durch Neuteile erhöht wird, sowieso nicht.
Gerichte greifen gar nichst, denn das tun die Gutachter, die von den Gerichten bestellt werden, sollte es Streitigkeiten geben, die vor gericht gehen.... 🙂
Welche Methode Anwendung findet, ist nur für die Bemessung der Summen relevant, die prinzipielle Entscheidung für oder gegen die Wertminderung obliegt dem Gericht, wenn es hier zu entscheiden hat.
Offensichtlich war der Gutachter mir wohlgesinnt. So hat er mir doch eine Wertminderung zugesprochen obwohl mein Auto zwar nun ein Unfallwagen war, dennoch aber durch eine neue Heckschürze aufgewertet wurde. (Mal abgesehen davon das kein Lackierer dieser Welt die Original Lackqualität erreicht, noch die Farbe des restlichen Autos trifft). Selbst auf Motortalk hab ich selten so einen Schmarrn gelesen.
Oh die schöne Welt geht zu Grunde. Was sich die Rechtssprechung in diesem Lande mittlerweile für einen Irrsin erlaubt lässt jeden Menschenverstand vermissen.
Der Irrsinn bzw. dessen Zunahme der Rechtsprechung ist kongruent mit der Zunahme der Menschen hier, alles genau geregelt zu bekommen. Im Fall Auto bedeutet das konkret, dass immer weniger der Sinn des Fahrzeuges, nämlich die Bewegung von A nach B,wichtig ist, sondern der virtuelle Wert des Besitzes, um z.B. dem Nachbarn seinen höheren Status zu zeigen.
Ein Kratzer im Auto ist der Weltuntergang des deutschen Autobesitzers, obwohl der Nutzwert darunter in keinster Weise leidet. Passt nur auf, daß die Lebensqualität nicht darunter leidet, wenn man diese wirklich unwichtigen Themen zu sehr in den Vordergrund stellt. Profitieren wird man nie dabei, es sei denn, man ist Anwalt und verdient durch diese Mentalität hervorragend. Hätte ich in jungen Jahren geahnt, was man da an Geld einnehmen kann, wäre klar gewesen, was ich studiere 😁
Ein Kratzer ist deswegen Ärgerlich weil der Händler am Ende 200-300 Euro dafür abzieht. Nimmt man die üblichen 3-5 Mängel kann man alle 3 Jahre ca 1000-2000 Euro abschreiben nur weil manche zu dämlich sind auf das Eigentum anderer aufzupassen.
Am besten find ich die die immer das ewige Auto-als-Gebrauchsgegenstand mantra vorbeten, aber selber dann auch bei jedem Kratzerle das jammern anfangen.