Ölschlamm

VW Passat

Hallo!
Bin in Urlaub gewesen. 2000 km hin und zurück gefahren.
Zu Hause nach ölstand geschaut und Ölschlamm am Deckel
festgestellt.
Kühlmittelstand auf maximum. Ist das normal.
Motor 2,0 tdi 190 PS.

37 Antworten

Klar kannste mit abgelaufenem TÜV fahren solange Du möchtest)) es drohen halt irgendwann Bußgeld und Punkt in Flensburg (falls man erwischt wird) und die Versicherung könnte Dich bis 5000 Euro ins Regress nehmen, falls der Unfall auf Grund von Mangel verursacht wurde. Aber niemals erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs 🙂

Vor allem ging es mir auch gar nicht darum, ob man damit TÜV bekommt oder nicht, sondern um die Falschaussage (augenscheinlich von einem Tüvprüfer gemacht), daß mit einem solchen Fehler die BE erlischt. Wäre dem nämlich so, müßte man in Falle daß der Notruf nicht mehr funktioniert, sein Auto (mit der dann erloschenen BE) sofort abstellen und auf keinen Fall weiterfahren.

Auch wenn wir hier weiter offtopic sind: für eine Betriebserlaubnis braucht man funktionierende Scheinwerfer. Geht einer kaputt, dann ist theoretisch die Betriebserlaubnis nicht mehr gegeben. Aber bis zur schnellstmöglichen Reparatur wird das Fahren mit dem Auto geduldet.
Nebenbei: der Notruf ist selbst beim B8 FL noch nicht vorgeschrieben, da die Typzulassung vor den Stichtag war. Ist also eine Sonderaustattung in Serie von VW.

Zitat:

@kievit schrieb am 6. April 2023 um 10:41:38 Uhr:


für eine Betriebserlaubnis braucht man funktionierende Scheinwerfer.

Auch daß ist nicht korrekt. Damit ein Fahrzeugtyp eine Betriebserlaubnis erhält, muß es über eine Beleuchtungsanlage verfügen. Durch eine kaputte Birne wird weder die Fahrzeugart noch die technische Einrichtung verändert (ja, die Birne ist kaputt, aber daß ist keine herbeigeführte Veränderung, wie z.B: ein anderer Schweinwerfer oder eine nicht zugelassenes Leuchtmittel). Man wird sicherlich, wenn man im dunkeln einen Unfall verursacht, eine Mitschuld (von der Versicherung) bekommen, aber die BE erlischt nicht! Wenn ich meine Scheinwerfer im dunklen nicht einschalte, erlischt doch auch keine BE 🙄

Du wirst im gesamten §19 & §20 der StVZO keinen Satz oder Erwähnung von defekten Teilen bzw. daß so etwas zu einer Erlöschung der BE führt finden.

Edit: Aus der StVZO:

Die Erlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ich denke hier sollten wir uns wohl einig sein, daß weder der defekte Notruf noch eine kaputte Birne obiges verursacht. Jetzt kommt noch der 3.te Punkt:

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Wo passt da ein defekter Notruf rein? Eine(!) kaputte Birne ebenfalls nicht. Ein Fahrzeug hat mehr als nur ein Leuchtmittel vorne und selbst wenn alle defekt sind, liegt da allerhöchstens eine Gefährung nachts oder bei schlechter Sicht vor.

Nicht funktionierende Notrufeinrichtung, Reifendruckkontrolle, Scheinwerfer, abgelaufener Verbandskasten usw ergibt je einen Mangel. Nein, Ölschlamm gehört nicht dazu 😁
Da gibt es
- leichte Mängel, bei denen man trotzdem die Plakette erhält und
- schwere Mängel, bei denen die neue Plakette nicht vergeben wird.
Dann gibt es noch verkehrsgefährdend, dann wird die vorhandene Plakette abgekratzt.
Aber Stilllegung des Fahrzeugs ist 'ne andere Nummer, da hat der Prüfer ohne Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt keine Bevollmächtigung. So etwas kann je nach Einzelfall die Rennleitung auch wieder nur unter Zuhilfenahme der oben genannten Prüfer

@Beichtvater Danke.

Zu den Kategorien kann ich noch folgendes beitragen: Es gibt

- Ohne Mangel
- Geringer Mangel
- Erheblicher Mange
- Gefährlicher Mangel
- Verkehrsunsicher

Nur bei Verkehrsunsicher darf eine Betriebsuntersagung ausgestellt werden.

Die Kategorie "Ölschlamm" hast Du noch vergessen - um zum Thema zurück zu kehren. 😎 😁
Da kommt dann ein Grüner Minister persönlich und überreicht Dir ein ÖPNV-Ticket für Kurzstrecke😁

LOL bestimmt für (4)9€ 😁

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