öffentlicher parkplatz - gemeinde Haltbar????
Hallo zusammen....
ich hab vorhin meinen linken vorderen Reifen sammt Felge zerhau´n.
Ich stand auf einem normalen Parkplatz. Als ich dann los wollte hab ich rückwärts ausgeparkt und bin über einen zerborstenen Randstein gekommen. Jetzt ist die Reifenflanke gerissen und die Felge hat nen "Schlag" abbekommen.
Kann ich die Gemeinde dafür haftbar machen oder bleib ich auf dem Schaden selber sitzen???
Die 2. Frage wäre, ob ich die Felge weiter verwenden kann, da sie nen minimalen knick hat, oder ob ich eine neue brauch???
hab mal ein Bild von der Borde und von der Felge angeheftet.
Danke für Eure Antworten....
17 Antworten
Wir haben hier auch schon von der Versicherung der Gemeinde 2 Schäden bezahlt bekommen.
Einmal Auto und einmal Fahrrad.
Das gab keine Probleme, wurde gemeldet und gut war.
Die haben auch kein Hin und Her gemacht.
Die meisten wissen eh nicht, das die gegen sowas versichert sind.
als Versicherung würde ich argumentieren: entscheidender Unterschied hier - der Randstein gehört nicht zur Fahrbahn, da hat keiner draufzufahren. von daher nicht zu vergleichen mit sachen die auf der Fahrbahn Unheil anrichten. wenn ich an ner normalen Straße an nen Bordstein fahre und mir nen Reifen kaputtmache ist das ja auch mein Problem (hatte ich mal als Fahranfänger)