öffentlicher parkplatz - gemeinde Haltbar????

Ford Focus Mk1

Hallo zusammen....

ich hab vorhin meinen linken vorderen Reifen sammt Felge zerhau´n.
Ich stand auf einem normalen Parkplatz. Als ich dann los wollte hab ich rückwärts ausgeparkt und bin über einen zerborstenen Randstein gekommen. Jetzt ist die Reifenflanke gerissen und die Felge hat nen "Schlag" abbekommen.
Kann ich die Gemeinde dafür haftbar machen oder bleib ich auf dem Schaden selber sitzen???

Die 2. Frage wäre, ob ich die Felge weiter verwenden kann, da sie nen minimalen knick hat, oder ob ich eine neue brauch???
hab mal ein Bild von der Borde und von der Felge angeheftet.

Danke für Eure Antworten....

17 Antworten

sorry, ich meinte natürlich HAFTBAR

Warum sollte die Gemeinde dafür haften wenn du nicht ausparken kannst? 😕

Ich sehe da keine Chance.

das wird nicht klappen. deine aufgabe ist es dahin zu schauen, wohin du fährst....
um sowas hättest du doch einen bogen machen können.

den reifen solltest du in jedem fall ersetzen, bei der felge würd ich beim TÜV fragen, sicher müsste sie aber noch sein.

Zitat:

Original geschrieben von 1.0815


bei der felge würd ich beim TÜV fragen, sicher müsste sie aber noch sein.

sicher wird sie schon noch sein,

aber ich halte jede wette das sie verzogen ist,

und nicht mehr rund läuft.

Die Gemeinde haftet nur, wenn ihnen der Schaden bekannt war. Dieses nachzuweisen ist meist sehr schwer... hatte das auch schonmal durch...

Keine Chance für Dich !

Hätte ja auch eine Mauer oder Granitbrocken sein können.

Du musst ja nicht dagegen fahren. Normalerweise.

So, nun hab ich neue "Schuhe" bekommen, d.h. 2 neue Reifen und eine Neue "Aluscheibe".
Macht zusammen 366,09€
Der Werkstattmeister sagte, das die Felge in sich verzogen ist und nicht mehr ausgewuchtet werden kann.
Was solls, ich kann ja schlecht auf 3 Rädern fahren.
Danke trotzdem der guten Tipps....
LG
Michaela

also ich würde die rechnung in kopie dort einreichen.
die gemeinde ist verpflichtet öffentliche wege und plätze sicher und verkehrsgerecht zu halten!
entgegen aller meinungen hier würde ich den versuch machen und zur not wenn du eine rechtsschutz hast auch anwaltlich agieren.
glaube mir das unter bestimmten vorraussetzungen der schaden beglichen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty


Keine Chance für Dich !

Hätte ja auch eine Mauer oder Granitbrocken sein können.

Du musst ja nicht dagegen fahren. Normalerweise.

vollkommen falsch!

wenn du bei geschlossenen türen solche randsteine sehen kannst mußt du glastüren haben😉

und die gabs damals ausschließlich für mantafahrer😁

ne im ernst,ich würds darauf ankommen lassen,an meinem benz haben die fast schon mal ne kpl. va bezahlt weil ein gullideckel abgesunken war.

hab die Rechnung schon eingereicht, auch wenn ich wenig Hoffnung habe.
Ich werde Euch trozdem auf dem laufenden halten..

@ geilerkombi

Dann muss der Deckel aber schon sehr tief eingesunken gewesen sein, und Dein Benz Serienmäßig.

Sobald Du eine Tieferlegung oder tieferer Schürze hast, bekommst Du keinen Cent.

Die Haftungsregelung dürfte auch von Kommune zu Kommune verschieden sein.

In Zeiten von leeren Geldsäckel sind Sie da ziemlich knauserig 🙂

ansich zahlt das ja nicht die gemeinde, sondern deren Haftpflichtversicherung, zumindest hat mir das die Sachbearbeiterin gesagt...

Das ist schon richtig, aber ..........je mehr Schäden über die Versicherung abgerechnet werden, umso teurer wird die ( Pflicht) Versicherung für die Gemeinde.

Sonst könnte eine Kommune ja sämtliche Gefahrenstellen einfach ignorieren, .........die Versicherung zahlt ja 😁

Aber so läuft das nicht ........!

Ich würde wetten, die Versicherung argumentiert, dass der gebrochene Einfassungsstein nicht mehr zur Fahrbahn gehört 😁

Ein durchtriebener Rechtsanwalt könnte da eventuell auch noch einen "Flurschaden" an der befahrenen Grünfläche geltend machen .........😎

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty


@ geilerkombi

Dann muss der Deckel aber schon sehr tief eingesunken gewesen sein, und Dein Benz Serienmäßig.

Sobald Du eine Tieferlegung oder tieferer Schürze hast, bekommst Du keinen Cent.

Die Haftungsregelung dürfte auch von Kommune zu Kommune verschieden sein.

In Zeiten von leeren Geldsäckel sind Sie da ziemlich knauserig 🙂

es war dunkel und naß,ca 8cm kante. fahrzeug war tiefer und mit 18 zoll bereift.

nach langem hin und her haben sie ca 80% der kosten übernommen.

gott sei dank.

allerdings möchte ich wirklich nicht ausschließen das es hier einen ermessungsspielraum gibt.

aber ich drück die daumen,selbst wenns nur ein paar euronen sind.

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