Ob das jetzt eine neue Strategie der MB-Werkstätten beim Ölwechsel ist?

Mercedes

Ich hatte wegen unserer A-Klasse den Service bei einigen Werkstätten angefragt. Ohne dass ich danach gefragt hatte, hat eine MB-Werkstatt (keine NL) darauf hingewiesen, dass kein mitgebrachtes Öl angenommen wird. Bisher hatte sie das bei der S-Klasse gemacht.

Ich habe dann nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Unsere Serviceleitung hat für unser Haus beschlossen das wir keine mitgebrachten Ersatzteile oder Öl mehr annehmen.

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Normal, gibts bei mir in der Werkstatt auch nicht.
Im Restaurant schicken sie mich auch nach Hause, wenn ich mein eigenes Schnitzel mitbringe.

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Ich wollte übrigens deine Aussage in keiner Weise in Frage stellen. Es ist sicher nicht das erste Mal, dass sich ein Unternehmen mit fast 300.000 Mitarbeitern widerspricht. Die Frage ist, was am Ende Bestand hat.

@300SDL genau so mache ich das auch bei meinen Fz. mit JS oder MB100 / MB80:
Das in ungeöffneten versiegelten Originalgebinden selbst angelieferte Mobil1 0W40 New Life wird von der NL eingefüllt und im Serviceheft wird von der NL 229.5 quittiert.
Mobilitätsgarantie ist immer angekreuzt.
Bisher wurden alle Kulanzanträge genehmigt und alle Reparaturen, die normal unter JS oder MB100 / MB80 fallen und ohne Beanstandung übernommen - auch mit von der NL eingescanntem und an CAC / Versicherer versendetem Serviceheft mit o.g. Einträgen - und das bisher bei dem dritten Fahrzeug.

Für JS und MB100 / MB80 gilt: Das Öl muß nachgewiesen den Herstellervorgaben entsprechen.
Ein Zwang dieses Öl deshalb auch bei MB zu kaufen und nur bei MB einfüllen zu lassen hätte vor Gericht keinen Bestand.
Schlimmstenfalls wird ein Gutachten fällig - und auch nur dann, wenn der Schaden kausal mit dem Öl (woher und welches auch immer) in Verbindung steht.

Wenn z.B. das Hinterachsradlager kaputt geht kann ohnehin keine Garaniteleistung verweigert werden wegen "Fremdölanlieferung" für den Motor.

Btw: Ich werde absolut hervorragend bedient in der NL und kann sie nur empfehlen.
Die tun für mich sehr viel mehr, als sie bei Dienst nach Vorschrift müßten.
Wenn das zuträfe, was einige hier so "naserümpfend" über Selbstanlieferung schreiben, dann würde ich wohl kaum so gut und obendrein noch kulant bedient.
Ich habe etliche Schreiben in denen z.B. die NL schreibt, dass sie dies oder das auf Kulanz der NL zusätzlich übernommen haben, was außerhalb der JS / MB100 lag.
Das machen die NL nicht mit jedem Kunden, da jede NL hierfür nur ein begrenztes jährliches Budget hat.

Also bei mir ist alles seit Jahren gut mit selbst angeliefertem Öl.
QED

Irgendwie denke ich das der Mitarbeiter über das Ziel hinausgeschossen hat.
Seine Aussagen machen nur Sinn, wenn in der Bed.-Anleitung stehen würde:
Grundsätzlich ist das Nachfüllen egal welcher Betriebsmittel (Flüssigkeiten)
verboten. Dies darf nur eine von uns qualifizierte Fachwerkstatt.
Was in der Bedienungsanleitung seht, das gilt.
Punkt!!!!

Laut Bedienungsanleitung des W222 soll bei Erreichen von Min. oder weniger am Ölmessstab
Motoröl nachgefüllt werden. Das dies nicht vom Besitzer erfolgen darf steht dort nicht.
Siehe Screenshot.

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