Nutzungsausfall Insignia
Hallo zusammen,
letzten Samstag hatte jemand nichts besseres zu tun, als auf einem Parkplatz beim Ausparken meinen Insignia vorne rechts ordentlich zu beschädigen.
Meine zwei Fragen nun:
1. Da ich während der Reparatur auf das Auto meiner Frau zurückgreifen kann, benötige ich keinen Ersatzwagen sondern würde gern Nutzungsausfall geltend machen. Kann mir jemand sagen, wie hoch dieser pro Tag ist? Die Versicherung des Verursachers konnte es mir nicht sagen.
2. Rechtfertigen die Schäden (def. Frontspoiler, Nebellampe, re.Scheinwerfer, verzogene Motorhaube) eine Wertminderung?
Würde mich sehr über Auskünfte freuen.
Vielen Dank schon mal vorab.
15 Antworten
Zuerst einmal Schei... das mit Deinem Unglück.
2. 1000€ pro Tag Spaßentzug würde ich schon verlangen!
Nee im Ernst, habe keine Ahnung wieviel man dafür bekommt, Wertminderung bei Motorhaube, könnt ich mir vorstellen. Für die anderen Sachen eher NEIN.
Frag aber am besten mal Deinen FOH -- Der müsste es am besten Wissen!
CDTI
vielen Dank schon mal für die Info.
Die Sache mit dem Spaßentzug muss ich mir merken 😁
Mein Händler konnte mir heute Morgen leider auch keine Info bezügl. Wertminderung geben.
Im Moment wäre für mich auch die Frage wichtiger, wie sich der Nutzungsausfall berechnet. Schätze aber mal, dass es darüber noch keine Infos gibt, weil der Wagen einfach zu neu ist??
Dein Versicherungsfuzzy sollte Dir da Informationen geben können.
Gruß
Fred
Habe mal Sebbi um Antwort gebeten, ich denke dies kann für uns alle noch ein wichtiges Thema werden.
Gruß
CDTI
Stimme Convoy-Buddy zu, eigentlich müsste auch Dein Versicherungsvertreter Auskunft geben.
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Mit der Versicherung habe ich heute Morgen ebenfalls telefoniert. Zitat: "da kann ich Ihnen nichts zu sagen, am besten fragen Sie Ihren Händler"
Irgendwie kann mir da leider niemand eine konkrete Info geben.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer38
Mit der Versicherung habe ich heute Morgen ebenfalls telefoniert. Zitat: "da kann ich Ihnen nichts zu sagen, am besten fragen Sie Ihren Händler"Irgendwie kann mir da leider niemand eine konkrete Info geben.
Dann wird doch der Spaßentzug zur Forderung werden!!!😁
Ironieein "Hoffentlich bleibt er 55 Tage in der Werkstatt, dann kannst den OPC bestellen" Ironieaus
Im Ernst, es kann ja jeden von uns treffen und da ist schon gut wenn man weiß welche Sätze da gezahlt werden!
CDTI
1. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich hauptsächlich nach Ausstattung und Motorleistung des beschädigten Fahrzeuges. du hast daher entweder Anspruch auf 50 EUR, 59 EUR oder 65 EUR pro Tag. In der Praxisrichtet man sich nach den Tabellen von /Sanden/Danner/Küppersbusch. In den Tabellen 2009 findet sich der Opel Insignia derzeit nicht. Anhaltspunkte bieten aber die Bewertungen des Opel Verctra C. wenn du also deine Fahrzeugdaten preisgeben willst, könnte ich dir eventuell weiterhelfen.
2. Bei der Wertminderung gibt es verschiedene von der Rechtsprechung anerkannte Berechnungsgrundlagen (Ruhkopf/Sahm, Halgewachs, Hamburger Modell...). Hast du ein Gutachten für den Fahrzeugschaden anfertigen lassen? Der Gutachter muss hierzu eine Aussage treffen. Berücksichtigt wird hier das Fahrzeugalter, in der Anschaffungspreis für das Fahrzeug, die Höhe der Reparaturkostenund der Zeitwertdes beschädigten Fahrzeuges.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer38
Mit der Versicherung habe ich heute Morgen ebenfalls telefoniert. Zitat: "da kann ich Ihnen nichts zu sagen, am besten fragen Sie Ihren Händler"Irgendwie kann mir da leider niemand eine konkrete Info geben.
Lass dir bloß keinen Bären aufbinden. Genauso wie Anwaltskanzleien liegt jeder Versicherung (die arbeiten damit) die auch vom BGH anerkannte Werttabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch vor. Auf deren Grundlage wird ein Fahrzeug in eine Wertgruppe eingestuft woraufhin ein Tagesbetrag X zur Nutzungsausfallentschädigung entsteht.
Die spinnen wohl, die Versicherer.
Gruß Allrad
Okay, rostanstrich war schneller... 😉
Jetzt müssen wir unterscheiden:
Hast Du den Übeltäter und geht es über dessen Haftpflicht? Dann steht im Gutachten, was Du geltend machen kannst. Ob eine merkantile Wertminderung eingetreten ist, hängt auch vom Schadensbild ab und kann nur ein Gutachter beurteilen.
Hast Du den Übeltäter nicht, läuft es ja über Deine Kasko - und bei Kaskoschäden gibt es in der Regel keinen Nutzungsausfall.
zunächst einmal vielen Dank für die wirklich hilfreichen und wertvollen Tipps aus diesem Forum 🙂
Die Daten vom Unfallverursacher liegen vor (Versicherungsnummer etc.). Dessen Versicherung hat auch bereits eine Schadensnummer vergeben, unter welcher meine Werkstatt die Angelegenheit nun bearbeitet (d.h., der Wagen geht nächste Woche Montag in die Reparatur).
Die Fahrzeugdaten:
Opel Insignia Edition, EZ 03/2009, Basis-Motorisierung mit 115 PS
Ich hoffe, diese Angaben reichen für eine Beurteilung der Sachlage aus. Ansonsten kurze Info, werde diese dann ggf. erweitern.
Wenn Interesse besteht, kann ich ja das Endergebnis bezügl. Nutzungsausfall bzw. Wertverlust hier posten, sofern Interesse besteht.
Vielen Dank nochmals für die Hilfe.
Wertminderung kannst du erst geltend machen, wenn z.B. der Kotflügel repariert und lackiert wird. Sollte der Rahmen verzogen sein, steht auf alle Fälle Wertminderung zu.
Wenn du aber lauter Neuteile inkl. Lackierung erhältst, bekommst du in der Regel keine Wertminderung.
Für einen vergleichbaren Vectra C mit 122 PS gab es sogar nur EUR 43/Tag, meine Angaben oben waren wohl vorschnell.
OPEL Vectra 1.8 Edition 5 Türen Produktionsbeginn: 6.2005 Gruppe E für 43,00 EUR
Zur Wertminderung: Gutachten beauftragen, die Kosten des Gutachters muss der gegnerische Haftpflichtversicherer voll übernehmen, wenn er für den Unfall zu 100% einzustehen hat.
Zitat:
Original geschrieben von martin7791
Wertminderung kannst du erst geltend machen, wenn z.B. der Kotflügel repariert und lackiert wird. Sollte der Rahmen verzogen sein, steht auf alle Fälle Wertminderung zu.
Wenn du aber lauter Neuteile inkl. Lackierung erhältst, bekommst du in der Regel keine Wertminderung.
Das ist die Argumentation der Versicherer und stimmt so nicht. Richtig ist, dass kein
technischerMinderwert verbleibt, ein
merkantilerMinderwert bleibt schon. Der Schaden muss beim Verkauf schließlich angegeben werden. Und das drückt den Wert des Fahrzeuges.