Nutzung eines an ein Kind überlassenen Autos in den Niederlanden beenden
Hallo zusammen,
vielleicht weiß jemand Rat: Meine Stieftochter studiert in Holland und nutzt einen auf meine Frau zugelassenen Wagen. Meine Stieftochter hat es jetzt geschafft, anscheinend durch falsch parken innerhalb eines Jahres eine beträchtliche Anzahl an teuren Knöllchen einzusammeln, für die jetzt meine Frau belangt wird.
Wir möchte gerne den Wagen jetzt abmelden bevor noch mehr Knöllchen anfallen, bekommen den Wagen jedoch nicht von unserer Stieftochter zurück.
Hat jemand eine Idee, was man hier offiziell noch machen kann ? Ich bin da echt ratlos im Moment.
Viele Grüße
86 Antworten
Viel Erfolg.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2021 um 13:07:44 Uhr:
Die Rechtsschutzversicherung trägt weder die Verfahrens- noch die Anwaltskosten bei Parkverstößen. Dies sind regelhaft in den AVB ausgeschlossene Fälle. Für 177 Fälle entstehen Kosten annähernd im Bereich einer neuen E-Klasse.
Der TE sprach hier das Steuerrecht an. Daher könnte eine RSV durchaus ins Spiel kommen. Evtl. wäre sogar ein niederländischer Anwalt ratsam.
Nur die Kosten im Bereich der Kfz-Steuerhinterziehung wegen der unterbliebenen Ummeldung des Fahrzeugstandortes können bei fahrlässiger Begehung gedeckt sein (Kosten des Steuerstraf/OWI-Verfahrens). Der Parkbereich ist davon unberührt.
Der TE soll sich mit der RSV, vor Konsultation eines Anwalts, besprechen, ob eine Deckungszusage erteilt wird. 🙂
Und nochmal: Bon Chance
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Soll tatsächlich Menschen geben, die auch in Deutschland die Halterhaftung einführen möchten. Tippe mal darauf, dass der TE 177 gute Gründe dagegen anführen kann.
Hier noch der Link zu einer Aufstellung des ADAC
Man muss hier mal trennen:
Niemand redet von dem Steuervergehen, weil der Wagen offenbar bereits lange seinen Standort in NL hat. Seit gottfroh, wenn das niemand herausbekommt.
Das “falsche Parken” der lieber (Stief)tochter kann recht simple Gruende haben: Da wird eine Anwohnerparkzone eingerichtet, das nicht offizielle Auto mit deutschem Kennzeichen bekommt keine Parkberechtigung und schon wird man jeden Abend abkassiert, weil das Scanauto durch die Strasse faehrt. Kann so geschehen, muss aber nicht. Anders ist es aber selbst in NL eine Kunst auf diese Anzahl zu kommen.
ABER: Diese Parkverstoesse werden nicht mit Bussgeldern bezahlt. Man zahlt eine “Nacherhebung der Parksteuer”. Somit sind sie Steuervergehen. Dann koennte vielleicht (!) eine RSV zahlen. Nur: Wofuer? Der TE muss die rund 12.000 Euro blechen. Es gibt keinen Rechtsgrund, wieso er drumrum kommen sollte.
Die RSV kann vielleicht helfen bei Wegen, wie er an das Auto kommt. Aber da ist der “einfach mitnehmen”-Weg am Ende die beste Loesung. Denn ich wette, die Uhr tickt und es kommt fast jeden Tag ein Ticket dazu… .
Am besten fuer den TE waere es, wenn die lieber Stieftochter mal in eine Schleppnetz - Verkehrskontrolle kommt. Da wird naemlich der Stand der offenen Knoellchen live gecheckt und das Auto beschlagnahmt (und ggf. das Maedel erstmal in den Knast geschickt, bis sie zahlt). Offene “Rechnungen” auch in der Groessenordnung sind da eher die Regel als die Ausnahme.
Nicht nur an der Grenze werden Kennzeichen gescannt. In den Streifenwagen (zumindest auf den NL-Autobahnen) sind nach vorne gerichtete Scanner verbaut, die jedes entgegenkommende Autokennzeichen und überholte/überholende Fahrzeuge automatisch erfassen und mit dem Fahndungsdatenbestand abgleichen.
Befindet sich das Fahrzeug denn bereits in der Fahndung?
Hallo,
gibt es nicht die Möglichkeit, dass Fahrzeug abzumelden?
Dann müsste es ja auch von Amt aus stillgelegt werden.
Also sucht da jemand nach dem Auto, nicht der TE
Für die Außerbetriebsetzung von Amts wegen Bedarf es aber eines Grundes.
Hier handelt es sich um ein rein zivilrechtliches Problem.
Die Zulassungsstelle kann sich ja nichts ausdenken und Adressat wäre dann der Halter, der widerum die Frau des TE ist.
Einfachste Lösung wäre hier ein Kurzausflug nach Holland und mit dem Zweitschlüssel das Fahrzeug wegholen(was ich sofort nach Erhalt der 177 Tickets gemacht hätte) oder die Beauftragung eines professionellen Rückholers.
Was sagt denn eigentlich die Tochter dazu? Gibt es da Reue und Einsicht? Oder ist jeder Kontakt abgerissen? Hat man da keinen Hebel über die Finanzierung des Studiums, Dauerauftrag kündigen o.ä.? Am einfachsten wäre immer noch die Klärung und freiwillige Rückgabe des Autos. Oder hält da ihre Mutter die Hand drüber?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2021 um 13:38:51 Uhr:
Für die Außerbetriebsetzung von Amts wegen Bedarf es aber eines Grundes.Hier handelt es sich um ein rein zivilrechtliches Problem.
Die Zulassungsstelle kann sich ja nichts ausdenken und Adressat wäre dann der Halter, der widerum die Frau des TE ist.
Der Grund wäre doch "Keine Versicherung" und "Auto nicht im Besitz vom Halter".
Wo hast Du die Info her,dass das Fahrzeug nicht versichert ist???
Auch wurde das Fahrzeug ja freiwillig der Nutzerin überlassen.
Nur weil der Halter keinen Zugriff auf dieses hat, wird keine Zulassungsstelle eine Außerbetriebsetzung von Amts wegen durchführen.
Da fehlt es in dieser Zivilrechtsangelegenheit an der Rechtsgrundlage.
Zitat:
@hydrou schrieb am 25. Mai 2021 um 13:52:20 Uhr:
Was sagt denn eigentlich die Tochter dazu? Gibt es da Reue und Einsicht? Oder ist jeder Kontakt abgerissen? Hat man da keinen Hebel über die Finanzierung des Studiums, Dauerauftrag kündigen o.ä.? Am einfachsten wäre immer noch die Klärung und freiwillige Rückgabe des Autos. Oder hält da ihre Mutter die Hand drüber?
Soviel wollte der TE nicht Preis geben, ich gehe mal von aus,dass dieser Weg schon probiert wurde.
Wenn ich die Summe sehe und sollte diese tatsächlich von den Holländern eingetrieben werden, wird der Haussegen eh länger schief stehen. Dafür müssen einige ziemlich lange für den Buckel krumm machen, mich eingeschlossen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Mai 2021 um 14:09:55 Uhr:
Wo hast Du die Info her,dass das Fahrzeug nicht versichert ist???
Auch wurde das Fahrzeug ja freiwillig der Nutzerin überlassen.
Nur weil der Halter keinen Zugriff auf dieses hat, wird keine Zulassungsstelle eine Außerbetriebsetzung von Amts wegen durchführen.
Da fehlt es in dieser Zivilrechtsangelegenheit an der Rechtsgrundlage.
Wenn von der Halterin/Besitzerin die im Raum stehende Unterschlagung nicht zur Anzeige gebracht wurde, ist das richtig. Und ob das passiert ist, werden wir vermutlich nicht erfahren, da der TE sich ja ziemlich zurückhält mit Informationen.