Nutzung eines an ein Kind überlassenen Autos in den Niederlanden beenden
Hallo zusammen,
vielleicht weiß jemand Rat: Meine Stieftochter studiert in Holland und nutzt einen auf meine Frau zugelassenen Wagen. Meine Stieftochter hat es jetzt geschafft, anscheinend durch falsch parken innerhalb eines Jahres eine beträchtliche Anzahl an teuren Knöllchen einzusammeln, für die jetzt meine Frau belangt wird.
Wir möchte gerne den Wagen jetzt abmelden bevor noch mehr Knöllchen anfallen, bekommen den Wagen jedoch nicht von unserer Stieftochter zurück.
Hat jemand eine Idee, was man hier offiziell noch machen kann ? Ich bin da echt ratlos im Moment.
Viele Grüße
86 Antworten
Zitat:
@onzlaught schrieb am 23. Mai 2021 um 09:35:10 Uhr:
Was ist der Wagen eigentlich noch wert?
177x70 sind ~12.000€Kann denn die niederländische Halterhaftung hier in D auch vollstreckt werden?
Bei mir wären 12.000€ ein echtes Problem.
Ja, kann in DE Vollstreckt werden. Aber ich hab an keiner Stelle gelesen das es noch offene Tickets gibt.
Wie oft denn noch? Lies es von vorne!
Zitat:
@stero111 schrieb am 23. Mai 2021 um 10:19:19 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 23. Mai 2021 um 09:35:10 Uhr:
Was ist der Wagen eigentlich noch wert?
177x70 sind ~12.000€Kann denn die niederländische Halterhaftung hier in D auch vollstreckt werden?
Bei mir wären 12.000€ ein echtes Problem.
Ja, kann in DE Vollstreckt werden. Aber ich hab an keiner Stelle gelesen das es noch offene Tickets gibt.
Am besten einen Thread immer von Beginn lesen.
Andere Frage an die Spezialisten.
Ich glaub zwar nicht,dass sich die NL Behörden auf Deals einlassen , aber da der TE erst nach 177 Ticket's Kenntnis von den Verstößen erlangt hat, konnte er ja vorher nicht reagieren und nun ist ein nicht unerheblicher 5 stelliger aufgelaufen.
Wären alle Tickets zeitnah bei der Frau des TE eingegangen, hätte man sicher schon viel früher das Fahrzeug einkassiert.
Vielleicht wäre ja ein Vergleich möglich.
Obwohl ich eher glaube,dass die Holländer die 12k kassieren wollen, die Verstöße sind ja auch begangen worden.
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Man sollte erstmal die Fristen in den Blick nehmen. Die gibt es in den NL sicher auch. Von dem was übrig bleibt wird dann auch nicht alles in D vollstreckbar sein. Die Frage des TE geht aber ausschließlich auf die Rückgabe des Autos. Und das wurde schon eingangs beantwortet.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 22. Mai 2021 um 15:08:00 Uhr:
Warum wird Deine Frau dafür belangt? Du kannst bei den Knöllchen doch den verantwortlichen Fahrer angeben.Mit Deiner Stieftochter musst Du Dich selber einig werden.
Vorausgesetzt, es ist möglich den Fahrer zu benennen, um das Halterhaftung zu entgehen, ist es bei den aktuell vorliegenden Informationen eine sehr schlechte Idee... Es wird spekuliert, dass die Tochter falsch geparkt hat, weil sie den Schlüssel hat/hatte. Aber es gibt kein Beweisfoto, wodurch eine falsche Anschuldigung möglich ist. Wir können aktuell nicht ausschließen, dass sie den Wagen verliehen hat, da aktuell kein guter Kontakt zu den Eltern besteht.
Bei der aktuell vorliegenden Summe würde ich einen Anwalt aufsuchen, und keine eigenen Schrite mehr machen.
Zitat:
@MvM schrieb am 23. Mai 2021 um 11:33:15 Uhr:
Zitat:
@Rasanty schrieb am 22. Mai 2021 um 15:08:00 Uhr:
Warum wird Deine Frau dafür belangt? Du kannst bei den Knöllchen doch den verantwortlichen Fahrer angeben.Mit Deiner Stieftochter musst Du Dich selber einig werden.
Vorausgesetzt, es ist möglich den Fahrer zu benennen, um das Halterhaftung zu entgehen, ist es bei den aktuell vorliegenden Informationen eine sehr schlechte Idee... Es wird spekuliert, dass die Tochter falsch geparkt hat, weil sie den Schlüssel hat/hatte. Aber es gibt kein Beweisfoto, wodurch eine falsche Anschuldigung möglich ist. Wir können aktuell nicht ausschließen, dass sie den Wagen verliehen hat, da aktuell kein guter Kontakt zu den Eltern besteht.
Du sprichst jetzt aber nicht von möglicher "falscher Verdächtigung" also 164 StGB, wenn die Tochter als mögliche Verursacherin angegeben wird.
Spielt doch in dem Fall auch keine Rolle. Die Niederländer haben die Halterhaftung und da ist es völlig egal, wer da nun das Ticket verursacht hat. Der Halter darf blechen.
Ich hoffe der TE berichtet hier weiter.
Dass so eine hohe Summe aufgelaufen ist,liegt eigentlich nur daran,dass die Halterin des Wagens so spät Kenntnis von den Vorgängen bekommen hat
Wenn da wirklich 177 unbezahlte Tickets aus den letzten 12 Monaten vorliegen... Normalerweise reichen weit weniger offene Tickets in NL um eine Parkkralle zu bekommen....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Mai 2021 um 12:36:55 Uhr:
Spielt doch in dem Fall auch keine Rolle. Die Niederländer haben die Halterhaftung und da ist es völlig egal, wer da nun das Ticket verursacht hat. Der Halter darf blechen.
Hab mich nur gewundert welche abstrusen Szenarien ins Feld geführt werden. Daher die Frage.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Mai 2021 um 12:46:31 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Mai 2021 um 12:36:55 Uhr:
Spielt doch in dem Fall auch keine Rolle. Die Niederländer haben die Halterhaftung und da ist es völlig egal, wer da nun das Ticket verursacht hat. Der Halter darf blechen.Hab mich nur gewundert welche abstrusen Szenarien ins Feld geführt werden. Daher die Frage.
Dann sind wir uns doch hoffentlich einig 🙂
Übrigens hatte ich vor vielen Jahren mal Post aus den Niederlanden. 140,00 Gulden für einen Verstoß, der hier nur 40 DM (die älteren unter uns können sich an diese Währungen erinnern) gekostet hätte. War jedenfalls ein teurer Tauchausflug.
Sinngemäß stand in der Belehrung, dass ich als Halter haftbar bin und etwaige Ansprüche gegen Dritte selbst zu regeln habe.
Falls sich daran etwas geändert haben sollte, bin ich für Infos dankbar. 🙂
Hallo zusammen,
also nochmal um es deutlich zu machen: die Problematik ist schwierig und berührt das holländische Steuerrecht. Es handelt sich um diesen Vorgang, wie ich aber bereits weiter vorne beschrieben habe: Aufgrund von DIfferenzne bezüglich der Halterhaftung hat das Bundeskraftfahrtamt bis zum November 20 keine Halterdaten an die Niederlande heraus gegeben. Die Niederlande haben parallel dazu aber alle Verstöße gesammelt. Im November 20 wurde eine Einigung erzielt und seitdem werden die gesammelten Verstöße an die nun identifizierten Halter gesendet.
Wir haben somit vorher keinen Hinweis auf das Falschparken erhalten, anscheinend ist nun das Kennzeichen meiner Frau bei der "Abarbeitung" der gesammelten Knöllchen dran und wir bekommen die Verstöße ab dem Jahr 2019 in gesammelter Form.
Das ich eine Rechtsschutzversicherung habe geht das Ganze am Dienstag an einen Anwalt, der sich mit dem niederländischen Recht auskennt. Dann mal sehen wie es weitergeht.
Viel Glück und berichte gerne weiter.
Die Rechtsschutzversicherung trägt weder die Verfahrens- noch die Anwaltskosten bei Parkverstößen. Dies sind regelhaft in den AVB ausgeschlossene Fälle. Für 177 Fälle entstehen Kosten annähernd im Bereich einer neuen E-Klasse.