Nur pech mit meinem Wagen
Hab mir ende Mai einen gebrauchten Golf v (EZ 01/2006) gekauf und bin auch ziemlich stolz drauf aber ich hab nur pech mit dem Auto 🙁
Nach 4 Wochen fährt meine Freundin rückwärts gegen eine Rübenschaufel vom Trecker 2500€ Schaden und ein Loch so groß wie ein Tischtennisball im Radkasten, am nächsten Tag fährt mein Dad das Auto in die Garage und bleibt gleich mal pauschal mit dem rechten außen Spiegel am Tor hängen und heut fährt mir ein Taxifahrer an der Ampel voll hinten in die Karre...
Ich könnt durch drehen, wollt den Wagen eigentlich nach zwei bis drei Jahren wieder verkaufen, aber jetzt behalte ich ihn wohl doch etwas länger...
Wollt einfach nur mal posten was ich für ein Pech hatte 🙂
22 Antworten
Wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst, könnte er als (Mit)Verursacher eines Unfalls gewertet werden.
Gleichzeitig wäre der Hinterherfahrende aber wohl auch als (Mit)Verursacher einzustufen. Denn dieser hat den Sicherheitsabstand so zu wählen, dass er immer problemlos hinter dem Vorausfahrenden anhalten kann. Schafft er das nicht und fährt auf --> Sicherheitsabstand zu gering.
Guckt mal §4 STVO. Da steht was zum Abstand.
Ich denke mal, dass das plötzliche grundlose Bremsen wohl eher selten vorkommt. Damit ist so gut wie immer der Auffahrende als Verursacher anzusehen.
so sehe ich das auch, gerade wenn man im stadtgebiet auf ampelanlagen zufährt.
starke bremsmanöver ohne zwingenden grund wird es hier nicht geben, daher hat der auffahrende immer schuld. es sei denn er hat einen guten rechtsschutz und wirft dem vordermann das noch so kleinste fehlverhalten vor.
für dieses allgemeinwissen braucht man nichts recherchiert zu haben...
aber wie gesagt, ich warte noch auf die aufklärung von hapabla, warum es anders sein soll
In diesem ArtikelZitat:
Original geschrieben von cuscu
Ich würde auch sagen, dass in der Regel ( 99 % ) der "Auffahrende" schuld hat. Wird bestimmt aber auch die ein oder andere Ausnahme geben.
steht eigentlich alles drin. Wie Du schon schrebst: es gibt tatsächlich einige Ausnahmen, in der Regel ist aber der Auffahrende schuldig.
Guten Tag,
genau so ist es.
Anbei ein Beispiel, wo der Auffahrende recht bekam :
http://www.hr-online.de/.../index.jsp?...
Hier finde ich das Fazit recht interessant :
http://www.rhein-main-finanzen.de/.../index.htm
Zitat :
Der Schutzgedanke des Paragrafen 4 StVO dient im Übrigen nicht allein dem Schutz des Vorausfahrenden. Die Vorschrift hat darüber hinaus ganz allgemein den Zweck, die Gefahren des Straßenverkehrs abzuwehren und Verkehrsunfälle zu verhindern.
Zitat Ende.
Dahingehend ist die getätigte Aussage - Wer Auffährt hat IMMER Schuld - als obsolet zu betrachten, da es immer Ausnahmen gibt.
Es bestreitet keiner, das die Mehrheit der Fahrzeugführer die Hinten - Guten Tag - sagen, Schuld sind, aber wie gesagt, nicht immer, wie behauptet !!
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wer sich vorschriftsgemäß im stadtverkehr verhält und sich ordnungsgemäß bei ampelanlagen verhält, ist immer unschuldig, wenn ihm hinten einer auffährt. ihr geht ja von extremsituationen aus, die ja in der regel nur sehr selten vorkommen. am besten wäre es, der themenstarter würde sich mal zu wort melden, wie es genau abgelaufen ist 😉
Ich hab an der Ampel gestanden und vor mir hat jemand sein Auto abgewürgt, ich also nett nicht gehupt und gewartet bis sie los gefahren ist... in dem Moment kracht mir der Taxifahrer hinten drauf!
Ich hab also gestanden mit dem Fuß auf der Bremse!
Danke für euer Bemühen und Beileid 🙂
Zitat:
Original geschrieben von B-1984
Wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst, könnte er als (Mit)Verursacher eines Unfalls gewertet werden.
Gleichzeitig wäre der Hinterherfahrende aber wohl auch als (Mit)Verursacher einzustufen. Denn dieser hat den Sicherheitsabstand so zu wählen, dass er immer problemlos hinter dem Vorausfahrenden anhalten kann. Schafft er das nicht und fährt auf --> Sicherheitsabstand zu gering.Guckt mal §4 STVO. Da steht was zum Abstand.
Ich denke mal, dass das plötzliche grundlose Bremsen wohl eher selten vorkommt. Damit ist so gut wie immer der Auffahrende als Verursacher anzusehen.
nein ich hatte vorn paar Jahren diesen Fall in einer "Kolonne" auf die Autobahn und der 1. Wagen hat ohne ersichtlich Grund stark gebremst. Leider musste ich dann die Bekanntschaft mit meinem Vordermann (war nicht der Verursacher) machen. Der Verursacher ist dann leider abgehauen und hat wahrscheinlich auch nicht mitbekommen das er einen Auffahrunfall verursacht hat. Ich habe dann ne Knolle bekommen wg. nicht eingehaltenem Abstand auf nasser Fahrbahr 😠
An meinem golf war nichts dran und an dem besch. GSI eigentlich auch ncihts bis die Rechnung kam
Zitat:
Original geschrieben von Basti1980
Ich hab an der Ampel gestanden und vor mir hat jemand sein Auto abgewürgt, ich also nett nicht gehupt und gewartet bis sie los gefahren ist... in dem Moment kracht mir der Taxifahrer hinten drauf!
Ich hab also gestanden mit dem Fuß auf der Bremse!
Danke für euer Bemühen und Beileid 🙂
definitiv der auffahrende schuld, wenn du auf der bremse durchgehend gestanden bist. da gibt es kein wenn und aber. und hat er jetzt den schaden bezahlt oder nicht? sag nicht du hast vergessen ein unfallprotokoll auszufüllen...