Nur anteilige Schadenserstattung der gegnerischen Versicherung und restliche Abwicklung über Kasko
Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich wurde in einen Unfall verwickelt, bei der die Polizei vor Ort war und die Unfallgegnerin als Einzige verwarnt hatte.
Bei der gegnerischen Versicherung handelt es sich um die HUK. Die HUK informierte mich, dass sie mir den Schaden zu 50% erstatten.
Bevor ich den Schritt einer Klage vorbereite um meine Ansprüche zu 100% geltend zu machen, möchte ich Folgendes verstehen:
Ist es als alternative Option auch rechtens, wenn ich den von der HUK bezahlten Schadensersatz vollständig einbehalte und die Reparaturkosten schlicht über meine eigene Vollkaskoversicherung abwickle, inkl. aller Modalitäten wie Selbstbeteiligung und Hochstufung der Schadensklasse?
Beste Antwort im Thema
Und seit wann ist die Rückstufung quotenbevorrechtigt?
33 Antworten
Zitat:
@beachi schrieb am 10. April 2019 um 19:55:12 Uhr:
oder einen sachbearbeiter, der gepennt hat.. mit 25% mithaftung wärst du hier locker dabei gewesen.. 🙂
Blödsinn!
Das glauben ausschließlich sich maßlos überschätzende Sachbearbeiter...
na dann erkläre mir mal, wie mopedmongo hätte beweisen wollen, dass der unfall für ihn unvermeidbar war. ich bin gespannt!
Erklär doch erstmal selbst, warum der Geschädigte den Unabwendbarkeitsnachweis erbingen müsse, wenn dieser Ablauf des Unfalls unstreitig ist.
Und nebenbei gesagt: Man soll fremde threads nicht kapern! 😉
Lernt Ihr heutzutage gar nichts mehr Gescheites für Euren Job?
Die Betriebsgefahr tritt immer zurück, wenn der Unfallgegner einen groben Verkehrsverstoß begangen hat.