Nummernschildbeleuchtung LED
Hallo Jungs
Habe probiert meine Nummernschildbeleuchtung in LED um zu bauen.
Leider funktioniert das nicht.
Mein :-) hat gesagt , daß das am Datenbuskabel liegt.
Der Wagen denkt das da kein Verbraucher dran ist und schaltet es einfach ab. (Aussage :-))
Mit was für einen trick kann man die zum leuchten bekommen?
könnt Ihr mir helfen?
Gruß Jesko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jesko01
Was alles nicht Erlaubt ist.
Dann dürfen viele nicht mehr fahren.noch nicht mal Gutachter merken was.
das dazu
Dadurch wird es nicht legaler 😉
Das dazu.
53 Antworten
eine verwarnung oder ein strafzettel. und wenns ein ganz pingeliger polizist sein sollte, kann er dich schon mal zur kontrolle schicken lassen, die dann um einiges mehr kostet. meine meinung: wegen solchen kleinigkeiten wird sich niemand aufregen!
(ich weiss schon warum eifelpassi in meiner Ignore-Liste steht)
Im realen Leben gibt es ein breites Spektrum, das passieren kann, je nachdem an wen man gerät und ob sonst etwas passiert ist.
-Man wird gar nicht entdeckt.
-Man wird zwar entdeckt, aber es wird darüber weg gesehen.
-Man wird entdeckt, gerügt und gut ist.
-Man wird entdeckt, der Zustand bemängelt und man darf das Fahrzeug im rückgebauten Zustand wieder vorführen.
-Man bekommt eine Anzeige wegen Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz wegen erloschener Betriebserlaubnis.
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Stark davon abhängig ob der/die Herren/Damen in grün oder blau einen guten/schlechten Tag oder gar Ihre Tage haben, und bei einer Routinekontrolle was finden "wollen".
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-Man verursacht einen Unfall der im Entferntesten was mit dem Hinterteil des Wagens zu tun hat, die Versicherung bzw. deren Sachverständiger entdeckt den Umbau und die Haftpflicht fordert bis zu 5000Euro zurück, die Kasko zahlt gar nicht. (Sicher der schlimmstmögliche Fall, aber seien wir doch mal ehrlich... die Versicherungen nutzen jedes Indiz um sich vor Leistungen zu drücken)
-Es fährt einem einer hinten rein und sagt er sei von der Nummernschildbeleuchtung irritiert / geblendet gewesen so dass er das Bremslicht übersehen hat (...)
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
eine verwarnung oder ein strafzettel. und wenns ein ganz pingeliger polizist sein sollte, kann er dich schon mal zur kontrolle schicken lassen, die dann um einiges mehr kostet. meine meinung: wegen solchen kleinigkeiten wird sich niemand aufregen!
Hallo,
aber wenn es doch BMW auch nutzt ,können die ja nicht so illegal laut Stvzo sein ?
Könnte man deren auch verwenden ???
Oder Lasst uns eine Sammelbestellung machen !
@Neo man kanns auch übertreiben....
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Bitte nicht schon wieder Äpfel mit Birnen vergleichen! 🙂
BMW hat Nummernschildbeleuchtungen mit LEDs, so wie z.B. der Passat auch Rückleuchten in LED-Technik hat. Das bedeutet nun ja auch nicht, dass man einfach LED-Leuchtmittel in "normale" Rückleuchten einbauen darf, bloss weil der Passat ja auch LED-Rückleuchten hat.
Die Leuchten der BMW-Nummernschildbeleuchtung sind mit den entsprechenden Leuchtmitteln (in diesem Fall LEDs, die meines Wissens nach nicht getauscht werden können, sondern Bestandteil der Leuchte sind!) geprüft und zugelassen worden.
Die Leuchten der Passat-Nummernschildbeleuchtung sind mit den entsprechenden Leuchtmitteln (in diesem Fall Glühlampen der entsprechenden Bauform und Wattzahl und in ebenfalls geprüfter und zugelassener Ausführung!) geprüft und zugelassen worden.
Grundsätzlich dürfen am Fahrzeug nur geprüfte und für den entsprechenden Einsatzzweck zugelassene Leuchten verbaut sein.
Diese Leuchten dürfen nur mit den (geprüften und zugelassenen) Lecuhtmitteln betrieben werden, mit denen die Leuchte Ihre Zulassung erhalten hat. Ein Austausch der Glühlampen gegen LEDs (in nicht geprüfter und zugelassener Bauart) führt zum Erlöschen der Zulassung der Nummernschildleuchte und damit zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs.
Zulässig wäre nun, z.B. die komplette Nummernschild-Leuchte vom BMW am Passat einzubauen, wenn die Einbaubedingungen (Position zum Nummernschild) mit der EInbaulage bei BMW gleich ist und eine entsprechende Ausleuchtung des Kennzeichens gewährleistet ist. Ob die Leuchten beim Passat auch passen würden ist mir nicht bekannt.
das würde ja auch heißen die ganzen spaßigen Lämpchen für Standlicht etc sind ebenfalls nicht zugelassen, weil bläuliches Licht O_o
in deutschland sind manche Dinge echt komisch....
Zitat:
Original geschrieben von Ivan_0
@Neo man kanns auch übertreiben....
Man kann es entweder alles sein lassen und 100% legal unterwegs sein, man kann es der Rechtslage unwissend umbauen und Probleme bekommen (oder auch nicht) und man kann es bewusst und vorsätzlich umbauen und Probleme bekommen (oder auch nicht).
Rein nach Rechtslage ist es illegal und die ABE sowie Versicherungsschutz erlöschen. Darüber muss man sich einfach klar sein, ob einem das passt oder nicht. Da hilft alles Schönreden nichts. ES IST EINFACH SO.
Ob man das Risiko dann eingehen möchte, soll jeder (nach Kenntnis der Rechtslage) für sich selbst entscheiden. Bei derartigen Umbauten sehe ich auch eher ein geringes Risiko. Aber wo soll man die Grenze ziehen? Der nächste baut seine Halogenscheinwerfer auf Xenonbrenner um (ohne Zulassung, Scheinwerferwaschanlage oder Autom. Leuchtweitenregulierung) und findet's ganz toll, weil er ja jetzt ein ach so tolles Licht hat und das (für ihn) als Sicherheitsgewinn erscheint. Dass er damit andere Verkehrsteilnehmer blendet und gefährdet ist diesen Kollegen in der Regel egal.
Zitat:
Original geschrieben von Ivan_0
das würde ja auch heißen die ganzen spaßigen Lämpchen für Standlicht etc sind ebenfalls nicht zugelassen, weil bläuliches Licht O_oin deutschland sind manche Dinge echt komisch....
zu 1.: So ist es. (Abgesehen von irgendwelchen zugelassenen BlueVision Glühlampen oder CoolBlue Halogenglühlampen mit Zulassung)
zu 2.: In Österreich sind noch ganz andere Dinge echt komisch.... aber lassen wir das Thema besser 😉
Zitat:
Original geschrieben von Ivan_0
danke 🙂 hast du die mit oder ohne check widerstände bestellt ?Zitat:
Original geschrieben von jesko01
Hallo Ivan-Ohab mir die fertig bestellt bei
www.hypercolor.de
Kann man mit und ohne Widerstände bestellenEinfach plug and play
super sache
wegen wärme muß ich morgen mal schauen wenn es ne halbe Stunde an war.Gruß Jesko
Hallo
Hab die mit dem Check Widerstand bestellt
Ohne funzt nicht.
Gruß Jesko
@NEO
liest du auch immer die Kondomgebrauchsanweisung durch? 😉
Leute wir reden hier von Kennzeichenbeleuchtung, nicht von getönten Rückleuchten oder der Gleichen.
Grüße
ZETUS
PS. das mit den Gummi´s war nur ein Scherz! 🙂
aber neo hat vollkommen recht. rein rechtlich gesehen kann das diese konsequenzen haben. inwiefern das in der praxis dann auch durchgesetzt wird sei dahingestellt. aber ich möchte das nicht ausprobieren...insofern versuch ich dann nächsten monat mal die bmw leuchten reinzukriegen.
gruß
rick
Bitte nicht gleich wieder persönlich werden, wenn einem an der allgemeingültigen Rechtslage was nicht passt.
Für die Rechtslage gibt es am KfZ die vorgeschriebenen Leuchten die in zugelassener Form vorhanden sein müssen. Es wird hier nicht zwischen Kennzeichenbeleuchtung oder Rückleuchten unterschieden.
Die Verwendung unzulässiger Leuchtmittel in den Kennzeichenleuchten führen genau wie das Tönen der Rückleuchten oder die Verwendung unzulässiger Leuchtmittel in den Scheinwerfern zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs, ohne wenn und aber!
Wer das nicht einsieht oder nicht einsehen will, soll das eben nicht einsehen. Es ändert die rechtliche Lage aber nicht. Deshalb muss man das hier nicht relativieren mit dem Argument "es sind ja nur Kennzeichenleuchten"
@NEO
war nicht böse gemeint. 🙂
Die Rechtslage ist mir vollkommen bekannt, diese hast du auch sehr gut wiedergegeben,
ich war nur etwas überrascht das man sich so daran festbeißt.
Grüße
ZETUS
Ich persönlich vertrete die Meinung, dass jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist.
Viele Leute informieren sich halt nur/auch über solche Foren wie dieses hier zum Thema Kfz.
Genau hier wird dann der Eindruck erweckt wird, dass die eine oder andere Modifikation schon nicht so schlimm ist. Dies führt dazu, dass dann einige Leute auch ihre Lämpchen umbauen und sich der möglichen Konsequenzen gar nicht bewusst sind, und es sich nochmal überlegen würden, wenn sie sich darüber im Klaren wären.
Aus diesem Grund reagiere ich etwas "bissig" wenn die eindeutige Rechtslage von einigen versucht wird zu relativieren. Es gibt hier nix zu relativieren. Und man kann auch mit LEDs als Standlicht oder als Kennzeichenbeleuchtung durch den TÜV kommen - die Nichtentdeckung oder Tolerierung durch den einen Prüfer macht die Sache auch nicht legaler (oft wird das TÜV-Thema ja als Argumentation für die Nicht-Illegalität hergezogen).
Letzlich stört's mich halt wenn auf den Strassen mehr und mehr irgendwelche Christbäume oder Kirmesbuden rumfahren.
Obwohl mir auch Standlichtblinker und die Amerikanischen Blinker mit den integrierten Rückstrahlern gefallen... - ich werd' mich halt wieder in meinem Urlaub im Januar in Südamerika dran erfreuen. Solange das Zeug bei uns nicht legal ist kommt das auch nicht an mein Auto ran. 🙂
ich kram den thread mal wieder vor.
hab endlich mal die zeit gefunden die von bmw einzubauen...bzw es zu versuchen. die passen net 🙁
man müsste das ganze gehäuse umbasteln und das dann auch noch irgendwie fixieren. ist mir zuviel aufwand.
falls es einer probieren möchte einfach mail an mich dann schick ich die bmw dinger rüber.
gruß
rick