Nummernschild weg - Polizei will Strafe aufbrummen
Hallo.
Ich war gestern in Deutschland einkaufen. Bin ganz normal über die Grenze in Basel gefahren. Nach dem Einkaufen habe ich noch einen Freund in Stuttgart besucht. Da blieb ich auch bis heute am Morgen. Als ich mich wieder auf den Weg in die Heimat gemacht habe, wurde ich von einem T4-Bus der Polizei angehalten. Er meinte, dass ich mal aussteigen soll und hinter zum Heck meines Autos kommen soll.
Was sehe ich zu meinem Entsetzen?
Mein Nummernschild war weg!!! So wie es aussieht, ist es nicht einfach abgefallen, sondern wurde abgerissen. }Kann ja nichts dafür{, meinte ich zu dem Polizisten. }Vor jedem Fahrtantritt müssen SIE ihr Fahrzeug überprüfen!{, meinte der dann. Theoretisch mag das sicher stimmen, aber WER macht denn so was??? Also ich nicht. Jedenfalls musste ich sofort bezahlen, Diskussionen liess der "nette" Cop nicht zu.
2 Tage später ruft mich die Polizei von "Horb aus Neckar" an und teilte mir mit, das man mein Nummernschild an einer Autobahnraststätte nahe Heilbronn gefunden hat.
Leute.. ich war NOCH NIE in Heilbronn. Also wurde es mir mutwillig abgerissen. Die schicken das nun per Post, da ich sicher nicht nochmals da hoch fahre. Das Schild sei in Ordnung, meinten die. Also haben die "Täter" das wohl einfach dahin geschmissen. Selten so eine dumme Aktion erlebt.
Jedenfalls.. ich wohne ja in der Schweiz. Bezahlen musste ich sofort, weil ich aus der Schweiz komme. Kann ich denn irgendwie mein Geld zurück verlangen? Ich meine.. was kann ich denn dafür, wenn solch Idioten mein schönes schweizer Nummernschild abreissen?
Was meint ihr? Wie muss ich da vorgehen, was kann ich machen, was erreichen?
MfG
Burger
Beste Antwort im Thema
" Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene Kennzeichen " . 40 € , 1 Punkt. Da du den Wohnort im Ausland hast wurde sofort kassiert. Rechtlich gesehen hättest du um dein Fahrzeug herum gehen , den Verlust bemerken und Verlustanzeige stellen müssen. Mit der dann ausgestellten Bescheinigung hätte das nichts gekostet. Deine Chancen dürften hier gleich Null sein, denn formal hatte der Anzeigenerstatter recht.
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nicht dass ein fehlendes Nummernschild in irgend einer Form die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen würde...
ob du immernoch so ironisch schreiben würdest...wenn einer an der ampel vor dir, einfach mal den ersten gang mim rückwärtsgang vertauscht, dir draufknallt und sich dann
(mit dem richtigen gang)aus dem staub macht? 😕😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ob du immernoch so ironisch schreiben würdest...wenn einer an der ampel vor dir, einfach mal den ersten gang mim rückwärtsgang vertauscht, dir draufknallt und sich dann (mit dem richtigen gang) aus dem staub macht? 😕😁
Dann verfasst er hier einen bösen Beitrag über die böse Trachtentruppe der das nicht aufgefallen ist.Ich schrei mich weg....😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ob du immernoch so ironisch schreiben würdest...wenn einer an der ampel vor dir, einfach mal den ersten gang mim rückwärtsgang vertauscht, dir draufknallt und sich dann (mit dem richtigen gang) aus dem staub macht? 😕😁Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nicht dass ein fehlendes Nummernschild in irgend einer Form die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen würde...
Zum einen: Das war nicht ironisch.
Zum anderen: Das kann er auch mit nem Nummernschild machen.
es gibt nun mal Regeln, ist eben so. Ne Versicherung braucht man ja auch nicht. Warum rechts fahren, links ist doch auch frei...
Da gibt es hunderte Fälle. Bei einigen Sachen sind Gesetze wirklich Quatsch.
Einen Ausweis hat man auch immer mit zu führen, und so ähnlich ist das eben mit dem Kennzeichen. Wir reden von 40€, einmal parken auf den Behindertenparkplatz kostet 35, und die sind fast alle leer in der ersten Reihe vor den Einkaufszentren.
Glück gehabt, das Ding hat sich wieder an gefunden, also was solls...
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Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
}Vor jedem Fahrtantritt müssen SIE ihr Fahrzeug überprüfen!{, meinte der dann.
Hast Du dann nicht den Polizisten auch gleich gefragt, ob er das immer vor Dienstantritt überprüft, mit der Bitte um Ehrlichkeit ?
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Einen Ausweis hat man auch immer mit zu führen, und so ähnlich ist das eben mit dem Kennzeichen.
Öhm… nein.
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Einen Ausweis hat man auch immer mit zu führen, und so ähnlich ist das eben mit dem Kennzeichen.
Falsch,
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.
Quelle
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
Fahren ohne Kennzeichen (Kontrollschild) und ich musste 40 Euro zahlen, was mir ein bisschen viel vorkommt.
Muß man für diese Ordnungswidrigkeit in der Schweiz weniger bezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Falsch,Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Einen Ausweis hat man auch immer mit zu führen, und so ähnlich ist das eben mit dem Kennzeichen.Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.Quelle
www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
Auch bedingt Falsch,
Man ist nicht verpflichtet einen (Personal)Ausweis mitzuführen. Er muss aber auf verlangen vorgezeigt werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie will man einen Ausweis unterwegs auf Verlangen vorzeigen, wenn man ihn nicht mit sich führt? 😕
Wo gibts den Smilie, der sich mit der Hand an den Kopf klatscht.... ?!
Die Frage war jetzt aber hoffentlich nicht ernst gemeint ?
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Man ist nicht verpflichtet einen (Personal)Ausweis mitzuführen. Er muss aber auf verlangen vorgezeigt werden können.
Die Frage war genauso ernst gemeint wie dein Statement.
Hast du den Widerspruch darin schon bemerkt?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie will man einen Ausweisunterwegsauf Verlangen vorzeigen, wenn man ihn nicht mit sich führt? 😕
Wenn ein Vorzeigen verlangt wird (was die machen dürfen) und Du ihn nicht dabei hast (was Du nicht musst), dann legst Du ihn vor (zB. im Polizeirevier), wenn Du ihn vorlegen kannst (zB. am nächsten Tag).
Man muss das Ding "unverzüglich" vorlegen und das bedeutet "ohne eigene Verzögerung" und das sind üblicherweise "innerhalb von 3 Werktagen".
TE sei froh, Du bist da ja noch mal glimpflich mit davon gekommen.
Bei meinem Auto ohne Nummernschlider ist die Polizei gleich mal ganz anders vorgegangen.
Siehe link in meiner sig.
😁😁
So mal kurz weg vom Ausweis und zurück zur Frage des TE:
wir dürften uns hier im Bußgeldverfahren gefinden (40,- EUR) und somit KANN der TE im anstehenden verfahren gegen die Zahlung vorgehen.
Was mir aber eigenartig vorkommt, der TE will nur 40,- EUR bezahtl haben!
Es müsen eigentlich mehr sein, wir sprechen hier von einem zahlungspflichtigen Ausländer und bei diesem wird eine Sicherheitsleistung (Bußgeld + Auslagen) erhoben!