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Nummernschild weg - Polizei will Strafe aufbrummen

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:47

Hallo.

 

Ich war gestern in Deutschland einkaufen. Bin ganz normal über die Grenze in Basel gefahren. Nach dem Einkaufen habe ich noch einen Freund in Stuttgart besucht. Da blieb ich auch bis heute am Morgen. Als ich mich wieder auf den Weg in die Heimat gemacht habe, wurde ich von einem T4-Bus der Polizei angehalten. Er meinte, dass ich mal aussteigen soll und hinter zum Heck meines Autos kommen soll.

 

Was sehe ich zu meinem Entsetzen?

 

Mein Nummernschild war weg!!! So wie es aussieht, ist es nicht einfach abgefallen, sondern wurde abgerissen. }Kann ja nichts dafür{, meinte ich zu dem Polizisten. }Vor jedem Fahrtantritt müssen SIE ihr Fahrzeug überprüfen!{, meinte der dann. Theoretisch mag das sicher stimmen, aber WER macht denn so was??? Also ich nicht. Jedenfalls musste ich sofort bezahlen, Diskussionen liess der "nette" Cop nicht zu.

 

2 Tage später ruft mich die Polizei von "Horb aus Neckar" an und teilte mir mit, das man mein Nummernschild an einer Autobahnraststätte nahe Heilbronn gefunden hat.

 

Leute.. ich war NOCH NIE in Heilbronn. Also wurde es mir mutwillig abgerissen. Die schicken das nun per Post, da ich sicher nicht nochmals da hoch fahre. Das Schild sei in Ordnung, meinten die. Also haben die "Täter" das wohl einfach dahin geschmissen. Selten so eine dumme Aktion erlebt.

 

Jedenfalls.. ich wohne ja in der Schweiz. Bezahlen musste ich sofort, weil ich aus der Schweiz komme. Kann ich denn irgendwie mein Geld zurück verlangen? Ich meine.. was kann ich denn dafür, wenn solch Idioten mein schönes schweizer Nummernschild abreissen?

 

Was meint ihr? Wie muss ich da vorgehen, was kann ich machen, was erreichen?

 

MfG

Burger

Beste Antwort im Thema

" Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene Kennzeichen " . 40 € , 1 Punkt. Da du den Wohnort im Ausland hast wurde sofort kassiert. Rechtlich gesehen hättest du um dein Fahrzeug herum gehen , den Verlust bemerken und Verlustanzeige stellen müssen. Mit der dann ausgestellten Bescheinigung hätte das nichts gekostet. Deine Chancen dürften hier gleich Null sein, denn formal hatte der Anzeigenerstatter recht.

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Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

 

 

was kann ich machen, was erreichen?

Nix. Mit Zahlung der Verwarnung wurde diese anerkannt, es sei denn es handelte sich um eine " Sicherheitsleistung " . Was hast du denn bezahlt, bzw. wie lautet die Bezeichnung auf der Quittung ?

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:55

Genau steht folgendes drauf:

 

Fahren ohne Kennzeichen (Kontrollschild) und ich musste 40 Euro zahlen, was mir ein bisschen viel vorkommt. Der Cop war sowieso ein bisschen balla-balla. Schreibt der noch "Kontrollschild" drauf. Als ob ein Schweizer, bei denen das Wort Kontrollschild geläufig ist, nicht weiss, was ein Kennzeichen ist, wobei es sich bei mir noch um einen Deutschen handelt!

 

Das fand ich ein bisschen übertrieben. Also sind meine 40 Euro weg, meinst du? Da nun in Einspruch zu gehen erschien mir ein bisschen zu umständlich. Aber nun ist der Beweis da, dass ich nie in Heilbronn war, das ich nicht mutwillig ohne Kennzeichen gefahren bin.

Sei froh, daß Dein Kennzeichen nicht zu einem Verbrechen benutzt wurde u. Du zu einem Alibi genötigt worden wärest.

Auch würde ein neues Kennzeichen einiges kosten.

Bzgl. Heilbronn: Der Finder Deines Kennzeichens hat das irgendwo gefunden u. dann, weil er dort zu tun hatte, in Heilbronn vermutlich zur Polizei gebracht.

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:08

Das weiss ich. Das haben die mir alles am Telefon erklärt.

" Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene Kennzeichen " . 40 € , 1 Punkt. Da du den Wohnort im Ausland hast wurde sofort kassiert. Rechtlich gesehen hättest du um dein Fahrzeug herum gehen , den Verlust bemerken und Verlustanzeige stellen müssen. Mit der dann ausgestellten Bescheinigung hätte das nichts gekostet. Deine Chancen dürften hier gleich Null sein, denn formal hatte der Anzeigenerstatter recht.

Ein Einspruch hätte eh keinen Zweck.

Du bist für dein Fahrzeug verantwortlich und musst vor Fahrtantritt kontollieren.

Wer das macht ? Aber die anderen.... aber...aber...aber....genau: die müssen dann eben auch bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Aber nun ist der Beweis da, dass ich nie in Heilbronn war, das ich nicht mutwillig ohne Kennzeichen gefahren bin.

Wird Dir denn Vorsatz vorgeworfen (mit Absicht, bewusst) oder nur Fahrlässigkeit (versehentlich)?

Bei Vorsatz wären es 80 Euro gewesen, Verdoppelung des oben genannten Regelsatzes, also ist hier alles zwar ärgerlich, aber dennoch "richtig".

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:17

Stimmt schon.

 

Aber man fühlt sich eben hintergangen. Denk einfach mal zurück, wann du das letzte Mal geschaut hast, ob euer Nummernschild noch da ist, wo es hingehört. Fand es einfach nur schade. Die Strafe selber ging voll in Ordnung. Bin eben ohne Kontrollschild gefahren und da hatte ich eben Pech.

 

Aber bei mir überwiegt eher die Enttäuschung, das genau mein Schild entwendet wurde. Stand vorallem im Parkhaus. Da standen weiss Gott viele andere Autos rum. Aber nein.. meines muss abgerissen werden. Ob das nun eine Aktion von Ausländerhassern war oder ob das einfach nur gelangweilte Kids waren, weiss ich nicht.

 

Aber ich finde es einfach schade.

Was mich interssiert-darf man den Wagen jetzt ohne Nummernschild wenigstens bis nach Hause fahren-nicht dass der Wagen nächsten Tag auch weg ist :p

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:20

²Roadwin

 

Nein, absicht wurde mir nicht unterstellt. Man hat ja gesehen, das es abgerissen wurde. Da war der Cop gnädig mit mir.

 

MfG

Burger

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:21

²crazy

 

Ich bekam einen Wisch, der mit die Weiterfahrt gestattet hat. Somit kein Problem.

 

MfG

Burger

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

" Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene Kennzeichen " . 40 € , 1 Punkt. Da du den Wohnort im Ausland hast wurde sofort kassiert. Rechtlich gesehen hättest du um dein Fahrzeug herum gehen , den Verlust bemerken und Verlustanzeige stellen müssen. Mit der dann ausgestellten Bescheinigung hätte das nichts gekostet. Deine Chancen dürften hier gleich Null sein, denn formal hatte der Anzeigenerstatter recht.

Willst Du damit sagen, es wäre besser gewesen, wenn der TE gesagt hätte, daß er weiß (obgleich er es offenbar wirklch nicht wusste), daß das Kennzeichen fehlt und er gerade auf dem Weg zur Polizei ist, um eine Verlustanzeige aufzugeben.:confused::p:rolleyes:

Richtig. Hat er aber nicht :rolleyes: . ( ;) )

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:25

Hehe..

 

Wäre schwierig gewesen, da ich über das Fehlen sehr erstaunt war. Wusste ja nicht, was der mir da hinten zeigen will. Als ich dann mein nicht vorhandenes Kontrollschild gesehen habe, war ich doch sehr erstaunt. Somit viel jede Art der Ausrede flach. ^^

 

MfG

Burger

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