Nummernschild verbeult, Anzeige gegen verdächtigen???

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
heute morgen habe ich gleich feststellen müssen das mir einer mit ner Anhängerkupplung das Nummernschild verbeult hat. Ich habe auch ein Verdacht wer das war.Da mein Wagen gerade erst ein Monat alt ist gucke ich sehr oft aus dem Fenster und begutachte das schöne Stück, gestern Abend habe ich dann noch gesehen wie sich so ein riesen langer PKW in die doch kleinere Parklücke vor mir gequetscht hat. Das habe ich sogar noch meiner Freundin gezeigt. Tja, und heute morgen ist es mir sofort aufgefallen, das der mir mit seiner Anhängerkupplung da reingerauscht ist. Es ist zwar kein großer Schaden(nehme ich zumindest an), aber meint ihr soll ich / kann ich eine Anzeige mit der Angabe eines Verdächtigen abgeben?? Gehen die der Sache überhaupt nach und nehmen Kontakt mit demjenigen auf??

Was meint ihr dazu und wie würdert ihr euch verhalten??

Danke und viele Grüße

ommo4

Beste Antwort im Thema

Wenn du den Verdächtigen kennst und er ein "normaler" Mensch ist, würde ich zuerst versuchen mit ihm zu reden.
Wenn du ihn nicht kennst würde ich eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten un deinen Verdacht äußern. Auch wenn nur ein Nummernschild verbeult ist, hat der sich zu melden! Das ist meine Meinung und wenn man das nicht mach muss man eben mit einer Anzeige rechnen. Wenn mir jemand 20€ klaut zeige ich ihn auch an.

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Wenn er mal wieder in der nähe parkt, dann bedank dich mal bei seinem Auto....

Zitat:

Original geschrieben von jonny1983


Wenn er mal wieder in der nähe parkt, dann bedank dich mal bei seinem Auto....

erst nachdenken, dann tippen bitte...

Wenn du eine Anzeigen wegen Versicherung...Schaden ... benötigst ok, aber sonst bringt das nichts.

Aus eigener Erfahrung weiß ich folgendes: wenn du die Anzeige machst, den Verdacht äußerst aber die Person, die da mit dem Auto gefahren ist, nicht eindeutig identifizieren, bzw. beschreiben kannst (weil du die nicht gesehen hast und ehrlich bist), dann kann der Fahrzeughalter auch sagen, er wars nicht und die Sache verläuft sich im Sand - so hat mir das mal die Polizei wegen der anderen Sache erklärt.

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