Notrad
Hi,
ich möchte das Pannenset meines Sportback gegen ein Notrad austauschen.
Dieses gibt es ja als 16"- bzw. als 18" Ausführung.
Bin mir jetzt nur nicht sicher, welches für mich richtig ist....im Sommer fahre ich 17" und im Winter 16" - oder ist's egal und ich nehme das Erste, welches mir über den Weg läuft?
Gruß Spike
18 Antworten
Hallo!
Ich denke mal bei der kleinen bereifung sollte das 16" notrad reichen.
Solltest du größere felgen fahren wollen(ab 18"😉 würde ich auf das andere gehen.
Aber frag mal bei audi nach, der sieht ja im system was ab werk für eins verbaut werden würde!
Gruß micha
Zitat:
Original geschrieben von micha225
... bei der kleinen bereifung ....
ja, gib's mir 😁
Größer wird's aber momentan trotzdem nicht werden, deshalb sind 16" wohl die bessere Wahl.
In der Bucht gibt es einige Noträder aus VWs (Golf, Bora....) - passen die genauso?
Gruß Spike
War nicht bös gemeint😉
Achte drauf das es vom golf 5 oder 6 ist.
Da passt der lochkreis dann zum
8p/8pa.
Vom golf 4/bora etc passt der lochkreis leider nicht!
Gruß micha
Zitat:
Original geschrieben von spike44
ja, gib's mir 😁Zitat:
Original geschrieben von micha225
... bei der kleinen bereifung ....Größer wird's aber momentan trotzdem nicht werden, deshalb sind 16" wohl die bessere Wahl.
In der Bucht gibt es einige Noträder aus VWs (Golf, Bora....) - passen die genauso?
Gruß Spike
so, habe jetzt ein ganz gutes Angebot über den Marktplatz hier bekommen.
Allerdings ist der Reifen aus 2004.
Was meint ihr - geht das noch in Ordnung für ein Notrad (das ja, falls überhaupt benötigt, nur eine kurze Strecke im Einsatz ist), oder ist's doch schon zu alt?
Wegen ein paar Euronen möchte ich natürlich nicht auf meine/anderer Sicherheit verzichten!
Spike
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Ist ein Ersatzrad oder Pannenspray/Reifenpilot in Deutschland eigentlich Pflicht??
Nein, in Deutschland nicht!
Zitat:
Original geschrieben von spike44
so, habe jetzt ein ganz gutes Angebot über den Marktplatz hier bekommen.
Allerdings ist der Reifen aus 2004.Was meint ihr - geht das noch in Ordnung für ein Notrad (das ja, falls überhaupt benötigt, nur eine kurze Strecke im Einsatz ist), oder ist's doch schon zu alt?
Wegen ein paar Euronen möchte ich natürlich nicht auf meine/anderer Sicherheit verzichten!
Spike
Wenn es sich um einen Reifen für den normalen Gebrauch handeln würde, würde ich Dir auf jeden Fall abraten (habe jetzt erst welche von 2006 verneint, die mir angeboten wurden). Aber da ein Notrad wirklich nicht für lange Strecken gedacht ist und auch nicht in Extremsituationen genutzt wird/werden sollte, kannst Du m.E.n. ruhig auf den Reifen aus 2004 zurückgreifen.
Just my 2 cents... (ich denke, die Meinungen werden hier etwas auseinandergehen)
Gruß,
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von nie wieder fox
Ist ein Ersatzrad oder Pannenspray/Reifenpilot in Deutschland eigentlich Pflicht??
Ich meine schon, dass man in Deutschland entweder ein Ersatzrad oder das Tire-Mobility-Set an Bord haben muss (sofern man keine Run-On-Flat-Reifen montiert hat) 😉
Hier sind alle möglichen Antworten.
War aber 100%ig erst vor einigen Tagen im Fernsehen, Pflicht ist die Notfallapotheke und das Warndreieck, sonst NICHTS
Ist schon möglich, bin mir jetzt auch nicht 100%ig sicher 😉. Aber meine mal gehört zu haben, dass man eines vn beiden haben muss oder eben Run-On-Flat.🙄
Zitat:
Original geschrieben von mk1290
Ist schon möglich, bin mir jetzt auch nicht 100%ig sicher 😉. Aber meine mal gehört zu haben, dass man eines vn beiden haben muss oder eben Run-On-Flat.🙄
nö, nichts nur verbandskasten und warndreieck in D und für Ö halt noch die schönen leuchtenden westen.
reserverad usw ist nicht zwingend vorgeschrieben (muss ja schließlich jeder selbst schauen wie er weiterkommt und ist ja auch nciht so "wichtig", wie pannenabsicherung (dreieck) und verbandskasten (ablaufsdatum beachten))
In DE ist, wie schon mehrfach geschrieben, nur Warndreieck und Verbandskasten vorgeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von AustriaMI
...verbandskasten (ablaufsdatum beachten))
Ich weiß ja nicht wie es in AT geregelt ist, aber in DE ist weder im Gesetztestext noch im Bußgeldkatalog ein Hinweis auf das Verfallsdatum zu finden. Dort ist lediglich angegeben, dass er vorhanden und nach DIN wasweisich sein muß. Das in der DIN die Verfallsdaten geregelt sind glaub ich nicht.
Außerdem ist es eh egal ob die dreckige Wunde nun steril abgedeckt wird oder nicht. Der Rettungsdienst macht das eh nochmal neu mit seinem Material.
Zitat:
Original geschrieben von floba
Ich weiß ja nicht wie es in AT geregelt ist, aber in DE ist weder im Gesetztestext noch im Bußgeldkatalog ein Hinweis auf das Verfallsdatum zu finden. Dort ist lediglich angegeben, dass er vorhanden und nach DIN wasweisich sein muß. Das in der DIN die Verfallsdaten geregelt sind glaub ich nicht.
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.
Fackt ist das die DIN Norm nur den Inhalt des Verbandskastens vorschreibt. Meist wenn der Kasten abläuft, laufen aber auch die Sterilen Sachen im kasten ab und des is eher das problem^^ Also normal müsstes einfach nur die sterilen sachen wechseln dann müssts wieder passen😉 und bei der Kontrolle überzeugend sein und ihm/ihr erklären wo der Hase läuft^^
Hallo,
war erst was im Tv da, wegen dem thema.
Warndreieck und Verbandskasten ( Datum abgelaufen= 20€ Bußgeld bei kontrolle)
Warnweste in D keine Pflicht, Aber in den Nachbarländern!