nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung

Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße

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Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.

Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.

Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.

Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.

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Dein Gejammere hier, hilft aber auch gerade nicht weiter.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Juli 2016 um 14:09:10 Uhr:


Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.

Völlig korrekt. Ist OT geraten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 13:58:22 Uhr:


@zille1976
Der vernünftige Grund wurde vom Gesetzgeber mit § 249 Abs.2 Satz1 BGB vorgegeben.

Das ist wohl ein Grund warum es heute möglich ist, aber kein Grund warum es sinnvoll ist. Und danach habe ich gefragt 😉

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 12. Juli 2016 um 14:09:10 Uhr:


Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.

Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.

Komisch. Ich dachte immer ein Forum wäre ein Platz der öffentlichen Diskussion. Muss ich mich wohl getäuscht haben 😉

Und was du als Geschwafel ansiehst, ist für die Fortsetzung der Diskussion ziemlich genau so relevant wie der weltbekannte chinesische Reissack.

Im Übrigen ist das Thema für den TE längst durch, da die Versicherung wohl kaum mit nem Hammer auf das Auto einprügelt, damit der TE dann doch noch fiktiv abrechnen kann. Der Tunrschuh ist durchgelaufen.

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Zitat:

@suesswiesalz10 schrieb am 11. Juli 2016 um 21:06:04 Uhr:


Nein, ich habe keine Durchschrift.

Vergessen wir mal das ganze Gezeter die 2 Seiten vorher: Hast du mittlerweile eine? Wenn nicht Kopie des unterschriebenen Reparaturauftrages anfordern.

Wenn die kommt und du hast unterschrieben in den Arsch beissen.

Wenn nicht oder da nichts von Reparaturauftrag drauf steht ab zum Anwalt

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. Juli 2016 um 14:39:49 Uhr:



Zitat:

@suesswiesalz10 schrieb am 11. Juli 2016 um 21:06:04 Uhr:


Nein, ich habe keine Durchschrift.

Wenn nicht oder da nichts von Reparaturauftrag drauf steht ab zum Anwalt

Und dann?

Nochmal für alle: Das Auto ist schon repariert!

Kein Richter der Welt wird ihm jetzt nochmal Schadenerstaz in Form von Bargeld zusprechen oder die Werkstatt zwingen die Reperatur rückgängig zu machen.

Ja, ihm wurde sein Wahlrecht (vielleicht) genommen. Pech gehabt, lässt sich nun nicht ändern.

Was passiert mit Vorschäden, wenn es nur die Option Reparatur gibt, der Besitzver vom Fahrzeug den Vorschaden aber nicht bezahlen kann?

Vorschäden werden abgezogen bei der Schadensfeststellung. Die Differenz auf die Reparaturkosten geht zu Lasten des Geschädigten. Vorliegend gab es entweder keine Vorschäden oder der TE hat insoweit "Glück" gehabt.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 12. Juli 2016 um 14:45:59 Uhr:


Was passiert mit Vorschäden, wenn es nur die Option Reparatur gibt, der Besitzver vom Fahrzeug den Vorschaden aber nicht bezahlen kann?

Dann werden nach der Reparatur die Kratzer wieder reingemacht. Heißt doch "Zustand wie vor dem Unfall" 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 14:50:35 Uhr:


Vorschäden werden abgezogen bei der Schadensfeststellung. Die Differenz auf die Reparaturkosten geht zu Lasten des Geschädigten.

Was ist, wenn der Geschädigte die Differenz aber nicht bezahlen kann?

Das ist dann die A.....karte. Deshalb gibt es ja die fiktive Abrechnung nach § 249 Abs.2 Satz 1 BGB. Anders käme er ja nicht zum Schadenersatz 😉

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 14:43:39 Uhr:


....
Ja, ihm wurde sein Wahlrecht (vielleicht) genommen. Pech gehabt, lässt sich nun nicht ändern.

Meistens ändert sich diese Einstellung dann, wenn man persönlich betroffen ist und verarscht wurde.😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 13:58:22 Uhr:


@zille1976
Der vernünftige Grund wurde vom Gesetzgeber mit § 249 Abs.2 Satz1 BGB vorgegeben.

Und zwar seit 116 Jahren!

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 12. Juli 2016 um 15:08:23 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 14:43:39 Uhr:


....
Ja, ihm wurde sein Wahlrecht (vielleicht) genommen. Pech gehabt, lässt sich nun nicht ändern.

Meistens ändert sich diese Einstellung dann, wenn man persönlich betroffen ist und verarscht wurde.😉

Das hat damit nichts zu tun. Man kann es aber nicht rückgängig machen. DAS ist der springende Punkt.

Zitat:

Meiner Meinung nach, sollte man den ganzen Quatsch mit fiktiver Abrechnung sowieso abschaffen. Auto in eine Werkstatt bringen, reparieren, fertig.

Das wuerde aber die Versicherungsbeiträge für uns alle in erheblichem Maße steigern, weil bei Fiktiven Abrechnungen nie so viel an Schaden raus kommt wie bei einer ordentlichen Reparatur. Die Versicherungen sparen dabei Dinge wie Verbringungskosten, Mehrwertsteuern, es kann nichts auf einmal "teurer" werden, etc. und vor allem wird Fitktiv auf Basis der Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze (hier rund 100€) und nicht DB Karosseriepreis 160€ abgerechnet.

Stell dir mal vor, die ganzen "fiktiven" Schäden würden demnächst alle bein den Vertragshändlern repariert, mit Leihwagen & Co.

Da ist es doch für die Versicherungen viel günstiger, dem Kunden den ne Macke nicht stört Geld in die Hand zu geben und fertig.

Besser gestellt ist damit auch niemand, nur anders. Der eine hat n repariertes Auto, der andere hat n kaputtes Auto und Geld, oder repariert selbst, dann bekommt er seine "Arbeit" bezahlt.
Das andere sind doch Ideen von Kommunisten...

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