nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung
Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.
Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.
Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.
Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.
Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.
99 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 07:19:58 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 12. Juli 2016 um 06:46:19 Uhr:
Erstattest Du ihm die SV-Kosten, falls die nicht gezahlt werden? Auch die Anwaltskosten, falls er dann klagt und verliert?
Ist ja noch früh am Morgen. Leg Dich besser nochmal hin und lass den Grauen Zellen die nötige Zeit zum Regenieren.
Beantworte doch einfach die Frage, anstatt sich in Platitüden zu ergehen!
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 12. Juli 2016 um 13:01:53 Uhr:
@Zille
na? haste wieder einen Furz quer?Woher weist ausgerechnet du, wievel Geld Suesswiesalz10 im Geldbeutel hat?
Das ist schon ganz schön frech und anmaßend.
Man muß aber auch nicht immer alles wörtlich nehmen.
Ich stimme zille1976 in dem Punkt zu. Fiktive Abrechnung sollte abgeschafft werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, nach einem Unfall finanziell besser gestellt zu sein als vorher. Wenn man sich an nem Schaden nicht stört und ihn nicht reparieren lassen will, warum dann Geld erhalten?
Für das Beispiel ist es uneheblich ob er Null oder 100.000 Euro im Geldbeutel hat.
Die Kernaussage war, dass es immer gleich bleibt und der Unsinn mit fiktiver Abrechnung abgeschafft gehört, weil es keinen vernünftigen Grund gibt diese Wahlmöglichkeit vorzusehen.
Der Geschädigte hatte vorher ein Auto und soll auch nach dem Unfall eins im gleichwertigen Zustand bekommen. Den Schaden in Geld umzurechnen, dazu besteht überhaupt kein Anlass.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:20:27 Uhr:
Die Kernaussage war, dass es immer gleich bleibt und der Unsinn mit fiktiver Abrechnung abgeschafft gehört, weil es keinen vernünftigen Grund gibt diese Wahlmöglichkeit vorzusehen.
Was machst du mit Vorschäden am Fahrzeug?
Angenommen die Türe ist vor dem Unfall so verkratzt, dass sie neu lackiert werden muss.
Jetzt fährt dir jemand in die Türe, so dass es eine neue Türe braucht.
Wenn nur repariert werden darf, wie gehtst du dann mit dem Vorschaden um?
Ähnliche Themen
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:20:27 Uhr:
Für das Beispiel ist es uneheblich ob er Null oder 100.000 Euro im Geldbeutel hat.Die Kernaussage war, dass es immer gleich bleibt und der Unsinn mit fiktiver Abrechnung abgeschafft gehört, weil es keinen vernünftigen Grund gibt diese Wahlmöglichkeit vorzusehen.
Der Geschädigte hatte vorher ein Auto und soll auch nach dem Unfall eins im gleichwertigen Zustand bekommen. Den Schaden in Geld umzurechnen, dazu besteht überhaupt kein Anlass.
Doch gibt es. Es ist meine Entscheidung was ich mit meinem Eigentum mache. Das befreit den Schädiger nicht davor mir den Schaden zu ersetzen. Und ich stehe ja nicht besser da sondern höchstens Gleichwertig wie vor dem Schaden.
Und wen das stört, der soll mir einfach keinen Schaden zufügen. 😁
Gruß Frank,
für den fiktive Abrechnung auch Entscheidungsfreiheit bedeutet. 😉
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 12. Juli 2016 um 13:31:26 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:20:27 Uhr:
Die Kernaussage war, dass es immer gleich bleibt und der Unsinn mit fiktiver Abrechnung abgeschafft gehört, weil es keinen vernünftigen Grund gibt diese Wahlmöglichkeit vorzusehen.Was machst du mit Vorschäden am Fahrzeug?
Angenommen die Türe ist vor dem Unfall so verkratzt, dass sie neu lackiert werden muss.
Jetzt fährt dir jemand in die Türe, so dass es eine neue Türe braucht.
Wenn nur repariert werden darf, wie gehtst du dann mit dem Vorschaden um?
Gegenfrage: Wie geht die Versicherung heute mit sowas um, wenn mir heute jemand in meine verkratzte Tür eine Delle fährt und ich das reparieren lassen will, statt fiktiv abzurechnen? 😉
Zitat:
@Frank128 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:33:28 Uhr:
Doch gibt es. Es ist meine Entscheidung was ich mit meinem Eigentum mache. Das befreit den Schädiger nicht davor mir den Schaden zu ersetzen. Und ich stehe ja nicht besser da sondern höchstens Gleichwertig wie vor dem Schaden.
Diese Entscheidung ist aber in diesem Fall nicht relevant. Es sei denn du kannst nachweisen, dass du am Tag des Unfalls vorgehabt hast, deine unbeschädigte Tür gegen eine verbeulte zu tauschen, um die neue dann zu verkaufen, um ein Teil deines Fahrzeugwertes in Bargeld umzusetzen.
Das macht natürlich kein normaler Mensch. Und daher ist dieses Wahlrecht unsinn. Du hast anrecht auf eine fachgerechte Instandsetzung, damit du genau so da stehst wie vor dem Unfall (mit fahrbereitem PKW und nicht mit Geld).
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 12. Juli 2016 um 13:17:44 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 07:19:58 Uhr:
Ist ja noch früh am Morgen. Leg Dich besser nochmal hin und lass den Grauen Zellen die nötige Zeit zum Regenieren.
Beantworte doch einfach die Frage, anstatt sich in Platitüden zu ergehen!
Du möchtest also unbedingt einen vor den sinnbildlichen Latz bekommen. Also gut. Aber dann heul nachher nicht rum.
Deine hinterhältige Frotzelei Frage ist einfach zu bescheuert, als dass sie eine Antwort wert wäre. Du willst in Wirklichkeit auch keine Antwort auf deine Frage. Du willst eine - gewiss falsche - Aussage treffen und hoffst, dass man Dir auf den Leim geht. Es wäre besser, Du würdest zumindest versuchen, mal was Sinnvolles beizutragen. Ich habe nämlich keine Lust mit Dir zu spielen 😁
Zitat:
@Frank128 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:33:28 Uhr:
Doch gibt es. Es ist meine Entscheidung was ich mit meinem Eigentum mache.
Aber nicht, wenn es jemand anderer bezahlen soll.
Du hast ohne wenn und aber Anspruch auf eine fachgerechte Instandsetzung, wenn sie denn gemacht wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:42:06 Uhr:
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 12. Juli 2016 um 13:31:26 Uhr:
Was machst du mit Vorschäden am Fahrzeug?
Angenommen die Türe ist vor dem Unfall so verkratzt, dass sie neu lackiert werden muss.
Jetzt fährt dir jemand in die Türe, so dass es eine neue Türe braucht.
Wenn nur repariert werden darf, wie gehtst du dann mit dem Vorschaden um?
Gegenfrage: Wie geht die Versicherung heute mit sowas um, wenn mir heute jemand in meine verkratzte Tür eine Delle fährt und ich das reparieren lassen will, statt fiktiv abzurechnen? 😉
Ich müsste die Lackierung selber bezahlen.
Was ist, wenn ich mir das aktuell aber nicht leisten kann und ich die neue Lackierung der Türe nicht haben möchte?
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 12. Juli 2016 um 13:54:12 Uhr:
Zitat:
@Frank128 schrieb am 12. Juli 2016 um 13:33:28 Uhr:
Doch gibt es. Es ist meine Entscheidung was ich mit meinem Eigentum mache.
Aber nicht, wenn es jemand anderer bezahlen soll.Du hast ohne wenn und aber Anspruch auf eine fachgerechte Instandsetzung, wenn sie denn gemacht wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber sicher doch.
Zum Glück leben wir nicht mehr im Tauschhandel, sondern in einer Welt in der man mit Geld bezahlt.
@zille1976
Der vernünftige Grund wurde vom Gesetzgeber mit § 249 Abs.2 Satz1 BGB vorgegeben.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 12. Juli 2016 um 13:56:24 Uhr:
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 12. Juli 2016 um 13:54:12 Uhr:
Aber nicht, wenn es jemand anderer bezahlen soll.Du hast ohne wenn und aber Anspruch auf eine fachgerechte Instandsetzung, wenn sie denn gemacht wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber sicher doch.
Zum Glück leben wir nicht mehr im Tauschhandel, sondern in einer Welt in der man mit Geld bezahlt.
Was für ein Unsinn. Natürlich fließt immer noch Geld. Nur nicht in die Tasche des Geschädigten, sondern in die einer Werkstatt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 13:58:22 Uhr:
@zille1976
Der vernünftige Grund wurde vom Gesetzgeber mit § 249 Abs.2 Satz1 BGB vorgegeben.
Streich das "vernünftig". Nur weil es der Gesetzgeber vorgibt, ist es nicht vernünftig.
Meine Frage wurde noch nicht beantwortet:
Wie wird mir Vorschäden umgegangen, wenn ich diese selber nicht bezahlen möchte?
Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.
Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.
Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.
Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.
Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.