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Vorgehensweise nach Kfz-Diebstahl

Themenstarteram 2. März 2023 um 11:05

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine hypothetische Frage...

In all den Jahren, seit in Auto fahre (und das sind nun schon 30 Jahre) ist es mir noch nie passiert, dass mir ein Fahrzeug gestohlen worden wäre. Natürlich hoffe ich, dass das auch in Zukunft so bleibt, aber wenn man sich die Statistiken so ansieht, dann grenzt es ja fast an ein Lottogewinn, dass man selbst noch nicht betroffen ist. Für den Fall der Fälle habe ich natürlich versicherungstechnisch vorgesorgt, aber wenn das Auto mal wirklich weg ist, wüsste ich erstmal nicht, wie der Modus Operandi wäre, um alles abzuwickeln.

Stellen wir uns also mal vor, mein relativ neuer KIA Sportage würde unfreiwillig einen neuen Besitzer in Turkmenistan finden. Auto ist weg - klar, erstmal die Polizei verständigen, alles Mögliche versuchen, den Wagen wiederzufinden (mithilfe der KIA Connect App z.B.), aber alle Ermittlungen laufen ins Leere... was dann?

Folgende Ausgangslage:

- Fahrzeug finanziert über eine Partnerbank des Autohauses

- Fahrzeug VK-versichert (1.000,- € Selbstbehalt)

- Fahrzeug TK-versichert (150,- € Selbstbehalt)

- GAP-Versicherung inbegriffen

An wen muss ich mich nach der Anzeige bei der Polizei wenden? Versicherung? Autohaus? Wie bekommt die Bank ihr Geld? Wird das bilateral zwischen Versicherung und Bank geklärt? Bekommt die Bank das gesamte Geld für die noch offen stehende Raten nebst Zinsen? Hat das Autohaus irgendwelche Aktien in der Abwicklung des Diebstahls? Und wie lange würde es dauern, bis man wieder ein adäquates Ersatzfahrzeug finanzieren und versichern darf?

Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen, der eine solche leidvolle Erfahrung gemacht hat, wie ich sie oben nachgezeichnet habe. Wie gesagt, ich hoffe, davon nie betroffen zu sein, aber möglich ist ja alles, besonders im Berliner Umland...

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33 Antworten

Polizei, Versicherung und die finanzierende Bank. Mehr nicht...

 

Polizei wegen der Fahndungseinleitung und Ermittlung zu Tat und Täter

Versicherung wegen Diebstahlsschaden und eventueller Folgeschäden

Bank wegen möglichen Wegfall des Finanzierungsgegenstandes

Hatte dies vor vielen Jahren mal. Polizei dann VS melden und der Bank und hoffen das du nix drauf zahlen musst was aber dank Gap eigentlich nicht passieren sollte. Wartezeit war damals 6 Wochen falls das Auto noch irgendwo auftaucht. Auto wurde bezahlt so das nix offen blieb aber die kurz vorher investierten 5500Dm waren futsch

Themenstarteram 2. März 2023 um 11:32

Ok, verstehe, es gibt also eine feste Reihenfolge. Würde die Versicherung dann nur das, was bei der Bank noch offen ist, erstatten? Oder auch den Differenzbetrag zwischen Bankforderung und Restwert dann an mich? Habe nämlich eine nicht unerhebliche Summe als Anzahlung an das Autohaus geleistet, was den Finanzierungsbetrag niedriger als den Restwert gemacht haben dürfte.

@bommel-73 was war das für eine Investition, die da nicht von der Versicherung übernommen worden war?

Die Versicherung nennt dir den Wiedebeschaffungswert . Beispiel 10000 wbw und Bank 5000 offen dann du 5000 abzüglich 150sb und 5000 die Bank zur Auslösung

Die Anzahlung selbst tut nix zur Sache

Themenstarteram 2. März 2023 um 11:55

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 2. März 2023 um 12:44:23 Uhr:

Die Versicherung nennt dir den Wiedebeschaffungswert . Beispiel 10000 wbw und Bank 5000 offen dann du 5000 abzüglich 150sb und 5000 die Bank zur Auslösung

Deiner Antwort entnehme ich, dass ein Diebstahl ein TK-Schaden ist. Ich dachte immer, das wäre ein VK-Schaden.... naja, mir fehlt da (zum Glück) die Erfahrung.

Diebstahl ist def. ein Fall für die TK...

Aber eine Anzahlung empfehle ich möglichst (vor allem bei Leasing insbesondere) nicht zu leisten...; immer problematisch...

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 2. März 2023 um 12:16:06 Uhr:

Polizei, Versicherung und die finanzierende Bank. Mehr nicht...

Abmeldung bei der Zulassungsstelle hast vergessen!

Anschließend die ZB 1 zur Bank schicken

@windelexpress

Asche auf mein Haupt, diesen Punkt habe ich komplett ausgeblendet.

Das wird die Versicherung schon sagen was se alles haben wollen aber richtig ist die Anmerkung trotzdem

@mican0974

Welcher Schaden über welchen Teil der Kfz-Versicherung abgesichert ist, steht regelmäßig in den Versicherungsunterlagen, mit denen man sich auch mal beschäftigen kann ;)

Themenstarteram 2. März 2023 um 12:30

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 2. März 2023 um 13:24:43 Uhr:

@mican0974

Welcher Schaden über welchen Teil der Kfz-Versicherung abgesichert ist, steht regelmäßig in den Versicherungsunterlagen, mit denen man sich auch mal beschäftigen kann ;)

Das stimmt allerdings. Nur mit dem Thema Diebstahl hab ich mich eben noch nie befassen müssen. Hab es mit Sicherheit schon mal gelesen, dass das die Teilkasko übernimmt, aber komplett "aus Hirn-Festplattenkapazitätsgründen" wieder verdrängt. Genauso wie ich erstmal nachlesen müsste, ob im Falle von Vandalismus die TK oder die VK greift. Man muss ja nicht alles wissen, Hauptsache man weiß, wo man es nachlesen kann (und wo sich meine zentimeterdicken Unterlagen meiner Versicherung befindet, weiß ich zum Glück).

Vandalismus ist Vk

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 2. März 2023 um 13:34:53 Uhr:

Vandalismus ist Vk

Das muss nicht sein.

Wenn während der "diebstahlbedingten Abwesenheit" das Fahrzeug beschädigt wird oder einen Unfall erleidet, zahlt das auch die TK.

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