nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung
Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.
Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.
Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.
Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.
Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.
99 Antworten
Ja das ist richtig.
Aber die haben meist Kontakte zu einer Versicherung, welche sich damit auskennt.
Desweiteren steht in der Police der Rechtsschutz ob die Beratungskosten übernommen werden oder eine SB anfallen.
In der Police steht was zu Beratungskosten? Was ganz Neues!
Zitat:
@Hart85 schrieb am 15. Juli 2016 um 12:30:58 Uhr:
Hier ist die Situation ziemlich verstrickt, denn es stehen Aussagen gegen Aussagen.Da gilt wieder Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Also wenn du eine Rechtsschutz hast (Sollte jeder Autofahrer haben). Dann hol dir mal über diese eine erste Meinung und Rat ein. Sollte bei einer guten Rechtsschutz nix kosten.
So eine hätte ich gerne.
Bei der die Beratungen nichts kosten.
Welcher Anbieter bietet sowas an?
Zitat:
Welcher Anbieter bietet sowas an?
Zum Beispiel die führenden Automobilklubs. Erstberatung bei einem Vertragsanwalt am oder in der Nähe des Wohnortes gratis (natürlich mit dem Wunsch/Ziel einer Beauftragung - muss aber nicht).
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Zitat:
@gammoncrack schrieb am 15. Juli 2016 um 13:07:30 Uhr:
In der Police steht was zu Beratungskosten? Was ganz Neues!
@Wattwander: In Versicherungen bist du nicht so bewandert, oder? Zumindest ein paar Jahrzehnte alt:
§ 5 Leistungsumfang
(1) a) -" ...die anwaltliche Vergütung für die Beratung oder ein Rechtsgutachten bis zur Höhe von 25???...." (Rest des Betrages leider bei Lochung ausgestanzt; vermutlich 250,- EUR).
Wow! Die haben die ganzen Paragrafen auf der Police. Ich war immer der Meinung, dass die in den ARB stehen.
Hast Recht. Hatte nicht kapiert, dass es um Wortklauberei geht und nicht um die Sache.
Dann rehabilitiere ich den Schlickrutscher selbstverständlich - es tut mir so Leid.
Es ging nicht gegen Dich, auch nicht um Wortklauberei. Es ging mir darum, dass dieser "Makler", der soeben die eigene Webseite vom Netz genommen hat, noch nicht einmal weiß, wo versicherungsmäßig was zu finden ist.
Eine RSV kann sehr wohl eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt bieten. Es kommt ganz auf den Vertrag an. Zumindest muss dann vorher die Deckungszusage eingeholt werden. Oft ist heute aber eine SB üblich.
Wer hat das denn wo bezweifelt?