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Richtige Vorgehensweise beim Gebrauchtwagenverkauf - Versicherungsschutz bei Überführungsfahrt

Themenstarteram 25. Juli 2021 um 20:21

Hallo zusammen, ich möchte aktuell meinen BMW Z3 verkaufen. Leider habe ich nicht viel Erfahrung beim Autoverkauf und direkt eine etwas spezielle Situation:

Normalerweise würde man ja einen Besichtigungstermin mit Probefahrt machen und sich dann ggfls. einigen. Danach würde ich den Wagen dann abmelden und der Käufer würde das Fahrzeug am nächsten Tag mit Tageskennzeichen abholen. Normalerweise ... Der Interessent wohnt aber etwas weiter weg und muss extra anreisen. Daher soll nach Möglichkeit alles in einem Termin abgehandelt werden. Dieses Szenario kann ja eigentlich nicht so selten vorkommen.

Wie kann man hier für beide Seiten fair und abgesichert vorgehen?

Ich möchte den Käufer natürlich ungerne mit meiner Zulassung / mit meinen Kennzeichen davonfahren lassen, es sei denn, man kann sich hier irgendwie verbindlich absichern, dass das Risiko der Überführungsfahrt an den Käufer übergeht. Das Risiko, dass der Wagen nicht unmittelbar umgemeldet wird oder bei der Überführunfsfahrt etwas passiert, bereitet mir persönlich schon etwas Bauchschmerzen.

Danke.

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29 Antworten

MMn: frz Abmelden, ihn die Dokumente per Post (Einschreiben - ich hätte trotzdem meine Bedenken!), er soll das Fahrzeug zulassen und kommt es mit Kennzeichen zu dir und holt es ab…

Ich meine, kurzzeitkennzeichen können auch bei einer „fremden“ Zulassungsstelle geholt werden…

Im Endeffekt braucht er nur ne EVB und ein Termin bei einer Zulassungsstelle in deiner Nähe!

Wie immer: Kaufvertrag von ADAC, Mobile etc. Verwenden, mit Übergabe Datum und Uhrzeit aufsetzen, beide unterschreiben. Fertig!

Brauchst keine Angst haben, für Strafmandate bist Du nicht nehr haftbar, bei Unfall wird der SF Rabatt des Köufers belastet.

Wieso wollen alle immer abgemeldet übergeben? Unnötige Verkomplizierung m.M.nach… wenn die Chemie stimmt zwischen Käufer und Verkaufer ist das alles überhaupt kein Problem.

Letzte Woche erst hab ich wieder ein Motorrad angeneldet verkauft und Übergeben.

Käufer war vertrauenswürdig, war ein Samstag er ist die 80 km heimgefahren und hat schon am Dienstag drauf umgemeldet!

Corona und evtl. keine Termine bei Zul.stelle? Von wegen, war gar kein Problem, täglich welche online buchbar.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Juli 2021 um 22:34:33 Uhr:

Wie immer: Kaufvertrag von ADAC, Mobile etc. Verwenden, mit Übergabe Datum und Uhrzeit aufsetzen, beide unterschreiben. Fertig!

Brauchst keine Angst haben, für Strafmandate bist Du nicht nehr haftbar, bei Unfall wird der SF Rabatt des Köufers belastet.

Ich will nichts falsches behaupten…. Aber ich meine, solange „dein“ Kennzeichen dranhängt, musst du bzw. deine Versicherung dafür haften…

Also ich würde das Fahrzeug nicht angemeldet rausgeben denn wenn er nicht umschreiben lässt bezahlst du erstmal weiter bis er es tut und einfach zur Zulassungsstelle rennen ist sinnlos da diese die Zulassung und Kennzeichen zur Entwertung haben möchten. Wenn er kauft Papierkram fertig machen und ihm alles mitgeben incl. der Kennzeichen denn die müssen ja entwertet werden und er fährt heim meldet ihn auf sich an und holt ihn ab. Vorraussetzung ist du hast ne Garage oder eingezäuntes Gelände wo du ihn bis zur Abholung ohne KZ abstellen kannst.

Grundsätzlich empfehle ich, beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs, eine nennenswerte Kaution zu verlangen, um die Scherereien, die sich ergeben können, dem Käufer anzulasten.

Das habe ich bereits mehrfach erfolgreich so gehandhabt.

Als ordentlicher Verkäufer meldet man den Verkauf natürlich zeitnah seiner Versicherung und Zul.stelle. Die Postkarten dafür hängen beim ADAC Kaufvertrag Vordruck auch dran…die Versicherung rechnet deinen Vertrag mit Verkaufsdatum tagegenau ab.

So war es jedenfalls bisher immer bei mir und der HUK Coburg, jetzt bin ich bei HUK 24. läuft da aber genauso. Klar kommt bei einem Schuldhaften Unfall des Käufers auf der Heimfahrt zunächst mal die Versicherung des Verkäufers auf. Denn der Vertrag geht auf den Käufer über mit Übergabe des Fahrzeugs. Belastet wird dann aber der SFR des Köufers.

Lediglich für die KFZ Steuer besteht das Risiko das man bis zu 1 Jahr zahlungspflichtig aein kann, falls der Köufer das Auto nicht ummeldet. Aber wie gesagt: etwas Menschenkenntnis und Vertrauen helfen. Soll aber jeder machen wie er meint.

Bisher bin ich immer gut gefahren mit meiner Auffassung.

Edit: Wichtig! Natürlich muss man sich dann aber auch unbedingt den Ausweis des K.zeigen lassen, prüfen und Nummer im KV festhalten. Sollte wohl klar sein, daß man angemeldete Fahrzeuge nicht an Unbekannte ohne klaren Identitätscheck überlässt.

Zitat:

@jansieb schrieb am 25. Juli 2021 um 22:37:02 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. Juli 2021 um 22:34:33 Uhr:

Wie immer: Kaufvertrag von ADAC, Mobile etc. Verwenden, mit Übergabe Datum und Uhrzeit aufsetzen, beide unterschreiben. Fertig!

Brauchst keine Angst haben, für Strafmandate bist Du nicht nehr haftbar, bei Unfall wird der SF Rabatt des Köufers belastet.

Ich will nichts falsches behaupten…. Aber ich meine, solange „dein“ Kennzeichen dranhängt, musst du bzw. deine Versicherung dafür haften…

Ja die Versicherung des Verkäufers muss haften, aber der Vertrag des Verkäufer wird nicht belastet da die Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer übergeht.

Wichtig ist daher wie schon gesagt den exakten Übergabezeitpunkt genau festzuhalten.

Wenn der Käufer sich aber als unseriös heraus stellt und ewig nicht ummeldet hat man trotzdem Scherereien die man eigentlich nicht möchte. Auch nicht vergessen das es derzeit teilweise wochen dauern einen Termin zum ummelden zu bekommen.

Aber wie auch schon gesagt, Kurzzeitkennzeichen kann man auch heimatfern am Standort des Fahrzeugs bekommen. Also gemeinsam hinfahren, abmelden, KZK beantragen. Aber auch hier, wenn man den einen Termin dafür bekommt.

Also ich muss sagen: in München läuft das echt Super momentan bei der Zul.stelle… man kriegt sofort Termine, meist schon für den morgigen Tag. Spätestens übermorgen…. Eigentlich könnten die das ruhig wieder freigeben, so wie vor Corona.

Hingehe, Nummer ziehen, warten…

Scheinbar ist es aber einfach geordneter und bequemer für die Angestellten dort, so daß man den eingeschlagenen Weg nicht mehr verlassen will.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Juli 2021 um 22:46:13 Uhr:

Grundsätzlich empfehle ich, beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs, eine nennenswerte Kaution zu verlangen, um die Scherereien, die sich ergeben können, dem Käufer anzulasten.

Das habe ich bereits mehrfach erfolgreich so gehandhabt.

Aus Neugier: Was ist denn für dich eine nennenswerte Summe? 500€? 1000€? 3000?

Ich hätte dabei als Käufer glaube die Angst, dass ich wiederum von dem anderen übern Tisch gezogen werde, jedoch an die Lösung habe ich auch schon gedacht…

Auch mal das online Abmelden in Betracht ziehen. Dann kann der Käufer bis in einen benachbarten Kreis bis 23:59 fahren.

 

Grüße

Steini

Ich habe sicher schon 10 Fahrzeuge verkauft mit Kennzeichen. Alles glasklar geregelt in DE und wird täglich zigfach genutzt. Wenn @Bender-1729 nicht glaubt, ruf die Versicherung an.

Etwas fehlte mir in den Tips: Nur deutschen Personalausweis akzeptieren und Foto davon machen.

Null Problemo oder vergiß den Käufer.

Zitat:

@jansieb schrieb am 25. Juli 2021 um 23:25:48 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. Juli 2021 um 22:46:13 Uhr:

Grundsätzlich empfehle ich, beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs, eine nennenswerte Kaution zu verlangen, um die Scherereien, die sich ergeben können, dem Käufer anzulasten.

Das habe ich bereits mehrfach erfolgreich so gehandhabt.

Aus Neugier: Was ist denn für dich eine nennenswerte Summe? 500€? 1000€? 3000?

Ich hätte dabei als Käufer glaube die Angst, dass ich wiederum von dem anderen übern Tisch gezogen werde, jedoch an die Lösung habe ich auch schon gedacht…

Derzeit würde ich 10 % vom Kaufpreis, mindestens aber 1.000 € empfehlen.

Damit kann man sich, falls der Käufer sich nicht an die Vereinbarungen halten sollte, beruhigt zurücklehnen.

Wenn ein Käufer dem nicht zustimmen möchte, kann er gerne zweimal fahren, die Kaution liegt also mehr im Interesse des Käufers.

Übrigens ist es nicht so, dass man per Vertrag diese Probleme umgehen kann.

Wenn das Fahrzeug nicht ab- oder umgemeldet wird, hat man Scherereien.

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 25. Juli 2021 um 22:21:12 Uhr:

Wie kann man hier für beide Seiten fair und abgesichert vorgehen?

Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden.

So der ADAC dazu, und genau so ist es. Alles andere wird auf der Seite auch erklärt.

Die Idee mit der Kaution ist zwar interessant, allerdings müsste das von Laien erstmal rechtssicher formuliert und vereinbart sein.

Der Käufer kann Kurzzeitkennzeichen mitbringen oder Fahrzeug mit dem Hänger holen oder zweimal anreisen. Einen Grund das Fahrzeug angemeldet zu übergeben gibt es nicht wirklich.

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