nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung

Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße

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Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.

Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.

Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.

Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.

Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.

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Genauso wie Du und ferdsch 😁

Hättest nicht müssen richtig., Problem ist nun; hast du was schriftliches das die nix reparieren sollten?

Nein, habe ich leider nicht. Meiner Meinung nach ist das arglistige Täuschung und die Reaktion des Meisters lässt die Vermutung zu, dass er Kunden auf diese Weise täuscht.Dagegen werde ich etwas tun - ich weiß nur nocht nicht genau was.

Kläre doch erstmal was du unterschrieben hast.
B19

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Zitat:

@suesswiesalz10 schrieb am 11. Juli 2016 um 20:27:54 Uhr:


Nein, habe ich leider nicht. Meiner Meinung nach ist das arglistige Täuschung und die Reaktion des Meisters lässt die Vermutung zu, dass er Kunden auf diese Weise täuscht.Dagegen werde ich etwas tun - ich weiß nur nocht nicht genau was.

Ganz objektiv:
Du hast einen Reparaturauftrag unterschrieben.
Die arglistige Täuschung müsstest Du unter Beweis stellen.

sag bescheid wenn du es weisst.

Naja, eine sonderliche Beschwerde.
Auch wenn ich nicht weiß, wo das Problem ist, dass das Auto repariert wurde, möchte ich die Frage wie folgt beantworten:

Wer hat blind eine Vertragserklärung abgegeben, dessen Inhalt nicht bekannt gewesen ist - Kreuze an:
( ) Du
( ) Die Werkstatt
( ) Die Versicherung

Alles andere ist Augenwischerei.

Du hast einen Aufrag gegeben und wunderst Dich ernstlich, dass diese ausgeführt wird?
Sprichst gar von arglistiger Täuschung. Das ist hanebüchen.

Das einzige was man hier der Versicherung und der Werkstatt vielleicht vorwerfen kann ist eine gewisse Unkoordination. Dann hättest Du vielleicht garnicht den Wisch zur Unterschrift bekommen. Aber naja.

Ich gebe zu, dass es naiv und blöd gewesen ist, den Wisch zu unterschreiben. Meiner Meinung nach ist es dennoch Täuschung, denn das Formular, das ein Reparaturauftrag gewesen ist, wurde nicht als solches ausgegeben. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte ausdrücklich, dass es sich dabei lediglich um eine Bestätigung handeln würde, dass er das Fahrzeug abgeholt hat. Meiner Meinung nach sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. Sicher hätte ich in dem Moment trotzdem das Dokument lesen müssen, aber es ändert nichts daran, dass der Mitarbeiter gelogen hat.

Das der Abholer gelogen hat müsstes du aber erst mal beweisen. Ohne Zeugen aussichtslos. Hast du keine Durchschrift von dem Auftrag erhalten? Aber ist ja jetzt auch egal. Wer einfach Blind unterschreibt darf sich nicht wundern.

Wieso hat der Abholer gelogen?

Alles was mir die gegnerische Versicherung vorschlägt ist für mich ungünstig!

Ausdrucken und auf das Amaturenbrett, Handy, Festnetztelefon kleben - dann passiert so was nicht nochmal.

Nein, ich habe keine Durchschrift. Dass es sich um den Reparaturauftrag handelte, weiß ich seit dem heutigen Gespräch mit dem Werkstattmeister. Es geht mir auch nicht darum, irgendwelche Ansprüche zu stellen Komma denn schließlich habe ich keinen Schaden. Dennoch geht es nicht an, dass die Werkstatt so arbeitet.

Ich nehme an, weil der Chef ihm das aufgetragen hat.

Wenn du einen Reparaturauftrag gegeben hast hat doch die Werkstatt korrekt abgewickelt.
Watt hättest du den gemacht wenn die Werstatt nicht instandgesetzt hätte und du nach deinem Urlaub noch ein puttes auto hast ?auch verklagen?
Sprechen wir doch mal Klartext ,du wolltest bei der Möhre fiktiv abrechnen,Jetzt haste zwar einen neuen Stossfänger aber keine Kohle.
B 19

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