nornale Vorgehensweise oder arglistige Taeuschung

Hallo,
Vor einigen Tagen ist an meinem Auto (Golf 4) ein Schaden entstanden, als meine Freundin Nachtschicht hatte. Nach ihrer Schicht ging sie zum Parkplatz und beobachtete, wie ein Auto beim Zurücksetzen in mein parkendes Auto fuhr. Die Polizei nahm den Schaden auf und die Verursacherin bestätigte den Unfallhergang.
Am Tag darauf rief ich die gegnerische Versicherung an und besprach das weitere Vorgehen mit einer Mitarbeiterin der Versicherung. Diese wies mich darauf hin, dass möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Wagen entstanden sein könnte, da der Wagen kaum etwas wert ist. Man fragte mich, ob ich eine Werkstatt kennen würde, zu der ich den Wagen bringen könnte. Ich bejahte dies, aber diese liegt etwa 70 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt Bedenken, ob ich mit diesem Schaden die Werkstatt erreichen würde. Aus diesem Grund einigten wir uns darauf, dass eine Werkstatt bei mir in der Nähe den Wagen abholt - eine Partnerwerkstatt der Versicherung. Ich wies die Sachbearbiterin darauf hin, dass der Wagen nicht ohne meine Einwilligung repairiert werden soll, was sie bejahte. Sie sagte mir, die Werkstatt hätte einen Gutachter an der Hand und dieser würde erstmal den Schaden schätzen und nach seiner Einschätzung würde man mich kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Anschluss bekam ich einen Leihwagen gestellt, da ich meinen Wagen jeden Tag benötige.
Am selben Tag kam jemand von der Werkstatt, um meinen Wagen abzuholen. Dieser Person sagte ich ausdrücklich, dass der Wagen nicht ohne meine Zustimmung repairiert werden soll und ich kontaktiert werden will, wenn der Schaden begutachtet wurde. Der Mitarbeiter der Werkstatt sagte mir, dass er den Wagen nur abholt und ich besser nochmal in der Werkstatt anrufen soll. Als er den Wagen aufgeladen hatte, sollte ich ihm mit meiner Unterschrift bestätigten, dass er den Wagen abgeholt hatte. Gutgläubig unterzeichnete ich den Zettel und der Mann fuhr fort. Kurz darauf rief ich die Werkstatt an, aber erreichen konnte ich niemanden mehr, denn es war bereits abends.
Am nächsten Tag fuhr ich in den Urlaub, den ich vorzeitig abbrechen musste, aber das ist ein anderes Thema.
Heute morgen ruft mich die Werkstatt an und eine Mitarbeiterin der Werkstatt sagt mir, dass mein Wagen repairiert worden sei und ich ihn abholen kann. Ich sprach daraufhin mit dem Meister und äußerte meine Verwunderung darüber und auch er war verwundert und zwar darüber, dass ich mich beschwerte. Er sagte, dass der Zettel, den mir sein Mitarbeiter zum Unterzeichnen gab, ein Reperaturauftrag gewesen ist und dieser von mir unterschrieben wurde. Zudem konnte er nicht verstehen, warum ich darauf bestand, ein Leihwagen zu bekommen, wenn der Wagen nicht repairiert werden sollte. Nach langem Hin und Her und keinem Ergebis rief ich die Sachbearbeiterin an und beschwerte mich. Diese sagte mir, ich solle doch zufrieden sein. Schließlich habe ich eine neue Stoßstange, was meinen alten Wagen doch eher auf- statt abwerten würde. Obwohl ich kein Geldverlust zu beklagen habe, fühle ich mich dennoch getäuscht. Schließlich hätte ich den Wagen doch gar nicht repairieren lassen müssen. Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Diese Forum dient dazu, Usern zu helfen, die Rat und Hilfe nach einem Unfall suchen.

Und wenn man da nichts zu beitragen kann, außer polemisch zu lamentieren kann man es auch gleich sein lassen.

Wenn hier der ein oder andere Weltverbesser nun meint, fiktive Abrechnung ist doof, dann
soll er eine Petition im Bundestag einreichen, dass der Pargraph 249 im BGB geändert wird.

Hier im Forum ist so ein Geschwafel (nicht anderes ist das) aber überflüssig wie ein Kropf.

Es hilft dem dem Fragesteller nicht bei der Lösung seines Problems.

99 weitere Antworten
99 Antworten

Ich spreche die ganze Zeit Klartext. Nach meinem Verständnis, hätte die Werkstatt das einhalten sollen, was mir zugesichert wurde. Nämlich dass man mich vor der Reparatur kontaktiert. Was heißt fiktiv abrechnen? Meinst du, dass ich den Schaden von vornherein nicht reparieren lassen wollte? Ich bin kein KFZ Mechaniker und kann nur schwer beurteilen in welcher Höhe der Schaden liegt und inwieweit der entstandene Schaden eine Nutzung des Wagens beeinträchtigt. Meiner Kenntnis zufolge ist es rechtlich legitim, sich den Schadensbetrag auszahlen zu lassen. Wenn du andere Informationen hast, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Abhacken und als Lehrgeld verbuchen.

Das nächste mal einfach lesen was du unterschreibst und dir einen Durchschlag geben lassen.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 11. Juli 2016 um 21:52:35 Uhr:


Abhacken und als Lehrgeld verbuchen.

Das nächste mal einfach lesen was du unterschreibst und dir einen Durchschlag geben lassen.

Ich habe noch nie im eine Kopie bitten müssen.
Würde mir immer unaufgefordert ausgehändigt.
War gleichzeitig der Abholschein.

Ab zum Anwalt. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat Dich die gegnerische Versicherung nachweislich dorthin vermittelt. Da sehe ich eine Chance.
Eigentlich hätte die gegnerische Versicherung zudem ihre Einwilligung zur Reparatur nach erfolgter Begutachtung gheben müssen. Jetzt könnte sie sogar sagen, dass Du eigenmächtig gehandelt hast.
Insgesamt sehe ich wie alle anderen auch die Problematik des Beweises.

Ähnliche Themen

Was soll der Anwalt da bewirken?

Nagut, dann schreibe ich doch noch ein paar Worte:

Du könntest und solltest einen Sachverständigen beauftragen, der festellen soll, ob das Auto nun fachgerecht repariert wurde oder nicht. Dessen Kosten sind erstattungsfähig und gehören zum Schaden dazu. Je nach Ergebnis kannst Du ja dann die Sache weiter verfolgen. Ein anderes Vorgehen wäre in meinen Augen einfach nur müßig.

Meine Vorgehensweise wäre in diesem Fall: Zum Kühlschrank gehen, ein Bierchen rausholen, öffnen, auf Couch setzen und einen kräftigen Schluck nehmen - sich des Lebens freuen. Das ist meiner Meinung nach auch das sinnvollste, was da noch zu tun bleibt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 01:00:32 Uhr:


Nagut, dann schreibe ich doch noch ein paar Worte:

Du könntest und solltest einen Sachverständigen beauftragen, der festellen soll, ob das Auto nun fachgerecht repariert wurde oder nicht. Dessen Kosten sind erstattungsfähig und gehören zum Schaden dazu. Je nach Ergebnis kannst Du ja dann die Sache weiter verfolgen. Ein anderes Vorgehen wäre in meinen Augen einfach nur müßig.

Erstattest Du ihm die SV-Kosten, falls die nicht gezahlt werden? Auch die Anwaltskosten, falls er dann klagt und verliert?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 12. Juli 2016 um 06:46:19 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2016 um 01:00:32 Uhr:


Nagut, dann schreibe ich doch noch ein paar Worte:

Du könntest und solltest einen Sachverständigen beauftragen, der festellen soll, ob das Auto nun fachgerecht repariert wurde oder nicht. Dessen Kosten sind erstattungsfähig und gehören zum Schaden dazu. Je nach Ergebnis kannst Du ja dann die Sache weiter verfolgen. Ein anderes Vorgehen wäre in meinen Augen einfach nur müßig.

Erstattest Du ihm die SV-Kosten, falls die nicht gezahlt werden? Auch die Anwaltskosten, falls er dann klagt und verliert?

Ist ja noch früh am Morgen. Leg Dich besser nochmal hin und lass den Grauen Zellen die nötige Zeit zum Regenieren.

Da ist wohl jemand angepisst, weil er kein Geld rausschlagen konnte, sondern "nur" ein repariertes Auto bekommen hat 😉

Meiner Meinung nach, sollte man den ganzen Quatsch mit fiktiver Abrechnung sowieso abschaffen. Auto in eine Werkstatt bringen, reparieren, fertig.

Dann ist alles so wie es vorher war. Versicherungen sind doch nicht dafür da, Wertsachen in Bargeld zu wandeln sondern der Geschädigten so zu stellen wie vor dem Unfall. Vorher: Null Euro im Portomonai und ein funktionstüchtiges Auto. Nacher: siehe vorher.

das wäre dann " heile Welt"-
30 % arbeitslose Anwälte und die Richter könnten sich endlich mit was vernünftigen Beschäftigen

Um auf deinen Threadtitel einzugehen.
Normale Vorhehensweise wäre gewesen: Lesen was man unterschreibt. Wichtige Dinde immer schriftlich fixieren.

Gruß Frank,
nachher ist man immer schlauer. 😉

Zitat:

@suesswiesalz10 schrieb am 11. Juli 2016 um 21:35:32 Uhr:


[...]
Meinst du, dass ich den Schaden von vornherein nicht reparieren lassen wollte? Ich bin kein KFZ Mechaniker und kann nur schwer beurteilen in welcher Höhe der Schaden liegt und inwieweit der entstandene Schaden eine Nutzung des Wagens beeinträchtigt.
[...]

Also wenn Du Dir beim Anfangstelefonat mit der Versicherung (sh. Deine Schilderung auf Seite 1) Gedanken machst, ob Dein beschädigtes Auto 70 km zur Werkstatt Deines Vertrauens übersteht, dann steht doch wohl außer Frage, dass Du zumindest der Meinung bist, dass das Auto repariert werden muß, um es weiter nutzen zu können!?

Und jetzt meinst Du plötzlich, gar nicht beurteilen zu können, ob Du mit ner verschrammten Möhre weiter rum fahren kannst?

Zitat:

@hnsptr schrieb am 12. Juli 2016 um 08:44:16 Uhr:


das wäre dann " heile Welt"-
30 % arbeitslose Anwälte und die Richter könnten sich endlich mit was vernünftigen Beschäftigen

und auch die ganzen Gutachter. 😁

dumm ist nur, dass der ein oder andere arbeitscheue Versicherungsmakler hierdurch auch nicht mehr Geld
verdienen würde ....😁

@Zille
na? haste wieder einen Furz quer?

Woher weist ausgerechnet du, wievel Geld Suesswiesalz10 im Geldbeutel hat?

Das ist schon ganz schön frech und anmaßend.

Deine Antwort
Ähnliche Themen