Nordschlaife ohne Kfz-Zulassung?
Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Veranstaltungen man auf der Nordschleife mit einem Fahrzeug ohne Zulassung fahren darf.
Wie sieht es z.B. mit GLP's aus?
Ich spreche natürlich nur von Sachen die sich ein Normal-Sterblicher leisten kann, also nicht 24h, oder so...
Kann man auch ohne irgendeine Wertung über den Ring fahren, mal abgesehen vom normalen, täglichen Betrieb der ja nur für zugelassene Fahrzeuge zur Verfügung steht.
23 Antworten
Warum schaust du nicht mal in die AUSSCHREIBUNG.
Die findest du unter der GLP Seite www.glp1.de auf der linken Seite unter Regularien/Ausschreibung.
siehe unter:
IV Erklärungen und Ergänzungen
Art. 2 Punkt 2
2. Alle Fahrzeuge müssen über eine gültige Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr besitzen. Die Teilnehmer deren Fahrzeuge eine Kurzzeitnummer (04xxx oder 07xxx) besitzen, sind verpflichtet einen Eigentumsnachweis über das Fahrzeug vorzulegen. Rote Überführungskennzeichen, Händlernummer (06xxx) werden nicht zum Start zugelassen. Historische Fahrzeuge mit einer 06xxx-Nummer sind nach Vorlage des Kfz-Scheins startberechtigt. Für diese Fahrzeuge muss ein gültiger TÜV Abnahmebericht mit ASU vorgelegt werden. Besondere Bestimmungen siehe Anhang „Technische Bestimmungen“. Sicherheitsausrüstungen gemäß Anhang „J“ sind empfohlen. Im Zweifelsfall sind die Technischen Kommissare zu befragen.
Fahrzeuge, deren angegebene Höhe 1600 mm überschreitet, sind nicht startberechtigt. Über eine Zulassung zum Start entscheidet im Ausnahmefall der Rennleiter.
Im Veranstaltungsreglement auf GLP.de steht:
"Art. 5 Zulassungsvoraussetzungen für das Fahrzeug
Das genannte Fahrzeug muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
– DMSB-Wagenpass oder entsprechendes ASN-Dokument (ASN: FIA-anerkannter nationaler
Sportverband) oder Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr"
DMSB Wagenpass oder (!) Straßenzulassung
Für mich ist die Formulierung eindeutig.
Gruß
Nightreaper
In der Ausschreibung steht jedoch:
"39.2 Technische Einschränkungen
Für alle Fahrzeuge gelten folgende Regelungen:
Die Fahrzeuge, auch die Reifen, müssen uneingeschränkt der Stvzo entsprechen und zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Fahrzeuge mit rotem Überführungs-Kennzeichen (06xxx), Zoll-Kennzeichen oder Versuchsfahrzeuge Eintrag gemäß § 19 Abs. 6 (früher Abs. 3) Stvzo im Fz.-Schein sowie ausländische Zulassung oder Wagenpass werden nicht akzeptiert. Über die Zulassung entscheidet im Ausnahmefall der Rennleiter."
"...Wagenpass werden nicht akzeptiert. ..."
Das ist doch ein Widerspruch.
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Das Veranstaltungsreglement gibt den Rahmen seitens des DMSB an in dem sich die Veranstaltungen bewegen dürfen. Wenn ein Veranstalter sich in der Ausschreibung mit dem DMSB auf strassenzugelassene Fahrzeuge einigt, bewegt er sich innerhalb des Veranstaltungsreglement.
Fahr doch CHC. Gibt es auch als CHC-Light (8Runden 200€ als Gaststarter) Das geht auch mit Wagenpass.
Hätte aber auch mal ne Frage:
Was kostet die Abnahme des Fahrzeugs alle 2 Jahre für den Wagenpass? Wird auch eine ASU durchgeführt?
Die Frage muss ich leider weiterreichen, da ich bis jetzt noch keinen Wagenpass gemacht habe. Der Wagen befindet sich noch im Aufbau.
Aber eine ASU wird m.M. nach nicht gemacht. Musst nur einen KAT haben, der dem Reglement entspricht.
Habs jetzt nicht genau im Kopf, aber die Wiederholungsabnahme kostet unter 50€. Ne AU gibts natürlich nicht.
Bollo
jetz mal ne blöde frage: wer macht einen wagenpass, also die abnahme? un wo? was kostet eigentlich so ein spass un bekommt man damit z.b. mit nem geschüsselten lenkrad tüv? wie funzt dass?
Hat mit TÜV absolut nix zu tun, Kontaktadressen zur Wagenpassabnahme stehen im DMSB-Handbuch oder mal beim DMSB www.dmsb.de anfragen.
Bollo