Nötigung wurde mit Handy gefilmt

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Beste Antwort im Thema

Mir ist wurscht, wer A und B sind.
Aber solche Kasper gehoeren nicht ans Lenkrad und sollten besser im Sandkasten spielen.

Ciao
Ratoncita

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Zitat:

@AS60 schrieb am 7. August 2020 um 16:19:09 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. August 2020 um 14:03:22 Uhr:


A fährt langsamer auf eine Autobahn als der LKW daherkommt, sollte also nochmal „Beschleunigungsstreifen“ googeln. Anstatt die Warnung von B zu verstehen und sich zu entschuldigen bremst er B aus. Nächsten zu googelnden Begriffe „Nötigung“ & „ gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“. Mit einem PKW ist es selten dämlich einen LKW zu ärgern. Es ist egal wer welchen Fehler macht, die PKW Insassen sterben sehr viel wahrscheiöicher als dem LKW Fahrer was passiert.

Gute Idee das mit dem Googeln. 😉Insbesondere kann Mann dann erfahren dass der 315b hier keine Anwendung findet. Hier wurde niemand gefährdet sonder es kam hier zu einer Behinderung des Lkw. Mehr nicht. Reicht zwar eigentlich auch aber eben nicht für den 315b bei dem es sich um ein „konkretes Gefährdungsdelikt“ handelt. Nötigung durch A natürlich, aber durch die fehlende konkrete Gefährdung kein gefährlicher Eingriff.

Hast du das gegoogelt, oder hast du zufällig mit so etwas beruflich zu tun, oder Erfahrung?

Zitat:

@zooland schrieb am 7. August 2020 um 16:48:32 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 7. August 2020 um 16:19:09 Uhr:


Gute Idee das mit dem Googeln. 😉Insbesondere kann Mann dann erfahren dass der 315b hier keine Anwendung findet. Hier wurde niemand gefährdet sonder es kam hier zu einer Behinderung des Lkw. Mehr nicht. Reicht zwar eigentlich auch aber eben nicht für den 315b bei dem es sich um ein „konkretes Gefährdungsdelikt“ handelt. Nötigung durch A natürlich, aber durch die fehlende konkrete Gefährdung kein gefährlicher Eingriff.

Hast du das gegoogelt, oder hast du zufällig mit so etwas beruflich zu tun, oder Erfahrung?

Letzteres

...das Video mit dem Audi ist scheinbar nicht mehr in voller Länge verfügbar, sondern nur noch die letzten paar Minuten. Das Originalvideo -so kann ich mich erinnern- war an die 5 oder 6 Minuten lang mit etlichen Ausbremsmanövern durch den Audi.

Etliche Male setzte der LKW zum Überholen an, der Audi zieht an und schert vor den LKW und bremst ihn aus... etliche dieser Ausbremsmanöver finden auf der linken Spur statt... ich hätte es dem Audifahrer gewünscht, dass ihm der LKW am besten bei einem Ausbremsmanöver auf der linken Spur ins Heck rauscht - das wäre zusammen mit dem Video bei der anschließenden Gerichtsverhandlung bestimmt eine sehr interessante Aussage / Erklärung... etc. seitens des Audi-Fahrers geworden.

Wie es auch schon erwähnt wurde, das kann ich bestätigen... mit einem schwerfälligen LKW hat man in so einer Situation keine Chance.
Sollte es bei so einer Situation zu einem Unfall kommen, dann wäre das eine der wenigen Situationen, wo ich ganz sicher als Zeuge zur Verfügung stehen würde... und teilweise habe ich mich, wenn ich mitm PKW unterwegs war in solche Situationen auch schon eingemischt - gab ausnahmslos immer ein dickes Danke von dem Brummi-Fahrer, wenn er mit wehenden Fahnen, Anschlag 90km/h links vorbeigezogen ist.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. August 2020 um 13:43:01 Uhr:


...
Spätestens beim Spurwechsel des Audi nach links hätte ich drauf gehalten.

...mit dem Video vom Vorspiel und von der freien Autobahn... das wäre quasi ein Freibrief gewesen einfach einmal nicht zu bremsen. 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. August 2020 um 10:29:39 Uhr:


...
Richtig wäre gewesen, die Geschwindigkeit um 5km herabzusetzen und den Abstand herzustellen. Dann läuft er auch nicht mehr auf den Audi auf. Bis dieser die Lust verliert und ganz von selbst beschleunigt, was max. 5min dauert.

Was denkste wo das geendet hätte... halt ich sags dir, der Audifahrer hätte den LKW soweit runter ausgebremst bis ein mit 40 Tonnen für nachfolgende Verkehrsteilnehmer tödliches Hindernis mit einem Audi davor auf der Autobahn gestanden hätte.

Nicht dass ich das gut finden würde, aber wie so etwas z.B. im Ausland geregelt wird sieht man hier (klick)...

Stell euch doch mal in die Fußgängerzone und versucht mal die Leute nicht durchzulassen....mal sehen wie lange es brauch bis man ein blaues Auge hat.

Der LKW Fahrer hat hier echt Geduld bewiesen.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 07. Aug. 2020 um 19:34:45 Uhr:


Was denkste wo das geendet hätte... halt ich sags dir, der Audifahrer hätte den LKW soweit runter ausgebremst bis ein mit 40 Tonnen für nachfolgende Verkehrsteilnehmer tödliches Hindernis mit einem Audi davor auf der Autobahn gestanden hätte.

Das halte ich dann doch für etwas weit an den Haaren herbeigezogen.

Zum einen sind die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer nicht blind, zum anderen kann er auch einfach abfahren, dann kann der Audi sich alleine weiterbespaßen, während man selbst die Zeit nutzt und die Polizei kontaktiert.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 7. August 2020 um 19:55:26 Uhr:


Stell euch doch mal in die Fußgängerzone und versucht mal die Leute nicht durchzulassen....mal sehen wie lange es brauch bis man ein blaues Auge hat.

Der LKW Fahrer hat hier echt Geduld bewiesen.

Ich will es mal so sagen:
Ich wurde in einer Fußgängerzone schon von einem Auto angefahren. Das gibt mir aber nicht das Recht, gleichermaßen zu reagieren.

Geduld hätte der LKW-Fahrer bewiesen, wenn er gewartet hätte.

...genau VK rechnen auf der Autobahn mit einem stehenden 40 Tonnen Hindernis, deshalb haben wir nicht ständig reihenweise irgendwelche Auffahrunfälle an z.B. Stauenden.

Und Zeit um abzufahren hat der LKW-Fahrer nicht, der hat wie jeder andere einen Job zu erledigen... Chefs sind bestimmt begeistert, wenn sich jeder einfach mal eben ein Stündchen Extra-Pause genehmigt nur weil er von irgendeinem Volltrottel dumm angemacht wird.

Warten, langsamer ist in so einer Situation keine Alternative... jeden Millimeter, den der LKW-Fahrer nachgibt rückt ihm der Ausbremser weiter auf die Pelle... bis zum Stillstand- und wie das ausgehen kann sieht man hier (klick) - 200.000,-€ Schaden... hatte er dieses Arxxxxch im Volvo mal einfach beiseite geschoben... das wäre unterm Strich mit Sicherheit günstiger gewesen, bei nem alten V50 und für den auffahrenden Fahrer hätte das auch tödlich sein können, wenn er nicht nach rechts raus wäre.

Zitat:

@FWebe schrieb am 7. August 2020 um 15:04:11 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 07. Aug. 2020 um 14:3:22 Uhr:


Beschleunigungsstreifen“ googeln

Um dann festzustellen, dass es solche in Deutschland nicht mehr gibt?

Na gut, ist ja auch kein Problem wenn man auf dem was-auch-immer-Streifen bleibt und nicht mit zu geringer Geschwindigkeit rüberzieht auf die durchgehende Fahrspuren und da andere Verkehrsteilnehmer „beeinträchtigt“.

Zitat:

@zooland schrieb am 6. August 2020 um 11:31:21 Uhr:


Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte auf eine Autobahn auffahren. Das macht er auch. Hinter ihm ist ein relativ schnell ranfahrender LKW (B) der die Lichthupe betätigt.

Der A hat ohnehin einen schlechten Tag erwischt und möchte die Lichthupe des B nicht auf sich beruhen lassen. Also reduziert der A durch leichtes bremsen die Geschwindigkeit (rechte Spur).
Der B fährt dadurch auch langsamer und betätigt weiterhin ständig die Lichthupe.

Nun möchte der LKW-Fahrer B den A überholen. Im gleichen Zug scherrt der A aber ebenfalls auf die mittlere Spur der dreispurigen Autobahn aus. Der B fährt dann wieder auf die rechte Spur rüber. Der A macht es ihm nach. Das ganze passiert 2 mal. Beide sind ca. 70-80 km/h gefahren obwohl dort Tempo 120 erlaubt ist.

Dann fährt der A wieder auf die linke spur und wird aber so langsam, dass der LKW rechts neben dem A auf gleicher Höhe fährt.

Da erkennt der A dann, dass der B die Situation mit einem Smartphone gefilmt hat, oder Fotos gemacht hat. Eventuell hat er aber auch geblufft und nur das Handy hingehalten.

Daraufhin hat der A die Geschwindigkeit erhöht und ist davon gefahren.

Der B entschließt sich zur Polizei zu fahren und den A wegen Nötigung anzuzeigen.
Als Beweis möchte der B sein Handyvideo vorzeigen.

Die Tatzeit ist 5:55 Uhr am Morgen und die Autobahn ist recht leer gewesen.

Nun gilt es folgende Sachverhalte zu klären:

1) Schießt der B sich ein Eigentor mit dem Video, da er zugibt, dass Smartphone während der Fahrt bedient zu haben? Würdet Ihr dem B daher davon abraten zur Polizei zu gehen?

2) Handelt es sich bei dem Vorfall tatsächlich um Nötigung?

3) Welche Konsequenzen resultieren aus der Anzeige für den A und den B?

Himmel Herr Gott noch mal.

Ist es wirklich soooo schwer vor einem LKW einzuscherren, ohne dass der abremsen muß, wenn vorne eh alles leer ist?

Ehrlich jetzt!

Zitat:

@krebsandi schrieb am 8. August 2020 um 00:28:18 Uhr:


Himmel Herr Gott noch mal.

Ist es wirklich soooo schwer vor einem LKW einzuscherren, ohne dass der abremsen müß, wenn vorne eh alles leer ist?

Ja:

Klick mich

🙁

Gruß

Uwe

In den allermeisten Lkw ist eine Frontkamera verbaut. Ob festverbaut, oder dashcam.
Ich weis nicht genau, wie mitlerweile die Beweislage des Filmmaterials vor Gericht verwertbar ist.
Was verwertbar ist, sind Daten des UDS. Da wird alles aufgezeichnet. Egal ob das ACC aktiv war oder nicht. Es wird genau erkannt, in welcher Entfernung sich ein Fahrzeug vor einem befindet, es wird erkannt wie schnell es ist, wie es verzögert usw. Es wird erkannt ob es die Spur verlässt und wann es wieder direkt vor einem auftaucht.
Es wird erkannt wie stark der Lkw bremsen musste. Es werden ebenso Lenkbewegungen, Kipp und Neigungswinkel aufgezeichnet.
In der Regel, wenn nichts passiert, löscht sich das nach einem Zeitpunkt wieder.
Wenn ich aber die UDS taste drücke, bleibt es gespeichert, was da kurz vorher passiert ist.

Bei dem Kollegen gehe ich davon aus, daß er das Handy nicht gezeigt hat um zu sagen, er hat es mit Handy gefilmt, sondern einfach nur das alles aufgezeichnet und gespeichert wurde.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 8. August 2020 um 00:36:08 Uhr:



Zitat:

@krebsandi schrieb am 8. August 2020 um 00:28:18 Uhr:


Himmel Herr Gott noch mal.

Ist es wirklich soooo schwer vor einem LKW einzuscherren, ohne dass der abremsen müß, wenn vorne eh alles leer ist?


Ja: Klick mich 🙁
...

...Baustelle voraus... aber den bösen LKW müssen wir unbedingt noch überholen... egal ob wir dabei nen Crash riskieren, Hauptsache wir sind vor dem LKW
https://www.youtube.com/watch?v=Y05fQ14WoVs

...erst überholen um den LKW anschließend im Übderholverbot auszubremsen... weil man nicht mal zul. HG fahren kann... Anm. jeden Tag an der Stelle der gleich Mist - Angst vorm bösen nicht vorhandenen Blitzer?.
https://www.youtube.com/watch?v=oZD2-ndK2vc

...Ausfahrt... da halten wir doch einfach mal auf rechten Spur einer Autobahn an bis wir uns endlich mal entschieden haben, ob wir abfahren oder nicht...
https://www.youtube.com/watch?v=A-M5hppkjUE

PS: ...aus einer Zeit als Dashcams für viele noch unbekannt waren

Zitat:

@zooland schrieb am 6. August 2020 um 11:31:21 Uhr:


Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Der A möchte ...

Ja genau, eine fiktive Situation.

😉

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 6. August 2020 um 13:13:54 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. August 2020 um 13:05:59 Uhr:


ganz klar eine Nötigung. Die Nutzung des Smartphones zur Beweissicherung ist hier gerechtfertigt und würde nicht verfolgt. Wenn B das anzeigt, geht A ein Jahr zu Fuß und zahlt ein gutes halbes Monatsgehalt an Geldstrafe.

Dann frag doch B mal, warum er nicht die Spur gewechselt hat.
Dann frag B doch mal, warum er statt des Spurwechselns A anblinken musste.
....

Um einem PKW das auffahren auf eine AB zu ermöglichen sollte kein LKW die Spur wechseln müssen.

Wenn der PKW Fahrer das nicht auch so packt, ist hier ganz klar eine Nachschulung in der Fahrschule angezeigt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 7. August 2020 um 15:04:11 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 07. Aug. 2020 um 14:3:22 Uhr:


Beschleunigungsstreifen“ googeln

Um dann festzustellen, dass es solche in Deutschland nicht mehr gibt?

Hmm komisch, bei mir in der Gegend gibt's die noch. Benutze sowas zufällig immer wieder mal.

In welchem Deutschland wohnst du?

Falls "A" hier zufällig mitlesen sollte:

https://www.t-online.de/.../...hn-fahren-so-machen-sie-es-richtig.html

😉

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