Nötigung im Straßenverkehr - wie kann ich mich wehren und mit was muss ich rechnen?
Hallo Leute,
viele kennen das ja: leere/freie Autobahn, aber es gibt den ein oder anderen, der meint er müsse links blockieren. Nun hatte ich auch so ein Fall.
Da um Ostern immer soviel los ist, bin ich relativ spät gefahren, sodass die Autobahn doch halbwegs frei war. Höhere Geschwindigkeiten (160-180kmh) waren somit kein Problem, sofern keine Begrenzung vorlag. Na ja, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis ich auf einen Fahrer getroffen bin, der meinte, er müsse links fahren. Ich habe dann irgendwann mal aufgeblendet. Beim ersten Mal hat er das einfach ignoriert. Nachdem wir auf die nächste Schlange aufgelaufen waren, und wieder freie Fahrt war, hab ich nocheinmal meine Überholabsicht angedeutet durch aufblenden (wohlbemerkt bei entsprechendem Sicherheitsabstand). Was macht der Typ? Statt rüberzufahren, steigt er in die Bremsen: hiermit war dann auch mein Sicherheitsabstand hin. Kurze Zeit später sind wir wieder auf eine längere Schlange aufgelaufen bei dann niedrigem Tempo (ca. 60) na ja, ich ließ den Wagen dann recht laufen (ohne ihn rechts zu überholen). Kurze Zeit war ich auf gleicher Höhe, weilder Typ dann nochmal auf die Bremse ist. Der Typ zeigte mir nicht nur den Stinkefinger, sondern auch sein Smartphone nach dem Prinzip "ich nehme alles auf und zeig dich an". Na ja, ich bin weder vorbeigefahren, noch glaube ich, dass man bei wechselndem Tempo aus dem einen Wagen mit guter Qualität den Hintermann aufnehmen kann.
Wie heißt es so schön "der Klügere gibt nach". Das hab ich auch gemacht und ihn dann erst überholt, als es 3-spurig wurde. Nur, was ich mich frage: der Typ hat immer wieder mit seinem Smartphone rumgefuchtelt. Zu der gesamten Zeit habe ich insgesamt vielleicht 3 mal meine Überholabsicht angedeutet durch aufblenden, aber immer wieder bin ich nah - vielleicht auch etwas zu nah - an ihn dran gekommen, weil er nicht vorhersehbare Bremsmanöver durchgeführt hat (um nicht zu sagen, der hat quasi gewollt, dass ich ihm in die Karre fahre). Nachdem ich gemerkt hab, das wird nix, hab ich natürlich mein Sicherheitsabstand (orientiert hat den Pfosten) umso korrekter eingehalten. Eigentlich müsste ich den Typ anzeigen, da seine Bremsmanöver und seine Linksfahrweise behindert haben und andere sogar genötigt haben (von Handy in der Hand gar nicht zu sprechen). Dennoch, bei so Typen muss man ja mit allem rechnen. Daher habe ich nun ein paar Fragen:
1) Kann man mit heutigen Smartphones derart gut aufnehmen, dass trotz der Wackeleien bei der Fahrt vielleicht das Kennzeichen sichtbar ist?
2) Würde der Typ mich anzeigen, würde ein Smartphone, dass er bei der Fahrt benutzt überhaupt als Beweis gelten? Nicht dass so ein Typ irgendeine Sequenz ausschneidet von eienem Film, wo mein Sicherheitsabstand durch eines seiner Manöver aufgebraucht st und dann sagt, ich hätte ihn genötigt. Auch wenn ich mir selber sicher bin, dass zum einen Aussage gegen Aussage stehen würde und bei ehrlichen Aussagen mir nichts passeren könnte, weiß man nie, was solche Leute für Darstellungen vorbringen und wem geglaubt wird und weder habe ich auf irgendeinen Prozess noch auf irgendwelche Folgen lust...
3) Wie geht ihr mit so Typen um? Tatsächlich dann lieber rechts überholen und die Punkte riskieren? Darauf habe ich nämlich eigentlich auch keine Lust...will ja nicht die Regeln brechen, habe aber auch keine große Lust immer stundenlang hinter solchen Typen herzufahren, die meinen sie müssten den anderen zeigen, wie sie zu fahren haben
Beste Antwort im Thema
Hallo,
bei solchen Leuten einfach rechts überholen! Habe ich heute auch gemacht und habe nicht gesehen dass hinter mir Zivilpolizei war. Die Mutter vor mir meinte sie müsse auf der Bundestrasse mit 60 km/h fahren "100km/h war erlaubt" und die Leute hinter ihr damit zu nötigen. Ich bin dann einfach rechts auf den Standstreifen vorsichtig an ihr vorbei gefahren. Auf der ganzen Strecke galt zudem noch Überholverbot.
Hinter mir war wie schon gesagt die Zivilpolizei und machten dann Blaulicht an und überholten die Dame dann auch über den rechten Standstreifen. Ich sah nur noch wie die Mama und ihre Beifahrerin blöde grinsten und als ich langsamer wurde und anhalten wollte da ich jetzt auch dachte jetzt haben die mich erwischt, blendete die Polizei auf und signalisierten mir ich solle weiterfahren und hielten die Kelle aus dem Auto um der Frau zu signalisieren das sie folgen solle!
Da habe ich dann nur gegrinst. Gibt wohl doch noch korrekte Polizeibeamte
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Manche sind verärgert weil sie es nicht geschafft haben zu verhindern daß sie auf der Autobahn überholt werden. Aber das muß einen nicht stören.
Und wiederum Andere rennen wochenlang mit nem Dauerständer durch die Gegend, weil man es anderen gezeigt hat.
Schindet aber wenig Eindruck, vielmehr ist das ein psychisches Manko, welches dringend behandelt werden sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
komm mir besser nicht in die Quere ... du wirst dich in der Botanik wiederfinden, weil ich NICHT davon ausgehen muss rechts überholt zu werden und somit auch gegen keine Vorfahrtsregel oder sonstiges verstoße. Diejenigen, die mich rechts überholten konnten von Glück sagen, dass es noch einen Standstreifen gab, auf den sie ausweichen konnten. Aber, um das klarzustellen, gegen Hirntote ist eh kein Kraut gewachsen und ich bin noch nicht Lebensmüde ...@ TouriEF
Danke für die Hilfe, nur bei manchen ist es vergebene Liebesmüh' und es ist sinnlos darauf hinzuweisen, das sie sich ein Eigentor schießen, weil sie öffentlich damit angeben, gegen die StVO zu verstoßen. Das sie damit Gefahr laufen die Lizenz zu verlieren wird ihnen dann bewusst, wenn Post kommt. Und dann will ich denjenigen sehen, der dann noch grinst, wenn ihm gerade das Gesicht runterfällt.
Merke: das I-Net ist NICHT anonym!
Da das Internet nicht anonym ist werd ich mir doch wohl mal vormerken. Wenn hier schon einer prahlt Leute absichtlich abzuschießen, wird die nächste Verhandlung wohl ganz anders aussehen. SO etwas wie du gehört nciht auf die Straße. Gegen sie Stvo verstoßen und absichtlich Menschenleben gefährden sind zwei paar schuhe. PS: fährst du nen Golf 4 TDI in schwarz?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nee mach dir keine Sorgen solche Vollpfosten gibt es leider immer wieder. Ich wäre direkt am Anfang direkt regelwiedrig rechts an ihm vorbei. Außerdem lasse ich manchmal eine Dashboardcam mitlaufen. Da wäre die Situation und Nötigung von dem Typen vor dir gut drauf gewesen ohne, dass man das Telefon überhaupt in die Hand nehmen muss.
In wie weit ist eigentlich eine Dashcam beweismittelfähig?
@TourEF
Vielen Dank für den link, den sich hier so einige abspeichern und jeden Morgen nach dem Anwerfen des PCs anschauen sollten. Vielleicht macht es doch dann eines Tages KLICK. Den Verstoss eines VT gegen die STVO mit dem persönlichen Außerkraftsetzen eines Verbots zu kontern finde ich abartig. Das könnte bei mir dazu führen, das 1. Mal in meinem Leben so einen Hasardeur anzuzeigen.
Was dann noch für Argumente herhalten müssen, um das eigeneverkehrswidrige Verhalten zu kaschieren. hat doch fruchtzwerg wir folgt formuliert: " und dir dann ggf. hunderte Kilometer von einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Fahrweise aufdrücken zu lassen". 100te Kilometer links hält doch der stärkste Fahrer nicht durch😁 Geht es nicht noch lächerlicher?
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Nicht aufregen, sondern einfach rechts vorbei. Zu Ostern kommen wieder alle Deppen auf die Straße. Ich kann schon nicht mehr die Fahrzeuge zählen, die ich gestern und heute rechts überholt habe.
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
In wie weit ist eigentlich eine Dashcam beweismittelfähig?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Nee mach dir keine Sorgen solche Vollpfosten gibt es leider immer wieder. Ich wäre direkt am Anfang direkt regelwiedrig rechts an ihm vorbei. Außerdem lasse ich manchmal eine Dashboardcam mitlaufen. Da wäre die Situation und Nötigung von dem Typen vor dir gut drauf gewesen ohne, dass man das Telefon überhaupt in die Hand nehmen muss.
gar nicht. vielmehr ist die benutzung strafbar, wenn du im öffentlichen verkehrsraum andere verkehrsteilnehmer aufzeichnest.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das halte ich für ein Gerücht. Klar darf ich meine Fahrt aufzeichnen.
Aber evtl. nur dann, wenn keinerlei andere Personen mit drauf sind.
Schon mal was von Persönlichkeitsverletzung gehört ?
Ich würde da vorsichtig sein.
Wenn jemand mein tun auf der Strasse filmt, und hinterher sagt, dass er alles aufgenommen hat, der kann sich auf eine Anzeige gefasst machen.
Die Persönlichkeitsrechte greifen erst wenn die Bilder/der Film veröffentlicht wird.
Aber so lange es für den Privatgebrauch ist kannst du Fotographieren oder Filmen bist die Speicherkarte glüht.
Nur stationäre Aufnahmemittel die zB die Strasse vor der Wohnung überwachen sind verboten.
😉 Und in verschiedenen Ländern sollte man sich vorher darüber informieren was man alles nicht auf Speicherkarte bannen darf.
Ob und wie Filme die man von den eigenen Fahrten macht dann vor Gericht bewertet werden ist Sache des Richters, nur sollte man bedenken das der Schuß auch nach Hinten losgehen kann.
Aha... du darfst also zum Beispiel vollkommen legal deine Nachbarin durchs Fenster filmen und diese Videos dann für den Privatgebrauch zuhause "nutzen"? Das würde mich aber sehr wundern...
Persönlichkeitsrechte werden bereits dann verletzt, wenn du eine einzelne Person ohne Einverständnis gezielt und/oder wiederholt filmst/fotografierst. Menschen ohne Einwilligung darfst du nur dann filmen, wenn sie im Hintergrund bzw. nur Beiwerk darstellen. So zum Beispiel auf dem Urlaubsvideo in der Innenstadt von Rom oder eben auf der Autobahn, solange die Kamera nur deine Fahrt dokumentiert...
Sitzt du hingegen am Strand und filmst die ganze Zeit nur die Volleyballerinnen, dann ist das schon eine Verletztung des Rechtes am eigenen Bild...
Eine ausführliche Diskussion samt diverser Urteile findet sich in einem andern Forum ab hier .
Okay, habe da mal was gefunden zum Thema Video im Straßenverkehr:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...ewei-im-Straenverkehr-__f66285.html
Scheint also grundsätzlich mal nicht verboten zu sein, solange man es nicht veröffentlicht oder vervielfältigt.
Mit dem Handyverbot am Steuer ist ja gemeint, dass der Fahrer während der Fahrt mit nichts mobilem rumspielen darf, sondern nur mit fest installierten Geräten. Das dürfte dann wohl der Unterschied sein zwischen Eigentor mit dem Handy und kein Eigentor mit einer festinstallierten Dash-Cam.
Andereseits gibt es natürlich noch ggf. das Eigentor des eigenen Fahrfehlers, den man dann dem Gericht mit serviert. 😉
Alles spezialisten hier.... Wenn einer spackt dann muss ich doch nicht mitspacken um dann eine gefährliche Situation zu provozieren oder?
Damit gibt es dann eine Teilschuld für beide. EIGENTOR!!!!
tja, da kommt man auf keinen nenner. man kann sich in dem gelinkten thread nicht einmal einigen, ob kennzeichen personenbezogene daten sind. das sind sie definitiv. kann man sehr einfach nachschauen.
zudem sollte man §6b des bdsg lesen. dann kommt man schnell auf die idee, daß man nicht aufzeichen darf. besitzer von rennstrecken kennen den paragraphen. deshalb wird zb auf dem nürburgring ausdrücklich belehrt, daß keine fahraufnahmen erlaubt sind.
Zitat:
Original geschrieben von mehrzehdes
tja, da kommt man auf keinen nenner. man kann sich in dem gelinkten thread nicht einmal einigen, ob kennzeichen personenbezogene daten sind. das sind sie definitiv. kann man sehr einfach nachschauen.
zudem sollte man §6b des bdsg lesen. dann kommt man schnell auf die idee, daß man nicht aufzeichen darf. besitzer von rennstrecken kennen den paragraphen. deshalb wird zb auf dem nürburgring ausdrücklich belehrt, daß keine fahraufnahmen erlaubt sind.
Man sollte den § dann aber auch verstehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html
Also ich bin Laie, bist du Anwalt, dass du das alles so genau folgern kannst?
Sogar als Laie scheitere ich dort schon an dem Begriff "öffentlicher Raum", da ich nicht davon ausgehe, dass der Bereich vor meinem Fahrzeug einen öffentlichen Raum darstellt, zumindest nicht, wenn ich mit dem PKW fahre.
Sprich, bei einem geparkten Fahrzeuge, da könnte man streiten, wenn es immer an derselben Stelle steht, somit wäre der Raum definiert, aber die Straße?
Weiter geht´s dann, damit, dass die Aufzeichnung von teils gefährdenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durchaus ein nachvollziehbarer und konkreter, überdies berechtigter Zweck sein könnte und darüber muss das schutzwürdige Interesse des Betroffenen erstmal liegen. Ich weiß nicht, ob eine andere gefährdende Owi oder eine Straftat oder auch nur die reine Straßennutzung schutzwürdig ist.
Das nur meine Meinung zu Absatz 1.
Weiter mit Absatz 2:
Hm, verantwortlich, ich, Grund - Aufzeichnung von mich und andere gefährdenden Owi sowie Straftaten - und ja, warum keinen kleinen, aber deutlich erkennbaren Aufkleber neben die Kamera?
Geeignete Maßnahmen, wie im Amt, da hängt auch die Kamera oben und irgendwo an der Tür unten links war die Anmerkung: Videoüberwachung
Absatz 3 habe ich mit Absatz 1 hinreichend erklärt.
Absatz 4 und 5 verstehen sich von selbst, der Betroffene erfährt schließlich spätestens vor Gericht, dass er gefilmt wurde.
Ganz zum Schluss... ich kann auch einfach behaupten ich hätte das Wetter filmen wollen, Wetter ist immer da und das kann mir keiner verbieten und wenn mir dann einer vor das Auto fährt, dann kommt ohnehin wieder Absatz 3 zum Zuge. Ursprünglich wollte ich das Wetter filmen, aber da fuhr mir der Typ vor den Wagen und spielte sein Spielchen, das die öffentliche Sicherheit gefährdet hat.
Sorry, bin Laie, habe keine Ahnung, aber mal eine Gegenfrage:
Wer filmt seine Runde auf der Nordschleife denn nicht? 😁
Das macht jeder, kann einem auch keiner verbieten.
Kritisch wird´s erst, wenn man die Bilder veröffentlicht, ist aber wieder ein anderes Thema.
PS:
Still waiting for the MOTOR-TALK-TEAM... 🙄