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Nötigung im Straßenverkehr - wie kann ich mich wehren und mit was muss ich rechnen?

Themenstarteram 6. April 2012 um 17:23

Hallo Leute,

viele kennen das ja: leere/freie Autobahn, aber es gibt den ein oder anderen, der meint er müsse links blockieren. Nun hatte ich auch so ein Fall.

Da um Ostern immer soviel los ist, bin ich relativ spät gefahren, sodass die Autobahn doch halbwegs frei war. Höhere Geschwindigkeiten (160-180kmh) waren somit kein Problem, sofern keine Begrenzung vorlag. Na ja, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis ich auf einen Fahrer getroffen bin, der meinte, er müsse links fahren. Ich habe dann irgendwann mal aufgeblendet. Beim ersten Mal hat er das einfach ignoriert. Nachdem wir auf die nächste Schlange aufgelaufen waren, und wieder freie Fahrt war, hab ich nocheinmal meine Überholabsicht angedeutet durch aufblenden (wohlbemerkt bei entsprechendem Sicherheitsabstand). Was macht der Typ? Statt rüberzufahren, steigt er in die Bremsen: hiermit war dann auch mein Sicherheitsabstand hin. Kurze Zeit später sind wir wieder auf eine längere Schlange aufgelaufen bei dann niedrigem Tempo (ca. 60) na ja, ich ließ den Wagen dann recht laufen (ohne ihn rechts zu überholen). Kurze Zeit war ich auf gleicher Höhe, weilder Typ dann nochmal auf die Bremse ist. Der Typ zeigte mir nicht nur den Stinkefinger, sondern auch sein Smartphone nach dem Prinzip "ich nehme alles auf und zeig dich an". Na ja, ich bin weder vorbeigefahren, noch glaube ich, dass man bei wechselndem Tempo aus dem einen Wagen mit guter Qualität den Hintermann aufnehmen kann.

Wie heißt es so schön "der Klügere gibt nach". Das hab ich auch gemacht und ihn dann erst überholt, als es 3-spurig wurde. Nur, was ich mich frage: der Typ hat immer wieder mit seinem Smartphone rumgefuchtelt. Zu der gesamten Zeit habe ich insgesamt vielleicht 3 mal meine Überholabsicht angedeutet durch aufblenden, aber immer wieder bin ich nah - vielleicht auch etwas zu nah - an ihn dran gekommen, weil er nicht vorhersehbare Bremsmanöver durchgeführt hat (um nicht zu sagen, der hat quasi gewollt, dass ich ihm in die Karre fahre). Nachdem ich gemerkt hab, das wird nix, hab ich natürlich mein Sicherheitsabstand (orientiert hat den Pfosten) umso korrekter eingehalten. Eigentlich müsste ich den Typ anzeigen, da seine Bremsmanöver und seine Linksfahrweise behindert haben und andere sogar genötigt haben (von Handy in der Hand gar nicht zu sprechen). Dennoch, bei so Typen muss man ja mit allem rechnen. Daher habe ich nun ein paar Fragen:

1) Kann man mit heutigen Smartphones derart gut aufnehmen, dass trotz der Wackeleien bei der Fahrt vielleicht das Kennzeichen sichtbar ist?

2) Würde der Typ mich anzeigen, würde ein Smartphone, dass er bei der Fahrt benutzt überhaupt als Beweis gelten? Nicht dass so ein Typ irgendeine Sequenz ausschneidet von eienem Film, wo mein Sicherheitsabstand durch eines seiner Manöver aufgebraucht st und dann sagt, ich hätte ihn genötigt. Auch wenn ich mir selber sicher bin, dass zum einen Aussage gegen Aussage stehen würde und bei ehrlichen Aussagen mir nichts passeren könnte, weiß man nie, was solche Leute für Darstellungen vorbringen und wem geglaubt wird und weder habe ich auf irgendeinen Prozess noch auf irgendwelche Folgen lust...

3) Wie geht ihr mit so Typen um? Tatsächlich dann lieber rechts überholen und die Punkte riskieren? Darauf habe ich nämlich eigentlich auch keine Lust...will ja nicht die Regeln brechen, habe aber auch keine große Lust immer stundenlang hinter solchen Typen herzufahren, die meinen sie müssten den anderen zeigen, wie sie zu fahren haben

Beste Antwort im Thema

Hallo,

bei solchen Leuten einfach rechts überholen! Habe ich heute auch gemacht und habe nicht gesehen dass hinter mir Zivilpolizei war. Die Mutter vor mir meinte sie müsse auf der Bundestrasse mit 60 km/h fahren "100km/h war erlaubt" und die Leute hinter ihr damit zu nötigen. Ich bin dann einfach rechts auf den Standstreifen vorsichtig an ihr vorbei gefahren. Auf der ganzen Strecke galt zudem noch Überholverbot.

Hinter mir war wie schon gesagt die Zivilpolizei und machten dann Blaulicht an und überholten die Dame dann auch über den rechten Standstreifen. Ich sah nur noch wie die Mama und ihre Beifahrerin blöde grinsten und als ich langsamer wurde und anhalten wollte da ich jetzt auch dachte jetzt haben die mich erwischt, blendete die Polizei auf und signalisierten mir ich solle weiterfahren und hielten die Kelle aus dem Auto um der Frau zu signalisieren das sie folgen solle!

Da habe ich dann nur gegrinst. Gibt wohl doch noch korrekte Polizeibeamte

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am 7. April 2012 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Dann darf man sich also seit neuestem über das Gesetz hinwegsetzen und Fehlverhalten mit Fehlverhalten kompensieren. Bravo !

Kein Richter der Welt wird dir da helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Und wiederum Andere rennen wochenlang mit nem Dauerständer durch die Gegend, weil man es anderen gezeigt hat.

Schindet aber wenig Eindruck, vielmehr ist das ein psychisches Manko, welches dringend behandelt werden sollte.

Bist du zufällig einer mit so einem psychischen Manko? ;-)

Man könnte es gerade meinen. Wenn einer hinter die festhängt, dann bekommst einen Ständer und freust dich daß du es ihm "gezeigt" hast. Wenn er dich dann rechts überholt dann explodierst du quasi vor Wut und hoffst daß der Richter ihm nicht helfen wird.

Irgendwie machst du dich da einfach lächerlich wenn du das alles persönlich nimmst und die Straße als etwas siehst, wo du dich beweisen mußt.

Normal wird links überholt und rechts gefahren. Wenn einer das net packt, muß man sich halt irgendwie arrangieren. Und wenn jemand rechts vorbeifährt, z.B. im Kolonnenverkehr oder an der Baustellenausfahrt und vor mir einschert, ist das auch kein Beinbruch. Einfach locker bleiben - das kommt mit der Fahrpraxis.

am 7. April 2012 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Sogar als Laie scheitere ich dort schon an dem Begriff "öffentlicher Raum", da ich nicht davon ausgehe, dass der Bereich vor meinem Fahrzeug einen öffentlichen Raum darstellt, zumindest nicht, wenn ich mit dem PKW fahre. Sprich, bei einem geparkten Fahrzeuge, da könnte man streiten, wenn es immer an derselben Stelle steht, somit wäre der Raum definiert, aber die Straße?

Weiter geht´s dann, damit, dass die Aufzeichnung von teils gefährdenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durchaus ein nachvollziehbarer und konkreter, überdies berechtigter Zweck sein könnte und darüber muss das schutzwürdige Interesse des Betroffenen erstmal liegen. Ich weiß nicht, ob eine andere gefährdende Owi oder eine Straftat oder auch nur die reine Straßennutzung schutzwürdig ist.

also was öffentlicher raum ist, kann man ja nachgucken. gegenteil ist der private raum. damit dürfte der punkt klar sein.

alles aufzeichnen, um mal im falle des falles ggf was beweisen zu können soll ein berechtigter zweck sein? dazu mußt du wissen, daß vor gericht eine güterabwegung betroffen wird. also was schützenswerter ist. wenn du im öffentlichen raum filmst, verletzt du das recht anderer auf informationelle selbstbestimmung. es wird aus dem persönlichkeitsrecht abgeleitet, was auf artikel 1 abs. 1 gg zurückgeht. es ist also ein sehr schützenswertes gut. die verletzung ist konkret, dagegen einen abstrakte gefahr zu stellen, ist zum scheitern verurteilt. da mußt du schon eine ganz konkrete gefahr, die möglichst auch so hoch aufgehangen ist, gegenstellen. in diesem fall undenkbar.

p.s.: wenn du dir anschaust, wie schwer es sogar staatlichen stellen fällt, an konkreten gefahrenstellen eine abschnittsüberwachung einzuführen, verstehst du die rechtslage.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Sogar als Laie scheitere ich dort schon an dem Begriff "öffentlicher Raum", da ich nicht davon ausgehe, dass der Bereich vor meinem Fahrzeug einen öffentlichen Raum darstellt, zumindest nicht, wenn ich mit dem PKW fahre. Sprich, bei einem geparkten Fahrzeuge, da könnte man streiten, wenn es immer an derselben Stelle steht, somit wäre der Raum definiert, aber die Straße?

Weiter geht´s dann, damit, dass die Aufzeichnung von teils gefährdenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durchaus ein nachvollziehbarer und konkreter, überdies berechtigter Zweck sein könnte und darüber muss das schutzwürdige Interesse des Betroffenen erstmal liegen. Ich weiß nicht, ob eine andere gefährdende Owi oder eine Straftat oder auch nur die reine Straßennutzung schutzwürdig ist.

also was öffentlicher raum ist, kann man ja nachgucken. gegenteil ist der private raum. damit dürfte der punkt klar sein.

alles aufzeichnen, um mal im falle des falles ggf was beweisen zu können soll ein berechtigter zweck sein? dazu mußt du wissen, daß vor gericht eine güterabwegung betroffen wird. also was schützenswerter ist. wenn du im öffentlichen raum filmst, verletzt du das recht anderer auf informationelle selbstbestimmung. es wird aus dem persönlichkeitsrecht abgeleitet, was auf artikel 1 abs. 1 gg zurückgeht. es ist also ein sehr schützenswertes gut. die verletzung ist konkret, dagegen einen abstrakte gefahr zu stellen, ist zum scheitern verurteilt. da mußt du schon eine ganz konkrete gefahr, die möglichst auch so hoch aufgehangen ist, gegenstellen. in diesem fall undenkbar.

p.s.: wenn du dir anschaust, wie schwer es sogar staatlichen stellen fällt, an konkreten gefahrenstellen eine abschnittsüberwachung einzuführen, verstehst du die rechtslage.

Ich glaube nicht, dass man Aufzeichnungen durch die Behörden mit privaten Aufzeichnungen zum privaten Gebrauch vergleichen kann. Grundsätzlich weiß man als Bürger nie, was Papa Staat mit solchen Aufzeichnungen so anstellt: "Auto mit Kennzeichen XY ist gestern hier und heute da lang gefahren, wen geht das was an? Das riecht nach Überwachungsstaat."

Wenn Du dagegen durch das Brandenburger Tor spazierst, musst Du damit rechnen, auf den Fotos und Videos der Touristen zu landen. Und nu? Auf der Straße fehlt natürlich das typische Urlaubsmotiv. Doch diese Aufzeichnungsgeräte für Autos zeichnen auch nur begrenzt auf und überschreiben die Aufnahme zeitnah auch wieder. Aufzeichnung gelöscht - kein Persönlichkeitsrecht verletzt. Und wenn eine Aufnahme hilft, eine Sachlage bei einem Unfall aufzuklären, dann verzichtest Du doch gern auf Dein Persönlichkeitsrecht. ;)

Ich verstehe eigentlich die Diskussion nicht, auf der ersten Seite wurde bereits folgender Link gepostet:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ewei-im-Straenverkehr-__f66285.html

Außerdem kann ich meinen Arbeitsweg solange und so oft filmen wie ich will. Dann eben nicht um eine abstrakte Gefahr zu filmen sondern wie beschrieben das Wetter, die Motorgeräusche, die Landschaft, es gibt hunderte Gründe.

Es ist einem doch völlig freigestellt, kein Richter kann mir verbieten zu filmen. Nichts anderes hat Google bei Streetview gemacht, sogar über Hecken hinweg in Vorgärten und zu Fenstern hinein. Gefragt wurde dann erst später, ob man die Ansicht seines Hauses unkenntlich gemacht haben will.

Wie geschrieben, wenn was passiert, wird ohnehin Absatz 3 angewandt.

Ich denke bei staatlicher Überwachung ist das was anderes, da der Bürger und seine Rechte gegenüber der Staatsmacht schützenswert sind.

Deshalb darf dir der Staat auch nicht den Mund verbieten oder dir verbieten einen öffentlichen Raum zu betreten, ein Moderator hier darf dir hingegen sehr wohl den Mund verbieten und dich aus dem Forum werfen. Das nennt man Hausrecht, ganz einfach.

Der Staat hat aber nunmal kein solches direktes Hausrecht und darf die Bürger nicht überwachen.

Was ein Privatmann filmt, ist hingegen seine Sache, solange er nicht Leute stalkt oder ausspannt, denn das verstößt gegen Persönlichkeitsrechte.

Beim Nürburgring halte ich es eher für Hausrecht dem Fahrer das Filmen zu untersagen, unter anderem wohl aus Sicherheitsgründen.

Nun gut, ich habe keine Kamera im Auto, mir ist das auch egal, bin ohnehin Laie, aber ist doch interessant was man so in § liest und vermeintlich anwenden kann.

Am Ende sagt der Richter ohnehin das Beweismittel würde zugelassen, aus reiner Neugierde und fertig.

Im Anschluss kann man natürlich durch alle Instanzen ziehen, ich wünsche viel Erfolg. In zwei Jahren darf dann keiner mehr mit Videokamera vor die Tür oder was?

Ich halte das für Schwachsinn.

Ich kann auch gerne wie Google die Kennzeichen und Gesichter im Nachhinein unkenntlich machen, mal abgesehen von dem des Täters und wir reden hier nicht über kleine Owis wie Blinker vergessen sondern über Nötigung.

Ich filme nix, aber verbieten könnt´s mir auch keiner, wenn ich das wollte.

Andererseits wären sämtliche Videos, die in der Öffentlichkeit entstehen illegal.

Aber ist mir jetzt auch egal...

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Ich glaube nicht, dass man Aufzeichnungen durch die Behörden mit privaten Aufzeichnungen zum privaten Gebrauch vergleichen kann. Grundsätzlich weiß man als Bürger nie, was Papa Staat mit solchen Aufzeichnungen so anstellt: "Auto mit Kennzeichen XY ist gestern hier und heute da lang gefahren, wen geht das was an? Das riecht nach Überwachungsstaat."

Gleichzeitig gibt der Bürger der dem Staat nicht vertraut sensible persönliche Daten für ein paar % Rabatt beim Einkauf an Firmen weiter die daraus ein Konsumprofil erstellen und verkaufen.

Ganz zu schweigen was die Leute bei Twitter, Facebook usw ganz frei und für jeden einsehbar angeben. Aber was die Portalbetreiber alles mit den Daten anstellen die sie sammeln will man besser gar nicht erst wissen.

Ja, das ist leider so. Der Staat darf nix wissen, aber alle anderen. Man muss nur den Kult-Status erlangen, wie Facebook, Twitter und Co. oder mit Rabatten locken, wie bei Payback. Und schon geht der Datenschutz über den Jordan. :rolleyes:

Bei der nächsten Gerichtsverhandlung ruf der Richter dann die nächsten Zeugen in den Zeugenstand: eine Facebook-Mitarbeiterin und einen Payback-Mitarbeiter, einen Twitter-Follower, ... :D

Ob eine Facebook-Pinwand wohl mal von einem Gericht "in Augenschein" durch Surfen genommen wird? :D

am 8. April 2012 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Ob eine Facebook-Pinwand wohl mal von einem Gericht "in Augenschein" durch Surfen genommen wird? :D

Ein Bekannter hat auf seiner Facebook-Seite Videosequenzen hochgeladen, auf denen er erhebliche Verkehrsverstöße dokumentiert hat. Zusammen mit den dort ebenfalls hochgeladenen Bildern, auf denen das Kennzeichen deutlich erkennbar ist, hat das zu einer Anzeige der Staatsanwaltschaft geführt, in welcher ihm unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Videomaterial u.a. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wurde.

am 8. April 2012 um 7:13

Interessant! Läuft das Verfahren noch? Erzähl doch mal, wie es ausging.

Naja, blöd muss man sein, wenn man mit seinen Verfehlungen auch noch angibt.

das kommt mir alles nur zu bekannt vor...

 

Den gleichen Fall hatte ich vor 5 Jahren auch schon. Ich war in selbiger Position wie unser TE.

der vorrausfahrende hatte mich angezeigt, trotz Warnungen meines und des Gegners Anwälten, das da nix gutes für ihn bei rauskommen würde, ließ er es dennoch auf eine Verhandlung drauf ankommen. Auch die Handyaufnahme wurde nach Begutachtung und Antrag als Beweißmittel zugelassen.

 

Mein Glück, das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Der Ankläger bekam dann sogleich selbst eine Anklage wegen Nötigung, bzw. durch sein starkes Abbremsen ohne Grund, auch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ... Was genau rausgekommen ist, kann ich leider nicht sagen, da ich als Zeuge nicht bei der Verhandlung aussagen musste und ich dadurch auch nicht an der Verhandlung teilgenommen hab.

 

Tja

 

TE mach dir diesbezüglich keinen Kopf... es wird mit Sicherheit nix kommen. Und wenn was kommt hast du dennoch gute Karten ;)

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