Nockenwellenschaden beim Audi A6 2,5 TDI
Audi A6 C5/4B
Bei meinem Audi A6 2,5 TDI 4B 120KW EZ.: 12.2003 mit der Fahrgestell Nr.: WAUZZZ4B94N050124 ist bei einer Laufleistung von 145000 km die rechte Nockenwelle gebrochen. Laut Aussage von Audi ist das kein Kulanzfall. Wer hat vergleichbare Erfahrungen mit solchen Nockenwellenschäden gemacht? Wer hat eine positive Auskunft auf seine Kulanzanfrage bekommen?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen !