Nochmal ECO Start/Stop

Mercedes

Das Thema scheint ja recht kompliziert zu sein, aber ich hätte noch eine spezielle Nachfrage...

Habe heute meinen "neuen" alten E400 abgeholt. Direkt von der MB Niederlassung. Der Verkäufer meinte, es könnte eine Weile dauern, bis die ECO Start/Stop grün wird. Nach nun ca. 200 km hat sich da nichts getan (ca. 60% Autobahn mit 160kmh).

Vorgeschichte: Bei der Probefahrt vor einer Woche war die Hauptbatterie zunächst leer und musste geladen werden + Fehlermeldung im KI (sinngemäß) "Zusatzbatterie Fehler". Über die zusätzliche Batterie habe ich mich dann auch belesen.
Vor der Übernahme wurde dann ein kompletter Service durchgeführt und die Meldung ist weg, aber ECO durchgehend gelb.

Nun meine Frage: wie lange kann das dauern, bevor die ECO Funktion zur Verfügung steht? Und könnte es evtl. auch was mit den derzeit niedrigen Temperaturen zu tun haben (den ganzen Tag um die null Grad)?

Die Funktion ist mir zwar persönlich jetzt nicht besonders wichtig, aber falls es da Probleme damit gibt würde ich es gerne zeitnah bemängeln.

Danke & Prost!

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Hallo ins Forum,

Zitat:

@Sven8888 schrieb am 23. Mai 2020 um 19:13:21 Uhr:


Gibt es das Probleme mit Garantie wenn ich das rauscodieren lasse?

die Garantie sollte dabei Deine geringste Sorge sein. Mit einem solchen Eingriff - egal in welcher Form - verliert das Fahrzeug die ABE. Über die Folgen brauche ich wohl nix zu schreiben, jedenfalls kannst Du dann Versicherungsschutz und Führerschein vergessen.

Ach ja, es schreiben hier Viele über die angebliche schädliche S/S. Ich habe so das Gefühl, dass dies insbesondere diejenigen sind, die keine praktischen Erfahrungen damit haben. In der Realität sieht's anders aus. Es gibt in den Werkstätten keine Häufung von Anlasserschäden oder sonstigen Schäden, die sich auf die S/S beziehen könnten. Auch Batterien haben keine signifikanten Auffälligkeiten.

Ich war - wie ich meinen 212er bekommen habe - auch wegen S/S skeptisch und habe mich daher intensiv mit der Umsetzung beschäftigt. Diese ist bei Daimler so aufwendig vorgenommen worden, dass es keine Auswirkungen auf die Maschinen hat. Die etwas höher belasteten Bauteile sind entsprechend verstärkt ausgelegt und halten es locker aus. Übrigens ein S/S-Wiederstart ist durch den Motordirektstart für den Anlasser/Batterie viel weniger belastend als ein normaler Start.

Mein 212er (aus 9/11) hat übrigens noch den werksoriginalen Anlasser und auch beide werksoriginalen Batterien (nun also fast 9 Jahre alt) und dies bei immer aktiver S/S. Zum Vergleich: Bei meinem Elchi (hat nichts mit S/S und hat auch weniger Stromhunger) hat die werksoriginale Batterie mit Hängen und Würgen (externes Nachladen) gerade so 7 Jahre gehalten.

Von daher würde ich das Fahrzeug einfach machen lassen.

Viele Grüße

Peter

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Zitat:

@e__250 schrieb am 24. Mai 2020 um 21:28:15 Uhr:


An dieser Stelle würde ich mir ein Statement von einem Motorenentwickler wünschen :-)

Die von Peter gemachten Angaben sind zutreffend, der Unterschied zwischen einem normalen Motorstart und einem Direktstart ist -auch für Laien- hörbar kürzer und damit auch spürbar weniger belastend, dafür braucht man kein Statement eines Motorentwicklers.

"ECO Start-Stopp-Funktion mit Direktstart serienmäßig

Die bei allen Modellen serienmäßige ECO Start-Stopp-Funktion arbeitet mit starterunterstütztem Direktstart. Das bedeutet: Beim Abstellen des Motors wird die Winkelstellung der Kurbelwelle durch einen Kurbelwellensensor erfasst, sodass das Motorsteuergerät weiß, in welcher Position sich die einzelnen Zylinder befinden. Damit kann es zum Wiederstart den Zylinder als ersten zünden, der sich dafür in der optimalen Position befindet. Nach kurzem Andrehen des Motors durch den Anlasser ist deshalb sofort eine zuverlässige Einspritzung, Zündung und Verbrennung des optimal positionierten Zylinders möglich."

Quelle: https://media.daimler.com/.../ko.xhtml?... (auf "Mehr anzeigen" klicken und runterscrollen)

Bin aber auch LastMode-Fan (Dachmodul)...aktiviere ECO lieber, wenn es mir passt...als es ständig zu deaktivieren.

Zitat:

@212059 schrieb am 24. Mai 2020 um 21:09:31 Uhr:


ja, jeder Eingriff in den Zustand, der Basis für die Typprüfung war, ist problematisch, wenn dadurch u.a. in das Schadstoff-Emissionsverhalten eingegriffen wird.

Peter, siehst du einen Unterschied im Schadstoff-Emissionsverhalten, wenn ich grundsätzlich nach Motorstart die ECO Ausschalttaste betätige oder aber die S/S Funktion in der Software der Motorsteuerung auscodiere?

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 25. Mai 2020 um 01:49:26 Uhr:



Zitat:

@212059 schrieb am 24. Mai 2020 um 21:09:31 Uhr:


ja, jeder Eingriff in den Zustand, der Basis für die Typprüfung war, ist problematisch, wenn dadurch u.a. in das Schadstoff-Emissionsverhalten eingegriffen wird.
Peter, siehst du einen Unterschied im Schadstoff-Emissionsverhalten, wenn ich grundsätzlich nach Motorstart die ECO Ausschalttaste betätige oder aber die S/S Funktion in der Software der Motorsteuerung auscodiere?

Servus,

den Unterschied müsstest Du gegebenenfalls vor Gericht klären lassen. Die S/S Funktion ist Bestandteil der Homologation und der Schadstoffeinstufung. Als Fahrzeugführer musst Du aber die Möglichkeit haben, diese Funktion durch einen einfachen Tastendruck abschalten zu können. Gründe musst Du nicht angeben. Du darfst ja auch die Fenster während der Fahrt öffnen, was wiederum einen temporären Einfluss auf den cw-Wert und somit auf den Schadstoffausstoß hat.

Würde die S/S Funktion nun dauerhaft außer Betrieb gesetzt, dann wären Homologation und Schadstoffeinstufung hinfällig und in dem Aufwasch auch die Betriebserlaubnis.

Der Einfachheit halber könntest die S/S Funktion durch einen Codierer abschalten lassen, wenn Dir das lieber ist. Ich würde dafür kein Geld ausgeben wollen, der Tastendruck erscheint mir die günstigere Variante zu sein.

MfG
Philipp

Da geht es nicht um das Emissionsverhalten, wennder Motor läuft, sondern um den zertifizierten CO2 Wert. Beim Prüfzyklus ist viel Stillstand, da hat die start-Stopp Funktion einen großen Effekt. Ohne wären die Steuern aufgrund eines wesentlichen größeren CO2 Ausstoßes höher.

In der Praxis spielt das ganze wohl eine untergeordnete Rolle, aber so sind sie, die Prüfzyklen... 🙂

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Zitat:

@e__250 schrieb am 24. Mai 2020 um 21:40:50 Uhr:


@pippo678
Einfach um ein bisschen Licht in unsere Spekulationen zu bringen. Vielleicht fühlt sich das für mich ja auch nur wie Spekulation an. Wer weiß... :-P

Ich halte die Verbrauchsvorteile eher für Spekulation als jene zur Haltbarkeit des Systems. Was real ist, sind zusätzliche Teile und weniger Platz im Laderaum. Das reicht mir😉

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 24. Mai 2020 um 09:17:22 Uhr:


AHa, mit welchem Argument ist das denn steitbar?

Guten Morgen in die Runde. Da mich das Thema bereits aus reinem Interesse nicht losgelassen hat, mangels Belegbarkeit hier auch gern rechtliche Themen angerissen werden bei denen ich oft vermute, dass entsprechende Hintergründe nicht oder nur bedingt vorhanden sein könnten, bin ich heute mal tätig geworden.

In einem Gespräch mit einem Steuerfachmann und Kollegen (auch Jurist) in der für Grundsatzfragen zum Steuerrecht und der Steuerfahndung zuständigen Nachbarabteilung im Ministerium konnte ich Folgendes in Erfahrung bringen. Der steuerrechtliche Aspekt der Möglichkeit des Abschaltens von S/S ist auch hier im Hause sowie in der allgemeinen Steuerverwaltung keineswegs neu. Im Ergebnis sieht man ganz klar davon ab, etwaige Überlegungen hierzu weiterzuverfolgen, insbesondere aus nachfolgenden Gründen.


Der Staat als die die Steuer erhebende Stelle ist bspw. für ein Steuerstrafverfahren grundsätzlich in der Beweispflicht. Insbesondere im vorliegenden Fall wären andere Behörden einzubeziehen, wie bspw. das KBA und ggf. andere Prüfstellen. Der Aufwand hierfür wäre exorbitant. Es wird insofern nicht davon ausgegangen, dass hier mit vertretbaren Mitteln etwaige Steuerverluste einerseits überhaupt nachgewiesen werden könnten, zudem wären die hierfür erforderlichen Verwaltungskosten einer eventuellen Nacherhebung und Verfolgung auch zu rechtfertigen. Dies insbesondere aufgrund des Umstandes, dass eine zulässige Vorrichtung zur manuellen Deaktivierung der S/S Systeme verbaut ist.

Mithin fehlt es, sofern die Norm überhaupt einschlägig ist, an jener Erheblichkeit, die Paragraf 370 der Abgabenordnung voraussetzt. Insofern müsste eine passende Rechtsgrundlage für eben diese Fälle, sofern hier durch nachweisbaren Anstieg des ermittelten mittleren CO2-Ausstoßes im NEFZ und jetzt ja WLTP-Zyklus überhaupt eine Einstufung in eine andere Steuerklasse erfolgen würde, möglicherweise erst noch geschaffen werden. Hierfür gibt es aber derzeit keine Anhaltspunkte von Bund und Ländern für einen Handlungsbedarf, wodurch sich auch das derzeitige Fehlen von Urteilen oder gar Bescheiden über eine Nacherhebung hierzu erklärt.

Im Ergebnis sehe ICH daher DERZEIT keinerlei steuerrechtlichen Anhaltspunkte. Alles kann sich zukünftig auch einmal ändern, ohne Frage. Anhaltspunkte hierfür gibt es derzeit aber nicht. Insofern sollten wir alle, und da nehme ich mich keineswegs aus, hier immer etwas vorsichtig agieren, sofern es um reine Rechtsfragen geht. Ohne entsprechende Belege sprechen wir von reinen Vermutungen.

Für mich deutlich mehr nachvollziehbar sind letztlich jedenfalls die Argumentationen zum Thema Erlöschen der "ABE" des Fahrzeugs, die es ja in dieser Form eigentlich gar nicht mehr gibt. Unsere Fahrzeuge verfügen über eine "ECE- bzw. EG-Typengenehmigung". Hier ist es durchaus plausibel anzunehmen, dass eine Änderung an einer elektronischen Einrichtung möglicherweise eine nachträgliche Abnahme (nach welcher Norm auch immer) erforderlich werden lässt. Aus meiner Sicht kann diese Frage ausschließlich durch eine Prüfstelle oder gar das KBA selbst abschließend beantwortet werden und am Ende des Tages sind etwaige Entscheidungen dieser Stellen auch prüfbar. Am Ende entscheidet geltendes Recht und nicht die Meinung von Einzelpersonen, Prüfer oder Sachverständige eingeschlossen. Hier genügt manchmal schon eine Rückfrage per Mail beim zuständigen TÜV Nord oder Süd. ICH halte auch hier jedwede Bewertung dieser Frage nur dahingehend für sinnvoll, welche sich an der vorhandenen zulässigen, jederzeitigen manuellen Abschaltbarkeit des Systems orientiert.

Sowohl das weiter oben Gesagte, als auch den Aspekt der ggf. vorhandenen Änderung an der Typengenehmigung, würde ICH sofort anders bewerten, wenn S/S ein fest installiertes System wäre, welches ich als reiner Bediener nicht mehr selbst deaktivieren kann. Der Rest ist und bleibt streitbar.

Dies nur als Info an alle, dies es interessiert. Für mich ist das Thema "Steuerverkürzung oder -hinterziehung" hiermit ausdiskutiert, bis jemand ein Urteil oder den Inhalt eines entsprechenden Steuerbescheides einfließen lässt.

BG und allen einen schönen Tag, hoffentlich spielt das Wetter bald wieder für schöne Ausflüge im Stern mit.

Kleiner abschließender Nachtrag am Rande.

Erstmals im September diesen Jahres (!) wird die EG-Typengenehmigung, welche in der nationalen Typengenehmigung des KBA mündet und durch die Zulassungsbehörden umgangsprachlich in der Betriebserlaubnis durch Erteilung einer Zulassung endet, überhaupt auf die Prüfung der Software eines KFZ ausgeweitet. Dürfte jedem klar sein, dass dies Folge der Abgasdiskussion ist.

Inwieweit also die reine Software des Fahrzeugs (insbesondere immisonsbezogen) formaljuristisch überhaupt bislang Gegenstand des Genehmigungsverfahrens für die Typengenehmigung gewesen ist, mag dahinstehen und ist sicher abendfüllend diskutabel. Zumal der Umgang mit den Altfällen ja bereits jetzt ein Hängen und Zerren zwischen KBA und den Herstellern ist (Stichwort: "Freiwillige Rückrufe"😉. ;-)

https://www.vdik.de/.../?cookie-state-change=1590412592154

Völliger Quatsch.

Es gibt da kein Verwaltungsverfahren, sondern ein Ermittlungsverfahren, dass ggf. in ein Strafverfahren mündet. Die Kosten des Verfahrens sind - bei Verurteilung - vom Verurteilten zu tragen, § 465 StPO. Hierzu gehören auch etwaige Gutachterkosten.

Der Beweis ist dabei auch - anders als z.B. bei Chiptuning - völlig risikolos und einfach. Denn anders als beim Chiptuning steigt eben der CO2-Verbrauch ohne Stopp-Start denknotwendig an. Insofern, go for it.

Fahrzeug sicherstellen, und begutachten lassen. Fertig. Das ist eine schnelle Nummer.

PS: Und freilich wird das nicht gemacht in der Praxis, weil es dringlichere Probleme gibt. Bis die Politik entscheidet, dass man den Tunern an den Kragen will 😉

Sollte der CO²-Verbrauch steigen, hätten wir keine Klimaprobleme mehr😁😉

Gut Johannes. Du weißt es natürlich besser, denn Du bist wahrscheinlich Rechtsgelehrter! Ich bin dann raus hier. :-D

(PS: Paragrafen 385 ff. AO)

https://www.klugo.de/.../ablauf-eines-steuerstrafverfahrens

"Wenn dem Beschuldigten ausschließlich eine Steuerstraftat vorgeworfen wird, führt nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren. Das gilt ebenfalls, wenn zwar auch andere Strafgesetze verletzt sind, diese aber die Verletzung von Kirchensteuern oder anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben betreffen, die an Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen."

Hallo ins Forum,

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 25. Mai 2020 um 01:49:26 Uhr:


Peter, siehst du einen Unterschied im Schadstoff-Emissionsverhalten, wenn ich grundsätzlich nach Motorstart die ECO Ausschalttaste betätige oder aber die S/S Funktion in der Software der Motorsteuerung auscodiere?

ja, beim ersten Fall nutzt Du eine Funktion, die serienmäßig vorhanden ist und Bestandteil der Typprüfung ist (ob es sinnvoll/nötig ist, ist eine andere Frage). Beim zweiten Fall greifst Du in den typgeprüften Zustand ein und damit ergibt sich ein Problem. Im Ergebnis ist zwar S/S in beiden Fällen nicht aktiv, aber der Unterschied liegt in der Frage, ob in die Software eingegriffen wird (egal, ob direkt per Codierung oder mit Memorymodul oder mit sonst was).

Zitat:

@SuperdadV8 schrieb am 25. Mai 2020 um 11:12:37 Uhr:


Im Ergebnis sehe ICH daher DERZEIT keinerlei steuerrechtlichen Anhaltspunkte. Alles kann sich zukünftig auch einmal ändern, ohne Frage. Anhaltspunkte hierfür gibt es derzeit aber nicht. Insofern sollten wir alle, und da nehme ich mich keineswegs aus, hier immer etwas vorsichtig agieren, sofern es um reine Rechtsfragen geht. Ohne entsprechende Belege sprechen wir von reinen Vermutungen.

Dies aufgrund der Aussage zu schließen, dass sich ein aufwendiges Verfahren (bindet Personal etc.) nicht im Verhältnis zur in Rede stehenden Steuerverkürzung steht und es deshalb nicht verfolgt wird, ist hart am Wind. In der Größenordnung und Tatbestandslage (der Vorsatz zur Steuerhinterziehung wird nur schwer nachweisbar sein) dürfte es auch nicht um eine Straftat (mit Verfolgungspflicht), sondern um eine Ordnungswidrigkeit (da dürfte der Nachweis klappen) gehen. Daher gilt das Opportunitätsprinzip, worauf auch die Aussage zur Erheblichkeit passt. Somit wird's nur nicht verfolgt, weil's sich nicht lohnt. Vom objektiven Tatbestand her, bleibt's aber dabei.

Die steuerliche Frage ist aber nur ein Randbereich, da die Typprüfung entscheidender ist. Dass die Software als solche jetzt in die Typprüfung rein kommt, bedeutet nicht, dass sie davor nicht drin war. Wenn die Software typprüfungsrelevante Bereiche (wie z.B. Verbrauch & Co.) betrifft, war sie auch davor schon dabei. Sonst wären die Zwangsrückrufe und deren Durchsetzung mit Außerbetriebsetzung nicht begründbar gewesen.

Viele Grüße

Peter

Da liegen wir ja mal gar nicht so weit auseinander Peter! Unstreitig spannendes Thema!

Nette Diskussion hier. Fehlt nur noch, dass mich der Nachbar der Steuerhinterziehung anzeigt, weil die kleine Pufferbatterie im Kofferraum defekt ist ...

Was mich an dem ganzen Energiemanagement und S/S stört ist der folgende Umstand: Als ich meinen 250 Bluetec BJ 2014 als 3-jährigen gekauft habe, hatte er bereits die zweite (!) Starterbatterie verbaut. Mit dem Affengriff schaute ich mir die Bordspannung vor dem Starten an, als ich den Wagen abgeholt habe: 11,7 V. Nach Reklamation erhielt ich eine neue Starterbatterie (Wert mit Aus/Einbau über 400 EUR), also nun die insgesamt dritte bei gerade mal 67.000 gelaufenen km. (Meinem 500 SE W126 habe ich im Jahr 2006 eine "Budget" Batterie von Praktiker in einer "20 % auf alles" Aktion spendiert, die hat genau 13 Jahre gehalten und das, obwohl der Wagen von November bis März immer in der Garage stand, ohne Batterieladegerät etc.)

In der Folge habe ich mir dann während der Fahrt immer die Bordspannung und den Batteriestrom angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Batterie während der Fahrt häufiger mit "-40 A" und mehr bei 12,2 V ENTLADEN wurde, sodann schlagartig auf 14,8 V geregelt und mit "+60 A" GELADEN wurde. Ich dachte mir, dieses eweige Laden und Entladen kann nur dazu beitragen, die Batterie vorzeitig zu zerstören, auch wenn es 0,01 l/100 km Sprit sparen sollte. Habe dann einfach mal den Versorgungsstecker des "intelligenten" Batreriesensors gezogen und siehe da, die Batterie wird nun stänig mit Bordspannung von 13,8 V geladen. S/S bleibt damit deaktiviert. Fahrfeeling fast wie früher. ;-) Damit bin ich jetzt 82.000 km gefahren und die Batteriespannung ist selbst nach einer Woche Standzeit top.

KWStE

Vielleicht ist dein Batteriesensor ja defekt? Ich habe seit 6 Jahren und 165tkm die erste Batterie im 220 CDI und fahre auch viel Kurzstrecke. S/S aber immer aus.

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 2. Juni 2020 um 21:03:03 Uhr:


Vielleicht ist dein Batteriesensor ja defekt? Ich habe seit 6 Jahren und 165tkm die erste Batterie im 220 CDI und fahre auch viel Kurzstrecke. S/S aber immer aus.

NEIN! Der Batt Sensor funktioniert, daher ist das ja so. Erst wenn man den außer Betrieb nimmt, hat man S/S immer aus und kein Leersaugen der Batterie zum Spritsparen. Bei Kurzstrecke tritt das nicht so auf, da die Batterie ja selten so voll geladen ist.

Der Spritsparclou ist folgender:
Wenn die Starterbatterie so richtig voll ist, dann wird sie nicht mehr geladen, sondern die Steuergeräte werden dann sogar von der Batterie mit versorgt, nicht von der Lima. Dadurch läuft die LiMa leichter und der Motor spart sprit. aber wie gesagt, es ramponiert die Batterie, weil die Lade/Entladezyklenzahl steigt.

Ok, bei mir kam verstärkt dazu, dass der Wagen Standheizung hat, und ich weiß nicht, wie exzessiv der Vorbesitzer die genutzt hat, vielleicht ist auch deshalb die Batterie schneller über den Jordan gegangen.

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