Niedriger Geschwindigkeitsindex im Sommer erlaubt?

Hallo,
ich habe einen Skoda Superb.
Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein: 218 km/h
Eingetragene Reifenkombi; 215 55 R17 94W
Das wären 270 km/h. Auch mit Sicherheitszuschlag liege ich bei V Reifen (240 km/h) deutlich darüber.
Darf ich mit V Reifen im Sommer fahren?
Ich finde unterschiedliche Antworten, von "das geht gar nicht" bis "doch das geht, wenn der Hersteller deutlich überdimensioniert hat und man einen Aufkleber rein macht."
Hat hier jemand das Wissen und kann mir helfen?

46 Antworten

Zitat:

@kine050683 schrieb am 4. April 2022 um 21:08:32 Uhr:


Hier hast du was schriftliches von der GTÜ: https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

V-Reifen gehen demnach bei dir problemlos.

Danke!
Ja, so sehe ich das nun auch.
Tatsächlich muss man bei einer bbHöchstgeschwindigkeit über 210 km/h noch den Tragfähigkeitsindex mit berücksichtigen. Aber mit 94V sollte ich definitiv hinkommen!

Würde ich nicht unbedingt unterschreiben, aber H Bzw. 210 gibts einen Traglastabschlag bei V Max.

Kann also sein das 94V in Verbund mit dem Abschlag kritisch werden kann und deswegen nicht erlaubt ist.

Die nötige Traglast kannst du hier berechnen lassen unter Angabe von Achslast und bbH: https://interaktiv.kues.de/Reifenrechner/index.html

Und was ist "bbH"?

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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Zitat:

@lichtbricht schrieb am 4. April 2022 um 18:39:19 Uhr:


...
Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein: 218 km/h
Eingetragene Reifenkombi; 215 55 R17 94W
Das wären 270 km/h. Auch mit Sicherheitszuschlag liege ich bei V Reifen (240 km/h) deutlich darüber.
Darf ich mit V Reifen im Sommer fahren?
...

unabhängig von den bereits gegebenen Antworten,
schon mal im COC-Dokument geschaut was da eingetragen ist?

Zitat:

@lichtbricht schrieb am 4. April 2022 um 21:13:08 Uhr:



Zitat:

@hwd63 schrieb am 4. April 2022 um 20:26:39 Uhr:


@lichtbricht

Schaue doch mal hier in das Gutachten vom TÜV Hessen und der Reifenfreigaben ab Seite 311.
Abhängig vom Motorkennbuchstaben darfst du auch V Reifen fahren.
Auf Seite 312 zu lesen und auf die Versionsnummer im Fahrzeugschein/ Brief achten bzw. die Bemerkungen.
Gibt auch noch Reifenpakete.

https://www.tuev-hessen.de/.../Serienreifen_Skoda_2020_02.pdf

Demnach darf ich jedoch nur W oder 215/60 statt 215/55... (s. Anhang)

@lichtbricht

Wenn deine Typzulassung mit 61 endet und die Motorkombination dazu gehört, ist das so.
Dann muss du W wählen und hast keine Alternative.
Nur Winterreifen sind als V erlaubt.

Warum auch immer, verstehen tue ich es nicht wenn V Reifen ausreichen würden.

Zitat:

@lichtbricht

Wenn deine Typzulassung mit 61 endet und die Motorkombination dazu gehört, ist das so.
Dann muss du W wählen und hast keine Alternative.
Nur Winterreifen sind als V erlaubt.

Warum auch immer, verstehen tue ich es nicht wenn V Reifen ausreichen würden.

Sorry, aber das ist Käse! V reicht bei seinen 218 km/h auch im Sommer.

Hiho

nen V-Reifen hat folgenden Traglastabschläge :

210km/h =0 %
220km/h =3%
230km/h=6%
240km/h=9%

dadurch ergeben sich rein rechnerisch folgende Traglasten

Loadindex 94=670kg Radlast
670x0.97=649,9kg
670x0.94=629.8kg
670x0.91=609,7kg

d.h wenn das KFZ vom TE nicht mehr als 1218kg maximale Achslast hat reicht ein V-Reifen sogar bis 240km/h .
Das KFZ ist mit 218km/h eingetragen also kommen hier nur 3% (*)Traglastabschlag ..also 649 kg Radlast bzw 1298kg Achslast sind möglich .

(*)Je nach KFZ Zulassung müssen hier aber auf die Bbh Zuschläge draufgerechnet werden (ab 05.2009 entfallen diese Zuschläge )

Solange das KFZ des TE nicht mehr als 1218kg max. Achslast hat min von Bj 05/09 ist und nicht schneller als 240km/h ist ..reicht ein V Reifen

Gruss Dirk

Zitat:

@hwd63 schrieb am 5. April 2022 um 11:11:09 Uhr:



@lichtbricht

Wenn deine Typzulassung mit 61 endet und die Motorkombination dazu gehört, ist das so.
Dann muss du W wählen und hast keine Alternative.
Nur Winterreifen sind als V erlaubt.

Warum auch immer, verstehen tue ich es nicht wenn V Reifen ausreichen würden.

Glaub ich nicht unbedingt....
Ich hab nun V bestellt und hätte bei einer möglichen Kontrolle nun einige Argumente, die für mich sprechen würden.
W Reifen würde ich grundsätzlich auch nehmen, allerdings bekommt mein Reifenhändler da einige Marken/Modelle nicht her, bzw. manche sind wohl grundsätzlich nicht mit W lieferbar.

Sicherheitstechnisch mache ich mir für mich keine Sorgen, da ich tatsächlich nie in dem Geschwindigkeitsbereich jenseits von 200 km/h unterwegs bin.

Danke für eure Antworten!

@lichtbricht

Das war nicht gut überlegt.
Was steht denn im Fahrzeugschein/ Brief bzw. COC für ein Geschwindigkeitsindex W !!??
Wenn ja, kann dir der TÜV und wird dir einen Strick daraus ziehen, bei einem Unfall hast du keinen Versicherungsschutz und für die Polizei bist du gültige Zulassung unterwegs bei einer Kontrolle und bekommst eine Mängelkarte.
Mein TÜV Prüfer schaut immer auf die Reifengröße inkl. Geschwindigkeitsindex der min. erfüllt sein muss.

Und ich verstehe deinen Reifenhändler nicht, das der nicht liefern kann.
Ab 70 Euro bist du dabei mit Markenreifen.
Was will denn dein Reifenhändler abrufen für Preise??
Kaufe schon lange nur noch Online Reifen und lasse die bei meinem Ford Händler ohne murren montieren.

https://reifen.check24.de/suche?...

Verstehe den ganzen Aufstand nicht bei den Preisen.

Ein V Reifen mit schlechteren Noten in den Vergleichstest ist teurer!!

https://reifen.check24.de/suche?...

Dein Risiko wenn der TÜV, die Rennleitung dich dazu Auffordert die richtigen Reifen zu montieren.
Und bei einem Unfall möchte ich nicht in deiner Haut stecken da die Zulassung nach KBA erloschen ist.

Deine Argumente werden nicht ziehen bei der Rennleitung bzw. TÜV.

Auch ich verstehe den Aufstand hier nicht, weil der TE alles richtig gemacht hat.

Wenn du das schon nicht verstehst ... 😁 😉

Zitat:

@hwd63 schrieb am 5. April 2022 um 19:43:26 Uhr:


Das war nicht gut überlegt.
Was steht denn im Fahrzeugschein/ Brief bzw. COC für ein Geschwindigkeitsindex W !!??
Wenn ja, kann dir der TÜV und wird dir einen Strick daraus ziehen, bei einem Unfall hast du keinen Versicherungsschutz und für die Polizei bist du gültige Zulassung unterwegs bei einer Kontrolle und bekommst eine Mängelkarte.

Dein Risiko wenn der TÜV, die Rennleitung dich dazu Auffordert die richtigen Reifen zu montieren.
Und bei einem Unfall möchte ich nicht in deiner Haut stecken da die Zulassung nach KBA erloschen ist.

Deine Argumente werden nicht ziehen bei der Rennleitung bzw. TÜV.

Alle diese Aussagen, jede einzelne, ist komplett falsch.

@lichtbricht

Was hindert dich denn daran zu einer Prüforganisation zu fahren und zu fragen ob es zulässig ist, entgegen der Zulassungsbescheinigung V Reifen zu fahren statt W??
Kostet keine 10 Minuten Zeit.
Ich vermute mal eher die Achslast Verteilung ist das Problem.
Der Superb wiegt je nach Ausstattung bis zu ca. 2.291 kg.
Achslastverteilung von 35 zu 65 auf der HA ergeben dann 687,3 kg.
Also reicht der LI von 94 für 670 kg nicht mehr sondern ein höherer LI muss her.

Was steht denn als Achslast für die HA im Fahrzeugschein??

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