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Vorgeschriebener Geschwindigkeitsindex viel höher als Vmax

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 18:07

Moin.

Diskutiere da gerad im Audiforum folgendes Problem, und wir kommen nicht so recht dahinter:

In den COC Papieren ist die gängige Audi-Sonderradgröße 235/45 17 93 Y eingetragen. Ich wundere mich da über Y, da bei eingetragener Vmax=235 eigentlich ja V reichen müsste.

Dass dem nicht so ist, hat mir heute der zuständige Mensch beim Kraftfahrtbundesamt erklärt, weil Audi es selbst nicht wusste... :rolleyes:

Es hängt wohl damit zusammen, dass man beim KBA eine Streuung der Vmax nach oben annimmt (bei Audi 5%) und dass es mit dem Loadindex und den Achslasten auch zusammen hängt. Die "Tragfähigkeit" eines Reifens nimmt wohl bei hohen Geschwindigkeiten ab, so dass bei 235+5% bei 5 Personen und Gepäck ein V-Reifen nicht reicht, rechnerisch wohl nicht mal W, daher Y!

Aber: Warum setzt man dann nicht den Loadindex rauf? 93 ist ja nicht die Menge. Und im Winter fahre ich 235/45 17 96 V. Da müsste doch der Loadindex das "V" ausgleichen?

Und letzter Aspekt: Stimmt es, dass ich trotz eingetragenen Vmax=235 bei V-Reifen dann wegen des Y in den COC-Papieren den berühmten Aufkleber brauche? Und wenn ja, gibt es eine Vorschrift, dass es ein Aufkleber mit der zulässigen Vmax sein muss oder gehen - so nannte es der Typ vom KBA - andere geeignete Maßnahmen (in meinem Fall: Hab bei 240 einen Tempoalarm programmiert) auch? Halte den Tempoalarm für wesentlich besser. An den Aufkleber gewöhnt man sich, aber das Signal bei 240 erinnert mich dann, wenn ich es brauche!

Anmerkung: Ich möchte hier nicht fragen, was möglich ist, sondern was erlaubt ist! :rolleyes: Und das auch nur aus Interesse an der Sache. Im Prinzip ist das alles nicht wirklich lebenswichtig. Aber ich bin halt neugierig und finde die Thematik interessant.

Bin mal gespannt, ob hier ein Spezialist hockt! ;)

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10 Antworten

Die Reifentragfähigkeit ist bei V-, W-, und Y- Reifen abhängig von der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit, V-Reifen haben bis 210 km/h, W-Reifen bis 240 km/h, und Y-Reifen bis 270 km/h die jeweils dem Reifen zugeordnete maximale Tragfähigkeit. Bei Geschwindigkeiten oberhalb 210 km/h bzw. 240 km/h / 270 km/h nimmt die Tragfähigkeit des Reifens kontinuierlich ab!

Ob der Tragfähigkeitsindex von 96 ausreicht, kann dir der Hersteller des Reifens anhand einer Reifenfreigabe für dein Fahrzeug bestätigen, oder aber verneinen, hängt denke ich vom Hersteller ab, und kann varieeren außer bei den oben genannten Geschwindigkeiten muss eben die max. zugeordnete Traglast stimmen.

 

Zitat:

Und wenn ja, gibt es eine Vorschrift, dass es ein Aufkleber mit der zulässigen Vmax sein muss oder gehen - so nannte es der Typ vom KBA - andere geeignete Maßnahmen (in meinem Fall: Hab bei 240 einen Tempoalarm programmiert) auch? Halte den Tempoalarm für wesentlich besser. An den Aufkleber gewöhnt man sich, aber das Signal bei 240 erinnert mich dann, wenn ich es brauche!

Die StVZO sieht vor, das im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis angebracht sein muss, Tempoalarm allein reicht nicht aus.

Du kannst dir aber auch einen Bierdeckel oder einen Zettel in dein Blickfeld befestigen / hinlegen, dies wäre dan ausreichend.

nicht ganz:

V=240km/h

W=270km/h

Y=300km/h

Ich weiß jetzt nicht genau was du genau mit Tempoalarm meinst, bzw wie dieser aussieht, bei uns in der Werkstatt (Benz) wird im Kombiinstrument die zulässige Geschwindigkeit der Winterreifen eingestellt (oder bei Sommerreifen eben wieder ausgestellt), dann beschwert sich das KI bei Überschreiten dieser Geschwindigkeit. Das gilt meines Wissens auch als Hinweis, Fahrzeuge mit dieser Funktion kriegen auch keinen Kleber.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS

nicht ganz:

V=240km/h

W=270km/h

Y=300km/h

Das sind die Höchstgeschwindigkeiten der Reifen.

Die Grenzen welche ich oben postete (V= 210, W= 240 und Y=270 km/h), ist die Geschwindigkeit bei welcher die angegebene max. Traglast stimmen muss, nach diesen Geschwindigkeiten nimmt die Traglast kontinuierlich ab bei diesen Geschwindigkeitsindexen ;)

 

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 19:34

Das mit der Einstellung im KI meinte ich. Dann kommt bei 240 ein optisches und akustisches Signal. Wenn ihr das als Werkstatt offiziell so macht, müsste das ja wohl doch erlaubt sein und der Bierdeckel überflüssig sein...

Zum LoadIndex: Wenn ich in COC 93 (bei Y) stehen habe, dann müsste doch 96 bei V-Reifen reichen, solange ich nicht über 240 fahre. Was ich bei Schnee und Eis sowieso nur gelegentlich tue... :D

93 bzw. 96 steht doch immer für die gleiche "kg-Zahl", egal ob V oder Y oder T oder Q oder H oder..., oder?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das mit der Einstellung im KI meinte ich. Dann kommt bei 240 ein optisches und akustisches Signal. Wenn ihr das als Werkstatt offiziell so macht, müsste das ja wohl doch erlaubt sein und der Bierdeckel überflüssig sein...

Ich kenn dies so, dass dies nicht ausreicht.

Ob dies dann tatsächlich vor Ort als Mangel und per OWI verfolgt wird ist eine andere Sache.

Zitat StVZO § 36 Bereifung und Laufflächen

Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.

die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist

 

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zum LoadIndex: Wenn ich in COC 93 (bei Y) stehen habe, dann müsste doch 96 bei V-Reifen reichen, solange ich nicht über 240 fahre. Was ich bei Schnee und Eis sowieso nur gelegentlich tue...

Diese Frage kann dir der Reifenhersteller beantworten ob dieser LI bei V-Reifen und deiner max. erreichbaren Vmax dann ausreichend ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

93 bzw. 96 steht doch immer für die gleiche "kg-Zahl", egal ob V oder Y oder T oder Q oder H oder..., oder?

Ja steht immer für die gleiche Zahl, aber bei V, W und Y Reifen lässt die Traglast ab den von mir geposteten Geschwindigkeiten nach, bedeutet bei einem z.B. V Reifen:

210 km/h entspricht auf dem Reifen angegebenen LI von 93

bei 220 km/h liegt der LI nicht mehr bei 93, sondern darunter, ist für viele Fahrzeuge irrelevant, bei welchen der LI von 93 mehr wie ausreichend ist, aber es gibt Fahrzeuge wie deiner z.B. da ist der LI bei Geschwindigkeiten von 235 km/h so gering, dass es Probleme mit deinen zulässigen Gesamtgewicht geben kann, und du auf einen nächst höheren Lastindex, oder einen höheren Geschwindigkeitsindex zurückgreifen musst.

Da spielt es dann keine Rolle ob du tatsächlich so schnell fährst oder nicht, es zählt nur das was möglich ist ;)

 

 

 

 

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 19:57

"im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist" --> Das dürfte den Tempoalarm im KI einschließen. Sinnfälliger gehts jawohl nicht!

Zum LI: Wenn ich 93 vorgeschrieben habe, dann müsste 96 bei nem V Reifen mindestens so gut sein, wie 93 bei Y, oder?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

"im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist" --> Das dürfte den Tempoalarm im KI einschließen. Sinnfälliger gehts jawohl nicht!

Nein, die Höchstgeschwindigkeit muss dauerhaft im Blickfeld angebracht sein, habe schon mal irgendwo dazu passend ein Urteil gepostet.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zum LI: Wenn ich 93 vorgeschrieben habe, dann müsste 96 bei nem V Reifen mindestens so gut sein, wie 93 bei Y, oder?

Ob dies so ist, kann dir verbindlich der Reifenhersteller des entsprechenden Reifens sagen, und zwar anhand einer Reifenfreigabe für dein Fahrzeug.

am 19. Januar 2009 um 23:13

Kai,....

 

Du hast es wirklich nicht leicht. ;)

 

Nachdem Du ja schon alles ausführlich erklärt hast fasse ich mich kurz:

 

Audi macht das gerne so, auch ein A3 2.0 TDI mit 140 PS ist bei 17"

auf 'Y' angewiesen.

Natürlich sind die Angaben in der EWG bindend.

Das macht Audi aber auch nicht aus Jux und Dollerei. Es hat seine Gründe.

Neben den Achslasten, Sturz, Antriebsmoment usw. spielen auch Dinge

wie Rundlauf und Komfort eine Rolle.

Da schneidet ein Reifen mit höherem Geschw.index u.U. besser ab als einer

mit höherem LI.

Hinzu kommt, daß bestimmte Größen überwiegend mit bestimmten LIs

lieferbar sind.

 

Es ist aber auch völlig egal. Man muß sich sowieso an die Vorhaben halten.

Ich mache mir ja auch gerne Gedanken um die Hintergründe, aber es ist immer

wieder witzig wie einige den Hersteller für blöd halten und von sich selbst

glauben sie wären schlauer.

 

Audi hat das mit Sicherheit aufwendig untersucht und man hat sich wie

bekannt entschieden.

 

Ich 'muß' auch 'Y' fahren obwohl meiner 'nur 235' geht - ich reg mich aber nicht

drüber auf. In 225/40 R18 haben sowieso praktisch alle Reifen ein 'Y'.

 

 

ps:

Aufkleber neben  dem Tacho? Wozu gibt es Winterreifen in 'V'? ;)

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 5:25

Ich habe Winterreifen in V, aber da Y vorgeschrieben ist, muss ich wohl trotzdem den 240-er Aufkleber kleben...

am 20. Januar 2009 um 22:50

Ja, aber nur wenn dein A4 mit mehr als 240 eingetragen ist.

Bei 238 oder 240 reichen 'V' und Du brauchst keinen Sticker.

 

Bei Winterreifen ist das wieder etwas anderes.... ;)

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