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Niedriger Geschwindigkeitsindex im Sommer erlaubt?

Themenstarteram 4. April 2022 um 16:39

Hallo,

ich habe einen Skoda Superb.

Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein: 218 km/h

Eingetragene Reifenkombi; 215 55 R17 94W

Das wären 270 km/h. Auch mit Sicherheitszuschlag liege ich bei V Reifen (240 km/h) deutlich darüber.

Darf ich mit V Reifen im Sommer fahren?

Ich finde unterschiedliche Antworten, von "das geht gar nicht" bis "doch das geht, wenn der Hersteller deutlich überdimensioniert hat und man einen Aufkleber rein macht."

Hat hier jemand das Wissen und kann mir helfen?

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46 Antworten

Du wirst auch hier unterschiedliche Antworten erhalten.

Bereifung mit der Geschwindigkeits-Kennung „V“ ist zulässig.

Was man auf jeden Fall sicher feststellen kann ist, dass die Kombi Sommerreifen mit zu niedrigem Index und Aufkleber nicht zulässig. Das ist nur mit speziell gekennzeichneten Winterreifen erlaubt.

Themenstarteram 4. April 2022 um 17:11

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. April 2022 um 19:05:03 Uhr:

Du wirst auch hier unterschiedliche Antworten erhalten.

Bereifung mit der Geschwindigkeits-Kennung „V“ ist zulässig.

Danke für die Antwort.

Kannst du irgendwie begründen, warum es zulässig ist?

Auf was kann ich mich berufen, falls TÜV oder ein Polizist mal meckert?

Auf die gesetzliche Regelung kannst Du dich berufen.

Themenstarteram 4. April 2022 um 17:47
Screenshot-2022-04-04
Screenshot-2022-04-04
Themenstarteram 4. April 2022 um 17:57

Zitat:

@MacV8 schrieb am 4. April 2022 um 19:10:33 Uhr:

Was man auf jeden Fall sicher feststellen kann ist, dass die Kombi Sommerreifen mit zu niedrigem Index und Aufkleber nicht zulässig. Das ist nur mit speziell gekennzeichneten Winterreifen erlaubt.

und genau das "glaube" ich eben nicht, siehe meine Anhänge im Beitrag davor.

Oder kannst du deine Aussage stichhaltig begründen?

Zitat:

@MacV8 schrieb am 4. April 2022 um 19:10:33 Uhr:

Was man auf jeden Fall sicher feststellen kann ist, dass die Kombi Sommerreifen mit zu niedrigem Index und Aufkleber nicht zulässig. Das ist nur mit speziell gekennzeichneten Winterreifen erlaubt.

Der Titel ist blöd gewählt. Das ein Speedindex niedriger als die Höchstgeschwindigkeit vom Fahrzeug bei Sommerreifen nicht zulässig ist, ist glaube ich klar. Die Frage hier ist, ob ein Speedindex niedriger als die Rad/Reifenkombination im Fahrzeugschein aber über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zulässig ist.

Themenstarteram 4. April 2022 um 18:03

Zitat:

@sebi707 schrieb am 4. April 2022 um 19:59:24 Uhr:

Zitat:

@MacV8 schrieb am 4. April 2022 um 19:10:33 Uhr:

Was man auf jeden Fall sicher feststellen kann ist, dass die Kombi Sommerreifen mit zu niedrigem Index und Aufkleber nicht zulässig. Das ist nur mit speziell gekennzeichneten Winterreifen erlaubt.

Der Titel ist blöd gewählt. Das ein Speedindex niedriger als die Höchstgeschwindigkeit vom Fahrzeug bei Sommerreifen nicht zulässig ist, ist glaube ich klar. Die Frage hier ist, ob ein Speedindex niedriger als die Rad/Reifenkombination im Fahrzeugschein aber über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zulässig ist.

Ja, sorry, da gebe ich dir Recht. Ist blöd gewählt.

und natürlich, ich will keinen Reifen mit einem Speedindex fahren, der kleiner als meine bbHöchstgeschwindigkeit ist.

Deine Frage hast Du doch selbst mit dem Schriftsatz des ADAC beantwortet.

Was fehlt denn jetzt noch?

@lichtbricht

Schaue doch mal hier in das Gutachten vom TÜV Hessen und der Reifenfreigaben ab Seite 311.

Abhängig vom Motorkennbuchstaben darfst du auch V Reifen fahren.

Auf Seite 312 zu lesen und auf die Versionsnummer im Fahrzeugschein/ Brief achten bzw. die Bemerkungen.

Gibt auch noch Reifenpakete.

https://www.tuev-hessen.de/.../Serienreifen_Skoda_2020_02.pdf

Zitat:

@lichtbricht schrieb am 4. April 2022 um 19:57:49 Uhr:

Zitat:

@MacV8 schrieb am 4. April 2022 um 19:10:33 Uhr:

Was man auf jeden Fall sicher feststellen kann ist, dass die Kombi Sommerreifen mit zu niedrigem Index und Aufkleber nicht zulässig. Das ist nur mit speziell gekennzeichneten Winterreifen erlaubt.

und genau das "glaube" ich eben nicht, siehe meine Anhänge im Beitrag davor.

Oder kannst du deine Aussage stichhaltig begründen?

Steht im von Dir verlinkten Text des ADAC:

„Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S- (bis 2024) und/oder dem Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt, dass ihr Speed-Index (siehe auch Punkt f: Geschwindigkeitssymbol) unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen darf, wenn der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert wird und er diese Höchstgeschwindigkeit einhält.“

Quelle: https://www.adac.de/.../reifenkennzeichnung_1480kb.pdf

Für Sommerreifen ist eine Kennzeichnung mit Aufkleber bei zu niedrigem Index nicht zulässig.

Themenstarteram 4. April 2022 um 19:02

Zitat:

@MacV8 schrieb am 4. April 2022 um 20:41:07 Uhr:

Steht im von Dir verlinkten Text des ADAC:

„Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S- (bis 2024) und/oder dem Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt, dass ihr Speed-Index (siehe auch Punkt f: Geschwindigkeitssymbol) unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen darf, wenn der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert wird und er diese Höchstgeschwindigkeit einhält.“

Quelle: https://www.adac.de/.../reifenkennzeichnung_1480kb.pdf

Für Sommerreifen ist eine Kennzeichnung mit Aufkleber bei zu niedrigem Index nicht zulässig.

Ich will auch keine Reifen mit einem Index unterhalb meiner Höchstgeschwindigkeit, sondern einen Reifen mit einem Index unterhalb des Vorgabe im Fahrzeugschein.

Und das müsste erlaubt sein, nachdem was ich oben angehängt habe.

Hier hast du was schriftliches von der GTÜ: https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

V-Reifen gehen demnach bei dir problemlos.

Themenstarteram 4. April 2022 um 19:13

Zitat:

@hwd63 schrieb am 4. April 2022 um 20:26:39 Uhr:

@lichtbricht

Schaue doch mal hier in das Gutachten vom TÜV Hessen und der Reifenfreigaben ab Seite 311.

Abhängig vom Motorkennbuchstaben darfst du auch V Reifen fahren.

Auf Seite 312 zu lesen und auf die Versionsnummer im Fahrzeugschein/ Brief achten bzw. die Bemerkungen.

Gibt auch noch Reifenpakete.

https://www.tuev-hessen.de/.../Serienreifen_Skoda_2020_02.pdf

Demnach darf ich jedoch nur W oder 215/60 statt 215/55... (s. Anhang)

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