Nie wieder Frankreich - 135 Euro für anhalten auf Behindertenparkplatz

Auf meinem Rückweg aus dem Silvesterurlaub in der Schweiz ist mir gerade in Frankreich etwas unglaubliches passiert, das ich mit euch teilen möchte:

Beim einem Tempolimit von 110 km/h hatte ich meinen Tempomat in guter deutscher Gewohnheit auf genau 120 km/h eingestellt und wurde von einem der vielen fest installierten Anlagen geblitzt. Nur 10 km/h mehr auf dem Tacho (!) scheinen hier auszureichen. Ich war davon zwar ein wenig überrascht und angefressen, konnte es aber noch irgendwie nachvollziehen.

Auf den Schreck hin fuhr ich 5 min später auf die nächste Autobahnraststätte, damit meine Frau uns einen Kaffee holt. Vor der Raststätte gab es zwei Behindertenparkplätze. Ich habe noch nie in meinem Leben nur im Traum daran gedacht auf einem Behindertenparkplatz zu parken, weder in Deutschland noch bei unseren europäischen Nachbarn. Ich habe allerdings schon sehr oft auf einem solchen kurz gehalten, vor allem wenn ein zweiter direkt deneben ist. Genau das habe ich dann auch getan. Meinen Frau ist ausgestiegen um den Kaffe zu holen und ich bin im Auto sitzengeblieben. 30 Sekunden später klopfte ein französicher Polizist an meine Scheibe und bat mich darum mein Fahrzeug auf den freien Parkplatz neben den zwei Behindertenparkplätzen umzuparken, was ich natürlich sofort tat. Und jetzt kommts, dann wollte er 135 Euro (!!!!!) von mir haben. Das ist kein Scherz, 135 Euro. Nun tut mir dieser Betrag nicht wirklich weh, aber ich habe mich ernsthaft gefragt ob ich auf der Autoban versehentlich in eine Bananenrepublik abgebogen war. Die Polizisten schienen Spaß daran zu haben einen Deutschen mit seinem Z4 und seiner hübschen blonden Frau festzusetzen bis er sich freikauft. Auf die Frage meiner Frau nach den Namen der beiden Polizisten für spätere Beschwerden, meinte der eine mit einem Augenzwinkern, dass er IHR sogar seine Telefonnummer geben würde wenn sie möchte ... unfassbar.

Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die zwei Polizisten bereits den ganzen Abend diese zwei Behindertenparkplätze "überwachten" und dass ihnen auch schon viele Fahrer ins Netz gegenagen waren. Ich konnte nicht glauben, dass schon das kurze halten auf dem Behindertenparkplatz, ohne Verlassen des Autos, geahndet wird. Und dann noch mit 135 Euro. Unfassbar. Bei 35 hätte ich zwar mit dem Kopf geschüttelt, es aber akzeptiert, aber 135 sind einfach unverschämt.

Bitte nicht falsch verstehen. Ich halte Bußgelder durchaus für sinnvoll und wichtig, ABER: Sie müssen 1. Nachvollziehbar und 2. Angemessen sein. Beides war aus meiner Sicht hier keinesfalls gegeben.

Folge des Ganzen: Geplant war 2009 ein Sommerurlaub mit dem Auto in Südfrankreich. Die Lust darauf ist mir vergangen. Es wird nun keinesfalls nach Frankreich gehen, da mir dieses Land als Autofahrer und Tourist nicht die Sicherheit bietet, die ich erwarte.

Grüsse
solymar4u

Beste Antwort im Thema

...nun es stellt sich die Frage:
1. Warum nicht den Tempomat auf 110 gestellt.
2. Wenn jemand zu faul ist ein paar Meter mehr zu laufen,dadurch eine Ordnungswidrigkeit begeht,warum sollte dies nicht geahndet werden.
Unabhängig was ich von den Franzmännern halte, werden beide Verstöße auch bei uns geahndet wenn auch in anderer Höhe.

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Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Auf meinem Rückweg aus dem Silvesterurlaub in der Schweiz ist mir gerade in Frankreich etwas unglaubliches passiert, das ich mit euch teilen möchte:

@solymar4u,

weshalb hast Du nicht einfach Deinen Behindertenausweis gezückt und dem Flic unter die Nase gehalten?

Ich meine, wenn Du schon den Behindertenparkplatz nimmst, vielleicht hättest Du gerne auch die Behinderung eines davon Betroffenen?

Das mit den 30 Sekunden.. naja??
Du hast dort bestimmt nicht nur gehalten (3 Minuten Regelung) sondern geparkt und wurdest dafür abgezogen... kann man nix dran ändern 😉

Den Franzosen wird`s egal sein, ob Du im Sommer in Frankreich urlaubst oder nicht... Die geben eh nichts um deutsche Touristen.

Außerdem ist es eh besser, wenn das (Dein) Geld in Deutschland bleibt 😉

Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Es wird nun keinesfalls nach Frankreich gehen, da mir dieses Land als Autofahrer und Tourist nicht die Sicherheit bietet, die ich erwarte.

Eine Sicherheit nach deinen Vorstellungen wirst du als Tourist und Autofahrer in kaum einem anderen Land auf der Welt vorfinden. Dazu Bedarf es eines Diplomatenpasses, und selbst damit kann man sich nicht ewig über die jeweils geltende Rechtslage hinwegsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Und einen auf dicke Hosen machen wenn man auf nem Behindertenparkplatz parkiert?!

Als Nichtbehinderter auf jeden Fall!

Aber man muss ja zeigen, wer man ist und dass es einen nicht schert, was da auf den Schildern so drauf steht...

Zitat:

Also da gibts bessere Methoden

von einer dürfen wir hier lesen 😉

Rücksichtslosigkeit und Ignoranz pur!

Alleine schon das vorsätzlich falsche Einstellen des Tempomaten auf unzulässige Vmax.... und dann jammern 😁

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Wie soll sich den ein Behinderter (Rollifahrer) denn bemerkbar machen?

@pflaumenkuchen,

den zweiten, unbenutzten, Behindertenparkplatz daneben benutzen.

Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Vor der Raststätte gab es zwei Behindertenparkplätze.

Oder aus Protest hupen.. wobei er aber auch nicht weiß, wer da einen Behindertenparkplatz in Anspruch nimmt.

Könnte ja auch ein Bedürftiger sein, der nur nicht aussteigen möchte.. (darf er dann einen dieser Plätze belegen?)

Was macht ein ankommenden dritter Behinderter, wenn die beiden zur Verfügung stehenden Behindertenparkplätze besetzt sind?

Ist halt alles nicht so einfach 😉

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Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Nur 10 km/h mehr auf dem Tacho (!) scheinen hier auszureichen.

Das reicht in Deutschland oftmals auch schon aus.

Der Sinn des Tempomaten besteht darin, die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit einzustellen, sofern nicht andere Umstände (z.B. Witterung) eine geringere Geschwindigkeit ratsam erscheinen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Oder geht es hier um praktizierte Abschreckung, damit solch ein Parkplatz wirklich für Berechtigte frei bleibt. Mit den in Deutschland üblichen 35 Euro scheint es ja nicht zu klappen, bei 135 Euro wohl schon.
in D wäre dieses kapitalverbrechen ungesühnt geblieben, denn das HALTEN (wie im beschriebenen beispiel) auf behindertenparkplätzen ist NICHT verboten.

Richtig!

Nach (deutscher) Definition, hat der Threadersteller nur ge

halten

, und das ist in D auf Behindertenparkplätzen erlaubt!

Wenn er wie beschrieben im Fahrzeug bleibt (also jederzeit wegfahren kann), ist es erst ab 3 Minuten Standzeit

parken

!

Wie das bei den Franzosen geregelt ist weiß ich nicht.

Trotzdem finde ich, dass die Strafen für das Parken auf Behindertenparkplätzen in Deutschland vieeel zu gering sind. Vor allem aber die Kontrolldichte ist zu gering!
Ich musste auch schon hunderte Meter weiter hinten parken, weil einige nicht-berechtigte die Parkplätze blockiert haben! Mit dem Rollstuhl über Kopfsteinpflaster ist nicht lustig! Hätte ich damals echt anzeigen sollen...

Es gibt hier eine mittelgroße Tankstelle, die ist noch viel Krasser drauf:
Direkt vor dem Shop gibt es einen schön breiten Behinderten-Parkplatz.
Dieser Parkplatz wird (Ungelogen!) mindestens 150 Tage im Jahr von einem Autohaus als Vorführwagenstellplatz missbraucht!!! Alle paar Wochen steht ein anderer Neuwagen darauf! Da der Parkplatz schön breit ist, kann man das Fahrzeug schön diagonal draufstellen, dass es auch ja gut wirkt!
Wieso dürfen die das?!?!?!
Es ist zwar ein Privatgelände, aber trotzdem öffentlicher Verkehrsraum! Kann da Esso jetzt einfach sagen, dass es OK ist diesen Parkplatz als Stellplatz zu benutzen, wenn sie dafür Miete bekommen? WIE KANN DAS SEIN?!

Was ist noch dreister als einen Behinderten Parkplatz zu belegen, obwohl direkt daneben andere Parkplätze frei sind?
Richtig! Siehe Anhang:

Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Folge des Ganzen: Geplant war 2009 ein Sommerurlaub mit dem Auto in Südfrankreich. Die Lust darauf ist mir vergangen. Es wird nun keinesfalls nach Frankreich gehen, da mir dieses Land als Autofahrer und Tourist nicht die Sicherheit bietet, die ich erwarte.

Was sagt denn deine Frau dazu? Ich nehme ja an, daß ihr eure Urlaube gemeinsam plant.

Zitat:

Original geschrieben von Tony Tough



Es ist zwar ein Privatgelände, aber trotzdem öffentlicher Verkehrsraum!

Ja was denn nun?😎

Wenn ein Privatgelände frei zugänglich ist (und das für die Nutzung des Geländes auch erwünscht ist), dann schlägt man es juristisch dem öffentlichen Verkehrsraum zu.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was ist daran unfaßbar? Mangelnde Höflichkeit kann man den Beamten nun wirklich nicht unterstellen.

das verhalten der beamten so runterzuspielen ist schon echt ein starkes stück...

GERADE ein polizist hat sich an gewisse höflichkeitsformen zu halten und eine (offensichtlich) verheiratete frau so etwas zu fragen ist nun wirklich ein starkes stück - ob man wohl mit 135€ wegkommt, wenn man eine französische polizistin sowas fragt? ich wage es zu bezweifeln....

aber wirklich erstaunlich wie einige leute aus einer lappalie ein kapitalverbrechen machen und aus solchen anspielungen auch noch höflichkeit - doppelmoral at its best, glückwunsch, drahkke!

da frage noch einer, warum das dritte reich gerade in deutschland stattgefunden hat 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Bei einigen Beiträgen hat man den Eindruck, das Fehlverhalten des TE ist weniger die unberechtigte Nutzung des Behindertenparkplatzes, sondern vielmehr die Tatsache, daß er ein etwas hochpreisigeres Fahrzeug in Verbindung mit einer hübschen, blonden Frau sein eigen nennt.

Ein Z4 muss nicht `hochpreisiger´ sein als meine C-Klasse. Außerdem bin ich der Überzeugung, das meine Frau die schönste und hübschste und ... von allen ist.

Als bitte, jetzt kein Neid, auch wenn's schwerfällt. Einfach sachlich bleiben, Danke!

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Den Herren Vergnügungssucht zu unterstellen, erachte ich als herabwürdigend gegenüber den Beamten.
Da niemand von uns dabei gewesen ist, können wir aber auch nicht ausschließen, daß genau dies der Fall gewesen ist.

Ob ja oder nein spielt doch bei der Ahndung des Vergehens keine Rolle - ob des Vergehen nun vom Polizisten sanktioniert wird oder fünf Minuten vorher vom Radarblitzer.

Also ich muss nochmal zusammenfassen:

Man hält auf dem Behindertenparkplatz, wird von der Polizei zurechtgewiesen und statt den Ball flachzuhalten man macht ganz herablassend, ignorant und arrogant "den dicken" und sagt der Polizei noch ins Gesicht man würde sich beschweren - also 100% uneinsichtig!

Ganz ehrlich, in so einem Fall wäre in Deutschland genau das gleiche passiert -> Maximalstrafe!

Meine Erfahrung und was auch ganz offiziell bekannt ist, selbst hier in Deutschland: Wenn man angehalten wird von der Polizei dann sollte man freundlich bleiben, zu seinen Fehlern stehen und sich konsequenterweise dann auch einsichtig zeigen. Dann wird man in den meisten Fällen sogar mit einer mündlichen Verwarnung davonkommen (mir schon passiert: 1x Fahrzeugpapiere vergessen, 1x nicht angeschnallt, 1x Nebelscheinwerfer an obwohl kein Nebel war - jedesmal einsichtig gezeigt, freundlich geblieben und durfte ohne Strafe weiterfahren...).

Wer sich uneinsichtig zeigt und noch rumzickt, frech wird oder gar herablassend der kriegt im Zweifelsfalle auch das volle Programm reingedrückt - das liegt im ermessen der Beamten und da finde ich auch nichts "skandalöses" dran. Wenn man seinen Fehler halt einsieht dann dürfen die Beamten es bei einer Verwarnung belassen - der TE hat seinen Fehler bis jetzt nicht im geringsten eingesehen, von daher waren selbst die 135€ noch zu wenig...

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


GERADE ein polizist hat sich an gewisse höflichkeitsformen zu halten und eine (offensichtlich) verheiratete frau so etwas zu fragen ist nun wirklich ein starkes stück - ob man wohl mit 135€ wegkommt, wenn man eine französische polizistin sowas fragt? ich wage es zu bezweifeln....

😰

Offensichtlich handelt es sich hier um ein Mißverständnis.

Die Frage wurde nicht von den Beamten an die Frau gestellt, sondern umgekehrt. Der Beamte hat lediglich angeboten, neben dem Namen auch noch die Telefonnummer zu nennen, aber nur, wenn dies gewünscht wird.

Was andere in diese Höflichkeit jetzt hineininterpretieren, kann IMHO nicht Gegenstand der Betrachtungen sein. Offensichtlich ist hier bereits vom TE versucht worden, den Beamten unlautere Motive zu unterstellen.

Zitat:

Original geschrieben von solymar4u


Auf die Frage meiner Frau nach den Namen der beiden Polizisten für spätere Beschwerden, meinte der eine mit einem Augenzwinkern, dass er IHR sogar seine Telefonnummer geben würde wenn sie möchte ...

Hier noch einmal die entsprechenden Passagen zur Verdeutlichung hervorgehoben.

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