nicht abstellbare Mängel bei der V-Klasse

Mercedes V-Klasse 447

Liebe Leserinnen und Leser,

ich bin seit 02/15 Besitzer einer neuen V-Klasse (V250 Avantgarde Edition).

Optisch ein sehr schönes Fahrzeug, technisch leider kein Meisterwerk von Mercedes Benz.

Das Fahrzeug wurde mit 75 km übernommen und weist aktuell eine Laufleistung von lediglich 2.400 km auf.

Das Fahrzeug wurde letzten Donnerstag bei einem MB Vertragshändler in München abgegeben, um u.a. folgende größere Mängel abstellen zu lassen.

- dumpfes starkes Schlagen am Unterboden wenn das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst oder vom Stillstand beschleunigt wird (hör- und fühlbar am Lenkrad/Sitz)
- Bremsscheiben vorne auf der Innenseite mit zahlreichen sehr tiefen Riefen (Vibrationen und Geräusche beim Abbremsen)
- Navigationssystem defekt (verliert andauernd die Orientierung)
- Dichtring Kettenspanner (Rückrufaktion)
- diverse Spalt- und Passmaße nicht in Ordnung
- Bremsverhalten schlecht, d.h. bemerkbare Bremswirkung erst bei ordentlichem Bremspedaldruck, sonst rollt das Fahrzeug mehr oder weniger weiter

Das Fahrzeug stand bis einschließlich gestern bei dem Mercedes Partner vor Ort (6 volle Arbeitstage und einen Samstag).

Gemacht wurde folgendes:

- Bremsscheiben vorne und hinten wurden vollständig erneuert (von aussen sichtbar)
- Dichtung Kettenspanner wurde erneuert (Aussage MB)
- Spaltmaße/Passmaße wurden eingestellt (von aussen sichtbar)
- Softwareupdates wurden durchgeführt (Aussage MB)

Zu den dumpfen Schlägen wurde mitgeteilt, dass dieses Problem bereits bekannt sei und als Ursache der Tank genannt. Mercedes arbeite daran, aber man könne nicht sagen ob und wann eine Verbesserung, d.h. neuer Tank, kommt.

Soweit so gut. Nun bin ich ca. 50 km gefahren und die Bremsscheiben bekommen auf der Innenseite wieder Riefen. In Kürze wird derselbe Effekt wieder auftreten und die Bremsen wieder getauscht werden müssen. Neben dem enormen Aufwand den man als Besitzer hat, ist die Tatsache, dass die Verkehrssicherheit darunter leidet nicht hinnehmbar. Wie es aussieht, hat Mercedes hier keinen Lösungsansatz. Vielleicht sind die 17" Bremsanlagen standfester und griffiger ?

Einige dieser Themen sind zwar in diesem Forum bereits beschrieben, aber leider gab es keine aktuellen Informationen mehr dazu. Daher dieser Beitrag um aktuelle Informationen zu erhalten.

Nebenbei sei gesagt, dass man mich gebeten hat, zukünftig an Mercedes Nutzfahrzeuge zu wenden ...

Zwischenzeitlich liegt mir auch die Bereitschaft von dem MB Händler vor, das Ganze mit einer Rückabwicklung zu einem Ende zu bringen.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich beteilige mich normalerweise nicht an diesen Diskussionen, da ich natürlich parteiisch rüberkomme als Verkäufer für Mercedes und ich hier im Forum gerne als wertfrei gelten möchte und lieber mit Fakten und Informationen weiterhelfe. Da ich aber bereits die dritte V-Klasse auch selbst fahre und die meisten Probleme nicht nachvollziehen kann (außer vielleicht die Markteinführer aus Mai/Juni 2015) und dem Tankpoltern, kann ich eventuell die "stillen Mitleser" beruhigen. Fakt ist, dass mit jedem einzelnen Monat die Fahrzeuge spürbar deutlich besser und leiser geworden sind und Änderungen STÄNDIG automatisch einfließen und nicht erst zum Modelljahrwechsel wie bei anderen Herstellern. Fakt ist außerdem, dass die Negativbeiträge von wenigen immer gleichen Usern stammen, die ja offensichtlich wirklich viele Probleme haben, die so nicht in Ordnung sind. Aber hier gehe ich davon aus, dass es sich um Fahrzeuge aus Quartal II oder III 2014 gehandelt hat, richtig? Sicherlich gibt es einige bekannte Probleme, die aber ganz sicher behoben werden oder bereits wurden, aber der Großteil der V-Klasse Fahrer, vor Allem die mit 2015er V-Klassen sind genauso zufrieden mit dem Fahrspaß und dem Luxus wie ich mit meinem Dienstwagen. Nur die (und das sind sicherlich die Meisten) schreiben dies nicht in einem Forum. Das Negative liegt leider in der Natur eines Fahrzeugforums und dieser Tatsache muss sich jeder im Klaren sein, der sich in Internetforen informiert.

Für die User mit den zahlreichen Problemen hoffe ich, dass diese entweder zeitnah abgestellt werden, oder dass eine zufriedenstellende Wandlung stattfindet.

Gruß
Befner

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Zitat:

@ase78 schrieb am 11. April 2016 um 23:20:38 Uhr:


Nun habe ich ihm eine erneute Frist gesetzt. Anschließend wird die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben. Ob dies dann der wirtschaftlichere Weg für meinen Vreundlichen ist, mag ich zu bezweifeln.

Na dann viel Erfolg. Es wird nicht einfach denke ich, denn die Beweisführung dürfte schwierig sein, damit mit meine ich, falsches Nutzerverhalten weitestgehend auszuschließen.

Das Einschalten eines Anwaltes bringt häufig nur einem was, nämlich dem Anwalt. Er wird nicht nach Erfolg bezahlt, sondern nach Streitwert bzw. auf Stundenbasis, so lange er sich mit dem Fall beschäftigt. Ich würde immer eine einvernehmliche Lösung ohne Anwalt und auf jeden Fall außergerichtlich anstreben, auch wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Das Einschalten eines Anwaltes bringt schon etwas und wenn der Vreundliche dann der Sache mehr aufmerksamkeit widmet, denn die Dringlichkeit des Anliegens ist beim Händler defakto höher, wenn der Brief vom Anwalt kommt als vom Kunden...

Zitat:

@KochWL schrieb am 12. April 2016 um 10:51:58 Uhr:


...denn die Dringlichkeit des Anliegens ist beim Händler defakto höher, wenn der Brief vom Anwalt kommt als vom Kunden...

Das mag ja sein, aber der Anwalt belässt es dann ungern bei einem Brief, sondern berät seinen Mandanten, ob sinnvoll oder nicht, zu weiteren Schritten, die die Angelegenheit oft schwieriger machen und unnötig in die Länge ziehen. Einmal in der Mühle drin, ist es schwierig wieder rauszukommen, da die Gegenseite dann auch sofort den Anwalt einschaltet.

Mit dem Anwalt drohen kann durchaus schon reichen, denn da hat eigentlich keiner Bock drauf....am Besten aber mit einem guten Fachanwalt für Verbraucherrecht und nicht mit einem der gestern Scheidung, heute Baurecht und morgen Verkehrsrecht bearbeitet.

Zitat:

@KochWL schrieb am 12. April 2016 um 10:51:58 Uhr:


Das Einschalten eines Anwaltes bringt schon etwas und wenn der Vreundliche dann der Sache mehr aufmerksamkeit widmet, denn die Dringlichkeit des Anliegens ist beim Händler defakto höher, wenn der Brief vom Anwalt kommt als vom Kunden...

Also ich denke ein Anwalt ist leider sogar notwendig, denn wenn ich mir die Begründung der Ablehnung des Händlers anschaue:

Zitat:

@ase78 schrieb am 11. April 2016 um 23:20:38 Uhr:


...
Die Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnte mein Vreundlicher vorerst mit der Begründung ab, das dies nicht wirtschaftlich für Ihn sei. Gleichzeitig bot er mir an, meine V-Klasse zu normalen Bedingungen zurückzukaufen.
...

wird hier nur ein Anwalt mit den zugehörigen §§ Abhilfe schaffen.

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Gerade weil der Händler so lapidar mit Unwirtschaftlichkeit argumentiert und nicht gleich in die Paragraphenkiste greift, denke ich, dass hier das Drohen mit dem Anwalt und das Selbstschreiben lohnt.
Wenn der Händler wirtschaftliche Gründe anführt, dann wird er gerade den Anwalt scheuen.

Meine Erfahrung als Selbständiger: Jeder gesunde außergerichtliche Kompromiss ohne Anwalt, manchmal auch mit Anwalt, ist allemal besser als ein Vergleich oder ein Urteil vor Gericht, welches viel Nerven, Zeit und zusätzliches Geld frisst.

Es wird heute viel zu schnell zum Anwalt gelaufen und die Rechtsschutzversicherung missbraucht. Kein Wunder, dass sich aufgrund dieser Mentalität die Anwaltszahlen in den letzten 25 Jahren mehr als verdreifacht haben (siehe Grafik anbei).

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Der Händler hat in solchen Fällen KEINE Rechtschutzversicherung.

Das Kostenrisiko des Händlers ist immens (Anwaltskosten nach Streitwert und ggf. Gutachter- und Gerichtskosten).

Ich warte nun mehr als 1 Jahr auf ein mangelfreies Fahrzeug und habe unheimlich viel Aufwand auf mich genommen. Sollte der Vreundliche wieder die Rückabwicklung verweigern, gehe ich definitiv zum Anwalt.

Bei einem wirtschaftlich denkenden Betrieb, sollte die Rückabwicklung an erster Stelle stehen. Denn sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, welches sicherlich 12 - 18 Monate dauern wird und er das Fahrzeug im Anschluss zurücknehmen muss, dann wird der Verlust deutlich höher ausfallen.

Zitat:

@ase78 schrieb am 12. April 2016 um 15:13:01 Uhr:


Der Händler hat in solchen Fällen KEINE Rechtschutzversicherung.

Das ist schon klar, aber nur weil der Privatkunde eine hat, sollte er sich davon nicht verleiten lassen allzu schnell zum Anwalt zu laufen. Selbst wenn er nach langer Zeit "Recht" bekommt, was durchaus unsicher ist, kostet es Nerven. Ein Anwalt schont diese selten.

Zitat:

@ase78 schrieb am 12. April 2016 um 15:13:01 Uhr:


Denn sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, welches sicherlich 12 - 18 Monate dauern wird und er das Fahrzeug im Anschluss zurücknehmen muss, dann wird der Verlust deutlich höher ausfallen.

Sag ich doch. Wenn der Händler wirtschaftlich denkt, dann wird er ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen. So ein Verfahren kann mit Gutachten, Gegengutachten und überlasteten Gerichten auch gerne mal 3 Jahre dauern. Willst Du den Wagen so lange fahren?
Musst Du dann wahrscheinlich, wenn Du den "Rechtsweg" wählst.
Ich würde jedenfalls eine andere Lösung suchen/anstreben.

Wie ist denn der Stand der Dinge mit den einseitig abgefahrenen Reifen an der Vorderachse? Reklamation erfolgreich? Wie wird Abhilfe geschaffen das sowas nicht noch einmal vorkommt?
Meine Sommerreifen sind jetzt nach ca. 10.000km Laufleistung außen so gut wie blank.

Zitat:

@sebastian2901 schrieb am 12. April 2016 um 18:17:09 Uhr:


Wie ist denn der Stand der Dinge mit den einseitig abgefahrenen Reifen an der Vorderachse? Reklamation erfolgreich? Wie wird Abhilfe geschaffen das sowas nicht noch einmal vorkommt?
Meine Sommerreifen sind jetzt nach ca. 10.000km Laufleistung außen so gut wie blank.

Hast Du die Achse mal ordentlich vermessen lassen? Ich bin mit den 17" Winterreifen dises Jahr jetzt knapp 20.000km gefahren. Und die kann ich noch mindestens einen halben Winter fahren. Sturz auf maximal zulässigen negativen Wert gestellt.
Und nicht alle km wurden im "Schleichmodus" gefahren.
LG
Andi

Meine Winterräder (17" Conti) sind heute durch die Sommerräder getauscht worden. Vorne haben die Winterräder ca. 7 mm Profil, hinten nur noch 4,5 mm. Die Reifen wurden ca. 10.000 km gefahren. Der Verschleiß an der Hinterachse ist enorm. Deutlicher gesagt, sollte man die Reifen an der Hinterachse den nächsten Winter nicht mehr fahren (Empfehlung Winterreifen größer 4mm Profil). Das ist hart. Die Reifen weisen auch leichte Sägezahnbildung auf.

Die Sommerreifen sind jetzt Pirelli P Zero mit MO Kennung in 19". Ich hoffe diese Verhalten sich besser als die werksseitigen 19" Conti. Hier insbesondere was die Thematik mit der ausgeprägten Sägezahnbildung angeht.

Zitat:

@ase78 schrieb am 14. April 2016 um 12:43:22 Uhr:


Die Sommerreifen sind jetzt Pirelli P Zero mit MO Kennung in 19". Ich hoffe diese Verhalten sich besser als die werksseitigen 19" Conti. Hier insbesondere was die Thematik mit der ausgeprägten Sägezahnbildung angeht.

Von einigen Seiten her wird geschlossen berichtet, dass der MICHELIN Primacy 3 auf diesem Fahrzeug 1A funktioniert.. Warum weitere Experimente eingehen?

Ab Werk gibt es in 19" eben nur den Conti.

Zitat:

@liqsh schrieb am 14. April 2016 um 13:52:37 Uhr:



Zitat:

@ase78 schrieb am 14. April 2016 um 12:43:22 Uhr:


Die Sommerreifen sind jetzt Pirelli P Zero mit MO Kennung in 19". Ich hoffe diese Verhalten sich besser als die werksseitigen 19" Conti. Hier insbesondere was die Thematik mit der ausgeprägten Sägezahnbildung angeht.

Von einigen Seiten her wird geschlossen berichtet, dass der MICHELIN Primacy 3 auf diesem Fahrzeug 1A funktioniert.. Warum weitere Experimente eingehen?

19" Zoll mit MO-Kennung gibt es meines Wissens neben Conti nur bei Pirelli.

Hat der Michelin Primacy 3 eine MO-Kennung ?

Über wieviel Erfahrung bei welcher Reifengröße kann bei dem Michelin Primacy 3 berichtet werden ?

Es wird an verschiedenen Stellen hier im Forum von anderen Usern erwähnt, dass eben dieser Michelin Reifen sehr gut am V funktioniert. Ich selber habe zur Zeit noch die Reifen ab Auslieferung drauf. (Conti)

MO Kennung heisst ja nur "Mercedes Original". Es steht aber nirgends drauf, für welche Fahrzeugklasse. Diese Kennung ist mir persönlich zu allgemein gehalten und nicht wirklich ein Gütesiegel.... Darauf würde ich jetzt nichts geben.

MO steht für "Erstausrüster-'''Qualität''' von Mercedes. Nicht mehr. Oder auch nicht weniger - in diesem Fall.
Mit Gütesiegel hat das nichts zu tun.

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