News zum T7 - Allgemein
Offensichtlich gibt es für den T7 hier noch keinen themenübergreifenden News-Fred, deshalb hier mein Vorschlag als offene, mit Neuigkeiten bzgl. T7 zu füllenden Thread:
Ich starte mal selbst:
Hab ich vor einer Stunde gelesen:
https://ecomento.de/.../
Zitat:
..."Die Überweisung aus Zuffenhausen soll es VWN in Hannover ermöglichen, die durch die Absage von Porsche entstehende Lücke mit eigenen Modellen zu schließen. Fest eingeplant sind eine Camper-Version des in diesem Jahr startenden Elektro-Kleinbusses ID.Buzz, die ID.California heißen soll, und eine zusätzliche Plug-in-Hybrid-Variante des T7 Multivan mit mehr Reichweite. Auch ein T7 California sei in Planung, berichtet die Automobilwoche. Zudem solle das Werk in Hannover ab 2026 bei Bedarf als Überlaufproduktion Karosserien an Audi in Brüssel liefern."...
Ist wohl keine Überaschung, dass die E-Reichweite im T7 erhöht werden soll/muss (siehe 0,5 %-Fred mit BAFA etc.), habs aber in diesem Artikel das erste mal selbst gelesen.
Beste Grüße!
43 Antworten
Zitat:
@PP8819 schrieb am 18. Januar 2022 um 21:23:46 Uhr:
Ich habe den Verkäufer halt gefragt, ob der T7 aus der Förderung fällt, falls im Oktober auf 60KM umgestellt wird. Da hatte er mir gesagt, dass alle Neubestellungen ab 2022 auf 60KM Reichweite umgestellt werden. Wie konnte er auch nicht sagen...
Es ist faszinierend, wie sich das Datum "Herbst 2022" in der Erinnerung hält. Dabei handelte es sich um einen Vorschlag der alten Regierung, der es über das Stadium des Vorschlags nicht heraus gebracht hat. Allerdings hat man dies medial stark verbreitet und leider haben es viele Medien ungeprüft übernommen.
Die Frage danach, warum ab 01.01.2022 60km gelten lässt sich einfach beantworten: Die alte Regierung hat es im November 2020 so beschlossen.
Wir hatten das ja schon in einem anderen Thread:
01.01.2022 bis 31.12.2024: Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 60 km
01.01.2025 bis 31.12.2030: Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 80 km
Angegeben wird der T7 mit:
Elektrische Reichweite nach WLTP: 46-50 km
CO2-Emissionen: 34-37 g/km
Das ist der aktuell gültige offizielle Stand. Alles andere ist Spekulation.
Es gilt aber 60km ODER 50 Gramm CO2. Also muss VWN hier gar nicht tätig werden:
"Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 beträgt diese 80 km. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Förderkriterien für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge künftig fortgeschrieben werden."
(https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ROIrCprnGyX6DpIQM6L?7)
Die neue Regierung hat hier bisher auch noch nichts geändert. Laut Habeck bleibt alles in 2022 unverändert. Änderungen (mehr in Richtung Klimaschutz) sollen ab 2023 in Kraft treten.
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
01.01.2025 bis 31.12.2030: Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 80 km
Diese Angaben dürften falsch sein.
Der Umweltbonus endet am 31.12.2025. Kann man
hiernachlesen.
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
Alles andere ist Spekulation.
Nicht ganz. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss über die geplanten Änderungen. Es würde mich sehr wundern, wenn es dann bei der Umsetzung deutlich Unterschiede gibt.
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In 2022 bleibt alles unverändert. Und danach werden die Karten neu gemischt.
Aber somit ist VW ja nur noch dieses Jahr auf der sicheren Seite und wenn ich mir jetzt schon die Lieferzeiten ansehen, muss also zeitnah umgestellt werden. Das wird die nicht mehr betreffen die schon bestellt haben, allerdings alle die erst ab Mitte des Jahres bestellen werden.
Aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode: (https://www.bundesregierung.de/.../faq-umweltbonus-1993830 , 30. Dezember 2021)
Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.
Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird
Zitat:
@206driver schrieb am 19. Januar 2022 um 09:14:49 Uhr:
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
Alles andere ist Spekulation.
Nicht ganz. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss über die geplanten Änderungen. Es würde mich sehr wundern, wenn es dann bei der Umsetzung deutlich Unterschiede gibt.
Mich würde mich eher wundern, wenn es keine wesentlichen Änderungen gäbe.
Wie sagte schon Theodor Heuss: Was geht mich mein dummes Geschwätz von vorgestern an, mei saudumms😉
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
01.01.2025 bis 31.12.2030: Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 80 km[
Diese Angaben dürften falsch sein.
Der Umweltbonus endet am 31.12.2025. Kann man hier nachlesen.
Jein, falsch sind die Angaben nicht.
Du hast die Quelle ja sogar genannt wo es geschrieben steht - einzig die Angabe "bis 31.12.2030" ist so nicht definiert.
Die Bafa Prämie ende zum 31.12.2025 - ABER gemäß § 2 EmoG müssen Hybridfahrzeuge ab dem 1.1.2025 (also noch während der möglichen Förderungszeit!) 80km Reichweite aufweisen um eine Förderung zu erhalten.
(Die CO2 Komponente wird zum 1.1.2023 wohl abgeschafft sodass nur noch die pseudo Reichweite genügt)
@Joschi86 :
Du hast gerade in einem anderen Thread geschrieben das die Lieferzeit jetzt Oktober beträgt.
Dann gibt VW sehr wahrscheinlich in der AB wieder nur Q4 an und somit wird es jetzt schon interessant inwieweit die Förderrichtlinien geändert werden.
Wie auf der VW-Seite zu lesen ist gehen sie ja anscheinend selber von einer Änderung aus:
(https://www.volkswagen.de/.../foerderung-von-e-autos.html)
Wonach bemessen sich Umweltbonus und Innovationsprämie?
In erster Linie richtet sich die Höhe der Fördersumme nach der Art des Antriebs – fährt das Auto vollelektrisch oder hat es noch einen Verbrennungsmotor an Bord? Auf jeden Fall muss die Antriebsbatterie von außen aufgeladen werden können und eine elektrische Reichweite von aktuell wenigstens 60 Kilometern im WLTP-Zyklus ermöglichen oder im Betrieb weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer freisetzen. Die elektrische Mindestreichweite wird außerdem schneller erhöht, als bislang geplant: Laut des neuen Koalitionsvertrags müssen Plug-in-Hybridfahrzeuge bereits ab dem 1. August 2023 mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren können. Bislang war dies erst für 2025 geplant
Zitat:
@206driver schrieb am 19. Januar 2022 um 09:14:49 Uhr:
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
01.01.2025 bis 31.12.2030: Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 80 km
Diese Angaben dürften falsch sein.
Der Umweltbonus endet am 31.12.2025. Kann man hier nachlesen.
Dann schau bitte mal hier nach:
https://...undesfinanzministerium.de/.../...idelektrofahrzeuge.pdf?...Seite 7, 2. b), unterste Tabellenzeile
Bitte klär mich mal auf. Ich verstehe das nämlich nicht.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Besteuerung und der Innovationsprämie/Umweltbonus?
Es handelt sich dabei um die sog. 0,5 Prozent Versteuerung von Dienstwagen.
Das hat nichts mit Umweltbonus und Innovationsprämie zu tun.
Der Zusammenhang besteht darin, dass es hier auch um die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen (1 bzw. 0,5 %-Regelung) geht, für den die gleichen Grenzen bezüglich CO2 und Reichweite gelten.
Zitat:
@206driver schrieb am 19. Januar 2022 um 20:01:35 Uhr:
Es handelt sich dabei um die sog. 0,5 Prozent Versteuerung von Dienstwagen.
Das hat nichts mit Umweltbonus und Innovationsprämie zu tun.
OK, da bin ich bei dir und mir ist schon klar worum es geht.
Ich konnte nur keinen Zusammenhang erkennen.
Zitat:
@206driver schrieb am 19. Januar 2022 um 09:14:49 Uhr:
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 19. Januar 2022 um 08:51:14 Uhr:
Alles andere ist Spekulation.
Nicht ganz. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss über die geplanten Änderungen. Es würde mich sehr wundern, wenn es dann bei der Umsetzung deutlich Unterschiede gibt.
Na dann schau dir mal das Wirrwar bei der KFW Förderung an😁
Bei dem Beispiel ist doch eher die Frage interessant, wieso der Vorgänger diese Entwicklung nicht absehen konnte. Ist ja nicht so, dass diese Förderanträge erst in den Wochen nach dem Regierungswechsel eingegangen sind.