Neuwagen vor Auslieferung beschädigt

Mercedes V-Klasse 447

Hallo

Hatte jemand bereits die Erfahrung, dass das gekaufte Fahrzeug vor Auslieferung durch Transport beschädigt war? Mein Händler teilte mir mit das die Dachreling zerkratzt und verbogen ist, weiterhin ist das Dach leicht eingedrückt.

Wie geht es jetzt weiter mit dem Fahrzeug? Hat jemand schon solche erfahrungen gemacht?
Welche Rechte habe ich als Käufer?

Danke im Voraus

V-klasse
V-klasse-1
Beste Antwort im Thema

Bitte nicht die Worte im Mund umdrehen.

Auch duzt man sich in Foren. Das ist normaler Usus.

Das hier ist ein Forum für die V-Klasse/Vito 447! Fragen zu anderen Fahrzeugen haben theoretisch hier nichts zu suchen und führen wie hier Geschehen zu Missverständnissen.

Dann bitte dazuschreiben, das es gar nicht um ein solches Fahrzeug geht. Dann sieht die Welt schon etwas anders aus.

Von einem Unfallschaden zu reden ist jedoch einfach falsch. Es ist ein Schaden, der wo und wie auch immer entstanden ist. Ob es ein Unfall oder was anderes war, müssen Fachkräfte herausfinden. Das kannst du nicht entscheiden. Und Wandlung ist eben nicht gleichbedeutend mit Rücktritt vom Kaufvertrag.

In jedem Fall das beste wäre es den Fall mit deinem verkaufenden Händler zu klären. Da kann dir hier niemand ohne Kenntnis der Sachlage helfen.

101 weitere Antworten
101 Antworten

Ich habe dasselbe Problem: Bei der Übergabe 2 (massive) Dellen im Dach entdeckt. Der Verkäufer fiel - angeblich - aus allen Wolken, obwohl so ein Schaden beim Aufbereiten auffallen MUSS!!!
Habe mit einem Lackierer und einem befreundeten Sachverständigen gesprochen: Der Lackierer sagte, dass es das (Nachlackieren von Neuwagen vor Auslieferung) viel öfter gibt als man glaubt, und er riet mir, genau zu überlegen, ob ich nicht auf eine Wandlung bestehen soll. Ich bin nämlich beim Wiederverkauf tatsächlich verpflichtet diese Reparatur anzugeben, egal, ob der Wagen als Unfallfahrzeug gilt oder nicht! Sollte der Käufer die Dicke der Lackschicht nachmessen und die Ausbesserung bemerken, bin ich in der Haftung. Ähnliches sagte der Sachverständige: Wagen zurück, wandeln, denn ansonsten kann es immer Ärger geben!
Bin gespannt, was mein freundlicher Mercedes-Händler dazu sagt 😉

Bei der Aufbereitung guckt eher niemand auf die Dachhaut. Zumal nur die wenigstens Menschen so groß sind, als das sie das Dach auch nur ansatzweise überblicken könnten.

Kann ein Transportschaden sein, äußere Einflüsse oder ab Werk so ausgeliefert.

Wegen zwei Dellen im Dach wandelt dir auch keiner das Auto.

Ist zwar schon ne weile her, aber was ist denn nur im Ergebnis rausgekommen? @Binaldi

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 9. Januar 2019 um 22:04:01 Uhr:



Wegen zwei Dellen im Dach wandelt dir auch keiner das Auto.

Gibt auch keine rechtliche Grundlage dazu.

Abgesehen davon, dass ich das auch als leicht übertrieben empfinden würde.

Ähnliche Themen

Naja, da es sich bei den Beulen um einen Blechschaden handelt, würde ich mal behaupten, dass das Fahrzeug damit als Unfallwagen gilt. Ein Unfallwagen ist kein Neuwagen und damit nicht das was bestellt wurde. Ich denke nicht, dass da eine rechtliche Grundlage fehlt. Aber so oder so sollte man überlegen ob es einem das wert ist. Nen ordentlichen Nachlass annehmen und das Dach vergessen, sieht man im Normalfall eh nicht.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 9. Januar 2019 um 22:04:01 Uhr:


Bei der Aufbereitung guckt eher niemand auf die Dachhaut. Zumal nur die wenigstens Menschen so groß sind, als das sie das Dach auch nur ansatzweise überblicken könnten.

Kann ein Transportschaden sein, äußere Einflüsse oder ab Werk so ausgeliefert.

Wegen zwei Dellen im Dach wandelt dir auch keiner das Auto.

Sie würden also ein repariertes Auto als neu annehmen? Wohl kaum!

Ok, ich hätte vorausschicken sollen, dass es sich bei mir um ein C-Klasse-Coupé handelt! Da sieht (fast) jeder auf´s Dach! Die Problematik mit dem Schaden war eben dieselbe.
Wegen der Wandlung möchte ich eine Passus aus dem Kaufvertrag zitieren: "Im Falle eines Unfallschadens ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt."! ...und DAS ist ein Unfallschaden!

Bitte nicht die Worte im Mund umdrehen.

Auch duzt man sich in Foren. Das ist normaler Usus.

Das hier ist ein Forum für die V-Klasse/Vito 447! Fragen zu anderen Fahrzeugen haben theoretisch hier nichts zu suchen und führen wie hier Geschehen zu Missverständnissen.

Dann bitte dazuschreiben, das es gar nicht um ein solches Fahrzeug geht. Dann sieht die Welt schon etwas anders aus.

Von einem Unfallschaden zu reden ist jedoch einfach falsch. Es ist ein Schaden, der wo und wie auch immer entstanden ist. Ob es ein Unfall oder was anderes war, müssen Fachkräfte herausfinden. Das kannst du nicht entscheiden. Und Wandlung ist eben nicht gleichbedeutend mit Rücktritt vom Kaufvertrag.

In jedem Fall das beste wäre es den Fall mit deinem verkaufenden Händler zu klären. Da kann dir hier niemand ohne Kenntnis der Sachlage helfen.

Definition Unfall: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unfall

Wenn die Beulen nicht jemand absichtlich ins Dach gedrückt hat ist es ein Unfall. In beiden Fällen gilt das Fahrzeug beim Weiterverkauf als Unfallwagen mit entsprechender Pflicht zur Angabe.

Da lässt sich vortrefflich drüber streiten.

Es gibt auch Wertgrenzen dafür.

Ohne Bilder kann das hier noch seitenweise so weitergehen, ohne auf einen Nenner zu kommen.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 11. Januar 2019 um 20:06:38 Uhr:


Da lässt sich vortrefflich drüber streiten.

Es gibt auch Wertgrenzen dafür.

Ohne Bilder kann das hier noch seitenweise so weitergehen, ohne auf einen Nenner zu kommen.

Sorry, Du hast schon recht, aber es war halt das von mir gesuchte Thema. Ich gelobe Besserung! Die Sache mit der Wertgrenze habe ich auch schon gehört und gelesen, jedoch hat mich ein Freund (KFZ-Sachverständiger) eines Besseren belehrt: Es ist wohl NICHT ZWINGEND an der Schadenhöhe festzumachen!
Sei es, wie es sei, es wird wohl nicht ohne Streitigkeiten abgehen, denn ich werde das reparierte(!) Fahrzeug nicht annehmen!
Ich berichte weiter!

Zitat:

@xiszone schrieb am 11. Januar 2019 um 20:04:15 Uhr:


Definition Unfall: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unfall

Wenn die Beulen nicht jemand absichtlich ins Dach gedrückt hat ist es ein Unfall. In beiden Fällen gilt das Fahrzeug beim Weiterverkauf als Unfallwagen mit entsprechender Pflicht zur Angabe.

Wenn es kein Unfall war, wie kann es dann ein Unfallfahrzeug sein?

Als Unfallfahrzeug wird allgemein ein Fahrzeug bezeichnet, welches nicht unfallfrei bezeichnet werden darf. Dies ist der Fall wenn ein Schaden über einen Bagatellschaden hinaus geht.
Sobald das Dach ausgebeult werden muss, nach lackiert und die Reling getauscht werden muss dürfte es sich nicht um einen Bagatellschaden handeln.
So oder so, ein Fahrzeug was vor der Auslieferung repariert werden muss, dürfte eine Wandlung rechtfertigen, weil der Wert stark gesunken ist.

Bei einem Fernseher schreit beim Wiederverkauf kein Hahn danach ob er repariert wurde, bei Autos schon.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 9. Januar 2019 um 22:14:59 Uhr:


Ist zwar schon ne weile her, aber was ist denn nur im Ergebnis rausgekommen? @Binaldi

Würde mich auch interessieren.

Danke

Hallo, das dach wurde ausgebeult, lackiert und hat eine neue Reling bekommen.
Dann habe ich einen ordentlichen rabatt und einen Fahrradträger bekommen.
Es wurden nach meinem Wunsch auch noch andere Teile Kostenlos Lackiert.
Bin eigentlich ganz zufrieden mit dem Ergebnis

Das klingt doch gut

Deine Antwort
Ähnliche Themen