Neuwagen Nachlackiert kotflügel?!
Hallo Leute,
ich habe seid 2 Wochen ein Vorführwagen gekauft vom Audi Händler alles sehr gut gelaufen.
nun stell icjbaber fest das am kotflügel beifahrerseite die Farbe sehr leicht anders aussieht und die innenkante radlauf abgeklebt sei.
Auch mit der Taschenlampe innen den kotflügel eingeleuchtet sehen beide anders aus bei dem ich es vermute hat es innen anders aus.
Der Verkäufer audi Händler sagt er weiss von nix.
könnt ihr euch mal das Foto ansehen und eventuelle könnt ihr was erkennen.
Schönen Gruss und vielen Dank im voraus
30 Antworten
Also ich lasse das jetzt über den gutachter laufen.
Da ich eine verkehrsrechtschutz habe meinte der Gutachter brauche ich nichts zahlen läuft über die Rechtsschutz.
Ja schon blöd da mir das Auto sehr gut gefällt.
ich hatte den Verkäufer kontaktiert und nochmal gefragt er meinte da ist nichts.
Laut erstem Eindruck meinte der Gutachter es sieht alles sauber aus keine verformung die Abstände sind sauber.
Aber auch da will er ins Detail gehen und prüfen.
Ich denke mit dem Anwalt bin ich besser dran kann er sich drum kümmern.
mich wird man sicherlich nur übers Ohr hauen versuchen und hinhalten.
Also beifahrerseite ist farblich minimal ein farbunterschied zu erkennen. ist aber sehr sehr gering.
Mit wie viel minderung kann ich rechnen?
und meine werksgarantie bleibt die bestehen ?
Gruss
Werksgarantie bleibt bestehen!
Minderung kann dir hier keiner Sinnvoll beantworten...aber da du es einen Gutachter hast und die Sache über den Anwalt laufen lässt wird hier sicher eine Wertminderung festgesetzt.
(wenn ich raten soll würde ich die Wertminderung (falls es nur vom Profi überlackiert war) mit 1500,-€ ansetzen....wohlgemerkt ist dies nur meine Schätzung)
Ich selbst halte von dem ganzen Gerichts-Anwaltsgedöns wenig und schaffte es mit einer Ausnahme (war aber ein ganz anders Thema) mich immer Gütlich zu meiner Zufreidenheit zu einigen...aber das muss ja jeder für sich entscheiden.
Viel Erfolg und es wäre nett wenn du uns auf dem laufenden halten würdest.
Ja vielen Dank werd ich machen.
Doch eine Frage noch.
Wenn ich das Auto zurückgebe.
Und ich ja dann kein Auto habe für die Zeit ohne Auto habe ich da irgendein Anspruch. Damit ich mobil bleibe.
Immerhin habe ich ja das alte abgeben/ verkauft und das andere bekommen.
und die Verschuldung am Autohaus liegt.
Also es wurde jetzt festgestellt, das das Fahrzeug ein frontalschaden erlitten hat.
Ca. 5000€
Was € könnte ich vom Autohaus fordern?
Um das Fahrzeug nicht zurückzugeben.
Zitat:
@Nisa2015 schrieb am 15. Februar 2019 um 19:00:16 Uhr:
Also es wurde jetzt festgestellt, das das Fahrzeug ein frontalschaden erlitten hat.Ca. 5000€
Was € könnte ich vom Autohaus fordern?
Um das Fahrzeug nicht zurückzugeben.
Dein letzter Beitrag war vom 4. Mai 2018.
Jetzt erst wurde festgestellt daß das Fahrzeug einen
Frontschaden erlitten hat.
Verstehe nicht warum das so lange gedauert hat.
Hallo,
festgestellt wurde es schon Juni 18'
Dann habe ich versucht mit dem Verkäufer das du regeln.
ständiges hin und her hat dazu geführt. Ich mich entschlossen habe zum Anwalt zu gehen.
Nur wollt ich von euch mal wissen, was ich bei so einem Schaden verlangen kann, da ich zu dem Thema keine Erfahrung habe.
Vielen Dank ????
Zitat:
@Nisa2015 schrieb am 15. Februar 2019 um 19:00:16 Uhr:
Also es wurde jetzt festgestellt, das das Fahrzeug ein frontalschaden erlitten hat.Ca. 5000€
Was € könnte ich vom Autohaus fordern?
Um das Fahrzeug nicht zurückzugeben.
Wenn der Schaden / Reparaturauf ca. 5000€ taxiert wurde gehe ich davon aus, dass das keine Schätzung einen Anzugsträgers (Anwalt) war sondern dem ein Gutachten zugrunde liegt.
Dieser Gutachter hat sicher dann auch einen Wertverlust taxiert.
Diesen und nur diesen kannst du beim Händler geltendmachen, eventuell noch Nutzungsausfall, wenn einer entstanden sein sollt.
Aber dazu ist dein Anwalt der Ansprechpartner.
Wenn ich mal einen raushauen würde (was ich nicht mache 😁 würde ich vom damaligen Kaufpreis so ca. 2000,-€ Nachlass einfordern.
Ansonsten noch das Thema Wandlung wegen Täuschung (wenn denn eine vorgelegen hat)
Viel Erfolg.
Das Autohaus bietet mir 500€ an wenn ich das Auto behalte.
Und das bei einem Schaden von ca. 5000€
Ich find es immer wieder begeisternt, wie so ein Autohaus, immer noch weiter versucht mich aufs Ohr zu hauen.
Wenn der Händler es verschwiegen hat, ist es arglistige Täuschung. Vertrauen zerstört, Auto würde ich zurückgeben.
Ja es heisst, sie bedauern den Zustand der durch ein Fehler passiert ist.
Und wollen mich aber immer noch aufs Ohr hauen.
In der Historie des Fahrzeuges ist alles aufgelistet.
Aber das Autohaus ist der Meinung soviel wurde nicht gemacht.
Obwohl sie es 1. Hand als vorführwagen genutzt haben.
Ich tendiere auch auf 3000€
wenn nicht werden Wir es wohl ungern, aber doch zurückgeben.
Es ist ja offensichtlich alles belegt und das Autohaus bestreitet auch nicht einen Fehler gemacht zu haben, also wird dein Anwalt ggf. vor Gericht die Wertminderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags klären.
Ist natürlich unglücklich wenn du eigentlich zufrieden bist mit dem Fahrzeug und nicht die erhoffte Wertminderung dabei ermittelt wird.
Nach langem hin und her, hat das Autohaus sich für 3.200 € bereiterklärt zu zahlen.
Somit behalte ich das Fahrzeug und nimm das Geld.
Gibt es von eurer Seite nicht Tipps ect die ich beachten sollte?!
Grüße