Neuwagen muss! auf mich zugelassen werden!??!

Opel Astra J

Hallo zusammen,

ich habe mir ja einen neuen Astra J GTC bestellt und den Kaufvertrag unterschrieben. Das Auto wird in 3-4 Wochen angeliefert. Durch ein Gespräch mit dem Verkäufer erfuhr ich zufällig, dass der Neuwagen zwingend! auf mich (Ich bin Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden muss!. Ich habe das Fahrzeug über einen Autovermittler (carwor.....de) erworben.

Nun meine Frage warum muss der Wagen zwingend auf mich (Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden, was hat das für einen Grund?

Ist diese Regelung überhaupt rechtlich zulässig. Im Kaufvertrag (Basis: unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes deutsches Kraftfahrzheuggewerbe e.V) steht nichts davon drin, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen werden muss!!.

Auf eure Antworten freue ich mich sehr

42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Trigger1977


Wenn der Wagen auf Dich zugelassen und auf Deinen Vater versichert wird, fallen Mehrkosten von i.d.R. 10% an. Wenn eine oder Deine Versicherung mehr Aufschlag verlangt, wechsel sie einfach. Das kann man ja bei einem Fzg.-Wechsel jederzeit!! ;-)
10% Mehrkosten sind doch akzeptabel...

Das denke ich auch, diese Diskussion geht hier um ~50 EUR im Jahr...

1. Lass dich eintragen

2. Lass deinen Vater das FZ versichern als Zweitwagen

3. Wenn dein Vater irgendwann die Versicherung nicht mehr braucht und du schon ein paar Jahre gefahren bist, übernimm sie und lass dir dann deine gefahrenen Jahre anrechnen.

4. Wenn du unsicher bist, ruf bei der Versicherung an und sage einfach wie du es gerne machen möchtest und frag ob das passt - eine Sache von 10 min.

Hallo zusammen,

leider geht es nicht nur um 50 Euro, sondern um 400 Euro im Jahr. Deswegen stelle ich diese Frage, da es für mich schon einen größeren Unterschied ausmacht.

ich habe jetzt 3 Möglichkeiten

1. Ich argumentiere, dass ich den Astra mit einer Kurzzeitzulassung abholen muss, da mein alter Wagen wg. Probefahrten (Verkauf) noch angemeldet sein muss und ich keine 2 Fahrzeuge gleichzeitig angemeldet haben möchte.

2. Ich lege mich mit dem Verkäufer an und sage, dass nirgends auch nur der Ansatz davon drin steht, dass das Fahrzeug auf mich angemeldet werden muss.

3. Ich lasse das Fahrzeug erst auf mich zu und melde es 2 Tage danach auf meinen Vater um. Nachteile: Es kostet was und ich habe 2 Vorbesitzer beim Wiederverkauf. Meint ihr die Sache mit den 2 Vorbesitzern ist beim Wiederverkauf schlimm wenn ich den Sachverhalt schildere, eben dass das Fahrzeug auf mich nur 2 Tage und danach aus versicherungstechnischen Gründen auf meinen Vater angemeldet wurde ??

Du bist dir sicher, dass es 400 EUR mehr kostet wenn das FZ auf dich angemeldet ist und nicht auf deinen Vater? Obwohl die Versicherung so oder so auf ihn läuft?

Das kann ich mir nun nicht vorstellen...

doch leider,

da er über 30 Jahre lang unfallfrei gefahren ist, im öffentlichen Dienst arbeitet und er einen Bonus erhält, weil wir alle anderen Versicherungen be der WGV haben ist der Unterschied so groß. Das nervt mich auch total, aber ist leider so. Ich bin leider erst 23 und habe bei der WGV noch gar keine eigene Versicherung, daher ist der Unterschied sehr groß

Haben heute extra bei der Versicherung angerufen.

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rede doch einfach mit dem Verkäufer, daß der Wagen auf deinen Vater zugelassen wird. Das geht sicher in Ordnung. Es geht nur darum, daß der Wagen nicht jemand anderen vermittelt wird wegen höherem Rabatt oder dergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von katana26


doch leider,

da er über 30 Jahre lang unfallfrei gefahren ist, im öffentlichen Dienst arbeitet und er einen Bonus erhält, weil wir alle anderen Versicherungen be der WGV haben ist der Unterschied so groß. Das nervt mich auch total, aber ist leider so. Ich bin leider erst 23 und habe bei der WGV noch gar keine eigene Versicherung, daher ist der Unterschied sehr groß

Haben heute extra bei der Versicherung angerufen.

Ich kannte bisher nur Versicherungen, denen es egal ist, ob Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person sind, sofern beide in entsprechender Beziehung zueinander stehen (Lebensgefährten, Eltern, Kinder usw.). Unser Auto ist auch auf meine Frau zugelassen, wegen dem Schwerbehindertenrabatt, die Versicherung läuft aber auf mich, da ich im öffentlichen Dienst bin und auch eine höhere SF habe.

Hallo,

hab vorhin beim Händler angerufen. Er meinte, es geht nur auf mich zulassen, weil der Händler von Opel nur diesen hohen Rabatt bekommt, wenn das Auto auch auf den Antragsteller der Rabattgewährung dieses hohen Rabatts (20%) zugelassen wird. Das sei eine Vorgabe und wenn er sicht nicht dran hält müsste er den gewährten Rabatt an Opel zahlen was wiederum der Händler auf mich abwälzen würde.

Daher geht nur, dass ich den Wage nerst zulasse und danach dann auf meinen Vater ummelde.

Geht es nicht, den "Besteller" zu ändern ?

Hab ich auch gefragt, aber dieser Rabattgewährungsantrag wurde am Anfang auf meinen Namen ausgestellt und deshalb ist einen nachträgliche Abänderung nicht mehr möglich. Da ist leider nichts zu machen.

Wenigstens eine positive Nachricht habe ich von der Versicherung. Wenn ich meine Freundin auf den Wagen versichern lassen kostet es mich keinen höheren Beitrag o.ä., da ich der Fahrer in der höchsten Risikogruppe bin, also männlich, 23 Jahre usw. Das ist doch schon mal nicht schlecht 🙂

Was für ein ominöser Rabattgewährungsantrag ist das denn? Sowas kenne ich bei Spezialrabatten für bestimmte Personengruppen, aber nicht beim normalen Autokauf.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von katana26


Hallo,

hab vorhin beim Händler angerufen. Er meinte, es geht nur auf mich zulassen, weil der Händler von Opel nur diesen hohen Rabatt bekommt, wenn das Auto auch auf den Antragsteller der Rabattgewährung dieses hohen Rabatts (20%) zugelassen wird. Das sei eine Vorgabe und wenn er sicht nicht dran hält müsste er den gewährten Rabatt an Opel zahlen was wiederum der Händler auf mich abwälzen würde.

Daher geht nur, dass ich den Wage nerst zulasse und danach dann auf meinen Vater ummelde.

ja und wenn er dir erzählt, das du nur in Rosa Schlappen fahren darft, glaubst ihm das auch.

Dem Hersteller ist es Scheißegal auf wem das Fahrzeug zugelassen ist, oder was du damit machst.

Kannst ihn dir auch kaufen und anzünden.

Bsp.
Fahrzeughersteller gibt dem Händler das Auto für 13000€
UVP ist 18000€ und der Händler sagt zu dir, pass auf du bekommst 20% Rabatt.
Macht also 3600€ Ersparnis gegenüber der UVP.
Du bezahlst 14400€
Er gibt 13000€ dem Hersteller und hat 1400€ für sich.

Und einen Antrag für Rabatt brauchst auch nicht.
Was glaubst wieviel Spanne die Händler haben 😉

er meinte, dass diese hohen Rabatte übers Internet, also über Autovermittler ein Sondergeschäft sei und Opel nur diesen Autovermittlern diese hohen Rabatte gewährt.

Die bei Carworld-24.de haben schon öfters solche Fälle gehabt und auch bei denen ging das nicht. Der verkäufer hat aber signalisiert, dass er das auf gar keinen Fall umändern kann und auch nicht machen würde. Ich ruf jetzt aber nochmals bei meinem Autovermittler an und frag nach bzw. frag ob er sich da nicht nochmal schlau machen kann. Die Beratung von dem Autvermittler ist eigentlich sehr gut und die kümmern sich auch nach dem Vermittlungsantrag um einen, das finde ich echt gut

gott in rot:
Na klar, für besondere Rabatte muß man auch nachweisen.

Behindertenrabatt gibts nur für Behinderte und Maschinenringrabatt nur für Mitglieder. Jagdverband, Diplomat, Journalist, katholische Kirche, Mietwagenfirma... alles nachzuweisen.

Wenn TE jetzt über den Vermittler einen Sonderrabatt bekommt...
Großabnehmer KFP oder wie das immer heißt.

ah google er einmal nach
Opel KFP Rabatt
und sehe er sich das an was da als pdf link von autobestpreis kommt.

Theorie:
Evtl. könnte TE noch vom Kaufvertrag zurücktreten (wäre zu prüfen) und bestellt über Vermittler neu auf Papas Namen.

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