Neuwagen muss! auf mich zugelassen werden!??!
Hallo zusammen,
ich habe mir ja einen neuen Astra J GTC bestellt und den Kaufvertrag unterschrieben. Das Auto wird in 3-4 Wochen angeliefert. Durch ein Gespräch mit dem Verkäufer erfuhr ich zufällig, dass der Neuwagen zwingend! auf mich (Ich bin Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden muss!. Ich habe das Fahrzeug über einen Autovermittler (carwor.....de) erworben.
Nun meine Frage warum muss der Wagen zwingend auf mich (Eigentümer u. Vertragspartner) zugelassen werden, was hat das für einen Grund?
Ist diese Regelung überhaupt rechtlich zulässig. Im Kaufvertrag (Basis: unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes deutsches Kraftfahrzheuggewerbe e.V) steht nichts davon drin, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen werden muss!!.
Auf eure Antworten freue ich mich sehr
42 Antworten
hallo,
ja das geht schon, aber da ich erst 23 bin hat das Auswirkungen wenn auf mich der Wagen zugelassen und auf meinen Vater versichert wird, dann wird der Wagen in der Versicherung teurer, ich weiß selber nicht warum
Wird ein Kurzzeitkennzeichen als Vorbesitzer behandelt? Also kann ich einfach dieses Kurzzeitkennzeichen holen, dann den Wagen zu mir bringen und dann auf mich ummelden.
Aber die Frage ist ja, ob der Händler da mitmacht, weil er meinte ja, dass das Fahrzeug ausschließlich auf mich zugelassen werden muss und eine Kurzzeitzulassung ist ja keine Zulassung auf mich !?!
Zitat:
Original geschrieben von wir43
Du kannst den Wagen doch ruhig auf dich zulassen. Und als Versicherungsnehmer wird dein Vater eingetragen. Quasi als Zweitwagen bei der Versicherung.
geht natürlich auch. wie auch immer, diese aussage deines FOH ist völlig daneben.
ich würd mich dumm stellen. hinfahren, schilder auf den tisch und auto mitnehmen. fertig.
alles weitere geht den typ nix an.
auch wenn du damit handeln solltest hat er ebend pech gehabt. 😎
wenn er zickt, dann kohle zurück, kauvertrag knicken und ne info an die zeitung 😉
der hört sich ja so an als würde er nix dran versienen 🙄
Meinen neuen Astra habe ich auch vermitteln lassen. Ich meine auch das da was drin stand das ich den auf mich zulassen soll. Da wir das ohnehin vor hatten, war das keien Problem und ich hab mich damit auch nicht weiter beschäftigt. Aber ich rechne nicht damit, das der Unterschied so groß sein wird, was den Versicherungsbeitrag angeht. Würde mich aber auch interessieren was dabei raus kommt.
Man kann aber auch den Wagen auf sich zulassen, und auf einen anderen Versichern lassen.
Wenn der andere günstigere Versicherungseinstufungen hat als man selbst.
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Hallo zusammen,
ja ich hatte eigentlich geplant den Wagen auf mich zuzulassen und auf meinen Vater zu versichern, da er in der Versicherung deutlich günstiger ist.
Da ich aber erfahren habe, dass die Versicherung teurer wird wenn der Wagen auf mich zugelassen, aber trotzdem auf meinen Vater versichert wird, will ich unbedingt versuchen diese Mehrkosten zu vermeiden.
Ich hab gerade nochmals den Kaufvertrag und alles durchgeschaut, da steht nix davon, dass ich auf mich zulassen muss. Ich frag jetzt nochmal bei der Versicherung genau nach, wieviel das mehr kosten würde und wenn das einen höheren Betrag macht versuch ich mit einer Kurzzulassung das Auto abzuholen und dann auf meinen Vater anzumelden.
Oder was meint ihr, welcher andere Weg würde noch Sinn machen (Im Falle dass die Versicherung deutlich mehr kostet wenn der Wagen auf mich zugelassen und auf meinen Vater versichert wird)
Vielen Dank, ich freue mich sehr über die regen Antworten.
Ab 2010 wurden astras mit lebenslangen Garantie ausgeliefert,
Aber nur wenn du das Auto nicht verkaufst oder ummeldest,
Ansonsten nur 2 jahre Garantie.
Frage nach, ob du auch irgend ein Angebot bekommst.
die lebenslange Garantie wurde doch schon seit längerem nicht mehr angeboten, oder bin ich da falsch ?
Hallo.
Ich hatte das gleiche Problem bei Abholung meines Astra H.
Der FOH wollte mir das Auto nicht rausgeben, da ich das Auto bestellt hatte, es aber wegen Versicherungsprozenten auf meine Mutter zulassen wollte.
Dies hatte ich auch so bei der Neuwagenbestellung geäußert.
Ich wurde vom FOH gezwungen, das Auto auf mich zuzulassen.
Sonst hätte mir der FOH das Fahrzeug nicht ausgehändigt.
Hab mich mit dem FOH rumgestritten und dann sind wir zu der Einigung gekommen, dass ich das Auto auf mich zulasse und dann nach 3 Tagen auf meine Mutter ummelde.
Kosten für An- und Ummeldung hat der FOH getragen, sowie Tankfüllung und Fußmatten gratis.
Zitat:
Original geschrieben von babubi
Korrekt, es gibt aber andere Angebote.
Es war an katana adressiert
...war bei mir genauso...
Es ging wohl aufgrund des Rabattes nicht. Fragt mich nicht wieso, weshalb... geplant war: zulassen auf meinen Vater und dann in 2 Jahren auf mich überschreiben bei voller Übernahme der Rabatte.
Das Auto ist nun auf mich zugelassen und so wird es nun auch bleiben - zum Glück konnte hier der Ansprechpartner der Versicherung noch hier und da eine Vergünstigung rausholen und nun bin ich nicht soooo wesentlich viel teurer, als wenn das Fahrzeug auf meinen Vater als Versicherungsnehmer und mich als Fahrer zugelassen wäre (Einstieg bei 70% statt 55%).
Die Alternative wäre gewesen, Fahrzeug auf mich zulassen und dann ne Woche später direkt wieder ummelden. Allerdings hat das Fahrzeug auf dem Papier dann schon 1 Woche nach Kauf 2 Fahrzeughalter... und dann in 2 Jahren wieder auf mich ummelden und es wären schon 3 Fahrzeughalter... das wollte ich wiederum Zwecks Fahrzeugwert bei Verkauf nicht.
hallo und vielen Dank.
Diese Antworten treffen genau mein Problem. Ich habe mir auch schon gedacht dass ich versuche die Abholung mit einem Kurzzeitkennzeichen abzuwickeln, das auf meinen Vater läuft und danach das Fahrzeug dann auf ihn umgemeldet wird. Ich kann ja argumentieren dass ich noch ein angemeldetes auto habe das ich verkaufen möchte und dieses noch zugelassen bleiben muss, da sonst keine Probefahr möglich und ein Verkauf nicht so wahrscheinlich ist.
Was meint ihr dazu?
Wenn der Wagen auf Dich zugelassen und auf Deinen Vater versichert wird, fallen Mehrkosten von i.d.R. 10% an. Wenn eine oder Deine Versicherung mehr Aufschlag verlangt, wechsel sie einfach. Das kann man ja bei einem Fzg.-Wechsel jederzeit!! ;-)
10% Mehrkosten sind doch akzeptabel...
Zitat:
Original geschrieben von katana26
hallo,ja das geht schon, aber da ich erst 23 bin hat das Auswirkungen wenn auf mich der Wagen zugelassen und auf meinen Vater versichert wird, dann wird der Wagen in der Versicherung teurer, ich weiß selber nicht warum
Wird ein Kurzzeitkennzeichen als Vorbesitzer behandelt? Also kann ich einfach dieses Kurzzeitkennzeichen holen, dann den Wagen zu mir bringen und dann auf mich ummelden.
Aber die Frage ist ja, ob der Händler da mitmacht, weil er meinte ja, dass das Fahrzeug ausschließlich auf mich zugelassen werden muss und eine Kurzzeitzulassung ist ja keine Zulassung auf mich !?!
Du muss erst 25 Jahre sein um die Prozente deines Vaters zubekommen.Kann aber Dir eurer
Versicherungsvertreter aber genau sagen.Ich würde den Wagen Versicherungsmäßig auf den Vater
laufen lassen.Wird auch bei Übernahme der Prozente für einen Anfänger nicht so günstig.
Gruß Mobahn
STOP: Käufer, Halter und Versicherungsnehmer können alle verschiedene Personen sein!!!!!!Zitat:
Original geschrieben von katana26
Vielen Dank für eure Hilfe,also ich habe den Vermittlungsauftrag, den Kaufvertrag und sämtliche anderen Dokumente durchsucht und habe keine ensprechende Klausel gefunden die besagt, dass das Fahrzeug nur auf mich zugelassen werden darf.
Das mit dem sofortigen Wiederverkauf leuchtet ein. Ich habe mir auch schon überlegt das Fahrzeug nur für die Abholung auf mich zuzulassen und dann sofort das Auto auf meinen Vater umzumelden, damit die Versicherung eben nicht teurer wird. Der Nachteil dabei wöre halt, dass der Wagen dann auf dem Papier schon 2 Vorbesitzer hätte.
Muss ich dann überhaupt den Wagen auf mich zulassen wenn das nirgends steht? Bin gerade total verunsichert und weiß nicht so recht was ich machen soll.
Ich werde aber auf jeden Fall nochmal bei der Versicherung anrufen und fragen wieviel Euro das dann genau machen würde wenn der Wagen auf mich anstatt auf meinen Vater angelemdet wäre.
Hat das von euch schon jmd. mal gehabt, also ich habe sowas noch nie gehört. echt komisch
Wie bei mir: Ich war der Käufer, mein Sohn ist Halter und meine Frau ist Versicherungsnehmerin - ohne irgenwelche ominösen Zuschläge - außer natürlich solche Zuschläge, die Dein Vater allein dafür in Kauf nehmen muss, dass nicht alle Fahrer über 25 Jahre alt sind - ist aber nichts ungewöhnliches! Nimm die HUK24.
Lass Dir nichts erzählen. Geh mit den Papieren zum Straßenverkehrsamt, nimm die Vers.-Nr. von Deinem Vater mit und melde an, auf wen immer Du willst und hol dann Deine Kiste ab.