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Neuwagen gekauft... sehr viele Mängel... Tausch gegen ein anderen Wagen oder Geld Zurück?

Themenstarteram 3. April 2009 um 21:12

Hallo alle zusammen und ich hoffe das jemand mir weiter helfen kann…

 

Habe vor rund 1 ½ Jahren ein Neuwagen gekauft und auch 2 Jahre Garantie wie jeder Kunde bekommen.

Habe diesen Wagen schon bekommen als er einen Wassereinbruch auf weißte bzw. für meine Augen war nur der Kofferrum etwas nass und ich haben den Verkäufer darauf hin gewiesen das dies doch noch mal gründlich kontrolliert wird. Dieser Mängel wurde auch gefunden und laut Fiat wurde eine Dichtung ausgetauscht und jetzt sollte alles wider trocken sein.

Im Sommer musste ich wegen einen Fehler von Fiat in die Werkstatt, dort sollte ein Kabel befestigt werden was von Fiat aus falsch montiert wurde oder fehlerhaft. Darauf hatte ich auch im Sommer folgende Mängel: Der Himmel innen wurde fleckig und musste ausgetauscht werden, die Ablage vom Kofferraum war locker und ist immer beim öffnen der Heckklappe aus der Halterung gesprungen, das Handschuhfach schließ nicht mehr.

Nachdem ich den Wagen abgeholt habe sind wieder Fehler aufgetreten…

Nach einiger Zeit habe ich folgende Mängel feststellen müssen, die Lenkung war auf einer Seite ausgeschlagen und hat komisch geklagt ( wurde behoben ). Wieder ein enormer Wassereinbruch im Kofferrum und bis hin zur Rücksitzbank. Unter der Matte die den Kofferraum unterteilt zwischen Zubehörbereich und normalen Kofferraum stand das Wasser 5cm hoch in der Plastikschale. Die Matte hatte sich vollkommen voller Wasser gezogen und die Rücksitzbank war auch nass.

Meine Beifahrer die auf der Rücksitzbank saßen haben nach einer Fahrt nasse Kleidung gehabt. Da wurde mir erst klar wie schwer der Wassereinbruch war. Es wurde immer und immer wieder mit der Haus eigener Waschanlage geprüft wo das Wasser ein dringt. Darauf hin ist auch der Lack des NEUWAGENS sehr Matt geworden wie ich finde was bei einem Neuwagen nicht sein darf.

Das Handschuhfach schließt wieder nicht richtig.

Nachdem ich den Wagen wieder abholen musste wurde mir gesagt das es ein Haarriss war in einer Naht was ich sehr komisch fand. Nun war ich erst mal zu frieden das nichts mehr zu bemängeln wa und hoffte dass auch nichts mehr kommen würde.

Aber es sollte nicht sein und wieder ist Wasser an der Scheibe innen runter gelaufen.

Auch die linke Rückleuchte hatte Wasser im inneren und Wurde auch gleich ausgetauscht. Beim Einbau wurde jedoch der Lack an der Ecke beschädigt und weist eindeutig auf das dieser durch den Einbau Meinens Erachtens entstanden ist.

Nach dem ich nun wieder in die Werkstatt gekommen bin nach einer 30min bis 45 min fahrt wurde mir mitgeteilt das alles behoben wurde und es eine Dichtung gewesen sein von der Rückleuchte in der Kofferraumklappe. Die Leuchte an sich hat der Meister mir gesagt ist auch undicht und hatte Wasser im Inneren. Diese konnte leider nicht ausgetauscht werden aber wird auf jeden Fall bestellt und ich bekomme noch bescheid. Nach mehr als 4 Wochen habe ich noch kein bescheid bekommen.

Nun ist ja wieder der Frühling da und ich habe mein Auto das erste mal wieder mit der Hand gewaschen und ich stellte das Ausmaß der Schäden fest, sprich der Lack ist in meinen Augen schon sehr Matt für ein Neues Fahrzeug. Ich habe meine Autos immer mit Hand gewaschen und mache das auch bei diesem Fahrzeug. Daher kann mir Fiat nicht sagen das ich daran schuld bin das ich in die Waschanlage fahre und da zu oft das Fahrzeug zu oft wasche.

Ja diese Dinge habe ich auf mein Herzen und ich hoffe dass mir jemand helfen kann ob ich da ein Recht habe auf einen Neuwagen oder auf die Rückgabe des Fahrzeuges. Ich habe ja ein Neuwagen gekauft und kein 10 – 15 Jahre alten Wagen der schon vom Lack so aus schaut.

Achso was ich noch vergessen habe ich wa nun schon 3 oder 4 mal in der Werkstatt und ich habe auch nicht die Zeit immer in die Werkstatt zu fahren da ich beruflich sehr eingespannt bin. Ein mal Werkstatt bedeutet folgendes für mich 30min hin 30 min zurück 30 min wieder hin abholen und 30min wieder nach Hause. das sind 2 Stunden die mir jedes mal bei einem Besuch in der Niederlassung fehlen, dazu kommt noch der Sprit den ich selber zahlen muss.

Rechnen wir mit 30km x 3 = 90km = 6h Arbeitszeit weg = Benzinkosten, Fahrzeit und verschleiß des Fahrzeuges was nicht sein muss.

Ach und dazu kommt noch das ich das Gefühl habe das der Rückwärtsgang und das Radio ein Problem hat. In den meisten Fällen ist der Rückwärtsgang im stand NICHT ein zu legen, ich muss erst die Kupplung durch treten und erst wenn der Wagen ein Stückchen rollt bekomme ich den Gang rein um Rückwärts zu fahren. Das Radio hatte auch teilweise Macken und hat einfach nicht auf das drücken der Knöpfe reagiert. Auch Rost an der Schraube unter der Rücksitzbank ist aufgetreten durch den Wasserschaden.

Was mir noch eingefallen ist, ich hatte noch ein Mängel mit dem Airbacksymbol da hat sich einfach so ein Kabel gelöst und die Anzeige hat mir gesagt das der Airback defekt oder nicht richtig geht. Achja und noch ein Fall die hackklappe hatte auch nicht mehr funktioniert laut der Anzeige auf der Armatur, ab und an wo ich die hackklappe offen hatte und wieder zu gemacht habe wurde mir gesagt diese sei offen jedoch wa sie zu. Das wurde in der Werkstatt auch behoben da das Hackklappenschloss defekt wa und das wurde ausgetauscht. Ich bin der Überzeugung dass dies durch den Vorfall wegen dem großen Wassereinbruch gekommen ist.

Womit ich auch noch Probleme habe ist das, dass Autoradio bei beschleunigen einfach auf ein mal sehr laut wird und ich enorm runter regeln muss was nicht sein kann wenn ich fahre und dann auf ein mal das Radio so laut wird das es mich ablenkt vom fahren und somit ich nicht richtig auf den Straßenverkehr achten kann und abgelenkt werde.

Ohje ich hoffe mir fallen nicht noch mehr dinge ein...

Vielen Dank und ich freue mich auf viele Antworten

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mfr

 

Aha! Somit hattest du damals einen Gebrauchtwagen gekauft und keinen Neuwagen. Fiat hat da erstmal rein gar nichts mit zu tun. Vertragspartner ist ausschließlich der Händler und es gelten seine Garantiebedingungen, die du mit dem Kaufvertrag unterschrieben hattest.

Auch du machst einen Fehler in der Denke. Die Herstellergarantie bleibt so lange bestehen bis sie ausgelaufen ist. Dabei ist es unerheblich wer der Erstkäufer war.

Probleme kann es vielleicht mit der Wandlung geben. Dafür ist wohl auch erstmal das Autohaus der Ansprechpartner. Eine Wandlung kannst als Zweitbesitzer nur gegen das Autohaus durchziehen.

italo

Themenstarteram 6. April 2009 um 18:53

Okay ich danke euch alle und freue mich auf weitere Tips und Meinungen.

Habe den Wagen direkt vom Autohaus gekauft und ich habe diesen Wagen trotz alle dem als Neuwagen gekauft , das steht so in dem Kaufvertrag.

Dieser Wagen hatte ende 2007 einen Neupreis von knapp 17000 EUR.

1. Wenn der Wagen über 1000 km runter hat ist das kein Neuwagen mehr. Ansonsten hättest du den Rabatt nicht bekommen.

2. Wer ist denn als 1. Halter eingetragen du oder das Autohaus oder gar eine andere Person/Firma.

3. Wenn das Autohaus oder jemand anderes als 1. Halter eingetragen ist, muss dir FIAT keinen Neuwagen ersetzten. Da du keinen Neuwagen erworben hast. Wenn die Mängel überhand nehmen kannst du nur ein Wandel mit dem Autohaus machen.

Abgesehen ist alles im augenblick Spekulation, weil die ganze Wahrheit nur Tröpfenweise von dir rauskommt und dadurch ein ganz anderes Bild entsteht. Beraten kann man nur wenn man, wenn man nicht das wesentliche weglässt.

Sag doch mal was in den Papieren steht und welche km-Angabe im Kaufvertrag gemacht worden ist.

italo

am 7. April 2009 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Auch du machst einen Fehler in der Denke. Die Herstellergarantie bleibt so lange bestehen bis sie ausgelaufen ist. Dabei ist es unerheblich wer der Erstkäufer war.

Wenn du damit "zeitlich auslaufen" meinst, liegst du falsch. Herstellergarantien enden schon mal in der Regel vorzeitig, wenn man in einer nicht autorisierten Werkstatt reparieren lässt und bei einer Reihe anderer Fälle auch noch. Lese mal deine Garantiebedingungen.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, die der Hersteller nach Lust und Laune gestalten darf. Schau mal in die Dissertation "Die Herstellergarantie im Schuld-, Kartell- und Wettbewerbsrecht" (PDF) auf Seite 37:

Zitat:

"Bei der Ausgestaltung von Inhalt und Reichweite der Garantie ist der Hersteller grundsätzlich frei. Auch nachdem die Herstellergarantie durch die Schuldrechtsreform ins Gesetz aufgenommen wurde, enthält § 443 Abs.1 BGB keine Angaben über den Inhalt der Garantie. Die Rechte des Käufers aus der Garantie richten sich ausdrücklich nach den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen. Damit steht es dem Garantiegeber auch weiterhin grundsätzlich frei, Garantiegegenstand und Garantiefall, Beginn und Zeitraum der Garantiefrist und die sich ergebenen Rechte einschließlich geltender Bedingungen zu bestimmen."

 

Welche Klausel soll denn in den dir vorschwebenden Garantiebedingungen den Übergang der Garantierechte beim Wiederverkauf regeln?

am 7. April 2009 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

1. Wenn der Wagen über 1000 km runter hat ist das kein Neuwagen mehr.

Nein, auch mit 0 km kann es ein Gebrauchtwagen sein.

Zitat:

Sag doch mal was in den Papieren steht und welche km-Angabe im Kaufvertrag gemacht worden ist.

Die Angabe der Kilometerleistung ist komplett irrelevant. Ein Fahrzeug ist dann ein Gebrauchtwagen, wenn es zuvor schon mal zugelassen war. Auch wenn der Wagen dann gar nicht gefahren wurde (Tageszulassung) ist er trotzdem ein Gebrauchtwagen.

Außerdem sagte der TE oben, dass er den Wagen mit 1500 km gekauft hat.

Zitat:

Original geschrieben von mfr

 

Wenn du damit "zeitlich auslaufen" meinst, liegst du falsch. Herstellergarantien enden schon mal in der Regel vorzeitig, wenn man in einer nicht autorisierten Werkstatt reparieren lässt und bei einer Reihe anderer Fälle auch noch. Lese mal deine Garantiebedingungen.

Wenn auf dem Wagen 2 Jahre Herstellergarantie ist dann läuft die nicht des Wegen ab weil der erst Besitzter nach einem Jahr den Wagen verkauft...Garantie mag eine freiwilige Sache sein...aber sie ist ja mit dem Produkt gekauft worden und daher zu dem Produkt zugehörig und daher entfällt die Freiwilligkeit. Der Produktinhaber hat sogar ein Recht darauf. Selbst in dem Bereich Garantie und Fremdwerkstätten ist das ganze Schwammig gehalten die Rechtsprechung. Man verliert nicht automatisch die Garantie wenn der Wagen in einer Fremdwerkstatt nach Herstellervorgaben gewartet wird. Bei den Langzeitgarantien auf Lach und Durchrostung indes schon.

Natürlich muss ich mich so verhalten das ich die Garantiebedingungen nicht verletzte ansonsten verliere ich mein Recht auf Garantie. Werden die Garantie Bedingungen eingehalten verfällt die Garantie nicht durch den Fakt des Weiterverkaufs. Garantien sind dem Objekt zugeordnet und nicht dem Erstkäufer.

Vielleicht sollte man in der Sichtweise nicht einfach die Sache vermischen.

italo

Zitat:

Original geschrieben von mfr

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

1. Wenn der Wagen über 1000 km runter hat ist das kein Neuwagen mehr.

Nein, auch mit 0 km kann es ein Gebrauchtwagen sein.

Zitat:

Original geschrieben von mfr

Zitat:

Sag doch mal was in den Papieren steht und welche km-Angabe im Kaufvertrag gemacht worden ist.

Die Angabe der Kilometerleistung ist komplett irrelevant. Ein Fahrzeug ist dann ein Gebrauchtwagen, wenn es zuvor schon mal zugelassen war. Auch wenn der Wagen dann gar nicht gefahren wurde (Tageszulassung) ist er trotzdem ein Gebrauchtwagen.

Außerdem sagte der TE oben, dass er den Wagen mit 1500 km gekauft hat.

eine Kilometerangabe ist nicht irrelevant. Wenn der Wagen nicht zugelassen war und mit "roten Nummern" gefahren wurde hast du keine Zulassung aber trotzdem eine Menge Kilometer die über den Neuwagenstatus hinausgehen. Selbst bei noch nicht zugelassenen Autos und auch keien KM haben, die sehr lange beim Händler stehen und ein Modellwechsel war, gelten nicht mehr als Neuwagen.

italo

am 7. April 2009 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Wenn auf dem Wagen 2 Jahre Herstellergarantie ist dann läuft die nicht des Wegen ab weil der erst Besitzter nach einem Jahr den Wagen verkauft...Garantie mag eine freiwilige Sache sein...aber sie ist ja mit dem Produkt gekauft worden und daher zu dem Produkt zugehörig und daher entfällt die Freiwilligkeit.

[...]

Werden die Garantie Bedingungen eingehalten verfällt die Garantie nicht durch den Fakt des Weiterverkaufs. Garantien sind dem Objekt zugeordnet und nicht dem Erstkäufer.

Darf ich mal davon ausgehen, dass du das nur glaubst, aber nicht genau weißt? Sonst würden mich Belege interessieren, aus denen hervorgeht, das Garantieansprüche beim Wiederverkauf automatisch übertragen werden.

Schau mal, was Juristen zum Thema Übertragbarkeit von Garantien meinen. Aussage: Garantieansprüche müssen explizit bei Wiederverkauf abgetreten werden, was der Hersteller oder ursprüngliche Verkäufer bereits im Vorfeld verhindern kann, wie z.B. mit so einer AGB: "Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer an Dritte ist ausgeschlossen". Deswegen schrieb ich oben, dass sich der TE bzgl. Garantien die Vertragsbedingungen seines Händlers/Vertragspartners sehr genau ansehen muss.

Um das noch mal für den Fahrzeughandel zu konkretisieren:

Zitat:

1.2 Anspruchsberechtigte bei Fahrzeugweiterverkauf

Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Erstkäufer gegen den Verkäufer/Händler als seinem Vertragspartner zu. Sie erlöschen nach den Neuwagenverkaufsbedingungen zwar nicht automatisch, falls der Erstkäufer den Pkw während der Gewährleistungs-/Garantiezeit weiter veräußert. Die Ansprüche gehen aber auch nicht automatisch auf den Erwerber (Zweitkäufer) über! Der Erstkäufer muss seine diesbezüglichen Ansprüche an den Zweitkäufer abtreten.

 

Quelle

Zum von dir bestrittenen Garantieausschluss beim Besuch von nicht autorisierten Werkstätten steht in der gleichen Quelle direkt dahinter:

Zitat:

Nach OLG Nürnberg (MDR 97, 641) kann eine 3-Jahresgarantie für Neuwagen davon abhängig gemacht werden, daß die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten von einem autorisierten Vertragshändler durchgeführt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von mfr

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Wenn auf dem Wagen 2 Jahre Herstellergarantie ist dann läuft die nicht des Wegen ab weil der erst Besitzter nach einem Jahr den Wagen verkauft...Garantie mag eine freiwilige Sache sein...aber sie ist ja mit dem Produkt gekauft worden und daher zu dem Produkt zugehörig und daher entfällt die Freiwilligkeit.

[...]

Werden die Garantie Bedingungen eingehalten verfällt die Garantie nicht durch den Fakt des Weiterverkaufs. Garantien sind dem Objekt zugeordnet und nicht dem Erstkäufer.

Darf ich mal davon ausgehen, dass du das nur glaubst, aber nicht genau weißt? Sonst würden mich Belege interessieren, aus denen hervorgeht, das Garantieansprüche beim Wiederverkauf automatisch übertragen werden.

Schau mal, was Juristen zum Thema Übertragbarkeit von Garantien meinen. Aussage: Garantieansprüche müssen explizit bei Wiederverkauf abgetreten werden, was der Hersteller oder ursprüngliche Verkäufer bereits im Vorfeld verhindern kann, wie z.B. mit so einer AGB: "Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer an Dritte ist ausgeschlossen". Deswegen schrieb ich oben, dass sich der TE bzgl. Garantien die Vertragsbedingungen seines Händlers/Vertragspartners sehr genau ansehen muss.

Um das noch mal für den Fahrzeughandel zu konkretisieren:

Zitat:

Original geschrieben von mfr

Zitat:

1.2 Anspruchsberechtigte bei Fahrzeugweiterverkauf

Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Erstkäufer gegen den Verkäufer/Händler als seinem Vertragspartner zu. Sie erlöschen nach den Neuwagenverkaufsbedingungen zwar nicht automatisch, falls der Erstkäufer den Pkw während der Gewährleistungs-/Garantiezeit weiter veräußert. Die Ansprüche gehen aber auch nicht automatisch auf den Erwerber (Zweitkäufer) über! Der Erstkäufer muss seine diesbezüglichen Ansprüche an den Zweitkäufer abtreten.

 

Quelle

[/quote

 

Zum von dir bestrittenen Garantieausschluss beim Besuch von nicht autorisierten Werkstätten steht in der gleichen Quelle direkt dahinter:

Zitat:

Nach OLG Nürnberg (MDR 97, 641) kann eine 3-Jahresgarantie für Neuwagen davon abhängig gemacht werden, daß die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten von einem autorisierten Vertragshändler durchgeführt werden.

[/quote

Da kann ich dir eine Quelle geben...ein Kunde von mir Freie Werkstatt schickt die bei Garantiereparaturen zu den Markenwerkstätten, die Reparaturen werden anstandslos gemacht, da die Wartungsarbeiten nach Herstellervorschrifft durchgeführt wurde. Ich habe ja auch geziehlt Langzeitgarantien ausgenommen. Wie gesagt das ganze wird nicht einheitlich abgeurteilt.

Abgesehen davon waurm sollten wir uns wegen dem TE hier rumstreiten wer Recht hat. Ohne das der TE nicht die waren Kenngrößen genannt hat, ist das eh alles nicht relevant...

italo

Themenstarteram 7. April 2009 um 19:56

Also an ALLE die hier schreiben und mir helfen möchten, vielen lieben Dank. Bin über jede Antwort sehr froh und ich verschweige hier NICHTS. Dies wa ein Wagen der nur auf Fiat zugelassen wa und als Vorführwagen da stand.

Habe bald wieder ein Termin bei Fiat und werden morgen mit Fiat telefonieren und wir werden sehen was rauß kommt dabei, werde auf jeden fall hier die Aktuellen infos posten.

Danke noch mal

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Probleme kann es vielleicht mit der Wandlung geben. Dafür ist wohl auch erstmal das Autohaus der Ansprechpartner. Eine Wandlung kannst als Zweitbesitzer nur gegen das Autohaus durchziehen.

Tschuldigung das ich mich einmische, aber rechtlich ist hier einiges nicht korrekt.

Eine Wandlung gibt es nicht mehr. Es gibt nur eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hierbei ist es unerheblich, wie oft das Fahrzeug zugelassen war. Eine Rückabwicklung kann auf jeden Fall NUR mit dem Kaufvertragspartner durchgeführt werden- in der Regel das AUTOHAUS und nicht der Hersteller/ Importeur- auch bei Neuwagen nicht. Gegenüber dem Hersteller/ Importeur hat man keinerlei rechtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Und somit muss die Rückabwicklung auch nicht beim Hersteller/ Importeur beantragt und von einem Außendienstler bewilligt werden. Was der Hersteller/ Importeur sagt interessiert einen Pups. Für eine Rückabwicklung ist entscheidend was vertraglich vereinbart war, um was für einen Mangel es sich handelt und konnte der Mangel abgestellt werden oder nicht. Diese Punkte entscheidet im Zweifel ein Gericht und kein Hersteller/ Importeur.

Zitat:

Original geschrieben von FiatGrandePunto

Dies wa ein Wagen der nur auf Fiat zugelassen wa und als Vorführwagen da stand.

Habe bald wieder ein Termin bei Fiat und werden morgen mit Fiat telefonieren und wir werden sehen was rauß kommt dabei, werde auf jeden fall hier die Aktuellen infos posten.

Was heißt auf Fiat zugelassen? Fiat Italien, Fiat Deutschland, Fiat Autohaus um die Ecke!?

Was heißt ein Termin bei Fiat und werden morgen mit Fiat telefonieren? Fiat Italien, Fiat Deutschland, Fiat Autohaus um die Ecke!?

Es macht schon einen Unterschied, ob du den Hersteller, den Importeur oder deinen Händler kontaktierst. Es mag zwar überall Fiat draufstehen, aber es ist nicht überall Fiat drin. Es sind alles drrei rechtlich eigenständige Unternehmen. Und deine Ansprüche aus einem Kaufvertrag kannst du nur bei deinem Fiat-Händler geltend machen.

naja ist jetzt ein bischen pauschalisiert.

Als Käufer hast due eine gewährleistung, für die dein Händler verantwortlich ist. das agnze geht dann aber auch weiter, der händler hat auch eine gewährleistung für die fiat d haftbar ist, und dann hat natürlich fiat d das ganze gegenüber fiat i, und sollten die werke eigenständig sein, geht das noch weiter... auf gut deutsch, der Händler ist dein Ansprechpartner, in wie weit er weiter geht ist seine sache.

Die Garantie kommt direkt von Fiat D, bzw. Fiat I. Hier ist de rHändler nur "Vermittler" und Durchführer, alles Aktionen müssen hier von Fiat abgesegnet sein.

Da es sich ja nicht um einen neuen, sondern um einen "Gebrauchten" handelt, kann es durchaus sein, das die Gewährleistung auf 12 Monate gekürzt ist (im Kaufvertrag mal nachlesen), weobei die Gewährleistung eh für die Füße ist... es sei den Mängel (wie in deinem Fall),. tretten in den ersten 6 Monaten auf.

Hallo

Ich hatte diese Problematik mit einem Mercedes und kann dir sagen in sechs Wochen war die Angelegenheit erledigt (ohne Rechtsanwalt)

Ich bekam ein Neues Fahrzeug und jetzt bin ich zufrieden. Natürlich hatte ich auch einen fairen Verkäufer der mich als guten Kunden unterstütz hat.

Also nicht locker lassen.

Themenstarteram 27. April 2009 um 7:44

Hallo alle zusammen und noch mals vielen Lieben Dank an alle die mir hier geholfen haben und noch helfen werden mit Ihren Meinungen.

Ich habe nun immer noch keine Aussage von dem Leider der Niederlassung in Berlin von Fiat bekommen. Erst habe ich mit meinen Werkstattsmeister drüber gesprochen der leitete mich weiter zu meinen Verkäufer und dieser meinte das er meinen Ärger verstehen würde und ich mich doch beim Leiter melden soll, dass habe ich auch 5 min später per Telefon gemacht und ich habe mein Anliegen geschildert. Der meinte zu mir das ein anderes Fahrzeug auf keinen Fall in Frage kommt... ich habe Ihn gesagt das ich in 2 Wochen dann in der Niederlassung eh einen Termin habe und dann können wir uns zusammen setzen und noch mal alles besprechen, nun wa ich da und habe mein Wagen abgegeben aber der Leiter hatte keine Zeit er wolle sich zuerst meine Akte ziehen, naja meinte ich okay kommen wir dann in 2 Tagen wieder wenn ich meinen Wagen wieder mal aus der Werkstatt ab hole.

Nachdem ich dann wieder in der Werkstatt war und mein Wagen entgegen genommen habe hatte der Leiter wieder keine Zeit für mich auf ein mal hatte er ein Meeting oder sowas und ich wurde wieder auf die lange Leitung geschoben. Sollte einen Anruf bekommen welchen ich bis heute nicht bekommen habe.

1 Jahr Verlängerung der Garantie ist auf jeden Fall drin, soll ich mich damit zufrieden geben? Ich weiß nicht was ich da sagen soll und wie ich am sichersten auftreten kann.

Schon mal vielen lieben Dank

Christopher

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